Den Wunsch nach Gegenrede sehe ich nicht. Wir haben über eine Fristverkürzung abzustimmen, das ist der Punkt, mit Zweidrittelmehrheit im Übrigen, weil es eine Änderung der Geschäftsordnung ist. Hätten Sie eher eingereicht, wäre das ja problemlos alles möglich gewesen. Dann frage ich: Wer stimmt der notwendigen Fristverkürzung zu, den bitte ich um Handzeichen. Danke. Damit sind die notwendigen zwei Drittel nicht erreicht. Also, das wird nicht auf die Tagesordnung entsprechend aufgenommen. Herr Abgeordneter Sonntag.
Meine Damen und meine Herren, ich habe diesem Antrag der SPD-Fraktion deshalb nicht zugestimmt, weil er aus allen Knopflöchern nach Wahlkampf roch, darüber hinaus sehr billig war und ich verweise in diesem Zusammenhang auf diverse Äußerungen des SPD-Mitglieds Schuchardt in seiner Zeit als Wissenschaftsminister der letzten Legislatur.
Ich denke, mit dieser Erklärung zum Abstimmverhalten sind wir jetzt am Ende des Redebegehrs zur Feststellung der Tagesordnung. Ich stelle die Tagesordnung mit den Änderungsanträgen und den entsprechenden Mehrheiten hier im Haus als beschlossen fest.
Wahl eines Ersatzmitglieds des Gremiums nach § 3 des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten (ThürAbgÜpG) sowie Wahl eines Ersatzmitglieds des erweiterten Gremiums nach § 4 ThürAbgÜpG dazu: Unterrichtungen durch die Präsidentin des Landtags - Drucksachen 3/656/663
Ich darf noch einmal den Hinweis geben, gemäß § 3 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten erfolgt eine Einzelfallprüfung von Abgeordneten, sofern aufgrund der vom Bundesbeauftragten übermittelten Unterlagen der begründete Verdacht einer wissentlich hauptamtlichen oder inoffiziellen Zusammenarbeit des Abgeordneten mit dem MfS/AfNS besteht. Gemäß § 3 Abs. 2 entscheidet über die Einleitung der Einzelfallprüfung ein Gremium, das aus den Mitgliedern des Vorstands des Landtags besteht. Für jedes Mitglied des Gremiums wählt der Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder ein ständiges Ersatzmitglied. Die Wahl erfolgt auf Vorschlag der Fraktion, der das zu vertretende Gremiumsmitglied angehört.
Gemäß § 4 wird zur Durchführung der Einzelfallprüfung das Gremium erweitert (erweitertes Gremium). Dem erweiterten Gremium gehören als stimmberechtigte Mitglieder neben den Mitgliedern des Vorstands des Landtags weitere Abgeordnete an. Der Ältestenrat hat in seiner 3. Sitzung am 9. November 1999 die Anzahl der weiteren stimmberechtigten Mitglieder auf zwei bestimmt, die vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt werden. Für die Besetzung des erweiterten Gremiums verweist § 4 Abs. 4 des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten auf § 9 Abs. 2 und 3 der Ge
schäftsordnung des Thüringer Landtags. Daraus ergibt sich, dass die weiteren Mitglieder, von denen wir heute eines noch zu wählen haben, und deren Ersatzmitglieder durch die Fraktion der CDU vorzuschlagen sind.
Die Wahl wurde in der 15. Plenarsitzung am 14. April 2000 durchgeführt. Dabei erhielten der Vorschlag der Fraktion der PDS für die Wahl des Abgeordneten Steffen Dittes als ständiges Ersatzmitglied von Vizepräsidentin Dr. Klaubert und der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU für die Wahl des Abgeordneten Willibald Böck als ständiges Ersatzmitglied für das weitere Mitglied Abgeordneter Peter Bonitz nicht die notwendige Mehrheit der Mitglieder des Landtags. Nunmehr liegen neue Wahlvorschläge vor. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch?
Das ist der Fall, also wählen wir in geheimer Wahl. Ich darf dann noch einmal sagen: Für den Wahlvorschlag der CDU ist Abgeordneter Primas als ständiges Ersatzmitglied und für den Wahlvorschlag der PDS ist Abgeordneter Buse genannt. Ich darf dann bitten mit dem Namensaufruf zu beginnen und die Wahlhelfer bitte ich an die Urnen zu gehen; es sind dies Frau Bechthum, Herr Braasch und Herr Huster.
Althaus, Dieter; Arenhövel, Johanna; Bechthum Rosemarie; Becker, Dagmar; Bergemann, Gustav; Böck, Willibald; Bonitz, Peter; Dr. Botz, Gerhard; Braasch, Detlev; Buse, Werner; Carius, Christian; Dr. Dewes, Richard; Dittes, Steffen; Doht, Sabine; Döring, HansJürgen; Ellenberger, Irene; Emde, Volker; Fiedler, Wolfgang; Dr. Fischer, Ursula; Gentzel, Heiko; Gerstenberger, Michael; Prof. Dr. Goebel, Jens; Grob, Manfred; Groß, Evelin; Grüner, Günter; Dr. Hahnemann, Roland; Heß, Petra; Heym, Michael; Höhn, Uwe; Huster, Mike; Illing, Konrad; Jaschke, Siegfried; Kallenbach, Jörg; Dr. Kaschuba, Karin; Dr. Klaubert, Birgit; Dr. Klaus, Christine; Dr. Koch, Joachim; Köckert, Christian; Kölbel, Eckehard; Dr. Kraushaar, Ingrid; Krauße, Horst; Kretschmer, Otto; Kretschmer, Thomas; von der Krone, Klaus; Kummer, Tilo;
Lehmann, Annette; Lieberknecht, Christine; Lippmann, Frieder; Mohring, Mike; Neudert, Christiane; Nitzpon, Cornelia; Nothnagel, Maik; Panse, Michael; Pelke, Birgit; Dr. Pidde, Werner; Dr. Pietzsch, Frank-Michael; Pohl, Günter; Pöhler, Volker; Primas, Egon; Ramelow, Bodo; Schemmel, Volker; Scheringer, Konrad; Schröter, Fritz; Dr. Schuchardt, Gerd; Schugens, Gottfried; Schuster,
Franz; Schwäblein, Jörg; Sedlacik, Heidrun; Seela, Reyk; Dr. Sklenar, Volker; Sonntag, Andreas; Dr. Stangner, Isolde; Stauch, Harald; Tasch, Christina; Thierbach, Tamara; Trautvetter, Andreas; Dr. Vogel, Bernhard; Vopel, Bärbel; Wackernagel, Elisabeth; Wehner, Wolfgang; Wetzel, Siegfried; Dr. Wildauer, Heide; Wolf, Bernd; Wolf, Katja; Wunderlich, Gert; Dr. Zeh, Klaus; Zimmer, Gabriele; Zitzmann, Christine.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, soweit ich sehe, haben alle von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Ich schließe damit die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfer um Auszählung. Um die Zeit effektiv zu nutzen, denke ich, dass wir parallel zur Auszählung bereits mit dem Tagesordnungspunkt
beginnen können. Ich würde als Erstes den Abgeordneten Döring aufrufen, der hoffentlich darauf eingestellt ist, dass wir jetzt gleich weitermachen mit der Frage in Drucksache 3/528. Bitte, Herr Abgeordneter Döring. Ich bitte um Ruhe, damit wir den Abgeordneten auch hören können.
In der Regierungserklärung vor dem Landtag stellte Herr Ministerpräsident Dr. Vogel am 13. Oktober 1999 fest: "Neben der Förderung besonders begabter junger Menschen ist uns die weitere Stärkung der Regelschulen wichtig. Wir wollen allen Schülern des Hauptschulbildungsganges künftig ein 10. Schuljahr anbieten."
2. Welche Fächer bzw. fächerübergreifenden Inhalte, welche Stundentafeln und welche Abschlüsse sind für die Schüler dieses Schuljahres vorgesehen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Döring namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Rahmen und Ziel der freiwilligen 10. Klasse an der Regelschule bestehen darin, die Berufseinstiegschancen der Schüler mit Hauptschulabschluss zu erhöhen, ihre Ausbildungsfähigkeit zu stärken und einen hohen Praxisanteil zu gewährleisten. Dazu soll das Ergebnis des Schulversuchs "Förderung in einem handlungs- und projektorientierten Unterricht in den Klassenstufen 7 und 8 der Regelschule", kurz "Praxisklassen", in dieses Bildungsangebot einfließen. Deshalb wird es voraussichtlich erst zum Schuljahr 2001/2002 möglich sein, an ausgewählten Standorten ein 10. Schuljahr im Hauptschulbildungsgang anzubieten.
Zu Frage 2: Diese Frage kann zurzeit noch nicht abschließend beantwortet werden, insbesondere sollen die Erfahrungen mit der Stundentafel für die Praxisklassen Berücksichtigung finden. Ein hoher Stellenwert wird dem fächerübergreifenden Prinzip "Berufswahl/-vorbereitung" zukommen. Dabei werden Praktika und die Kooperation mit den berufsbildenden Schulen und der Wirtschaft ein Schwerpunkt des Bildungsangebots sein, das auch auf dem Zeugnis ausgewiesen werden soll.
Zu Frage 3: Der Personalaufwand richtet sich nach der Anzahl der eingerichteten Klassen, eine Prognose in Bezug auf die Anzahl der einzurichtenden Klassen ist derzeit noch nicht möglich.
Gibt es Nachfragen? Das ist wohl nicht der Fall. Damit stelle ich die Beantwortung fest und der Abgeordnete Döring hat wiederum das Wort, um die Anfrage in Drucksache 3/529 zu stellen.
Herr Ministerpräsident Dr. Vogel betonte in seiner Regierungserklärung am 13. Oktober 1999, dass die in Thüringen ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer eine gute Perspektive erhalten sollen. Er stellte in diesem Zusammenhang fest: "Deshalb haben wir für das Schuljahr 1999/2000 die Voraussetzungen für die Einstellung von über 700 neuen Lehrkräften geschaffen."
1. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer wurden im Schuljahr 1999/2000 in den verschiedenen Schularten bisher eingestellt?
2. Zu welchen Konditionen im Hinblick auf Arbeitszeit und Beschäftigungsperspektiven erfolgten diese Einstellungen in den verschiedenen Schulformen?
3. Welche Schlussfolgerungen werden aus den Ergebnissen der diesjährigen Einstellungsverfahren für die zukünftige Personalpolitik gezogen?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Anfrage des Abgeordneten Döring namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Im Einstellungsverfahren für das Schuljahr 1999/2000 wurden an Regelschulen 137, an Förderschulen 34, an Gymnasien 188 und an berufsbildenden Schulen 156 Lehrerinnen bzw. Lehrer unbefristet eingestellt. Darüber hinaus wurden befristete Einstellungen zur Absicherung des Unterrichts vorgenommen, wenn keine geeigneten Bewerber zur Verfügung standen. Dies waren an Regelschulen 69 Lehrer, an Förderschulen 67 und an Gymnasien 3 Lehrer. Insgesamt wurden 654 Lehrerinnen und Lehrer eingestellt. Für weitere mögliche Einstellungen lagen keine geeigneten Bewerbungen vor.
Zu Frage 2: Der Stellenumfang bzw. die Arbeitszeit dieser Einstellungen richten sich nach den Beschäftigungsumfängen des Floating-Modells. Das sind derzeit an Regelschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen 90 Prozent und an Förderschulen 80 Prozent eines entsprechenden Vollbeschäftigten. Nach Ablauf der Teilzeit werden diese Lehrer in den Regelschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen im Jahre 2014 und in den Förderschulen 2012 vollbeschäftigt, sofern sie dies wünschen.
Zu Frage 3: Es soll auch weiterhin ein Einstellungskorridor vor allem für Lehrer an berufsbildenden Schulen und an Förderschulen sowie für Mangelfächer geben. Geprüft wird derzeit, ob und welche Sonderkonditionen in den Bereichen möglich sind, in denen Stellen wegen Bewerbermangels nicht besetzt werden konnten.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann ist auch diese Frage beantwortet. Wir kommen zur Anfrage in Drucksache 3/530. Frau Abgeordnete Heß.
Das Ziel der Psychiatriereform ist unbestritten die Gleichstellung von somatisch mit psychisch erkrankten Patienten.
Auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Döring (Drucksache 3/407) kam der Minister für Soziales, Familie und Gesundheit zu der Aussage, dass "auch für die psychiatrischen Fachkrankenhäuser eine privatrechtliche Rechtsform... favorisiert (wird), da erklärtes Ziel der Psychiatriereform ist, die Gleichstellung von Patienten mit somatischen und solchen mit psychischen Krankheiten herbeizuführen."