Protokoll der Sitzung vom 07.06.2000

Die Anträge können ja erst dann erarbeitet werden, wenn überhaupt die Kriterien bekannt sind. Die Kriterien sind erst seit kurzem bekannt. Diese Kriterien werden den Hochschulen zugeleitet und es ist im Ermessen der Hochschule, dann einen solchen Antrag zu stellen.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann ist auch diese Frage beantwortet. Entschuldigung, Frau Neudert, bitte.

Im Namen der PDS-Fraktion beantrage ich die Überweisung dieser Anfrage zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

Wir haben den Antrag gehört und stimmen darüber ab. Wer für die Überweisung an den Ausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. Damit ist das Quorum erreicht und überwiesen. Dann kommen wir jetzt zur nächsten Anfrage, und zwar Frau Abgeordnete Tasch mit der Anfrage in Drucksache 3/631.

Förderung von Frauen in Forschung und Lehre

Im Haushaltsplan des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst wurde in Kapitel 15 24 mit der Titelgruppe 84 "Förderung von Frauen in Forschung und Lehre" ein neu eingeführter Titel mit 500.000 Deutsche Mark unterlegt. Die Mittel sollen der Förderung wissenschaftlich besonders befähigter Frauen dienen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurden Anträge zur Ausreichung dieser Mittel gestellt?

2. Wie viele Anträge wurden mit welcher Zielsetzung genehmigt?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Schaffung eines solchen Titels bezüglich der Anteilserhöhung von Akademikerinnen in Forschung und Lehre?

Auch hier wiederum Frau Ministerin Prof. Dr. Schipanski.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Fragen folgendermaßen:

Zu Frage 1: Ja, insgesamt wurden von den Hochschulen 95 Anträge eingereicht.

Zu Frage 2: Auf Wunsch der Hochschulen wurde der Antragstermin bis zum 22. Mai 2000 verlängert. Die bis dahin eingegangenen Anträge werden zurzeit darauf ge

prüft, ob die entsprechenden Vorgaben für eine Förderung erfüllt sind und werden sodann beschieden.

Zu Frage 3: Die Titelgruppe 84, die erstmals im Haushaltsjahr 2000 zur Verfügung steht, setzt ein politisches Signal für die Hochschulen. Mit diesem hier eingestellten Geld sollen wissenschaftlich besonders befähigte Frauen gefördert werden. Die Vorgaben für diese Titelgruppe lassen Anträge zu für Forschungsstipendien, für Werkverträge, für einmalige Investitionsmittel wie z.B. für Telearbeitsplätze, Zuschüsse zur Teilnahme an großen internationalen Konferenzen mit einem eigenen wissenschaftlichen Beitrag und Teilnahme an Tagungen und an Kurzlehrgängen. Das sind einige Fördervarianten. Wenn man diese Fördervarianten zusammenfasst, sieht man, dass es darum geht, durch weitere Qualifikationen die Frauen zu befähigen, bei Berufungen eine entsprechende Veröffentlichungsliste vorzulegen, um in den Kreis der Bewerber aufgenommen zu werden. Voraussetzung zur Berufung sind wissenschaftliche Veröffentlichungen, sind Vorträge auf internationalen wissenschaftlichen Tagungen, ist der Einsatz in der Praxis, deshalb also die Werkverträge, und die Habilitation. Es ist erklärtes Ziel meines Hauses, durch eine entsprechende Ausgestaltung der Förderung zur Anhebung des Anteils der Wissenschaftlerinnen beizutragen.

Nachfragen sehe ich nicht. Dann ist auch diese Frage beantwortet und wir kommen zum Kollegen Seela mit der Anfrage in Drucksache 3/643.

Landesförderung zur Finanzierung der Theater- und Orchesterlandschaft Thüringens

In der vorigen Legislaturperiode wurde für die Thüringer Orchester und Theater eine mittelfristige Finanzplanung erstellt. Demnach werden die Theater und Orchester in Weimar, Altenburg/Gera, Eisenach/Rudolstadt, Nordhausen/Sondershausen, die Jenaer Philharmonie, die Thüringen Philharmonie Gotha/Suhl sowie das Theater Meiningen bis zum Jahre 2003 durch eine Landesförderung unterstützt, die das Land in entsprechenden Vertragsabschlüssen mit dem jeweiligen kommunalen Träger des Orchesters/Theaters geregelt hat.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch ist die jährliche Zuweisung des Landes für jedes einzelne der genannten Theater bzw. Orchester und wie hoch ist gleichzeitig der entsprechende Eigenanteil der kommunalen Träger?

2. Nach welchem Grundsatz wird der Förderanteil des Landes gestaltet?

3. Welche Erklärung gibt es für den Fall der prozentual unterschiedlichen Zuweisung von Förderanteilen durch das Land?

Es antwortet wiederum Frau Ministerin Prof. Dr. Schipanski.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich beantworte im Namen der Landesregierung die Fragen folgendermaßen:

Die Basis für die Landesförderung sind für die Theater/Orchester Altenburg/Gera, Eisenach/Rudolstadt, Nordhausen/Sondershausen, das Deutsche Nationaltheater Weimar und die Jenaer Philharmonie die bis zum Jahr 2003 gültigen Verträge über die Höhe der Landesförderung; für das Theater Meiningen die unbefristete Finanzierungsvereinbarung für die Kulturstiftung Meiningen, wonach der Freistaat 80 Prozent und die Stadt Meiningen sowie der Landkreis Schmalkalden/Meiningen jeweils 10 Prozent des Zuwendungsbedarfs tragen; für die Thüringen Philharmonie Gotha/Suhl der mit dem Trägerverein und den anderen Zuwendungsgebern 1998 geschlossene Vertrag, der bis 2002 läuft; für die Vogtlandphilharmonie Greiz/Reichenbach ein unbefristeter Finanzierungsvertrag zwischen den Freistaaten Sachsen und Thüringen je 25 Prozent und den Landkreisen zu je 15 Prozent sowie den Städten Greiz und Reichenbach je 10 Prozent des Zuwendungsbedarfs; für das Theater Erfurt und das Puppentheater Waidspeicher analog der 1999 geschlossenen Theaterverträge die Höhe der Ist-Förderung des Landes aus dem Jahre 1998.

Der jährliche Zuwendungsbedarf der genannten Thüringer Theater und Orchester beträgt insgesamt annähernd 202 Mio. DM. Der Förderanteil des Landes hiervon beläuft sich auf über 117 Mio. DM.

Zu den Theatern und Orchestern im Einzelnen: Für das Theater Altenburg/Gera ist ein Zuwendungsbedarf von 33.750.000 DM vorgesehen. Die Landesförderung beträgt 20.750.000 DM, die Stadt Gera trägt 7.800.000 DM, die Stadt Altenburg 1.800.000 DM, Landkreis Altenburg 3.400.000 DM.

Das Theater Eisenach/Rudolstadt hat einen gesamten Zuwendungsbedarf von 28.300.000 DM. Die Landesförderung beträgt 13.600.000 DM, die Stadt Eisenach trägt 6.300.000 DM, der Wartburgkreis 2.100.000 DM und der Zweckverband Rudolstadt/Saalfeld 6.300.000 DM.

Das Theater Nordhausen/Sondershausen hat einen Bedarf von 17.300.000 DM. 8.800.000 DM kommen durch die Landesförderung, von der Stadt Nordhausen 4.377.500

DM, von Sondershausen 1.487.500 DM, vom Landkreis Nordhausen 1.317.500 DM und vom Kyffhäuserkreis 1.317.500 DM.

Beim Theater Meiningen beträgt der Zuwendungsbedarf 26.449.000 DM. Die Landesförderung beträgt hier 21.159.200 DM. Die Stadt Meiningen trägt 2.644.900 DM und der Landkreis Schmalkalden/Meiningen 2.644.900 DM.

Für die Vogtlandphilharmonie Greiz/Reichenbach beträgt der Zuwendungsbedarf 5.400.000 DM. Die Landesförderung beträgt 1.350.000 DM, die Stadt Greiz trägt 540.000 DM, Reichenbach 540.000 DM, der Landkreis Greiz 810.000 DM, der Landkreis Reichenbach 810.000 DM und das Land Sachsen 1.350.000 DM.

Die Orchester Gotha/Suhl haben einen Zuwendungsbedarf von 7.903.000 DM. 4.150.000 DM werden durch das Land gefördert. Die Stadt Gotha trägt 751.000 DM, der Landkreis Gotha 1.502.000 DM und die Stadt Suhl 1.500.000 DM. Orchester Jena 7.860.500 DM Bedarf, das Land fördert mit 3 Mio. DM, die Stadt Jena mit 4.860.500. Das Deutsche Nationaltheater Weimar hat einen Bedarf von 36.487.000 DM; 30.987.000 DM werden vom Land zur Verfügung gestellt und von der Stadt Weimar 5.500.000 DM. Die Theater Erfurt und das Orchester Erfurt haben einen Bedarf von 35.980.000 DM. 12.662.000 DM werden durch das Land und 23.318.000 DM durch die Stadt gefördert. Das Theater Waidspeicher hat einen Bedarf von 2.539.000 DM; 1.270.000 DM werden vom Land und von der Stadt Erfurt 1.269.000 DM zur Verfügung gestellt.

Die Fragen 2 und 3 fasse ich in meiner Antwort zusammen: Bei der Bemessung der Höhe der Landesförderung für Theater und Orchester wurde von dem Grundsatz ausgegangen, insgesamt eine ausgewogene finanzielle Belastung der Kommunen für kulturelle Aufgaben zu erreichen. Deshalb berücksichtigt die unterschiedliche Höhe der Landesförderung einerseits die differenzierte finanzielle Leistungskraft der tragenden Gebietskörperschaften und andererseits deren historisch gewachsene kulturelle Infrastruktur sowie die sich daraus ergebenden finanziellen Belastungen vor Ort. Daraus resultieren auch die prozentual unterschiedlichen Förderanteile des Landes.

Ich möchte diese Aufzählung damit beenden, dass ich darauf aufmerksam mache, dass im Moment in der EU Gesetzgebungsverfahren im Gange sind, die alles unter den Gesichtspunkt von Beihilfe stellen wollen, und dann hätten wir nicht mehr die Möglichkeit, unsere Theater in der Weise zu fördern. Danke.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich die Beantwortung fest, möchte aber gleichzeitig anmerken, dass das ein Beispiel dafür war, wie eine op

tisch kurz und knapp gefasste Anfrage doch eher den Charakter einer Kleinen Anfrage hat. Aber das ist jetzt eine Frage unserer Prüfung hier gewesen, dass das nicht gleich so offensichtlich war.

Dann kommen wir zur nächsten Anfrage, und zwar Frau Abgeordnete Heß mit der Drucksache 3/647.

Hörgeschädigte Pflegebedürftige und Umgang mit technischen Hörhilfen im Lehrplan der Altenpflegeausbildung

Nach Aussagen des Schwerhörigenverbandes werden Hörschädigungen bei den Senioren oft als geistige Immobilität fehlinterpretiert. Selbst bei einer entsprechenden Versorgung mit technischen Hörhilfen würden diese nicht richtig genutzt, weil das Pflegepersonal bei der Anwendung dieser Geräte nicht die entsprechenden Informationen besitzt.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Umfang werden im Lehrplan in der Altenpflegeausbildung Symptome und Auswirkungen von Hörschädigungen behandelt?

2. Inwieweit werden praktische Handhabungen mit Schwerhörigengeräten den Auszubildenden vermittelt?

3. Falls bisher die Punkte unter Frage 1 und 2 nicht im Lehrplan der Altenpflegeausbildung enthalten sind, ist daran gedacht, hier eine entsprechende Ergänzung vorzunehmen?

Es antwortet Herr Kultusminister Dr. Krapp.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Heß namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: In der Altenpflegeausbildung werden Symptome und Auswirkungen von Hörschädigungen im Fach Krankheitslehre - Teilkomplex Erkrankungen des Hörorgans - im Umfang von zehn Stunden behandelt.

Zu Frage 2: Die praktische Handhabung von Schwerhörigengeräten wird im Fach "Altenpflege, Krankenpflege, Rehabilitation" vermittelt. Neben theoretischer Wissensvermittlung werden im fachpraktischen Unterricht sowie in der praktischen Arbeit spezielle Schwerhörigengeräte, die von Heimbewohnern getragen werden, erklärt und der Umgang mit den Geräten geübt. Außerdem werden altersbedingte Hörschäden, die Entwicklung von Fähigkeiten im Umgang mit Hörgeschädigten und technischen

Hilfsmitteln und die Pflege von Hörgeschädigten im Fach "Aktivierung, Methodenlehre und Übungen" behandelt.

Zu Frage 3 verweise ich auf meine Antworten zu Fragen 1 und 2.