Protokoll der Sitzung vom 24.02.2000

Vielen Dank. Ich möchte Sie noch mal bitten, die Plätze einzunehmen und ein bisschen mehr Ruhe zu bewahren. Herr Minister Dr. Krapp antwortet für die Landesregierung.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Stangner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Angaben zur Preisentwicklung entstammen einer Veröffentlichung des Thüringer Landesamts für Statistik. Der Preisanstieg resultiert aus dem allgemeinen Preisindex, der anhand eines so genannten Warenkorbs mit entsprechenden Verbrauchselementen gebildet wird. Unter der Rubrik Bildungswesen werden hier die Positionen Gebühren zum Kindergartenbesuch und Gebühren für Volkshochschulen geführt. Nach Auskunft des Thüringer Landesamts für Statistik sind die Steigerungen im November/Dezember 1995 und im Februar/März 1996 von rund 20 Prozent vor allem durch eine Erhöhung der Kindergartengebühren verursacht worden. Die Steigerungen im Dezember 1995/Januar 1996 sind vor allem auf eine Gebührenerhöhung an den Volkshochschulen zurückzuführen. Das Thüringer Kultusministerium hat keinen Einfluss auf die Lehrgangsgebühren an Volkshochschulen. Die Teilnehmergebühren werden in eigener Verantwortung der Träger festgelegt.

Die Frage 2 beantworte ich mit Nein und die Frage 3 mit Ja.

Gibt es Nachfragen? Es gibt keine Nachfragen. Damit ist die Frage beantwortet und ich rufe die nächste Frage auf in Drucksache 3/315, Frau Abgeordnete Wolf.

Erhaltung der Park- und Schlossanlage Wilhelmsthal bei Eisenach (Wartburgkreis)

Der Thüringer Allgemeinen vom 25. Januar 2000 war zu entnehmen, dass sich ein Förderkreis "Schlossanlage Wilhelmsthal e.V." für die Erhaltung und die zukünftige Nutzung der Park- und Schlossanlage Wilhelmsthal bei Eisenach, Wartburgkreis, engagiert. Das Objekt soll angeblich dem Freistaat Thüringen gehören, steht jedoch seit Jahren leer. An dem Bau wurde bislang kaum etwas unternommen, obwohl das Thüringer Denkmalschutzgesetz nach § 7 Abs. 1 Denkmalseigentümer zu Erhaltungsmaßnahmen verpflichtet. Fehlnutzungen zu DDR-Zeiten und der nunmehr jahrelange Leerstand haben das Ensemble in einem bedenklichen, die Bausubstanz gefährdenden Zustand hinterlassen. Der Investitionsbedarf vergrößert sich fast täglich.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Ist der Freistaat Thüringen Eigentümer des Schlosses Wilhelmsthal?

2. Wenn ja, was hat die Landesregierung bisher zum Erhalt des Schlosses unternommen?

3. Wie viele Fördermittel wurden bisher zur Sicherung/Sanierung des Schlosses eingesetzt?

4. Welche Vorstellungen bestehen in der Landesregierung hinsichtlich der zukünftigen Nutzung des Objekts?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Pietzsch.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Landesregierung beantworte ich Ihre Fragen.

Zu Frage 1: Ja

Zu Frage 2: Am 1. Januar 1994 wurde ein Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Technologie- und Berufsbildungszentrum Eisenach e.V. abgeschlossen. Dieses Technologie- und Bildungszentrum ist Eigentümer der nebenliegenden Grundstücke. Aufgrund dessen wurde dieser Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen, in dem sowohl die Wartung als auch kleinere Reparaturen in dem Besorgungsvertrag enthalten sind.

Zu Frage 3, wie viele Fördermittel im Sinne der Sicherung sind im Rahmen dieses Geschäftsbesorgungsvertrags - nun ist das schwer auseinander zu halten - eingesetzt worden? Das war in der Größenordnung von etwa 500.000 DM. Im Sinne der Sanierung des Schlosses sind in den zurückliegenden Jahren keine Mittel eingesetzt worden. Es ist in den vergangenen Jahren immer wieder versucht worden, eine Nutzung und ein entsprechendes Nutzungskonzept zu bekommen. Es hat einige Anbieter gegeben, u.a. dieses Technologie- und Bildungszentrum. Es ist aber dort zu keinem Abschluss gekommen, so dass die Liegenschaft unter Berücksichtigung des Bestands und Bedarfs für soziale Zwecke nicht mehr benötigt wird.

Zu Frage 4: Die Liegenschaft wird voraussichtlich zum 1. März an das allgemeine Grundvermögen des Freistaats Thüringen, also an die Oberfinanzdirektion, abgegeben und es ist vorgesehen, dass die Oberfinanzdirektion zeitnah eine Ausschreibung vornimmt und die Liegenschaft zum Verkauf anbietet.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke, Herr Minister Pietzsch. Die Frage ist damit beantwortet und ich rufe die Mündliche Anfrage in Drucksache 3/326 auf, Frau Abgeordnete Pelke.

Verleih jugendgefährdender Videos und Computerspiele

Die hessische und die bayerische Landesregierung erwägen laut Pressemitteilung eine Bundesratsinitiative zum Verbot der Ausleihe schwer jugendgefährdender Filme und Computerspiele durch Videotheken.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Haltung nimmt die Landesregierung zu dem zugrunde liegenden Problem und zum aktuellen Handlungsbedarf ein?

2. Hält die Landesregierung die Feiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) für die geeignete Einstufungs- und Kontrollinstanz auch für Computerspiele?

3. Durch wen und wie können gegebenenfalls Verstöße gegen konsequentere Jugendschutzbestimmungen kontrolliert und sanktioniert werden?

Herr Minister Dr. Pietzsch antwortet für die Landesregierung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Abgeordnete Pelke, eine Korrektur nur am Rande. Es ist nur die bayerische Landesregierung, die diese Bundesratsinitiative eingebracht hat. Die hessische Landesregierung hat sich dieser Bundesratsinitiative angeschlossen.

Zu Frage 1: Nach geltender Rechtslage ist zwar das Anbieten, Überlassen und Zugänglichmachen schwer jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte, wie z.B. Videofilme, an Kinder und Jugendliche verboten, es ist allerdings leider, wie mir mitgeteilt wurde, gängige Praxis, dass sich 18-Jährige mit billigen Mietkassetten versorgen und diese an ihre noch nicht volljährigen Freunde weitergeben oder ihnen vorführen. Darin besteht wirklich eine große Gefährdung. Dieser Vertriebswert hat dazu geführt, dass heute schon viele Kinder und Jugendliche mit Porno-, Horror- und Gewaltdarstellungen konfrontiert werden, vor allem Gewaltfilme, die übrigens nicht selten auch rechtsradikales Gedankengut enthalten können, aber insbesondere bei diesen Jugendlichen unter 18 Jahren zu schweren, lang anhaltenden Schäden führen. Ich denke, eine vergleichbare Wirkung muss man auch Video- und Computerspielen nachsagen oder man muss davon ausgehen, dass diese in ähnlicher Weise wirken. Vor diesem Hintergrund hat sich die Thüringer Landesregierung ebenso wie Hessen für die Fassung der von Bayern angeregten Entschließung für einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewaltverherrlichung in der Bundesratsdrucksache 764/99 ausgesprochen. Wir unterstützen damit insbesondere die Aufforderung an die Bundesregierung, die Alterskennzeichnung von Video- und Computerspielen gesetzlich zu regeln und die Vermietung schwer jugendgefährdender Videofilme bzw. schwer jugendgefährdender Video- und Computerspiele generell zu verbieten. Damit wäre dieser Vertriebsweg oder dieser Ausleihweg, denke ich, im Wesentlichen unterbrochen.

Zu Frage 2 kann ich nur sagen, durchaus; denn die FSK hat sich bisher, man kann Kritik üben, aber im Großen und Ganzen bewährt.

Zu Frage 3: Die Bundesratsinitiative zielt ja ab auf ein strafbewährtes Vermietverbot für schwer jugendgefährdende Videofilme und Video- und Computerspiele. Für die Verfolgung und Ahndung solcher Straftaten ist nach dem Thüringer Polizeiaufgabengesetz die Polizei zuständig. Dabei soll die Polizei, das sagt auch das Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz aus, von den Jugendämtern unterstützt werden. Die Jugendämter sollen auch eigene Kontrollen durchführen und die Polizei über die Ergebnisse informieren. Ich denke, bei einer guten Zusammenarbeit könnte die Kontrolle gesichert sein.

Danke schön. Nachfragen sehe ich nicht. Damit ist die Frage beantwortet und wir kommen zur Frage in Drucksache Nr. 3/328. Herr Abgeordneter Dittes.

Sportzentrum Ichtershausen

Im Zuge der Vermögenszuordnung wurde das auf der Grundlage so genannter Kommunalverträge erbaute und durch die Gemeinde genutzte Sportzentrum in Ichtershausen (Ilm-Kreis) der Jugendstrafanstalt Ichtershausen zugeordnet. Aus diesem Grund obliegt die Entscheidung über die Nutzung des Sportzentrums für örtliche Vereine alleinig der Jugendstrafanstalt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Strebt die Landesregierung eine Übertragung der Trägerschaft für das Sportzentrum an die Gemeinde Ichtershausen an?

2. Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung dagegen?

3. Strebt die Landesregierung eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Jugendstrafanstalt und der Gemeinde an, die eine Mitsprache der Gemeinde bei der Nutzung des Sportzentrums mindestens garantiert?

4. Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung gegen eine derartige vertragliche Vereinbarung?

Herr Justizminister, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgerordneten, namens der Thüringer Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dittes wie folgt:

Zu Frage 1: Nein.

Zu Frage 2: Die Liegenschaft wird weiterhin für die Zwecke des Justizvollzugs benötigt.

Zu Frage 3: Nein.

Zu Frage 4: Die Jugendstrafanstalt hat in der Vergangenheit der Gemeinde, den Vereinen und der Schule großzügig Nutzungsmöglichkeiten eingeräumt, soweit die Belange des Justizvollzugs nicht beeinträchtigt wurden. Die Landesjustizverwaltung Thüringen beabsichtigt nicht, von die

ser großzügigen Verfahrensweise Abstand zu nehmen. In der Vergangenheit hat es nachprüfbar noch niemals Unstimmigkeiten zwischen der Gemeinde und der Jugendstrafanstalt hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeit der Liegenschaft gegeben. Daher bedarf es einer Garantie gegenüber der Gemeinde für eine Mitsprache bei der Benutzung des Sportzentrums nicht. Durch eine solche Garantievereinbarung könnten die Belange des Justizvollzugs, insbesondere in Bezug auf die künftigen Nutzungsmöglichkeiten, beeinträchtigt werden.

Es gibt eine Nachfrage, Herr Abgeordneter Dittes.

Herr Dr. Birkmann, ist Ihnen die erst unlängst geäußerte Kritik des derzeit amtierenden Bürgermeisters der Gemeinde Ichtershausen bezüglich der Mitsprachemöglichkeiten der Gemeinde und der daraus resultierenden Einschränkung bei der Nutzung durch die allgemeine Öffentlichkeit bekannt und wenn ja, wie bewerten Sie diese Kritik vor dem Hintergrund Ihrer Aussage?

An mich ist solche Kritik bisher nicht herangetragen worden.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke, Herr Minister Dr. Birkmann, die Frage ist damit beantwortet. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/329, Herr Abgeordneter Schemmel.

Fachhochschule Ostthüringen

In der "Osterländer Volkszeitung" vom 8. Februar 2000 verkündete der wissenschaftspolitische Sprecher der Fraktion der CDU, Jörg Schwäblein, dass es voraussichtlich zu keiner weiteren Fachhochschulgründung in Ostthüringen kommt.