Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 3/303 ERSTE BERATUNG
Wird Begründung durch den Antragsteller gewünscht? Das ist nicht der Fall, dann kommen wir zur Aussprache. Hier hat zunächst das Wort der Abgeordnete Panse, CDU-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die CDU-Fraktion lehnt das von der SPD-Fraktion vorgelegte Dritte Gesetz zur Änderung
des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes ab. Ich möchte in aller Kürze für meine Fraktion begründen, warum wir dies tun. Die SPD-Fraktion begründet ihr Ansinnen zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes damit, dass gemäß § 82 Abs. 2 8. Buch Sozialgesetzbuch, kurz auch das SGB VIII genannt, das Land auf den gleichmäßigen Ausbau der Einrichtungen und Angebote hinzuwirken und dementsprechend die Jugendämter zu unterstützen habe. Dies ist zutreffend und wenn wir uns die Entwicklung der letzten Jahre anschauen, hat der Freistaat Thüringen eben diese Aufgabe u.a. auch mit der 1997 eingeführten Jugendpauschale erfüllt. 1997 wurde die Jugendpauschale wegen der damals auslaufenden SAM und ABM eingeführt, um eine Entlastung für die kommunalen Träger der Jugendhilfe zu erreichen. Aus den ausgelaufenen Stellen wurden seit 1997 fest finanzierte bedarfsgerechte Arbeitsverhältnisse. Insgesamt waren es damals 779, heute sind es inzwischen 885 zum Ende des Jahres 1999. Um diese Stellen anteilmäßig zu finanzieren, stellen die kommunalen Träger erfreulicherweise nun auch mehr und mehr kommunale Mittel bereit, denn nur so erfüllen sie die Fördervoraussetzungen der Jugendpauschale. Eine weitere Voraussetzung für die Ausreichung der Jugendpauschale ist das Bestehen eines Jugendförderplans. Trotz der gesetzlichen Vorgaben lagen Jugendförderpläne in den allermeisten Landkreisen und kreisfreien Städten 1997 noch nicht vor. Auch dies hat sich erfreulicherweise geändert, insbesondere zum Nutzen der Jugendarbeit vor Ort. Jugendförderpläne gibt es jetzt flächendeckend im Freistaat Thüringen.
Im gleichen Maßstab, wie die Voraussetzungen der Jugendpauschale vor Ort erfüllt wurden, hat sich auch das Gesamtvolumen der Landesmittel bei der Jugendpauschale erhöht. Von den ursprünglich geplanten und bereitgestellten 16,45 Mio. DM im Jahr 1997 sind es heute im Haushalt 2000 insgesamt 24,5 Mio. DM geworden. In den letzten Jahren ist die Jugendpauschale also kontinuierlich angestiegen. Vor diesem erläuterten Hintergrund ist es mir unverständlich, dass die SPD in der Erläuterung zu ihrem Gesetzentwurf von einer Unsicherheit für die Planung der Träger der örtlichen Jugendhilfe spricht und angeblich jährliche Diskussionen über die Höhe der Landesförderung in der Jugendpauschale als Begründung ins Feld führt. Dass zwischen der möglichen Inanspruchnahme der Mittel und den tatsächlich bewilligten Mitteln noch eine Differenz bestand und teilweise noch besteht, ist eine Tatsache, aus der sich zugleich eine Aufgabe für die Jugendhilfeplaner vor Ort und die Verantwortungsträger für die kommunalen Haushalte ableitet. Dort muss die Verantwortung für die Jugendarbeit in Zukunft noch stärker wahrgenommen werden.
Für uns ist natürlich dabei auch klar, dass mit stärkerem Finanzaufkommen der kommunalen Träger perspektivisch auch eine stärkere Übernahme der Aufgaben der Finanzierung der gesamten örtlichen Jugendhilfe einhergehen muss. Auch deshalb wird es mit uns keine gesetzliche Fest
schreibung eines Rechtsanspruchs auf die Jugendpauschale geben. Klar muss an dieser Stelle nämlich auch gesagt werden, der Freistaat Thüringen trägt mit der Jugendpauschale eine freiwillige Leistung. Eine Leistung, die, wie beschrieben, sich von Jahr zu Jahr erhöht hat und von den Landkreisen und kreisfreien Städten stärker in Anspruch genommen wurde. Aber es bleibt dabei eine freiwillige Leistung, denn nach § 85 SGB VIII sind für die Gewährung von Leistungen und die Erfüllung anderer Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe grundsätzlich die Jugendämter zuständig. Dies soll und kann im Übrigen auch nach dem Subsidiaritätsprinzip gar nicht anders sein.
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist gemäß § 69 Abs. 1 SGB VIII in Verbindung mit dem § 1 des Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes klar festgelegt, nämlich die Landkreise und die kreisfreien Städte, die dazu die Jugendämter errichten. Überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind gemäß § 6 Abs. 1 des KJHG das Land respektive das Landesjugendamt. Mit Erlaubnis der Präsidentin möchte ich ergänzend dazu die Erläuterung zum SGB VIII § 85 zitieren: "Die sachliche Zuständigkeit der Jugendämter ist grundsätzlich eine Altzuständigkeit und kann von den Landesjugendämtern nicht in Frage gestellt werden. Das heißt, diese sind nicht befugt, den Jugendämtern zugewiesene Aufgaben an sich zu ziehen." Das Landesjugendamt ist im Gegensatz zu den örtlichen Jugendämtern nur für die in § 85 Abs. 2 SGV VIII abschließend aufgeführten Aufgaben zuständig, im Wesentlichen Beratungs-, Förderungs- und Aufsichtsfunktionen. Werte Kollegen von der SPD, ich kann Ihnen aus den eben geschilderten Gründen daher nicht den Vorwurf ersparen, dass es hilfreich gewesen wäre, wenn Sie bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs im SGB VIII einige Seiten weiter geblättert hätten. Die CDU-Fraktion kann und will an der sachlichen Zuständigkeit der Jugendhilfe vor Ort nichts ändern und wird den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion deshalb ablehnen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Werter Herr Kollege Panse, wenn Sie nicht verstehen, warum wir als SPD den Antrag bzw. den Gesetzentwurf für die gesetzliche Absicherung der Jugendpauschale eingebracht haben, dann sollten Sie sich vielleicht bei den Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Fraktion erkundigen, die schon im letzten Plenum dabei gewesen sind. Es gab nämlich hier dankenswerterweise bei der Frage der Jugendpauschale eine geniale Einmütigkeit in diesem Haus, insbesondere auch was die Frage der gesetzlichen Festschreibung angeht. Falls Sie das brauchen,
kann ich Ihnen gern die Zeitungsartikel mit Zitaten von Frau Arenhövel zuleiten, wo geschrieben steht, auch die CDU ist für eine gesetzliche Absicherung der Jugendpauschale, weil wir Jugendarbeit so wichtig nehmen. Das ist jetzt die Konsequenz, was Sie hier gesagt haben.
Aber noch einmal zurück zum Gesetz: Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD liegt Ihnen allen vor. Wir haben in den vergangenen Jahren sehr breit hierüber diskutiert. Ich sagte eben schon, es gab Einmütigkeit. Und wir haben gesagt, eine gesetzliche Regelung gibt natürlich eine Planungssicherheit für die Landkreise und kreisfreien Städte, die einfach notwendig ist. Auch an dem Punkt waren wir uns einig, weil wir gesagt haben, wir müssen gerade im Bereich der Jugendarbeit personelle Kontinuität absichern und da muss sich das Land auch positionieren. Da kann man natürlich eine Vielzahl von Gesetzen zitieren, aber wir haben immer gesagt, wir müssen uns positionieren und demzufolge auch einen finanziellen Beitrag leisten. Es ist aber natürlich, wenn ich es nicht gesetzlich absichere, sondern "nur" im Haushalt festschreibe immer wieder abhängig von der Haushaltsdiskussion. Insofern fanden wir es wichtig, dass die gesetzliche Absicherung auch umgesetzt wird.
Noch einmal ein paar Takte zur Geschichte: Wir haben 1996 hier im Haus erstmals den Bericht der Landesregierung vorliegen gehabt entsprechend § 10 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Es ging damals um den 9. Bundesjugendbericht, der beschrieben hat, dass die überwiegende Finanzierung von Personalstellen im Jugendbereich über den so genannten öffentlichen Arbeitsmarkt abgesichert worden ist. Damals hat man von einer Größenordnung geredet, die lag bei rund 2.400 Personen, die durch die Arbeitsverwaltung finanziert wurden im Bereich der Jugendhilfe. Damit war natürlich nicht gewährleistet, dass es personelle Kontinuität gegeben hat. Also, genau das, was wir wollten, wurde in der 1. Legislatur nicht umgesetzt. Ich kann es einmal ein bisschen krass sagen: Es wurden im Prinzip die Aufgaben der obersten Landesjugendbehörde, was die 1. Legislatur dieses Hauses angeht, quasi der Arbeitsverwaltung übertragen und auch die Landkreise und kreisfreien Städte, die Kommunen insgesamt, hat man seinerzeit etwas allein gelassen.
Mit der Einführung 1996 des so genannten Stabilisierungsprogramms in der Größenordnung von 5 Mio. DM auf unsere Initiative hin, begann eigentlich die Diskussion um feste Stellen im Jugendbereich. 1996 wurden, wie gesagt, im Haushalt 5 Mio. DM eingestellt und wir haben dann die Anregungen der kommunalen Spitzenverbände, speziell in Sachsen-Anhalt, aufgenommen und die Jugendpauschale umgesetzt.
Herr Panse, Sie haben richtigerweise schon die Zahlen gesagt. 1997 haben wir begonnen mit einer Summe von
rund 16,4 Mio. DM und 779 Personalstellen. Das steigerte sich in 1998 auf über 22 Mio. DM und 877 Personalstellen. Jetzt haben wir eine Summe von 24,5 Mio. DM dankenswerterweise im Haushalt eingesetzt und konnten damit im Jugendbereich 885 Personalstellen sichern, natürlich mit Unterstützung der Kreise und kreisfreien Städte, natürlich, weil es ihre Aufgabe ist nach Gesetz. Und sie haben die Leistungsbereiche auch, die von der Jugendpauschale mit abgedeckt werden, zur Verfügung zu stellen als gesetzliche Aufgabe. Es war uns auch wichtig, dass ein Jugendförderplan dargelegt werden muss, damit auch vor Ort eine vernünftige Planung im Bereich der Jugendarbeit gewährleistet ist. Aber auf der anderen Seite steht eben nun einmal im SGB VIII unter Absatz 2 - Sie haben es zitiert -, es steht in unserem Gesetzentwurf und ich will es noch einmal sagen: "Die Länder haben auf einen gleichmäßigen Ausbau der Einrichtungen und Angebote hinzuwirken und die Jugendämter und Landesjugendämter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen." Sie sind doch immer diejenigen auch in dem Haus, die darauf verweisen, wie schwierig die Situation in den Kommunen ist. Und heute sagen Sie aber in diesem Bereich, der jedem hier ach so wichtig ist, wenn es um die Sonntagsreden geht, dann sollen sie das bitte schön auch allein absichern. Das kann doch nicht funktionieren. Diese Sicherheit, dass die Kommunen darauf setzen können, dass das Land sich im Bereich der Jugendarbeit beteiligt, wollen wir gesetzlich festgeschrieben wissen.
Es ist von Ihrer Seite gesagt worden und seinerzeit in der letzten Legislaturperiode, das gestehe ich ein, noch zu Zeiten der großen Koalition wurde gesagt: Wir können uns weitere Leistungsgesetze nicht leisten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist kein weiteres Leistungsgesetz, die 24,5 Mio. DM sind festgeschrieben im Haushalt; damit aber unterliegen sie auch jedes Jahr wieder der Haushaltsdiskussion. Wir wollen eine gesetzliche Verankerung. Wir wollen uns als Land positionieren: 50 Prozent das Land, 50 Prozent die Kommunen, deshalb die 24,5 Mio. DM festschreiben in einem Gesetz, im zuständigen Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz. Wer dieses nicht verstehen will, das sage ich Ihnen auch ganz offen, der hat kein Verständnis für die Situation der Kommunen. Letztendlich müssen Sie davon ausgehen, dass eine solche Diskussion dann auch wieder auf dem Rücken der freien Träger und der Jugendlichen ausgetragen wird. Das wollen wir nicht. Wir bitten um eine breite Diskussion dieses Gesetzentwurfs im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und hoffen, dass Sie einer Überweisung zustimmen können. Ich wünsche mir, dass wir in diesem Haus einen Kompromiss bzw. eine Einmütigkeit erreichen, was die Schwerpunktsetzung in Richtung Jugendarbeit angeht, wie wir sie hier schon einmal gehabt haben. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die PDSFraktion steht dem Ansinnen der SPD, die Jugendpauschale gesetzlich zu verankern, sehr aufgeschlossen gegenüber. Im Wesentlichen ist das zu stützen, was gesagt wurde von Frau Pelke und was in der Begründung des Antrags steht. Die Verankerung der Jugendpauschale im Kinderund Jugendhilfe-Ausführungsgesetz wertet die Arbeit der Sozialpädagogen und Sozialarbeiter in ihrer Tätigkeit auf. Es sind vor allen Dingen zwei Argumente, mit denen wir uns auch fachlich herumstreiten: Zum einen gewährt so eine Verankerung Planungssicherheit für die Träger und gibt uns Impulse für eine bestimmte Qualitätsentwicklung, die wir in dem entsprechenden Landesjugendhilfeausschuss ja auch zu diskutieren haben.
Herr Panse, wenn Sie zu den Trägern kommen und mit ihnen reden und zu den Landkreisen, dann werden Sie immer wieder erfahren, dass ein wichtiges Argument für diese Verankerung der Jugendpauschale ist, dass die Träger sagen, es hat sich im Ganzen bewährt, aber wir könnten viel mehr, wir würden viel mehr probieren, wenn wir wenigstens die Sicherheit hätten. Vor der Problematik, die wir jetzt mit SAM diskutieren, gäbe es ein weiteres Argument für diese Verankerung der Pauschale.
Ich möchte an dieser Stelle noch auf zwei Punkte aufmerksam machen, die unsere Fraktion schon in der letzten Legislatur kritisiert hat im Zusammenhang mit der Jugendpauschale. Wir sehen ein Problem darin, dass laut Richtlinie den kreisfreien Städten und den Landkreisen Mittel aus der Jugendpauschale nur dann gewährt werden, wenn sie komplementär mit 50 Prozent finanzieren. Grundsätzlich, Herr Panse, wie Sie gesagt haben, die Motorfunktion und die Anreizfunktion des Landes, also die Kommunen auch zu zwingen, sich zu entscheiden, das halte ich für richtig, aber wir dürfen nicht vergessen, dass viele Kommunen tatsächlich in einer sehr unterschiedlichen Finanzlage sind und einige von ihnen auch am Ende angelangt sind, wo sie die Spielräume nicht mehr haben.
Das zweite Problem - Sachkosten: Es ist ja vorgesehen oder so ist die gängige Praxis, dass bei den Pauschalmitteln 85 Prozent den Personalkosten zukommen und 15 Prozent den Sachkosten. Auch mit Blick auf die SAM-Problematik führen viele Träger an, dass sie am Ende sind, dass sie Qualität in der Arbeit vernachlässigen müssen und dass sie eigentlich im Sinne, wie wir uns hier auch immer verständigen, das KJAG nicht so umsetzen können, weil ihnen die nötigen Sachmittel fehlen. Das eigentlich dürften wir nicht zulassen wollen.
Zusammenfassend will ich also sagen, dass es einerseits darum geht, die Jugendpauschale gesetzlich zu verankern, und andererseits, dass man neben anderen Dingen auch über eine Erhöhung der Sachmittelausstattung der Träger nachdenken müsste. Gerade in der Jugendhilfe sollte das Land sich nicht hinter der kommunalen Selbstverwaltung verstecken, sondern einen eigenen Beitrag leisten, langfristig die Probleme im Land anzugehen und dass die Probleme da sind gerade im Bereich der Jugendhilfe, das werden Sie wohl kaum bestreiten. Für den Fall, dass der vorliegende Antrag nicht die Mehrheit des Hauses findet, will ich Folgendes abschließend bemerken, mit auf den Weg geben: In der letzten Legislatur war es so, dass eine Fraktion einem ähnlichen Antrag zugestimmt hat, jetzt sind es schon zwei. Ich habe die Hoffnung für den Fall, vielleicht entscheiden Sie sich ja noch anders, aber für den Fall, dass Sie diesmal nicht zustimmen, dass in nicht allzu ferner Zeit eine Mehrheit im Haus für die gesetzliche Verankerung der Jugendpauschale gefunden werden kann. Das muss aber nicht zwingend bedeuten, dass dafür die Stimmen der CDU noch notwendig sind.
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren der CDU, nutzen Sie Ihre Chance, jetzt zuzustimmen, wo Ihre Stimmen noch gebraucht werden, die Jugendvereine und Jugendverbände in Thüringen werden Ihnen dankbar sein. Schönen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrter Herr Huster, die Stimmen der CDU werden in diesem Land Gott sei Dank gebraucht. Das soll auch noch lange so bleiben.
Meine Damen und Herren, es ist das Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz erwähnt worden. Nach den Ausführungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, meine Damen und Herren, sind die Leistungen und Aufgaben, die hier angesprochen sind, Aufgaben des örtlichen Jugendhilfeträgers und daran wird sich nichts ändern. Meine Damen und Herren, das darf man ja auch vielleicht an dem Punkt einmal sagen, mit der Jugend
Dieses wollen wir nicht vergessen und, verehrte Frau Pelke, wenn Sie so etwas formulieren, wer dem nicht zustimmt, hat kein Verständnis für das Problem der Kommunen; wir haben übrigens auch Verständnis für das Problem der Kommunen, aber die Kommunen müssen mindestens 50 Prozent drauflegen und darauf legen wir auch Wert. In diesem Haushaltsjahr, auch im vergangenen Haushaltsjahr, ist es manchmal mehr ein Problem der Kommunen gewesen, die 50 Prozent draufzulegen, ich sage einmal in Klammern, auch zu wollen, ich habe da ein ganz praktisches Beispiel vor Augen, 50 Prozent drauflegen zu wollen, als es ein Problem des Landes gewesen ist, die Jugendpauschale in den Haushalt einzustellen. Dafür darf den Abgeordneten auch einmal Dank gesagt werden, dass sie darauf gedrungen haben und dass dieses so geblieben ist. Übrigens haben wir in diesem Jahr, im Jahr 2000, das erste Mal den Haushaltsansatz. Vorher war es nur durch Vermerke im Haushalt möglich, umzuschichten.
Aus dem zweiten Arbeitsmarkt, sehr richtig. Ich meine, damit haben wir bewiesen, dass wir die Aufgaben der örtlichen Jugendhilfe sehr ernst nehmen.
Meine Damen und Herren, ich hatte schon gesagt, die vorhandenen gesetzlichen Regelungen in unserem Land sind aufgrund des Bundesgesetzes und des Ausführungsgesetzes zum KJHG ausreichend, um die Jugendhilfe im örtlichen Bereich auch zu sichern. Der von der SPD-Fraktion vorgelegte Antrag beinhaltet die Festschreibung eines Rechtsanspruchs, der mir von der Sache her nicht notwendig erscheint. Meine Damen und Herren, der Haushalt des Landes ist, Gott sei Dank, auch noch immer Gesetz. Das heißt, die Jugendpauschale ist gesetzlich festgeschrieben, in der Regel für ein Jahr, das ist in der Tat so, aber es ist festgeschrieben und ich sehe niemanden, der dieses wesentlich ändern will.
Wir müssen aber erst einmal ein Jahr denken und das ist schon eine ganze Menge. Meine Damen und Herren, das Ziel unserer Politik ist auch eine Stabilisierung im finanziellen Bereich. Es ist vorhin schon gesagt worden, wir wollten keine weiteren Leistungsgesetze verabschieden. Es kann niemand behaupten, dieses sei kein Leistungsgesetz, was Sie hier vorhaben. Dieses ist ein Leistungsgesetz. Ich rufe die Abgeordneten sehr wohl auf, auch
beim nächsten Haushalt diese Jugendpauschale beizubehalten, weil sie wichtig ist für die Jugendarbeit in unserem Lande. Aber ich sage genauso eindeutig, ich möchte nicht, dass wir dieses gesetzlich in einem Leistungsgesetz festschreiben. Deswegen kann ich nicht zu dem Gesetzentwurf der SPD stehen. Wir werden unseren Verpflichtungen auch weiterhin nachkommen, so wie es im Haushaltsgesetz steht. Danke sehr.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, ich schließe damit die Aussprache. Es wurde namens der SPD-Fraktion Ausschussüberweisung beantragt. Ich frage, wer stimmt der Ausschussüberweisung zu? Danke. Gegenstimmen? Mit Mehrheit abgelehnt. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.
Thüringer Gesetz über die Auflösung der Gemeinde Beuren und ihre Eingliederung in die Stadt Leinefelde Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/332 ERSTE BERATUNG