Protokoll der Sitzung vom 06.05.2004

(Beifall bei der CDU)

Frau Dr. Klaubert, Sie hatten sich noch mal gemeldet? Ja, bitte.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Frau Ministerin, ich will es nicht unnötig ausweiten, aber wenn Sie sagen, dass die Künstlerhäuser in Ahrenshoop und Wiepersdorf gesichert sind, dann kann ich das einfach nicht so stehen lassen. Wir haben das im letzten Ausschuss noch einmal angefragt. Sicherer ist der Bestand von Ahrenshoop. Das heißt aber, dass das, was an festgelegtem Kapital dort steckt, auch von niemandem herausgeholt wird. Ich habe auch nicht unterstellt, dass Thüringen sich dort einseitig bereichern möchte. Aber

die Gefahr besteht auch dort noch, denn das Land Mecklenburg-Vorpommern wird künftig die gesamte Last von Ahrenshoop tragen. Wir hätten eine Lösung finden können, wie die beiden Künstlerhäuser, die ja viel älter sind als die Bundesrepublik und auch die DDR, im Bestand der Bundesrepublik hätten fortgeführt werden können. Das Schicksal von Wiepersdorf ist offen. Wir wissen nicht, wie dieses Haus fortgeführt wird. Das muss man der Ehrlichkeit halber sagen, auch wenn vielleicht der Thüringer Anteil an dem Nichtzustandekommen einer neuen Stiftung, also ich meine jetzt den Stiftungsgedanken der Staatsministerin Weiss, nicht der entscheidende ist. Ich habe das auch gesagt, am Veto Bayerns scheiterte das.

Dann möchte ich auch noch einmal darauf hinweisen, mit keinem Wort wurde von uns gesagt, dass nicht eine ausreichende Würdigung von Kunst und Kultur im Gesetzentwurf nachzulesen sei. Da kann ich mich nur meinem Kollegen Seidel anschließen. Wenn man eine Stiftung für die Förderung von Kunst und Kultur gründen kann, dann ist das etwas Hervorragendes. Aber wir haben nichts Eigenes, was wir dort einbringen können. Das hat mir die Landesregierung in der letzten Wahlperiode und in dieser Wahlperiode immer wieder erzählt, wenn ich gesagt habe, wir brauchen eine Stiftung Breitenkultur oder Jugendkultur. Wir haben also jetzt ein Erbe bekommen, damit können wir eine Stiftung gründen und dieser Stiftungszweck ist gebunden. Ich möchte ganz einfach, dass dieser Stiftungszweck auch gebunden bleibt und dass wir nach wie vor zeitgenössische Kunst im Freistaat Thüringen entwickeln können. Denn was wir ausgeben könnten, sind die Zinserträge von maximal einem Kapital von 7,6 Mio. 4 +/     ausgeben. Da können wir diesen voluminösen Stiftungszweck, den wir jetzt haben, im Moment nicht erfüllen. Deswegen war unser Anliegen - und da muss ich jetzt noch mal auf Herrn Seidel eingehen -, es muss ja doch irgendwo in zwei Kassen verwaltet werden, was in der Stiftung vorhanden ist. Denn das Kuratorium entscheidet über die Förderanträge für zeitgenössische Kunst und Kultur, sprich über das alte Kapital, und der Stiftungsrat entscheidet über alles andere. Es muss ja irgendwie verwaltet und finanztechnisch auch organisiert werden, dass man diese beiden Zwecke in der Stiftung regeln kann. Da könnte man auch den Stiftungszweck so fassen, dass man ganz spezifisch festschreibt, das ererbte Vermögen gilt für die Förderung von zeitgenössischer Kunst und Kultur, und was vielleicht und glücklicherweise hinzu kommt, das gilt für den Stiftungszweck, der im Nachfolgenden unter § 2 des vorliegenden Gesetzes hinzugefügt ist. Ich finde unseren Vorschlag ziemlich vernünftig und selbst für eine regierungstragende Fraktion wäre hier die Möglichkeit gewesen, der Opposition zuzustimmen.

(Beifall bei der PDS)

Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht. Damit können wir die Aussprache schließen und kommen zu den Abstimmungen. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/4215 ab. Wer diesem Änderungsantrag der SPD die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Dann mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/4216. Auch hier die Abstimmung: Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Etliche Enthaltungen, dann mit Mehrheit ebenfalls abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Drucksache 3/4202. Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gibt es Gegenstimmen? Eine Anzahl von Gegenstimmen. Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Mit Mehrheit ist die Beschlussempfehlung so beschlossen.

Jetzt stimmen wir ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/4030 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der eben angenommenen Beschlussempfehlung in Drucksache 3/4202. Wer dem so geänderten Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer stimmt dagegen? Eine Anzahl von Gegenstimmen. Enthaltungen? Keine Enthaltungen, damit mit Mehrheit so beschlossen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Auch hier bitte ich diejenigen, die ihre Zustimmung geben, das zu zeigen, indem sie sich von den Plätzen erheben. Danke. Wer stimmt dagegen? Danke. Eine Anzahl von Gegenstimmen. Enthaltungen? Gibt es nicht. Dann auch in der Schlussabstimmung mit Mehrheit so beschlossen. Ich kann diesen Tagesordnungspunkt 2 schließen.

Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 3

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/4104 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik - Drucksache 3/4191 ZWEITE BERATUNG

Als Berichterstatterin wurde Frau Abgeordnete Wackernagel bestimmt. Bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf in Drucksache 3/4104, Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr, wurde in der 103. Sitzung am 1. April 2004 in den Landtag eingebracht und an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik überwiesen. Gegenstand der Gesetzesänderung ist die Zulässigkeit des Einsatzes von Regionalisierungsmitteln, auch zum Zweck der Gewährung der Ansprüche der Verkehrsunternehmen nach § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes. Dafür ist es notwendig, das Gesetz wie folgt zu ändern:

§ 8 Abs. 5 erhält folgende Fassung: "Die dem Land nach dem Regionalisierungsgesetz zustehenden Mittel sind zweckgebunden für den ÖPNV zu verwenden. Mit ihnen sind insbesondere die Planung, Organisierung und Bestellung des SPNV sowie der SPNV-Ersatzleistungen und die Investitionen im ÖPNV zu finanzieren." Weiterhin können diese Mittel eingesetzt werden:

1. als Finanzierungshilfe nach § 8 Abs. 2,

2. für die kooperative Zusammenarbeit nach § 11 Abs. 1,

3. für Studien zur Weiterentwicklung des ÖPNV und

4. für die Ausgleichszahlungen nach § 45 a PBefG.

In sehr verantwortungsvoller Arbeit wurde der Gesetzentwurf in der Beratung am 28. April 2004 im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik behandelt. Herangezogen wurden dazu die schriftliche Anhörung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen vom 18. Februar 2004 und die schriftliche Stellungnahme des Thüringischen Landkreistages vom 1. März 2004, die gegen den Gesetzentwurf grundsätzlich keine Bedenken äußerten und Zustimmung signalisierten, sowie die Vorlage 3/2323 der Fraktion der PDS. Der Ausschuss hat mehrheitlich die Annahme dieses Gesetzes empfohlen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank für die Berichterstattung aus dem Ausschuss. Ich eröffne damit die Aussprache und als Erster hat das Wort Herr Abgeordneter Lemke, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die CDUMehrheit in diesem Haus wird heute eine Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr beschließen. Meine Fraktion wird dieser Änderung, wie bereits in der ersten Lesung angekündigt, nicht zustimmen. Die Begründung für unsere Ablehnung hatte ich in der ersten Beratung bereits gegeben. Die Ausschuss

beratung hat so, wie zu erwarten war, nicht dazu beigetragen, unsere Zweifel und Bedenken zu zerstreuen. Sie wurden eher erhärtet. Die von der Landesregierung zur Stellungnahme aufgeforderten Institutionen, wie Gemeinde- und Städtebund, Landkreistag und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, haben mehr oder weniger große Bedenken angemeldet. Da stimmt das nicht, was Sie gesagt haben, Frau Wackernagel, Sie hätten sich das mal durchlesen sollen, was uns in der Ausschuss-Sitzung in die Hand gegeben wurde. Ich werde mal daraus zitieren, mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin.

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, ich zitiere: "Unsere Einwände wurden leider bei der Änderung des Thüringer Haushaltsgesetzes 2003/2004 nicht berücksichtigt, so dass wir im Interesse einer stabilen Finanzierung von Ausgleichsleistungen für den Ausbildungsverkehr einer Änderung des Thüringer ÖPNV-Gesetzes notgedrungen zustimmen müssen." Ich zitiere aus dem Aktenvermerk des Ministeriums, als der Gemeinde- und Städtebund sich zu dieser Änderung geäußert hat. Der Gemeinde- und Städtebund sagt in diesem Telefonat, was hier als Aktenvermerk dokumentiert wurde: "In diesem Gespräch kritisierte der Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen die vorgesehene Umverteilung der Regionalisierungsmittel für Ausgleichsleistungen gemäß § 45 a Personenbeförderungsgesetz." Auch hier gibt es Bedenken, die sind dann in dem Telefonat mit dem Hinweis, dass ja längst alles beschlossen wurde im Haushaltsgesetz und hier lediglich abzusegnen war, was als Tatsache bereits auf dem Tisch lag. Das sollte hier vom Gemeinde- und Städtebund sanktioniert werden mit dem Hinweis, wenn ihr das nicht tut, dann ist die Förderung insgesamt in Frage gestellt. Und letztendlich - Ergebnis dieses Gesprächs - erfolgte die Zustimmung genau unter diesen Prämissen. Also, Frau Wackernagel, es ist nicht ganz richtig, was Sie gesagt haben.

(Beifall bei der PDS)

Wir bekommen nun diese Änderung, obwohl alle Angehörten damit Probleme haben, alle auf die Problematik verwiesen haben, dass es doch prekär wäre, diese Förderung des ÖPNV an Bundesmittel zu koppeln. Aber das interessiert diese Landesregierung nicht und die CDUFraktion wird diesem Entwurf trotzdem zustimmen. Unserem Antrag im Ausschuss, man möge doch bitte mal den Bundesgesetzgeber um eine Stellungnahme bitten und ihn fragen, ob er denn genau diese Auslegung zulässt, wie sie hier von der Landesregierung vorgenommen wird, ob man Regionalisierungsmittel denn einfach umwidmen kann, dem ist überhaupt nicht nachgekommen worden und Sie wissen auch warum. Denn wir haben uns im Ministerium kundig gemacht. Das Ministerium sagt mit Hinweis auf den Bundesrechnungshof, genau diese Auslegungen sind es, die bisher vom Bundesrechnungshof mit 18 Prozent Zweckentfremdung benannt worden sind. Durch die Thüringer Änderung werden die 18 Prozent noch erhöht. Genau das wird 2007 die Grund

lage dafür sein, wenn dieses Gesetz auf dem Prüfstand des Bundes steht, dann geht es genau um diese Prozente, um die die Mittel zweckentfremdet verwendet worden sind. Um diesen Prozentsatz wird dann gekürzt. Was machen Sie dann, Herr Minister? Ich nehme an, Sie werden mir das vielleicht in Ihrem Redebeitrag sagen, was Sie dann machen. Genau darauf weisen auch die von Ihnen aufgeforderten Institutionen Thüringens hin, genau auf diese Problematik. Was machen Sie? Sie ignorieren alles. Unsere Bedenken, dass die Kürzungen bei SPNV-Mitteln zu Stau beim SPNV insgesamt führen, Investitionsstau usw., das haben Sie als Panikmache bezeichnet und versichert, es gibt diese Einschnitte nicht. Auch hier haben wir uns selbstverständlich kundig gemacht und von der Nahverkehr Service GmbH folgende Mitteilung dazu erhalten: Durch die Kürzung wird definitiv ein 10 Millionen-Euro-Loch bei Investitionen im SPNV entstehen. Der Zustand des Netzes wird damit weiter verschlechtert. Auf Strecken wie Gotha-Leinefelde, Gera-Mehlteuer, Gera-Saalfeld wird es eine Zunahme der Langsamfahrstellen geben. Bei der Mitte-Deutschland-Schienenverbindung wird es vor dem Knoten Weimar bei Mellingen zu einer Standzeit im Regionalverkehr von 13 Minuten kommen, weil der Streckenzustand dieses notwendig macht und die Mittel für dringend notwendige Investitionen einfach fehlen. Das negieren Sie, Sie tun so, als ob trotzdem im SPNV alles in Ordnung sei. Genau deshalb, meine Damen und Herren, werden wir diesem Gesetzentwurf so nicht zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Lippmann, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich kann mich mit meinem Beitrag zur zweiten Novelle des ÖPNV-Gesetzes noch kürzer fassen, als das mein Kollege Lemke getan hat.

(Beifall bei der SPD)

Was dazu gesagt worden ist, habe ich zur ersten Lesung gesagt und habe es eigentlich noch mal in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik wiederholt. Es ist nicht mein Problem, jetzt über mögliche Folgen zu reden, die nicht ausbleiben werden. Da gebe ich Ihnen, Herr Kollege Lemke, Recht, es kann zu Folgen im Nahverkehrsbereich kommen. Aber, ich sage bei aller Kritik, es wird auch in Zukunft möglich sein, unsere Nahverkehrsleistungen bei den Verkehrsträgern, ob das die DB AG oder private Verkehrsträger sind, zu bestellen. Ganz einfach, weil die Mittel dafür reichlich zur Verfügung stehen. Ich sage das ganz deutlich. Es geht also nicht im engeren Sinne darum, sondern es

geht einzig und allein darum, ob das Land auf Kosten von Bundesmitteln Haushaltskonsolidierung betreiben kann, nur darum geht es. Wir, das heißt der Freistaat, haben selbstverständlich gemeinsam mit dem Bund eine gewisse Daseinsvorsorge. Das betrifft nicht nur die allgemeinen ÖPNV-Leistungen, das betrifft selbstverständlich auch Leistungen, die über § 45 a zu erbringen sind. Nun kennt natürlich der Bund seine Pappenheimer in den Ländern und die Herren Koch und Steinbrück kennen sie natürlich auch, denn sie gehören ja auch mit dazu, beide. Deshalb hatten sie, weil das so ist, vorgeschlagen, die Mittel für die Regionalisierungsmittel des Bundes um 4 Prozent zu kürzen. Dass es dazu nicht gekommen ist, sondern es nur bei 2 Prozent geblieben sind, ist wohl eine gemeinsame Übereinkunft gewesen.

Und noch eins, das ist für mich eigentlich das Allerwesentlichste: Wir bewegen uns trotz aller gegenteiligen Aussagen, die wir von der Landesregierung gehört haben, aber auch von der regierungstragenden Fraktion im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur, hier in einem rechtlichen Graubereich. Das hat seinerzeit bei der ersten ÖPNV-Novelle übrigens auch der frühere Wirtschaftsminister Schuster nicht in Abrede gestellt und ich weiß, dass das so ist. Die Situation wird auch nicht besser, wenn uns erklärt worden ist, einige Bundesländer praktizieren das auch so, es wurden da einige genannt, die das vollständig oder umfassend praktizieren, andere nur zum Teil, wie zum Beispiel Bayern. Dadurch wird die Rechtssituation also nicht besser.

Eine Position der Bundesregierung - Kollege Lemke sagte das - hat die Landesregierung nicht eingeholt. Ich halte das für bedauerlich, möglicherweise wäre es auch nicht früh genug gekommen, aber man hat sich noch nicht einmal darum bemüht. Ich glaube auch nicht, dass eine Position der Bundesregierung die Landesregierung an ihrem Vorhaben gehindert hätte, dies nicht zu machen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir, die SPDFraktion, werden trotz der Tatsache, dass wir bei der ersten Novelle zugestimmt haben, dieser zweiten Novelle, dieser Gesetzesänderung nicht zustimmen, aber das habe ich in der ersten Lesung auch schon angekündigt. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Schugens, CDUFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Ausschuss hat sich, wie berichtet wurde, zum zweiten Mal mit dem vorliegenden Gesetz befasst. Ich denke, der Ausschuss hat auch eine einheitliche klare mehrheitliche

Position gefunden, dass es zu dem Vorschlag der Landesregierung keine Alternative gibt. Meine Damen und Herren, es hat uns natürlich gewundert, dass so kurz vor dem entscheidenden heutigen Tag die PDS einen Antrag eingebracht hat als Vorlage 3/2323 im Ausschuss mit zwei Zielen. Das eine Ziel war, Bericht zu erstatten über die Anhörung, die durch das Ministerium gelaufen ist und das zweite Ziel war, die Anhörung des Bundes durchzuführen. Ich glaube, wenn wir dem gefolgt wären, hätten wir einige Probleme im Land bekommen. Ich weiß nicht, ob es ein Wahlkampfmanöver sein sollte, ich kann mir nicht vorstellen, dass wir - das hat Herr Lippmann schon ausgeführt - vor dem Juni oder vor dem Sommerhalbjahr eine Auskunft aus dem Bundesministerium bekommen hätten. Eine erneute schriftliche Anhörung zu fordern ist aus unserer Sicht populistisch, vor allen Dingen, Herr Lemke, Sie wissen genau, dass andere Länder das ähnlich praktizieren mit den Regionalisierungsmitteln, das ist richtig, aber Sie akzeptieren das ja in anderen Ländern auch. Wir sind der Meinung, nachdem uns die Landesregierung vorgetragen hat, dass es ein rechtlicher Weg ist, der gegangen werden kann, dass wir diesen gehen sollten. Wenn hier angeführt wurde, dass im Moment 10 Mio.   ger Investitionen im Hause stehen, dann ist dies richtig, das ist aber nicht neu, das ist bekannt, mit Beschluss des Haushalts wurde dies ja schon dem hohen Haus kundgetan und der Haushalt ist durch dieses Haus bestätigt worden und damit Gesetzesgrundlage und Handlungsgrundlage übrigens für die Regierung. Da diese Leistung im Zuge der Daseinsvorsorge eine öffentliche Aufgabe ist, sind wir der Auffassung, dass die Regionalisierungsmittel wohl dafür verwendet werden können. Aus unserer Sicht ist es zulässig, es ist sogar zweckmäßig in diesem Fall und es ist notwendig.

Was wäre eingetreten, wenn diese Leistung nicht gekommen wäre für die Unternehmen, die diese Leistung erbringen? Sie haben einen Rechtsanspruch darauf, ich denke, solche Dienstleister müssen dementsprechend entschädigt werden. Deshalb sind wir der Auffassung, dass heute dieses Gesetz angenommen werden sollte. Meine Damen und Herren von der PDS, es ist schon verwunderlich, zu dem heute ersten Thema bringen Sie eine Gesetzesvorlage, die im Eilzugtempo durch das Haus gedrückt werden soll,

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Das Eil- zugtempo stammt vom Ministerpräsidenten oder nehmen Sie das Thema nicht ernst?)

und eine andere... Sie haben eine Gesetzesvorlage eingebracht. Wir haben hier ein Gesetz, das wesentlich geringere Bedeutung hat, das rechtssicherer geprüft ist. Die Daseinsvorsorge ist gewährt auch mit dieser Maßnahme, dort versuchen Sie ein Blockiermanöver durchzuführen, wir haben das nicht verstanden, das kann ich nur kritisieren an dieser Stelle. Ich bitte das hohe Haus, dem Gesetz zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU)

Aus der Mitte des Hauses sehe ich keine Wortmeldung, aber von der Landesregierung. Herr Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Lemke, Herr Lippmann, lassen Sie mich vorweg einen Satz sagen. Das, was Sie zur Instandhaltung, zur Reparatur und zum Ausbau des Schienenwegs bis hin zur Mitte-Deutschland-Verbindung gesagt haben, ist nicht Aufgabe des Landes, sondern des Bundes. Dazu werden wir ja sicher noch kommen in einem weiteren Tagesordnungspunkt, der sich mit der ICE-Strecke befasst.

Aber lassen Sie mich zurückkommen zum Thema. Ich möchte Sie heute bitten, dem Gesetzentwurf zur Zweiten Änderung des Thüringer ÖPNV-Gesetzes hier in zweiter Lesung zuzustimmen. Ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigen Finanzpolitik im Freistaat Thüringen konnte mit dem Nachtragshaushalt 2003/2004 realisiert werden, Herr Lemke. In diesem Zusammenhang wurde mit Mehrheit des Thüringer Landtags beschlossen, die insgesamt für den ÖPNV in Thüringen zur Verfügung stehenden Mittel so zu disponieren, dass künftig auch eine flexible Handhabung beim Einsatz dieser Mittel möglich ist. Die Rede ist nämlich von Mitteln, die der Bund den Ländern nach dem Regionalisierungsgesetz zur Verfügung stellt. Diese Mittel werden aus dem Mineralölsteueraufkommen rekrutiert und sind zweckgebunden für den öffentlichen Personennahverkehr zu verwenden. Nachzulesen, Herr Lemke, ist das in § 5 Abs. 1 des Regionalisierungsgesetzes. Dort ist weiter zu lesen, ich zitiere "§ 7 - Verwendung: Mit dem Betrag nach § 5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 ist insbesondere der Schienenpersonennahverkehr zu finanzieren."

Was ist daraus nun abzuleiten? Mit den Regionalisierungsmitteln ist der öffentliche Personennahverkehr zu finanzieren, und zwar insbesondere der Schienenpersonennahverkehr, aber folglich auch der übrige öffentliche Personennahverkehr. Dies tun wir ja von Anfang an. Ich verweise auf § 8 Abs. 5 der noch gültigen Fassung des Thüringer ÖPNV-Gesetzes. Dem Freistaat Thüringen werden im Jahr 2004 272 Mio.  '   Regionalisierungsgesetzes zur Verfügung gestellt. Davon werden 208 Mio.      ,5 1 Leistungen eingesetzt; 16 Mio.   0      SPNV. Weitere 1,4 Mio.   ;  Sachkosten der Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH benötigt. Verbleiben 47 Mio.     - +gebundene Verwendung im Thüringer ÖPNV entsprechend § 8 des Thüringer ÖPNV-Gesetzes. Davon sind entsprechend Nachtragshaushalt und auch gesetzeskonform

20 Mio.  : -   kommunalen Aufgabenträger zu verwenden; 24 Mio.    9& stätigtem Nachtragshaushalt 2004 und auf der Grundlage des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfs für den Ausgleich gemäß § 45 a Personenbeförderungsgesetz verwendet werden.

Tatsache ist, meine Damen und Herren, dass die finanziellen Rahmenbedingungen sich nicht besser, sondern eher schwieriger gestalten. Deshalb müssen wir auch darauf achten, dass die insgesamt für den ÖPNV in Thüringen bereitstehenden Mittel so gebündelt werden, dass sie mit einem Höchstmaß an Effektivität eingesetzt werden. Genau dies bezweckt der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur zweiten Änderung des Thüringer ÖPNV-Gesetzes. Sein Ziel ist es, das Vertrauen der kommunalen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen in die Beständigkeit der vom Land maßgeblich mit vorgegebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen aufrecht zu erhalten. Der Weg dahin ist es, durch einen besonders effektiven Einsatz die vorhandenen Gestaltungsspielräume auch zu nutzen.