Protokoll der Sitzung vom 15.03.2000

Soweit einige Punkte, die ich aus Sicht einer Parlamentspräsidentin für den Landtag hier einbringen wollte. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, PDS)

Es liegen keine weiteren - doch, Herr Minister Trautvetter für die Landesregierung.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, noch einige Bemerkungen auch zu sicherlich bedenkenswerten Anregungen von Frau Abgeordneten Lieberknecht. Zunächst zu Herrn Dr. Pidde: Der Gesetzentwurf ist seit zwei Jahren fertig, das wissen Sie. Herr von der Krone hat sehr deutlich gesagt, in der großen Koalition hat sich der Finanzminister nicht durchsetzen können, weil der Koalitionspartner die Novelle der Landeshaushaltsordnung boykottiert hat.

(Zwischenruf Abg. Dr. Zeh, CDU: So, so, hört, hört!)

Das ist die Realität und das möchte ich hier noch einmal sehr deutlich darstellen.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Es muss ja eine Wahrheit geben.)

Wenn man staatliche Aufgaben privatisiert - und wir denken ja über Privatisierung staatlicher Aufgaben nicht deswegen nach, weil uns das Spaß macht, sondern weil man wirklich überlegen muss, was hat der Staat noch zu tun und welche Aufgaben muss er wahrnehmen -, da bitte ich auch einmal, ein bisschen in die Vergangenheit zu schauen, welche Aufgaben hat der Staat vor 30 Jahren wahrgenommen. Mit welchem Budget, mit welcher Verwaltung hat der Staat vor 30 Jahren gearbeitet? Dann ist es vollkommen klar, dass auch die staatliche Kontrolle bei einer vollständigen Privatisierung endet. Das hat aber eine andere Ursache, weil man endlich wieder Aufgaben privatisiert, die sich der Staat an Land gezogen hat, obwohl diese Aufgaben gar nicht zum staatlichen Handeln gehören. Deswegen ist diese Sache auch richtig. Wenn wir von mehr Flexibilität sprechen, vom Abweichen von verbindlichen Erläuterungen, dann sind das natürlich die Auswirkungen, wie in der Realität ein Haushaltsvollzug gestaltet wird. Wir haben gerade in den letzten Jahren immer wieder feststellen müssen, dass sich die Rahmenbedingungen innerhalb eines Jah

res geändert haben - Rahmenbedingungen in der Wirtschaft, Rahmenbedingungen in der Gesetzgebung. Die Steuergesetzgebung wird von Jahr zu Jahr geändert, viele andere Verordnungen werden von Jahr zu Jahr verändert. Ich glaube, es ist richtig, dass man hier mehr Flexibilität zulassen sollte. Die Verantwortung des Parlaments wird sich bei einer flexiblen Haushaltsdurchführung natürlich anders gestalten. Es steht der Landesregierung nicht zu, dem hohen Hause Vorschläge zu machen, aber ich glaube, dass wir mehr parlamentarische Kontrolle in den Haushaltsvollzug legen müssen bei solchen Verfahren, anstatt wieder stringent zum alten Haushaltsrecht zurückzukehren. Ich bitte bei der Beratung der Novelle der Landeshaushaltsordnung auch diesen Weg einmal mit zu überlegen. Das vielleicht zu einigen der hier bereits geäußerten Anregungen für die Beratung der Novelle der Landeshaushaltsordnung.

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat sich Abgeordneter Dr. Pidde, SPD-Fraktion, zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister Trautvetter, Sie haben mich nun gereizt, noch einmal das Wort zu ergreifen,

(Unruhe bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Dr. Zeh, CDU: Wie rei- zend.)

(Beifall bei der SPD)

nachdem wir ganz anderer Meinung sind, wer das Hindernis bei der Einbringung des Gesetzentwurfs zur LHO ist. Herr Minister Trautvetter, ich gebe Ihnen vollkommen Recht, was wahr ist, muss auch wahr bleiben.

Wir haben seit 1998 gefordert, dass ein Entwurf der LHO vorgelegt wird. Als unsere Kritik immer lauter wurde, haben Sie die große Keule herausgeholt und der SPD die Schuld zugewiesen, sie hätte den ausstehenden Gesetzentwurf blockiert. Auf Ministeriumsebene war doch parteiübergreifender Konsens in allen fachlichen Fragen, lediglich in einer politischen Frage gab es keinen Konsens. Es ging darum, ob ein mögliches Vetorecht des Finanzministers für Angelegenheiten von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung in der LHO, also in der Landeshaushaltsordnung oder in der Geschäftsordnung geregelt werden soll. Herr Minister, Sie wollten, dass es in der Landeshaushaltsordnung festgeschrieben wird.

(Zwischenruf Trautvetter, Finanzminister: Nein, das ist doch Schwindel.)

Aber sicher.

(Zwischenruf Trautvetter, Finanzminister: Ich habe in die Koalitionsausschussprotokolle hineingesehen.)

Herr Minister, Sie müssen auch zu dem stehen, was Sie noch im vergangenen Jahr gesagt haben.

(Beifall bei der SPD)

Die SPD sollte der Blockierer sein, nur weil sie es halt nicht in der Landeshaushaltsordnung geregelt haben wollte. Wenn man jetzt einmal das Wunder in § 29 Abs. 2 des Gesetzentwurfs anschaut, ist es auch nicht drin. Das heißt, Sie haben sich bei Ihren eigenen Kabinettskollegen nicht durchsetzen können.

(Beifall bei der SPD)

Ich kann daraus nur die Schlussfolgerung ziehen, Herr Minister, dass Sie das Hindernis waren, dass die Novellierung der LHO nicht schon in der 2. Legislaturperiode über die Bühne gegangen ist. Danke.

(Beifall bei der SPD)

In aller Vorsicht sage ich jetzt, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr zu diesem Tagesordnungspunkt vor. Es ist die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt worden. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Keine. Damit ist die Ausschussüberweisung einstimmig geschehen.

Wir kommen zum Aufruf des neuen Tagesordnungspunkts 4 a

Gesetz zur Änderung des Untersuchungsausschußgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 3/449 ERSTE BERATUNG

Die antragstellende Fraktion wünscht eine Begründung; diese nimmt der Abgeordnete Kretschmer, SPD-Fraktion, vor.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Entwurf der SPD-Landtagsfraktion hat eine notwendige Ergänzung des Untersuchungsausschußgesetzes

vom 7. Februar 1991 zum Inhalt. Es geht um die Frage des Zutritts von Fraktionsmitarbeitern zu den Sitzungen der Untersuchungsausschüsse im Thüringer Landtag.

Meine Damen und Herren, das Gesetz regelt in § 10 drei Arten von Sitzungen, nämlich: Erstens - die öffentlichen Sitzungen, die zum Inhalt die Beweisaufnahme haben; zweitens - die nicht öffentlichen Sitzungen, und das sind die meisten, nämlich die Beratungen; und drittens - die vertraulichen Sitzungen, hier werden Gegenstände erörtert, die der Geheimhaltung bedürfen. Die Frage, wer Zutritt zu den Sitzungen hat, ist im Untersuchungsausschußgesetz an unterschiedlichen Stellen geregelt und etwas unübersichtlich. § 6 bestimmt die Anwesenheit von stellvertretenden Mitgliedern und § 10 Abs. 6 zum Beispiel den Zutritt von Beauftragten der Landesregierung. Nicht geregelt ist das Zutrittsrecht von Mitarbeitern der Fraktionen, § 25 Abs. 1 Satz 3 regelt lediglich die Unterrichtung über nicht öffentliche Sitzungen.

In der Vergangenheit, meine Damen und Herren, hat Thüringen, Gott sei Dank, keine große Erfahrung in der Durchführung von Untersuchungsausschüssen. Ich kann mir erlauben, diese Anmerkung zu machen, weil in der Vergangenheit, nämlich in der 1. Legislaturperiode, die Staatsanwaltschaft Erfurt sehr stark beteiligt war, wir kennen das. In der Vergangenheit hat diese Frage also keine besondere Rolle gespielt. In der 2. Legislaturperiode gab es keinen Untersuchungsausschuss. Ich muss den Mitgliedern des Thüringer Landtags aus der 1. Legislaturperiode dazu gratulieren, man hat immer eine pragmatische Lösung gefunden, nämlich dass die Mitarbeiter der Fraktionen Anwesenheitsrecht hatten. Das entspricht im Übrigen, wie ich bisher festgestellt habe, auch der Praxis in den meisten anderen Bundesländern.

Der von der SPD-Fraktion vorgelegte Gesetzesänderungsantrag ist aber notwendig, um eine Klarstellung herbeizuführen und um zu sichern, dass die Mitarbeiter auf einer rechtsgültigen Grundlage arbeiten können, und - und das sage ich als Justizjurist - um die Beschlüsse gerichtsfest zu machen, denn der Verfassungsgerichtshof kann sie ja überprüfen. Deshalb meine ich, ist diese Gesetzesänderung sinnvoll und notwendig.

Zum Inhalt des Entwurfs nur ganz kurz angemerkt: Es handelt sich um eine notwendige Klarstellung; diese dient der Effektivierung der Arbeit von Untersuchungsausschüssen. Ich meine, dass die in der 1. Legislaturperiode bewährte Handhabung nunmehr gesetzlich geregelt und festgeschrieben werden sollte. Ich beantrage deshalb die Annahme des Gesetzentwurfs in der ersten Lesung und die Überweisung an den Justizausschuss. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Wolf, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, mit der Drucksache 3/449 der SPD-Fraktion haben wir jetzt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Untersuchungsausschußgesetzes vorliegen. Das Untersuchungsausschußgesetz existiert seit dem 7. Februar 1991. Mit diesem Untersuchungsausschußgesetz haben in der 1. Legislaturperiode die Untersuchungsausschüsse problemlos arbeiten können.

(Beifall Abg. Gentzel, SPD)

Der Justizjurist Kretschmer, wie er sich eben selbst bezeichnet hatte, hat eben schon Einiges zu den Sitzungsformen von Untersuchungsausschüssen gesagt. Es gibt öffentliche, nicht öffentliche und vertrauliche Sitzungen. Das Problem, was im letzten Untersuchungsausschuss mit einem kurzen Vortrag durch die Landtagsverwaltung aufgetaucht ist, ergibt sich daraus, dass, wie richtig eben vorgetragen wurde, in § 25 die Teilnahme von Mitarbeitern der Fraktionen nicht geregelt ist. Bisher ist man an der Stelle immer so verfahren, dass man die Geschäftsordnung angewendet hat, und dadurch ergab sich auch kein Problem. Deswegen halte ich den Antrag, der jetzt vorliegt, für ein bisschen voreilig, denn wir hatten uns im Ausschuss darauf geeinigt, erst einmal die schriftliche Stellungnahme der Landtagsverwaltung zu diesem Problem abzuwarten, um dann in Ruhe prüfen zu können, ob es denn überhaupt ein Problem ist. Sie übernehmen jetzt schon die Argumentation der Landtagsverwaltung oder einzelner Personen der Landtagsverwaltung, die den Fraktionen eigentlich noch gar nicht bekannt ist. Mir ist noch nicht klar, wie Sie zu diesen Informationen kommen das heißt, mir ist schon klar, wie Sie zu den Informationen kommen, aber das ist ein anderes Thema, darüber brauchen wir jetzt nicht weiter zu reden. Wie gesagt, es ist ein Problem, das aufgetreten ist bei der Beratung im Untersuchungsausschuss. Wir werden ja demnächst auch den zweiten im Thüringer Landtag haben, der dann sicherlich an der einen oder anderen Stelle vor dem gleichen Problem steht. Wir sollten uns zu der Gesamtproblematik im Justizausschuss verständigen, denn der Justizausschuss ist ja auch zuständig für die Auslegung der Geschäftsordnung. Auf jeden Fall sollten wir das Problem so lösen, dass es dann in Zukunft kein Problem mehr ist und, wie der Kollege Kretschmer eben schon sagte, dann auch gerichtsfest ist.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Bitte, Herr Abgeordneter Ramelow.

Herr Kollege, verstehe ich Sie richtig: So, wie wir am Freitag verabredet haben das Gutachten einzuholen - und das möchte ich Sie jetzt fragen -, dass gewährleistet ist, dass während des Klärungsverfahrens nach der Regelung der Geschäftsordnung verfahren wird, dass die benannten Personen teilnehmen können.

Sie sind ja an dem Verfahren beteiligt. Sie wissen, dass wir im Moment ein bisschen zeitlichen Spielraum haben, weil jeder Hausaufgaben hat einen größeren Aktenberg zu lesen. Ich gehe davon aus, dass, bis wir die nächste reguläre Ausschuss-Sitzung haben, dieses Problem vom Tisch ist, wie auch immer. Ob wir dann grundsätzlich nach Geschäftsordnung verfahren oder ob wir im Justizausschuss zu dem Ergebnis kommen, wir sollten doch an der einen Stelle das Gesetz korrigieren, dazu liegt ja dann auch schon ein entsprechender Entwurf vor.

Gestatten Sie eine weitere Nachfrage?

Bitte, Herr Abgeordneter Ramelow.

Aus Gründen der Praktikabilität würde ich mich gern versichern, dass auch Ihre Fraktion oder die Mehrheit des Hauses das so sieht, dass wir nicht anfangen, ein formales Hickhack zu bekommen, ob da einzelne Mitarbeiter, die ja namentlich benannt sind, nun hineindürfen oder nicht, so dass wir es auch so praktizieren können in der von Ihnen eben beschriebenen Art und Weise.

Ich kann Ihnen versichern, dass auch meine Fraktion an der Lösung des Problems interessiert ist. Wie die allerdings aussehen wird, ob man einfach sagt, das ist nur eine theoretische Diskussion und wir legen jetzt einfach im Justizausschuss die Auslegung der Geschäftsordnung