kein Erststudium absolvieren. Den Weg zu einer solchen Lösung machte die SPD entgegen früheren Erklärungen, z.B. durch den ehemaligen Wissenschaftsminister Dr. Schuchardt, in Thüringen auf dem Bildungskongress am 25. Januar 2000 frei, insbesondere durch die Rede von Bundeskanzler Gerhard Schröter. Die bildungspolitischen Leitsätze in einem Antrag des Bundesvorstandes an den 13. Parteitag der CDU in Essen vom 9. bis 11. April 2000 sind ebenfalls offen für Studiengebühren.
Meine Damen und Herren, jeder redet davon, dass wir auf dem Weg in eine Wissens- und Kommunikationsgesellschaft sind. Es wird darüber geredet, dass lebenslanges Lernen notwendig ist, dass der Mensch in seinem Arbeitsleben - bisher hieß es immer vier Mal - ich habe jetzt von Herrn Jagoda gehört, 20 Mal den Beruf wechseln würde und dort erhebt sich natürlich die Frage: Wie soll das finanziert werden? Eltern und Jugendliche wissen, wie teuer eine akademische Ausbildung schon heute ist. Sie würde mit Studiengebühren noch kostspieliger werden und für junge Menschen aus sozial schwachen Elternhäusern, die es zahlreicher in den ostdeutschen Bundesländern gibt, kaum oder nicht erschwinglich werden. Wir wollen über unseren Antrag eine Aussprache, ebenso eine Initiative zur Abwehr von Einschränkungen der Studienmöglichkeiten. Danke.
Das war die Einbringung. Wir kommen damit zur Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Botz, SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, quer über alle Fraktionen hat sicher jedes Mitglied dieses hohen Hauses schon Erfolgserlebnisse - ich sage mal der kleineren Art - gehabt, wenn es z.B. gelungen ist, dem einen oder anderen Bürger oder mehreren Bürgern in Gesprächen klar zu machen, wie selten wir heute in unserer immer komplexer werdenden Gesellschaft durch die alleinige Änderung eines Faktors - oder man kann auch sagen einer Stellschraube - ein Problempaket lösen können. Nein, wir wissen alle, immer häufiger muss man eine ganze Reihe von fein abgestimmten Änderungen an Faktoren oder eben auch Stellschrauben in Angriff nehmen, um an das Ziel zu kommen. Und dennoch wird immer wieder der Eindruck erweckt, es ginge alles ganz einfach, wenn man nur das eine oder andere - möglichst dann auch noch sofort - entscheiden würde. Leider erweckt auch der jetzt hier vorliegende Antrag einen solchen Eindruck. Aber wir wissen alle, dass es leider so nicht geht, denn es geht um die Erhöhung der Leistungskraft und der Effizienz der deutschen Hochschulen, um deren internationale Wettbewerbsfähigkeit. Es geht um soziale Gerechtigkeit bei der Sicherung der akademischen Ausbildung aller derjenigen, die wir für die Zukunftssicherung unseres Landes zwingend brauchen. Wir müssen bei der Aus
bildungsförderung immer zugleich Breite und Spitze im Auge behalten, also die notwendige Verstärkung des Anteils der Studierenden in jedem Altersjahrgang und die Entwicklung hoch qualifizierter Experten gleichzeitig. Wer das wirklich will, meine sehr geehrten Damen und Herren von der PDS, der muss die Ausbildungsförderung insgesamt grundlegend neu gestalten.
Bundesregierung und Landesregierung wollen das und haben diese feste Absicht auch öffentlich bekundet. Wenn es jetzt dabei Verzögerungen gibt, dann nicht wegen einer Abkehr von diesem Ziel oder gar wegen eines Bruchs von Versprechen, sondern vielmehr wegen der Kompliziertheit der damit verbundenen Probleme. Die Bundesregierung hat deshalb erst einmal die Bafög-Regelung erheblich verbessert, um den Hochschulzugang für sozial Schwächere zu erleichtern und ein zügiges Studium zu fördern.
Meine Damen und Herren von der CDU, nur zur Erinnerung, es waren ja dramatische Prozentsätze derjenigen, die überhaupt noch Bafög erhalten haben am Ende der 16 Jahre, für die Sie in diesem Deutschland - auch in diesem Freistaat - in den letzten neun Jahren Verantwortung getragen haben. Modelle für eine grundlegend veränderte Ausbildungsförderung liegen auf dem Tisch, unter anderem das des rheinland-pfälzischen Bildungsministers Zöllner zu Studienkonten, das u.a. auch innerhalb der Kultusministerkonferenz ernsthaft diskutiert wird, strittig, aber ernsthaft - und das begrüßen wir. Und wir wissen auch, dass zurzeit zwei Kommissionen innerhalb der Rektorenkonferenz an diesen Themen arbeiten. Was soll also jetzt ein isolierter, aus der Gesamtproblematik herausgelöster Antrag zum Verbot von Studiengebühren? Es sprechen einige Gründe dagegen.
1. Wer mehr Gerechtigkeit will, sollte an die Ausbildungsförderung aller Jugendlichen denken, an die, die gleich nach dem Abitur studieren, und an die Auszubildenden, die sich erst später weiter qualifizieren wollen.
2. Wer mehr Gerechtigkeit will und dabei zugleich die finanziellen Ausstattungen der Hochschulen bedenkt, der darf nicht denen, deren Eltern alles andere als Geldsorgen haben, die gleiche Förderung angedeihen lassen wie sozial Schwächeren. Nur, meine Damen und Herren, auch das bekommen Sie nicht mit einer Drehung oder mehreren Drehungen an einer Stellschraube geregelt. Wer das ändern will, meine Damen und Herren, der muss eben das tun, was diese von Ihnen so oft gescholtene, meine Damen und Herren der CDU, rotgrüne Bundesregierung in den letzten Jahren und Monaten auf den Weg gebracht hat mit den schon beschlossenen steuerrechtlichen Regelungen und auch im Paket derjenigen steuerrechtlichen Regelungen, die sich noch im Rechtsetzungsverfahren befinden.
3. Soziale Hürden bestehen nicht in erster Linie beim Hochschulzugang - wir alle wissen das -, sondern z.B. auch während des Studiums. Es sind, meine Damen und Herren, zu viele Studenten nebenbei gezwungen zu arbeiten, obwohl es überhaupt - Gott sei Dank - noch keine Studiengebühren gibt. Wenn wir die Einhaltung der Regelstudienzeiten anstreben, dann müssen wir die materiellen und personellen Bedingungen an unseren Hochschulen insgesamt dafür verbessern.
4. Durch das Thüringer Hochschulgesetz wird die Erhebung von Studiengebühren untersagt. Wer an unseren staatlichen Hochschulen studiert, kann sich darauf verlassen und alle Vorhaben zur Gründung privater Hochschulen in Thüringen, für die gegebenenfalls Neuregelungen erforderlich werden, haben sich bisher - auch Gott sei Dank als Luftblasen erwiesen.
5. Wer Gerechtigkeit will, muss das in unserem Verfassungsrahmen anstreben. Bei der Auseinandersetzung um eine Regelung zu Studiengebühren durch Hochschulrahmengesetz oder Staatsvertrag geht es aber im Kern um Länderhoheit. Diese ist auch für uns, ich denke auch für alle hier vertretenen Fraktionen im Haus, ein hohes Gut und diese verfassungsrechtlichen Bedenken sind ernst zu nehmen. Außerdem müssten wir dann auch Sonderregelungen für private Hochschulen schaffen.
Meine Damen und Herren, uns liegt an einer verlässlichen und sozial gerechten Ausbildungsfinanzierung für alle Schichten unserer Bevölkerung. Das muss bis ins Einzelne diskutiert werden, das darf sich einer komplexen Betrachtung und Entscheidungsfindung nicht entziehen.
Lassen Sie mich deshalb zusammenfassen: In einer Phase, in der es um Lösungen für eine grundlegende Veränderung der Ausbildung und Studienfinanzierung geht, greift der Antrag der PDS zu kurz. Der Antrag dient nicht der Beseitigung entscheidender sozialer Hürden und schafft auch nicht mehr Gerechtigkeit für sozial Schwache, denen vielmehr mit anderen Mitteln weit wirksamer geholfen werden muss, zumal, wie ich schon erwähnt habe, in Thüringen ein Studiengebührenverbot gilt.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion ist der Auffassung, nicht die Beschäftigung mit diesem isolierten Antrag ist zurzeit lohnenswert, sondern die Auseinandersetzung über die zukünftige Finanzierung von Studium, Lehre und Forschung an den Hochschulen als Ganzes steht auf der bildungspolitischen Tagesordnung im Bund und in den Ländern. Deshalb - und nur deshalb - lehnen wir diesen Antrag in dieser Form zu diesem Zeitpunkt ab. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe eben mit Wohlgefallen zur Kenntnis nehmen dürfen - wie viele von uns -, dass die SPD von ihren ideologischen Positionen der Vergangenheit ein ganzes Stück abgerückt ist.
Dies spricht für Sie. Sie haben andererseits aber auch sehr deutlich die starre Haltung bei der PDS heute festgestellt. Vielleicht kommen Sie dann in der Konsequenz doch noch zu dem Schritt, dass Sie erkennen, das ist keine normale Partei. Aber das sollten Sie zuerst mal Ihrem Vorsitzenden beibringen und dann darf es vielleicht auch das einfache Mitglied sagen.
Zur Sache, Herr Kollege. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden den Antrag der PDS ablehnen. Ich werde es begründen, weil wir mit einer starren Ablehnung von Studiengebühren den Aufgaben der Zukunft nicht gerecht werden.
Vorab: Die CDU-Fraktion ist sich ihrer sozialen Verantwortung für die Ausbildung aller für den Hochschulbereich befähigten jungen Menschen wohl bewusst
und will jedem und jeder ein Hochschulstudium ermöglichen. Dies stelle ich an den Anfang, weil sonst wieder die Gefahr besteht, dass man diesen Teil meiner Ausführungen nicht zur Kenntnis nehmen wird. Wir sind dafür, dass jeder, der die Befähigung zum Studium mitbringt, unabhängig von seiner sozialen Herkunft, dieses Studium auch absolvieren kann.
Meine Damen und Herren, wir sind uns aber weiterhin im Klaren, dass Hochschule und Bildung überhaupt in Zukunft erhöhte Anstrengungen brauchen, Anstrengungen sowohl der öffentlichen Hand als auch der Wirtschaft und Privater überhaupt. Es deutet sich an, dass die öffentliche Hand alleine wahrscheinlich die Mittel nicht aufbringen kann, um die Defizite, die über Jahrzehnte in den Ländern und im Bund entstanden sind, auch tatsächlich in der gebotenen Kürze zu beheben. Warum sind Studiengebüh
ren möglicherweise auch tatsächlich erforderlich? Zum einen, wenn man eine Verfassung hat, in der geschrieben steht, dass es private Hochschulen geben kann. Ich weiß jetzt nicht, wo die SPD die Ablehnung hernimmt, wieso das Private automatisch gleich das Schlechte ist, Herr Kollege Botz. Es gibt durchaus erfolgreiche private Hochschulen; solange sie nicht zum dominierenden Modell in unserer Bildungslandschaft werden, sondern als sinnvolle Ergänzungen anzusehen sind, sollten wir sie auch in Thüringen nicht ausschließen.
Wenn wir das ernst meinen, müssen wir irgendwann das ist jetzt nicht gleich heute und morgen notwendig auch unser Hochschulgesetz an die Verfassung anpassen. Das war im Rahmen der großen Koalition schwer möglich, weil da immer wieder auf SPD-Seite die Vermutung stand, man würde damit den Einstieg in die Studiengebühren unterstellt bekommen. Okay, das ist vorbei, deshalb sollten wir es irgendwann korrigieren.
Ich will einen weiteren Aspekt wählen, Herr Botz hat ihn schon angerissen. Wir sollten durchaus zu der Erkenntnis kommen und das auch konsequent dann umsetzen, dass eine über Gebühr lange Studienzeit zu unser aller Lasten geht. Wer deutlich über die Regelstudienzeit hinaus studiert, belastet nicht nur das Elternhaus, sondern auch die Gemeinschaft und dort sollte tatsächlich irgendwann die Sanktion einsetzen. Im Moment gibt es die Mehrheitenmeinung in meiner Fraktion, das Erststudium soll gebührenfrei bleiben, aber wer deutlich über die Studienregelzeit hinausgeht, soll das dann auch finanziell zu spüren bekommen. Und, Herr Botz, hier will ich auch ergänzen, für diese Fälle muss es dann auch durchgesetzt werden, dass die Vorteile, die im Status des Studenten liegen, zusätzlich auch genommen werden. Wenn Sie sich mal in Ihrem Bekanntenkreis umschauen, ich habe es getan, da gibt es doch die eine oder andere oder den einen oder anderen, der mal ein Studium angefangen hat, dann aufgehört hat, pro forma aber Student geblieben ist und durchaus zwischendurch arbeiten geht, bis er einen neuen Studiengang gefunden hat oder einen anderen Lebensweg geht. Er nimmt aber in dieser Zeit die Vergünstigungen der Kommunen durchaus in Anspruch und Sie wissen, an wie vielen Stellen Rentnern und Studenten und Arbeitslosen Vorteile eingeräumt werden, und das geht dann, was Studenten betrifft, die ja dann zu Unrecht diesen Status begehren, wieder auf unser aller Kosten. Das ist nicht die Mehrheit, aber die Minderheit, die das Bild von Studenten so negativ prägt, sollten wir nicht mehr auf Dauer bevorteilen. Deshalb müssen wir neben der Einführung von Gebühren für Langzeitstudenten dann auch die Vorteile nehmen, die mit dem Studentenstatus verbunden sind. Ich habe das extra jetzt wiederholt.
Es gibt in absehbarer Zeit einen dritten Aspekt, bei dem wir um die Einführung von Gebühren an Hochschulen nicht umhin kommen. Wir können es durchaus Studien
gebühren nennen, vielleicht finden wir ein anderes Wort, das ist dann vielleicht sozialverträglicher, aber an der Sache ändert sich nichts. Wir gehen zu Recht davon aus, dass Berufstätige im Laufe ihres Erwerbslebens verstärkter als früher der Weiterbildung bedürfen. Das werden sie zum Teil in Eigenleistung erbringen können, aber es wird auch zunehmend zu berufsbegleitenden Studiengängen kommen, auch kommen müssen, teilweise mit einem zeitweiligen Ausstieg aus dem Erwerbsleben, zeitweilig aber auch berufsbegleitend. Diese Weiterbildung, durch die der Einzelne, aber auch der Betrieb, in dem der- oder diejenige beschäftigt ist, Vorteile erlangt, darf dann nicht auf Kosten der Allgemeinheit gehen, sondern da muss der Betrieb auch seinen finanziellen Beitrag für die Leistung, die die Hochschule dann erbringt, tatsächlich bringen.
(Zwischenruf Abg. Dr. Schuchardt, SPD: Das ist doch längst geregelt, ist doch alles klar, jede Schule setzt sich doch ein. So ein Quatsch!)
Ach, wenn das alles so klar wäre, wäre das ja schon fantastisch. Aber es wird noch längst nicht so gelebt. Das wissen Sie doch auch und das ist ein weiterer Aspekt, weshalb wir ein generelles Verbot von Studiengebühren abzulehnen haben. Ich bin Herrn Botz insofern dankbar, dass er auf das Modell der Studienregulierung mit diesen Studienkonten des rheinland-pfälzischen Wissenschaftsministers eingegangen ist. Es deutet sich erfreulicherweise an, dass man in der Kultusministerkonferenz zwischen CDU-geführten Ministerien und SPD-geführten Ministerien hier einen Weg der Verständigung finden wird. Es darf an dieser Stelle angemerkt werden, dass in Baden-Württemberg bereits seit zwei Jahren Studiengebühren für Langzeitstudenten erhoben werden und jüngst - zwei Tage ist es her - das dortige Oberverwaltungsgericht diese Praxis bestätigt hat. Klagende Studenten haben kein Recht bekommen. Es ist in Deutschland zumindest schon mal in dem einen Bundesland rechtens - und die Spruchpraxis der Gerichte lehnt sich ja dann oftmals an einmal gefällte Urteile an -, für Langzeitstudierende finanzielle Beiträge zu verlangen.
Meine Damen und Herren, ich persönlich schließe nicht aus, dass wir über die Jahre auch tatsächlich noch mal zu weiteren Studiengebühren kommen können. Möglicherweise müssen die Anstrengungen in die Bildung so weit verstärkt werden, dass es mit der öffentlichen Hand alleine nicht gehen wird. Ehe es aber dazu kommt, muss ein wirklich sehr vertieftes System von Stipendien in Deutschland auf den Weg gebracht werden. Das ist noch nicht geschehen. Deshalb kann ich nicht vollmundig für die Einführung von Studiengebühren sein. Wir müssen in Zukunft dafür sorgen, dass Mehreinnahmen der Hochschulen, die dann damit verbunden werden, auch tatsächlich bei den Hochschulen bleiben können. Das ist auch noch nicht geschehen. Also muss die Finanzordnung geändert
werden, dass wir dort mehr zu einer Hochschulautonomie gelangen. Und ich will auch noch einmal den sozialen Aspekt, der darin steckt, erwähnen, ich habe es schon an der einen oder anderen Stelle getan und die Kritiker meiner Position darauf verwiesen, dass dieser soziale Aspekt gerade auch von der Hans-Böckler-Stiftung, also einem gewerkschaftsnahen Institut, vor etwa einem bis anderthalb Jahren thematisiert wurde. Mit welchem Recht finanzieren eigentlich die kleinen Steuerzahler die kostenlose Ausbildung derer, die später möglicherweise deutlich bessere Einkünfte haben? Ist es dann nicht gerecht, ähnlich wie beim Bafög-Modell jetzt schon, eine teilweise oder gänzliche Refinanzierung des Studiums von denen zu verlangen, die erfolgreich studiert und erfolgreich einen Job gefunden haben? Ich möchte niemandem diese Ausbildungskosten als Klotz an das Bein binden, wenn er dann keinen Erfolg hat im Beruf. Aber sollte es der Fall sein, halte ich es persönlich für gerechtfertigt, eine teilweise Refinanzierung des Studiums tatsächlich ins Auge zu fassen. Das Ganze macht aber erst Sinn, wenn man die andere Regelung getroffen hat. Deshalb ist die Einführung von echten Studiengebühren noch nicht abzusehen. Aber wir sollten sie bei unseren Gedankenüberlegungen nicht von vornherein ausschließen, schon gar nicht so dogmatisch, wie es die PDS heute hier versucht. Vielen herzlichen Dank.
Herr Schwäblein, am Anfang möchte ich mein Bedauern zum Ausdruck bringen, dass Sie hier heute geredet haben. Das ist nicht gegen Sie gemeint, ich denke, es wäre einfach sachdienlicher gewesen, hätten Sie Ihre zwei Studenten vorgeschickt, die schon einmal eine Hochschule in der letzten Zeit von innen gesehen haben,
dann wären vielleicht einige wirklich fachlich unsinnige Sachen in der Art nicht hier vorn rausgekommen.
"Soziale Gerechtigkeit heißt heute auch, unser Bildungssystem so einzurichten, dass der Einzelne unabhängig von seiner sozialen Herkunft die Chance hat, seine Fähigkeiten zu entwickeln, die Zukunft mitzugestalten und Verantwortung zu übernehmen." Meine Damen und Herren, diesen Satz hätte ich so gerne geschrieben, er ist nicht von mir, er stammt von Gerhard Schröder
und stammt vom Bildungspolitischen Kongress der SPD am 25.01. Immer und überall hat Frau Bulmahn verkün
det, "es müsse eine grundlegende Reform", das ist zitiert, "der Ausbildungsförderung geben, die nicht nur ein bisschen Nachbessern bei Steuerfreibeträgen und Bedarfssätzen versprechen, sondern es gehe um die Befreiung der Studierenden von Finanzdiktat der Eltern."