In den Bundestag, nicht in den Bundesrat. Er ist dort debattiert worden und er ist sage und schreibe in fünf Ausschüsse überwiesen worden. Es ist zu lesen, dass dieser Gesetzentwurf bzw. dann das Gesetz am 1. Oktober in Kraft treten soll. Wenn man jetzt bedenkt, dass der Bundestag mindestens zwei Monate Urlaub macht jedes Jahr, dann wissen wir, was in dieser Zeit noch beraten werden kann. Also ich halte diese Eile für so ein Gesetz schon für bemerkenswert, wenn ich dann hier diese Diskussion verfolge, wenn es bei uns manchmal um Änderungen geht, die man angeblich in der Kürze der Zeit nicht verabschieden kann. Dann wundert mich noch eines. Es wird eine Menge von Fragen geben. Aber wie sollen wir die jetzt hier beraten? Die müssen im Bundestag in den entsprechenden Ausschüssen beraten werden. Dieses Gesetz ist so angelegt, dass es im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist. Was sollen wir überhaupt beraten? Wo sollen wir denn unsere Anregungen abladen? Sollen wir hier eine Schaufensterrede halten? Dafür ist mir eigentlich die Zeit zu schade, obwohl das Thema durchaus wichtig ist, meine Damen und Herren.
Und so wichtig gesetzliche Regelungen sind, um die Arbeits- und die Lebenssituation von Behinderten zu verbessern, die sind wichtig und die sind richtig. Ich denke, verbessern kann man vor allen Dingen erst mal dann, wenn es gesellschaftlich getragen wird und wenn sich im Bewusstsein der Menschen etwas ändert. Da nützen Paragraphen nichts, da nützen Vorschriften nichts, wenn es nicht irgendwann in den Köpfen mal klick macht und da wirklich eine Veränderung eintritt. Ich weise nämlich in vielen Bereichen darauf hin, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, Behinderte einzustellen. Ich mache die Erfahrung, dass man die meisten Erfolge hat mit einer Vorbildwirkung und mit einer Mund-zu-Mund-Propaganda von positiven Erfahrungen. Das ist eine gute Sache. Was ich für bedenklich halte, das sind Negativerscheinungen, wie wir sie vor kurzem in Altenburg erlebt haben. Wenn mit einer Krankheit oder einer temporären Behinderung eines Kandidaten Wahlkampf gemacht wird unter dem Motto - auch Wahlkampf gemacht wird, das war nicht der einzige Wahlkampf - "den könnt Ihr doch nicht wählen, der ist doch nicht voll einsatzfähig", dann halte ich das für schlimm und für verheerend.
Ja, ich bin sowieso gleich fertig, weil es eigentlich für uns hier inhaltlich zu diesem Gesetz nichts zu beraten gibt. Ich denke, über solche Sachen sollten wir einmal nachdenken. Ich bin gern bereit, über die Auswirkungen des Gesetzes zu sprechen, wenn es verabschiedet ist. Was wissen wir denn, was aus fünf Ausschüssen am Ende dann einmal verabschiedet wird? Danke schön.
Frau Abgeordnete, woher nehmen Sie diese unverschämte Behauptung, dass mit der Krankheit des Oberbürgermeisters Ungvari in Altenburg Wahlkampf gemacht worden ist?
Wir haben Zeitungsausschnitte en gros gesehen. Wir haben dort mit Leuten gesprochen, wir haben nämlich dort auch Wahlkampf gemacht.
Herr Schemmel, wir haben dort Wahlkampf von Tür zu Tür gemacht. Es ist nicht nur in den Zeitungen zu lesen gewesen, es ist auch erzählt und gesagt worden. Sie müssen doch Ihre eigene Zeitung besser kennen als wir.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist ein ernstes Thema, aber dass ich so anfange, hätte ich auch nicht gedacht. Ich nehme auf das Bezug, was Sie, Herr Dr. Hahnemann, fast im letzten Satz gesagt haben - wenn dieses Gesetz im Bundesrat ist oder den Bundesrat passiert -, das ist das Entscheidende dabei.
Meine Damen und Herren, sicherlich haben Sie erwartet, dass ich ganz locker hier einen Bericht geben werde und geben kann. Natürlich hat die Landesregierung eine Meinung zu diesem Gesetz. Ich gehe davon aus, dass wir uns darüber einig sind, dass die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit unter Schwerbehinderten nicht nur in der Bundesrepublik allgemein, sondern ganz besonders auch in Thüringen einen hohen Stellenwert hat. Deswegen ist ja beispielsweise der Länderfinanzausgleich im Bereich der Abgabe so wichtig, dass er nicht zu Lasten der neuen oder der Länder mit hoher Arbeitslosigkeit noch verschlechtert wird. Deswegen ist dieses Gesetz ein sehr intensiv zu diskutierendes und sicherlich auch bei allen Ländern ein kontroverses Gesetz. Aber, meine Damen und Herren, in Ihrem Antrag, der genannte Gesetzentwurf der Bundesregierung ist Gegenstand des Antrags der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90 am 19. Mai in erster Lesung gewesen, der ist gleichzeitig Gegenstand eines Gesetzesantrags der Bundesregierung, der jetzt am
Meine Damen und Herren, Sie werden mich nicht dazu verleiten, die Position und das Verhalten der Thüringer Landesregierung jetzt im Landtag hier darzulegen, denn die Plenardebatte am Freitag im Bundesrat, das ist der entscheidende Ort, wo die Thüringer Landesregierung ihre Meinung darlegen wird.
Das ist Verfassungsrecht des Bundes, denn verfassungsmäßig berufenes Organ der Bundesgesetzgebung ist der Bundesrat, ihm ist dies vorbehalten und hier sind die Länderregierungen vertreten, deswegen gibt es vorher keine Positionierung.
Ich bin allerdings gern bereit, das hohe Haus zu dem bisherigen Verfahren - denn das ist wirklich ein starkes Stück gewesen - zu informieren. Die Sozialminister von Bund und Ländern sind seit geraumer Zeit kontrovers in der Debatte über ein Schwerbehindertengesetz in dieser Art. Die Bundesregierung hat allerdings, und das ist das Schlimme an dieser Sache, keinen ernsthaften Versuch einer Abstimmung mit den zuständigen Länderministerien unternommen. Es hat lediglich einen vorläufigen Referentenentwurf vom 29.02.2000 gegeben, der den Ländern zur kurzfristigen Stellungnahme übersandt worden ist; die Möglichkeit der Stellungnahme war so eingeschränkt, dass es eigentlich ein Witz gewesen ist. Die wichtigsten Änderungswünsche der Länder sind nicht berücksichtigt worden
am Ende - und fachlich begründete Gegenvorschläge sind scharf zurückgewiesen worden mit dem Hinweis auf einen angeblich erzielten breiten Konsens mit allen Sozialpartnern. In den Bereichen, wo ich Gespräche geführt habe, habe ich feststellen können, dass es mit den Behindertenverbänden eine solche breite Zustimmung nicht gegeben hat, sondern dass diese sehr fragwürdig gewesen ist.
Meine Damen und Herren, zu allem Überfluss, ein Gesetz, das wirklich auch Landeskompetenzen berührt, ist dann jetzt im Bundestag und im Bundesrat so eingeschränkt und abgespeckt worden, dass es auch der Zustimmungspflicht des Bundesrates nicht mehr bedarf. Das, meine Damen und Herren, halte ich wirklich für ein starkes Stück. Ich sage Ihnen hier, dass voraussichtlich die Landesregierung von Thüringen dem Entwurf im Bundesrat nicht zustimmen wird.
Haben Sie uns tatsächlich gesagt, dass Sie es nicht für notwendig erachten, dem Thüringer Landtag die Position der Landesregierung in einem auch durch Sie zugegebenen Problem mit Landesbezug mitzuteilen, bevor die Landesregierung im Bundesrat diese Position vertreten hat?
Das ist Bundesrecht, das müssen Sie sich einmal ansehen. Die Landesregierung ist eigenständig und kann nicht vom Landtag verpflichtet werden, das wissen Sie ganz genau. Selbst die Anträge, die Sie hin und wieder bringen, würden von der Präsidentin zurückgewiesen werden, wenn dort steht, die Landesregierung soll im Bundesrat so und so vertreten. Ja, Sie würden diesen Antrag ändern.
Herr Minister, können Sie mir sagen, wo in unserem Antrag auf Bitte um Bericht über die Position der Landesregierung eine Komponente der Verpflichtung der Landesregierung oder der Bindung der Landesregierung an ein Votum des Hauses zu finden ist?
Herr Dr. Hahnemann, das ist in der Tat sehr klug formuliert, das gebe ich zu, aber indirekt ist damit verbunden, dass die Landesregierung hier Position beziehen soll, bevor sie Position im Bundesrat bezogen hat.
Herr Minister, Sie sprachen vorhin von dem außergewöhnlich kurzen Zeitraum, der zwischen der Übersendung des Referentenentwurfs und der Stellungnahme der Thüringer Landesregierung vergangen sei. Können Sie mir sagen, wann der Referentenentwurf bei Ihnen eingegangen ist? Können Sie mir sagen, wann die Stellungnahme des Freistaats Thüringen an den Bund gegangen ist?
Herr Lippmann, warten Sie mal, jetzt muss ich nachsehen. Sie haben da Recht. Es hat eine Beratung gegeben, auf der die Stellungnahmen der Länder gegeben werden sollten. Bei dieser Beratung ist die Stellungnahme der Länder eigentlich nicht gefragt gewesen. Die Beratung ist außerdem zu einem Zeitpunkt gewesen, wo man üblicherweise fast schon wieder abreisen muss. Ich gebe Ihnen dieses auch gern schriftlich oder berichte Ihnen das gern, wann dieses gewesen ist. Augenblick.
Gut, dann würde ich Sie abschließend bitten, mir meine Frage korrekt auch schriftlich zu beantworten, wenn Sie das im Moment nicht können.