Protokoll der Sitzung vom 16.03.2000

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Trautvetter, Finanzminister: Er scheint sich besser auszukennen als wir.)

Zu Frage 1 - erfüllt das Absingen der 1. Strophe des so genannten Deutschlandliedes einen Straftatbestand - antwortet die Landesregierung mit Nein. Das Absingen der 1. Strophe des so genannten Deutschlandliedes ist nicht unter Strafe gestellt.

Zu Frage 2: Die entfällt und ich verweise auf die Beantwortung zu Frage 1.

Zu Frage 3 - wenn nein, wie bewertet die Landesregierung den geschilderten Sachverhalt vor dem Hintergrund völkerrechtlicher Verträge, die die Bundesregierung abgeschlossen hat - antwortet die Landesregierung: Forderungen oder Meinungsäußerungen nicht staatlicher Vereinigungen sind völkerrechtlich grundsätzlich ohne Bedeutung.

Das waren Ihre drei Fragen.

Gibt es Nachfragen dazu? Das sehe ich nicht, damit ist die Frage beantwortet. Wir kommen zur nächsten Anfrage, und zwar in Drucksache 3/407. Herr Abgeordneter Döring.

Beabsichtigte Rechtsträgerwechsel bei den Landesfachkrankenhäusern für Psychiatrie und Neurologie

In mehreren Veranstaltungen äußerte Minister Pietzsch, dass bei den Landesfachkrankenhäusern für Psychiatrie und Neurologie noch dieses Jahr ein Trägerwechsel erfolgen soll.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche zeitlichen Zielvorstellungen hat die Landesregierung für den beabsichtigten Trägerwechsel?

2. Wird noch, wie die eingesetzte Arbeitsgruppe des Thüringer Ministeriums für Soziales und Gesundheit in

der 2. Wahlperiode als günstigste Trägerform vorschlug, eine Anstalt des öffentlichen Rechts favorisiert?

3. Wenn nein, was sind die Gründe, die für eine andere Trägerform sprechen?

4. Welche Vorstellungen gibt es dann für den Maßregelvollzug, wenn die Landesfachkrankenhäuser nicht mehr zu einem öffentlich-rechtlichen Träger gehören sollten?

Für die Landesregierung antwortet Minister Dr. Pietzsch.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Abgeordneter Döring, Sie haben schon darauf hingewiesen, dass das frühere Kabinett im Juli 1998 die Ziele für eine geordnete Weiterentwicklung des Maßregelvollzugs bestätigt sowie grundsätzlich die Neuordnung der Trägerschaft der psychiatrischen Landesfachkrankenhäuser beschlossen hatte. Seit 1990 wurden die Versorgungsaufgaben und die Strukturen der Landesfachkrankenhäuser für Psychiatrie und Neurologie Hildburghausen, Mühlhausen und in Stadtroda durch die Landespsychiatriereform neu geordnet. Die Aufgabenstruktur der Krankenhäuser erfordert keine landesunmittelbare Trägerschaft. Aus diesem Grunde soll der Rechtsträgerwechsel nunmehr auch vorangetrieben werden. Namens der Landesregierung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Der beabsichtigte Trägerwechsel soll in diesem Jahr entschieden und umgesetzt werden. Dabei gilt aber der Grundsatz "Qualität vor Geschwindigkeit". Wir wissen alle, wie schwierig sich ein Rechtsträgerwechsel gestalten kann.

Zu Frage 2: Nein, die Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts wird nicht mehr favorisiert. Ich werde aber jetzt nicht festlegen, denn bei diesen Entscheidungen, ich sage es noch einmal, Qualität vor der Geschwindigkeit, es ist primär alles zu überlegen, es werden verschiedene Träger angesprochen und angeschrieben werden, und zwar auch verschiedene Rechtsträgerformen.

Zu Frage 3: Wie bei vielen anderen Krankenhäusern wird auch für die psychiatrischen Fachkrankenhäuser eine privatrechtliche Rechtsform allerdings favorisiert, da erklärtes Ziel der Psychiatriereform ist, die Gleichstellung von Patienten mit somatischen und solchen mit psychischen Krankheiten herbeizuführen. Wenn ich gesagt habe, privatrechtliche Rechtsform, dann habe ich nicht bereits gesagt, private Krankenhausträger. Auch im Rahmen einer neuen Trägerschaft soll der Maßregelvollzug integraler Bestandteil der Aufgabenstellung jedes dieser drei Fachkrankenhäuser bleiben. Das hat sich in der Vergangenheit bewährt und die landeseigenen Fachkrankenhäuser sollen

anderen Fachkrankenhäusern gleichgestellt werden.

Zu Frage 4: Da es sich beim Maßregelvollzug um die Ausübung hoheitlicher Befugnisse handelt, werden die Weisungsrechte des Landes durch einen Beleihungsvertrag festgeschrieben. Dies hat eine sorgfältige rechtliche Prüfung ergeben und dieses wird auch vereinbart.

Gibt es Nachfragen? Das ist offenbar nicht der Fall, damit ist diese Frage beantwortet. Wir kommen zur nächsten Frage in Drucksache 3/408, Frau Abgeordnete Bechthum.

Berufswahlverhalten von Mädchen und jungen Frauen 1999

Seit Jahren gibt es Bemühungen, Schülerinnen für eine größere Anzahl von Lehrberufen zu interessieren. Im Vordergrund stehen dabei besonders gewerblich-technische Berufe.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch ist der Anteil der Schülerinnen, die eine Ausbildung in einem gewerblich-technischen Beruf aufgenommen haben?

2. Gibt es eine sichtliche Veränderung im Berufswahlverhalten?

3. Wie viele Ausbildungsplätze wurden in Thüringen in den 1997 vier neu zugelassenen Ausbildungsberufen in den Bereichen der Informations- und Telekommunikationstechnik (IT-System-Elektroniker/-in, Fachinformatiker/-in, IT-Sys- tem-Kaufmann/-frau und Informatikkaufmann/-frau) von der Wirtschaft angeboten (bitte nach Jahrgängen aufge- schlüsselt)?

4. Wie viele Auszubildende gibt es in diesen neuen Berufen in Thüringen (bitte nach Geschlecht aufgeschlüsselt)?

Herr Minister Schuster.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung versuche ich die Fragen der Frau Abgeordneten Bechthum wie folgt zu beantworten:

Zu Frage 1: Nach den uns vorliegenden Angaben der Arbeitsämter haben im Jahr 1999 rund 12 Prozent der dort angemeldeten Bewerberinnen für eine gewerblich-technische Ausbildung eine Ausbildung aufgenommen. Hin

sichtlich der im vergangenen Jahr bis zum Jahresende tatsächlich abgeschlossenen und besetzten Ausbildungsplätze liegen uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine detaillierten Angaben vor.

Zu Frage 2: Das Berufswahlverhalten von Mädchen und jungen Frauen hat sich nur unwesentlich in den letzten Jahren geändert. Nach wie vor stehen bei der Berufswahlentscheidung geschlechtsspezifisch unterschiedliche Motive im Vordergrund. Im Jahre 1999 interessierten sich ähnlich wie in den Vorjahren über die Hälfte aller weiblichen Bewerber für nur 10 Ausbildungsberufe im dualen System. Die Berufswünsche konzentrierten sich vor allem auf den kaufmännischen Bereich bzw. Verwaltungs- und Büroberufe und Berufe im Dienstleistungssektor. Großes Interesse der jungen Frauen bestand wie in den Vorjahren auch für Berufe im Hotel- und Gaststättengewerbe und im Bereich des Gesundheitsdienstes sowie bei den Berufen auf den Gebieten des Tourismus und der Werbung.

Die Fragen 3 und 4 möchte ich zusammen beantworten: Grundlage sind derzeit zur Verfügung stehende Angaben des Statistischen Landesamtes Ende 1998. Danach wurden 349 Jugendliche in den IT-Berufen ausgebildet. Der Frauenanteil lag im Durchschnitt bei etwa 30 Prozent. Für die kaufmännischen IT-Berufe interessierten sich über 50 Prozent junge Frauen. Im Einzelnen sah es wie folgt aus: IT-System-Elektroniker/innen 68; IT-Systemkaufmann 85; Informatikkaufmann 69; Fachinformatiker 127, also insgesamt 349. Das lässt sich wiederum weiblich und männlich aufteilen. Der Anteil der weiblichen Bewerber lag bei den Elektronikern bei 0 Prozent, bei dem Systemkaufmann bei 54,1 Prozent, beim Informatikkaufmann bei 56,5 Prozent und Fachinformatikern bei 14,1 Prozent.

Gibt es Nachfragen? Ja, Frau Abgeordnete Bechthum.

Herr Minister, wissen Sie, ob in den Schulen bereits ausreichend, spätestens ab 9. Klasse, über die neuen Berufe von den Arbeitsämtern oder von den zuständigen Bildungsträgern informiert wird?

Das ist mir gegenwärtig nicht geläufig, aber ich habe ja angekündigt im Rahmen der Regierungserklärung, dass wir mit unseren Berufsbildern und -angeboten auch in die Schulen gehen wollen, um dort stärker auch für die technischen Berufe zu werben.

Noch eine Frage?

Ist Ihnen bekannt, ob die Erfahrungen der Koordinierungsstelle Naturwissenschaft und Technik für Schülerinnen an der TU Ilmenau, die das dritte Jahr jetzt läuft als Modellprojekt, bereits eingegangen sind in das Berufswahlverhalten Mädchen und Jungen, aber vor allem Mädchen?

Mir ist diese Aktion der TU Ilmenau bekannt, aber die Ergebnisse noch nicht.

Die Fragen sind erschöpft, Frau Bechthum.

Ich bitte dann um Überweisung an den Gleichstellungsausschuss.

Nicht Sie können bitten, allenfalls die Fraktion.

Ach so, im Auftrag der Fraktion bitte ich hier um Überweisung an den Gleichstellungsausschuss.

Gibt es noch weitere Fragen? Nein, Fragen waren abgeschlossen, es war Überweisungsantrag gestellt. Der Überweisungsantrag ist gestellt, dann frage ich, wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Damit müsste das Drittel erreicht sein und damit überwiesen. Wir kommen zur nächsten Anfrage, und zwar der Abgeordneten Frau Nitzpon in Drucksache 3/414.

Die 153 niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Thüringens kämpfen seit Herbst 1999 gegen Finanznöte, nachdem das komplette Jahreshonorarbudget von 10,2 Millionen Deutsche Mark schon zu diesem Zeitpunkt ausgegeben war.

Die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion der CDU im Thüringer Landtag sprach von Verantwortungslosigkeit der Bundesregierung.

Nach Ansicht von Experten seien für die katastrophale Lage der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vor allem Gesetzesmängel im Psychotherapeutengesetz verantwortlich.