Protokoll der Sitzung vom 23.02.2000

Zu Ihrer ersten Frage: Ja, die Landesregierung wird auch in Zukunft den Auf- und Ausbau eines gut funktionierenden Netzes an qualifizierten Bildungseinrichtungen verfolgen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Nein.

Zu Ihrer dritten Frage: Ja.

Und zu Ihrer vierten Frage auch ja. Sie wollten es ja kurz beantwortet haben.

Das provoziert natürlich zu Nachfragen. Bitte.

Ja, das war mir jetzt wirklich zu kurz. Vielleicht könnten Sie zur Frage 3 noch einmal Ausführungen machen, welche gezielten Maßnahmen Sie befördern wollen. Danke.

Was heißt "befördern wollen"; wir werden prinzipiell auch weiterhin den Ausbau von qualifizierten Bildungseinrichtungen unterstützen. Sie hatten ja auch in Ihrer Fragestellung gefragt, ob wir Schwerpunkte in Ost- und in Nordthüringen sehen. Ich habe Ihnen dies beantwortet. Wir werden sie dort sehen. Wir werden weiterhin versuchen den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur weiter

voranzutreiben, wir werden versuchen die Verflechtung der Räume mit Wachstumsregionen voranzutreiben und weitere Schritte einleiten, die notwendig sind in diesem Segment. Ich will Ihnen auch gleichzeitig sagen, weil Ihre Fragestellung so ein Stück weit darauf hinausläuft, als hätten wir in der Vergangenheit zu wenig gemacht; ich kann Ihnen hier an dieser Stelle sagen, dass wir ja immerhin in den Zeiträumen von 1996 bis 1999 117 Mio. DM im Bereich staatlicher Berufsschulen investiert haben und dass in unserem Haushalt immerhin 80 Mio. DM dafür vorgesehen waren. Daran können Sie erkennen, welche Wertigkeit wir diesem Bereich beimessen.

(Beifall bei der CDU)

Gut. Es ist eine weitere Nachfrage.

Sie hatten jetzt ausgeführt, dass Sie also auch für die Verflechtung von Wachstumsregionen sorgen wollen. Können Sie sagen, welche Wachstumsregionen Sie damit benennen möchten oder meinen und wie das in welchem Zeitraum vonstatten gehen soll?

Ich will hier die Fragestunde nicht sprengen, aber ich kann Ihnen sagen, dass Sie, wenn Sie sich die Mühe machen, mal die Ansiedlungspolitik an der Bundesautobahn 4 anzuschauen, sehen werden, dass wir dort schon regelrechte Wachstumsregionen haben. Verflechtung heißt, dass diese Regionen mit den Nordthüringer und Ostthüringer Räumen verknüpft werden, einmal durch die Infrastruktur und weitere Maßnahmen, und diese Maßnahmen werden wir demnächst weiterhin gezielt angehen.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht, dann ist auch diese Frage erledigt. Wir kommen jetzt zur letzten Frage in dieser Fragestunde, und zwar Drucksache 3/314. Der Abgeordnete Gerstenberger.

Freier Wettbewerb auf dem Strommarkt

Zeitungsberichten zur Folge blockiert die TEAG den freien Wettbewerb auf dem Strommarkt zurzeit damit, dass sie ihre früheren Kunden, die zu Yello Strom gewechselt sind, mit massiven Einschüchterungsversuchen unter Druck setzt. So hätten am Samstag, dem 29. Januar 2000 Tausende von TEAG-Kunden eine Mahnung per Einschreiben zur Zahlung von Abschlagsbeiträgen auf der Grundlage der alten hohen TEAG-Preise mit der Androhung erhalten, am Montag, dem 31. Januar 2000 den Strom ab

zustellen. In einem Fall erschien sogar ein Monteur des Stromriesen beim Verbraucher am Dienstag, dem 2. Februar zur Stromabschaltung, obwohl der TEAG ein Bankbeleg des vor Wochen überwiesenen Abschlags vorgelegen hat.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie setzt sie sich für die Sicherung des freien Wettbewerbs auf dem Strommarkt ein?

2. Welche Möglichkeiten stehen für die Landesregierung einem derartigen Machtmissbrauch eines Konzerns zu begegnen?

3. Sieht die Landesregierung als Aufsichtsbehörde nach dem Energiewirtschaftsgesetz die Möglichkeit, zum Schutz der Verbraucher bei einer solchen Wochenendaktion einzugreifen?

4. Kann die Landesregierung bestätigen, dass die TEAG beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur überhöhte Tarifpreise beantragt hat?

Für die Landesregierung noch einmal Herr Staatssekretär Richwien.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herrn Gerstenberger für die Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer ersten Frage: Die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes hat dem Grunde nach die gesetzliche Zielstellung unseres Erachtens erreicht. Die Sicherung des freien Wettbewerbs auf dem Strommarkt kann allerdings nicht durch legislative und exekutive Eingriffe allein erfolgen, sondern wird am besten durch die Schaffung adäquater Rahmenbedingungen erreicht. Hierbei ist die wettbewerbliche Fussionskontrolle des Bundeskartellamts nützlich. Es kommt darauf an, anbieterseitig möglichst vielfältige Strukturen zu schaffen und auch zu behalten. Die Landesregierung trägt im Rahmen der ihr gegebenen Zuständigkeit dazu bei, den Wettbewerb zu sichern. So ist z.B. die Änderung der Kommunalordnung geplant, um Stadtwerken unter erleichterten Voraussetzungen die Möglichkeit zu geben, ortsübergreifend auf diesem Gebiet am Wettbewerb teilzunehmen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Sofern die Frage, wie eingangs von Ihnen ja dargelegt, auf die Problematik der YelloStromlieferung im Bereich der TEAG abstellt, ist darauf hinzuweisen, dass die Ursache für die Schwierigkeiten der Kunden in Kontroversen zu suchen sind, die offensichtlich zwischen Yello und der TEAG bestehen. Die Landesregierung enthält sich hierbei jeder Wertung.

Zu Ihrer dritten Frage: Nein. Hierzu müssen ad hoc Einzelfallentscheidungen in Form des einstweiligen Rechtsschutzes getroffen werden. Hierfür sind die Zivilgerichte zuständig, welche für diese Fälle an Wochenenden und außerhalb der normalen Geschäftszeiten einen Bereitschaftsdienst vorhalten.

Zu Ihrer letzten Frage 4: Die TEAG hat zunächst die Weitergeltung der derzeit geltenden Tarife und nach Einführung der zweiten Stufe der so genannten Öko-Steuerreform eine Erhöhung der Tarife um die zum 01.01.2000 anfallende zusätzliche Stromsteuer beantragt. Der Antrag wird geprüft. Die Erhöhung ist insofern noch nicht wirksam geworden. Eine Wertung zu der Frage, ob die beantragten Tarifpreise überhöht sind, kann im laufenden Verfahren noch nicht von uns vorgenommen werden.

Es gibt eine Nachfrage, Herr Abgeordneter Gerstenberger.

Der Einfachheit halber gleich beide: Wann ist damit zu rechnen, dass dieses Verfahren abgeschlossen wird, gibt es da konkrete Zieltermine? Und die zweite Frage: Sie haben davon gesprochen, dass die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes nicht allein durch legislative und exekutive Eingriffe umgesetzt wird, sondern durch Rahmenbedingungen. Wer ist dafür verantwortlich, dass diese Rahmenbedingungen geschaffen werden, wenn nicht Legislative und Exekutive?

Bitte die Antwort.

Zu Ihrer ersten Frage: Das muss ich, Herr Gerstenberger, kontrollieren, wie lange der Prozess dauert. Ich werde Ihnen schriftlich zuarbeiten, das kann ich Ihnen von dieser Stelle jetzt nicht sagen. Zu Ihrer Bemerkung: Natürlich sind wir bemüht gewesen, den Strommarkt mit entsprechenden Gesetzesinitiativen so zu gestalten, dass ein freier Wettbewerb möglich ist. Die kennen Sie genauso gut wie ich. Und hier ist natürlich gerade auch der Aspekt zu sehen, wie die neuen Bundesländer hier zu betrachten sind. Sie kennen ja die Schutzzaunklausel und natürlich auch die VEAG-Problematik. Und es ist schon so, dass aus heutiger Sicht diese Schutzzaunklausel nicht mehr in der vorliegenden Form richtig zieht, aber trotzdem sind wir natürlich als Landesregierung ständig bemüht gewesen, den Strompreis für Tarifkunden und natürlich auch für häusliche Kunden so gering wie nur möglich zu halten. Nur ist es natürlich auch so, dass man auf der einen Seite den Produzenten VEAG sehen muss und auf der anderen Seite natürlich den Standort Thüringen. Für den können wir hier nur sprechen und da haben wir unseren Beitrag in

den entsprechenden Gremien versucht ständig zu leisten.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Damit ist auch diese Frage erledigt. Ich schließe die Fragestunde für den heutigen Tag und komme zum Aufruf des ersten Teils des Tagesordnungspunkts 16

Aktuelle Stunde

a) auf Antrag der Fraktion der PDS zum Thema: "Beihilferechtliche Prüfverfahren der Europäischen Kommission gegen Beihilfen in Thüringen und durchgeführte Gespräche mit der Kommission" Unterrichtungen durch die Präsidentin des Landtags - Drucksachen 3/202/255/260

Als Erstem darf ich dazu das Wort dem Abgeordneten Ramelow geben.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, vor etwa einem Jahr war das Problem der beihilferechtlichen Prüfverfahren der Europäischen Kommission gegen Beihilfen in Thüringen bereits Gegenstand einer umfassenden, leider auch bereits vom Wahlkampf gestalteten Diskussion. Der von Minister Schuster vorgetragene Sofortbericht war in seiner Aussagefähigkeit mehr als eingeschränkt und wurde durch seine zwei weiteren Erwiderungen auch nicht inhaltsvoller. Letztlich wurden nicht die Probleme des Ministeriums im Umgang mit den EU-Wettbewerbsregeln, sondern anonyme Anzeigen von Konkurrenzunternehmen als Schwerpunkte für die EU-Aktivitäten bezeichnet und ausgeführt, dass man dabei sei, zu klären, was überhaupt in den Mitteilungen der Europäischen Kommission das Problem sei. Ich verweise auf das Protokoll der 95. Sitzung der 2. Legislatur. Zwischenzeitliche Veröffentlichungen über Haltung der Ministerpräsidenten der neuen Bundesländer lassen eine Übereinstimmung darin erkennen, dass die schwierigen Nachwendezeiten unter dem Aspekt der Arbeitsplatzsicherung durch die EU bei der Prüfung zur Verträglichkeit der Beihilfen mit den Wettbewerbsregeln zu berücksichtigen sei. Diesen Tatbestand trägt meine Fraktion ganz klar mit. Wir tragen auch mit, dass nicht berechtigte anonyme Anzeigen von verärgerten Wettbewerbern ganz schnell zu klären sind. Aber, und da komme ich auf die Behandlung des Themas im März 1999 zurück, der Wirtschaftsminister war sich klar, und das hatte er sich nach seinen Aussagen vorgenommen, in kurzer Folge die vorhandenen Sachverhalte mit Vertretern der Wettbewerbskommission zu erörtern, abzuhandeln und einer Klärung zuzuführen. Es sollte eine sinnvolle Diskussion in Brüssel folgen und in den Verhandlungen ge

klärt werden, wo wirklich ein Dissens zwischen Thüringen und Brüssel vorhanden ist. Dabei war Herr Minister Schuster so optimistisch, dass er davon ausgegangen ist, auf der Grundlage einer konstruktiven Gesprächsatmosphäre das Thema in den nächsten Wochen zu reduzieren. Zumindest sind seit dieser optimistischen Einschätzung 50 nächste Wochen vergangen. Mein verehrter Kollege Gerstenberger, aber auch die Abgeordneten Weyh und Gentzel von der SPD haben als einen Grund für die damalige Antragstellung und Diskussion die fehlende Information durch die Landesregierung an die Abgeordneten genannt. Und nicht nur in diesem Falle hat sich bis heute genau daran nichts geändert. Im Gegenteil. Es ist mittlerweile bekannt geworden, dass auch gegen drei arbeitsmarktpolitische Förderprogramme zur Qualifizierung von Arbeitslosen, zur Einstellung schwer vermittelbarer Arbeitsloser und zu Fördermaßnahmen für Anleitungspersonal bei den Trägern arbeitsmarktpolitisch bedeutsamer Maßnahmen Prüfverfahren eingeleitet wurden. Auch hierzu bisher kein Wort von der Landesregierung. Deshalb haben wir es als notwendig angesehen, das immer noch bestehende Problem zum Thema dieser Aktuellen Stunde zu machen, um damit zu erreichen, dass die Landesregierung ihrer Informationspflicht gegenüber den Abgeordneten endlich nachkommen kann.

Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, dass dieses Thema und die möglichen Sanktionen der EU an die Substanz von Unternehmen und die Sicherung von Arbeitsplätzen gehen, zeigte gegen Ende des vergangenen Jahres die Insolvenz eines Geraer Unternehmens. Aber auch über mindestens einem weiteren bedeutsamen Betrieb schwebt dieses Damoklesschwert, mindestens ein Betrieb, von dem ich Kenntnis habe. Ich vermute, dass es weitere noch treffen kann. Deshalb, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, erwarten wir diesmal eine Information durch Ihren Wirtschaftsminister, die nicht mehr verschweigt als sie aussagt. Wir erwarten, dass zum Stand der eingeleiteten Vorprüfungs- und Hauptprüfungsverfahren wahrheitsgemäß und umfassend informiert wird und die Gesprächsergebnisse mit den EU-Beamten wenigstens in ihrer Tendenz wiedergegeben werden. Wir erwarten, dass Aussagen über erreichte Bestätigungen der Thüringer Sichtweise ebenso benannt werden wie die noch offenen Punkte, um damit Sicherheit im Umgang mit den Förderrichtlinien sowohl im Ministerium als auch bei den in der Vergangenheit geförderten Unternehmen zu schaffen; denn bislang sind die Thüringer Richtlinien mit Ausnahme der seit dem 01.01.2000 nicht mehr wirksamen KMU-Programme alle noch in Kraft. Es ist gefährlich und falsch, in diesem Zusammenhang den Bürgern in Thüringen das Gefühl von faulen Eurokraten zu vermitteln.

Herr Abgeordneter Ramelow, Ihre Redezeit ich erschöpft. Ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen.

Wir warnen davor, dass man hier so tut, als ob an allem nur Brüssel schuld wäre und wir unsere Hausaufgaben hier nicht machen. Wir erwarten deshalb, dass wir nicht nach dem Prinzip "weiter so" arbeiten, sondern jetzt einen Schlussstrich bekommen unter all den EU-Verfahren, damit man nach vorne schauen kann. Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Bergemann, CDUFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, der Antrag der PDS zum Thema "Beihilferechtliche Prüfverfahren der Europäischen Kommission gegen Beihilfen in Thüringen und die durchgeführten Gespräche in Brüssel" bedarf keiner großen Überlegung, um die politische Zielrichtung zu erkennen. Die Thüringer Landesregierung soll an den Pranger gestellt werden. Ganz so einfach ist das nicht. Ohne den Ausführungen der Wirtschaftspolitiker vorgreifen zu wollen, glaube ich doch, ist es unentbehrlich, einmal darauf hinzuweisen, wie das System der europäischen Beihilfen und ihre praktische Handhabung ist, und allein darauf, auf diesen Punkt, möchte ich mich einmal kurz beziehen. Tatsache ist doch, dass das Niveau der Beihilfen europaweit einen beachtlichen Gesamtumfang der letzten Jahre erreicht hat. Ein hohes Beihilfeniveau kann zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Deshalb liegt es im vordringlichen Interesse der Kommission, die Beihilfepolitik transparent zu machen und möglichst wirksamen Kontrollen zu unterziehen. Die rechtlichen Grundlagen für die Beihilfe sind in Artikel 159 des EU-Vertrags enthalten. Da heißt es unter anderem: "Zur Verwirklichung des Binnenmarktes unterstützt die Gemeinschaft alle darauf gerichteten Bemühungen. Dies geschieht mit Hilfe der Strukturfonds, insbesondere des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung." Artikel 87 trägt dann dem Umstand Rechnung, dass Beihilfen für die Wirtschaft bestimmter, durch die Teilung Deutschlands betroffener Gebiete der Bundesrepublik mit dem gemeinsamen Markt vereinbar sind, soweit sie zum Ausgleich der durch die Teilung verursachten wirtschaftlichen Nachteile erforderlich sind. Um Missstände zu verhindern, ist in diesem Artikel 88 die Kommission verpflichtet und ihr auferlegt, fortlaufend die bestehenden Beihilferegelungen zu überprüfen. Stellt die Kommission dabei Missbräuche fest, so entscheidet sie, dass der betroffene Staat die Beihilfe innerhalb einer bestimmten Frist aufzuheben oder umzugestalten hat. Kommt der betreffende Staat dieser Entscheidung innerhalb der Frist nicht nach, so kann die Kommission den Gerichtshof anrufen. Daraus folgt, dass die europäischen Instanzen einen relativ großen Ermessensspielraum haben hinsichtlich der

Überprüfung Rechtmäßigkeit von gewährten Beihilfen. Ein Hauptprüfungsverfahren der Kommission, wie es vorhin kurz angedeutet worden ist, es ist überhaupt kein außergewöhnlicher Vorgang, sondern es ist sozusagen auch der Normalfall bei der Durchführung und Kontrolle des Beihilferechts, es ist das Arbeitsinstrument innerhalb der Kommission. Im Jahr 1998 wurden z.B. europaweit 460 Beihilfefälle überprüft und entschieden. Darunter waren 154 Fälle in Deutschland, das entspricht ca. 33 Prozent. Die Zahl ist gemessen an diesem Gesamtvolumen in Form von Beihilfen für Deutschland relativ gering.

Ziel der aktuellen europäischen Beihilfepolitik ist es, das Beihilfeniveau möglichst nachhaltig zu senken. Im Beihilfebericht 1999 beziffert die Kommission die Gesamtbeihilfen auf 95 Mrd. Ecu europaweit. Das sind im Durchschnitt dreimal so viel wie in den Jahren 1994 bis 1996. Die Kommission hat daher Initiativen vorbereitet, um dieses Beihilfeniveau zu senken. Sie hat Entwürfe für strengere Kontrollen erarbeitet sowie neue Leitlinien zum Gesamtthema und zu den Konsultationen mit den Mitgliedsstaaten vorbereitet. Dabei wird insgesamt auch eine Vereinfachung dieses Verfahrens angestrebt. Die Kommission gilt als die Hüterin der Verträge, sie ist also Exekutivorgan der Gemeinschaft für die Durchführung der Vertragsbestimmungen und die ordnungsgemäße Verwaltung der Gemeinschaftsmittel. Im Rahmen dieser Aufgaben ist es ein völlig normaler Vorgang, dass Ausgaben in dieser Größenordnung hinsichtlich ihrer Berechtigung gegenüber jedermann und jederzeit überwacht werden müssen. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Ich habe jetzt aus den Reihen der Abgordneten nur noch eine Wortmeldung, und zwar die vom Abgeordneten Kretschmer, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich war mir etwas unklar über das Ziel dieser Aktuellen Stunde, Herr Ramelow, zumal das Spielchen mit Zurückziehen und Neubestellen diese Unklarheit vermehrt hat. Sie haben nun vorgetragen, klar, wahrheitsgemäß und umfassend zu informieren. Ich meine, wahrheitsgemäß, denke ich, braucht man nicht zu diskutieren, bloß die Aktuelle Stunde ist kein Gremium, wo Sie umfassend informieren können. Sie merken das ja selber mit der Zeitnot, die hier entsteht. Mich freut, dass Sie die Positionen der Ministerpräsidenten von Ost- und Mitteldeutschland tragen, dass eine Sondersituation infolge der deutschen Teilung entstanden ist und die dann auch einer besonderen Behandlung in der europäischen Gemeinschaft bedarf. Ich denke, damals gerade hier in Thüringen in der Aktion "Thüringen brennt" von der Gewerkschaft unterstützt und von der PDS

meines Erachtens zum Teil auch bewusst geschürt, der Ruf an die Landesregierung, schnell und unbürokratisch zu entscheiden und vor allen Dingen die Kritik auch, dass Bürokratie Entscheidungswege behindert im Interesse der Firmen. Nun haben wir diese beihilferechtlichen Verfahren - Herr Bergemann hat die entsprechenden rechtlichen Dinge benannt. Der Verband der Wirtschaft hat, ich will es nur zitieren, es als "Förderungskrümelsucherei" benannt. Es ist sicher ein Körnchen Wahrheit in dieser Äußerung, nur die Rolle der PDS ist hier sehr zweigesichtig. Ich will nicht sagen "Jackyl und Mister Hyde", aber "Biedermann und Brandstifter" ist vielleicht der richtige Ausdruck dafür.

(Beifall bei der CDU)