Protokoll der Sitzung vom 06.07.2000

(Unruhe bei der CDU)

Auf der Vorderseite befindet sich in der Mitte ein rundes Schild, auf dem ein Hammer und ein darauf aufgelegter Zirkel, umgeben von Ähren, dargestellt sind. Das Schild ist von einem gerieften Kranz umgeben. Der Orden wurde auf der linken, oberen Brustseite getragen.

Meine Damen und Herren, wenn Sie soeben Ähnlichkeiten zu Regelungen im vorliegenden Entwurf der Landesregierung für ein Gesetz über den Verdienstorden des Freistaats Thüringen erkannt haben, so ist das nicht zufällig. Ein Grund dafür ist sicher in der Geschichte der Orden bzw. der Ordensverleihung zu finden. Denn, meine Damen und Herren, Orden bildeten sich in der Feudalgesellschaft als Kennzeichen der Angehörigen ritterlicher oder höfischer Gesellschaften heraus. Um Ihnen aber die Parallelen zwischen dem Vaterländischen Verdienstorden der DDR und dem Verdienstorden des Freistaats Thüringen noch einmal zu verdeutlichen, werde ich nicht darauf verzichten können, den exakt zitierten DDR-Regelungen zum Vaterländischen Verdienstorden den von der Landesregierung vorgeschlagenen Regelungen gegenüberzustellen. Neben der Würdigung besonderer Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland sollten auch solche Leistungen, die vornehmlich für den Freistaat Thüringen und seine Bevölkerung erbracht wurden, staatliche Anerkennung finden. Darunter ist jeder Verdienst zu begreifen, welcher im Wirken für das allgemeine Wohl erworben ist. Voraussetzung, meine Damen und Herren, die auf den ersten Blick ideologiefrei erscheint, ganz im Gegensatz zu den oben benannten Verleihungsvoraussetzungen für den Verdienstorden der DDR. In der DDR, meine Damen und Herren, wäre eine so deutliche Ideologisierung des Ordens eigentlich auch gar nicht notwendig gewesen, da ja der vorschlagsberechtigte Ministerrat der DDR und der das Verleihungsrecht innehabende Staatsratsvorsitzende für die Ideologietreue der künftigen Ordensinhaber ganz zwangsläufig und unbestreitbar garantierten. Und dieser nicht nur DDR-typischen Tatsache entspricht der nun von der Landesregierung des Freistaats Thüringen vorgelegte Entwurf zum Gesetz eines Verdienstordens des Freistaats Thüringen.

In Thüringen besitzen die Mitglieder des Ministerrates Entschuldigung, meine Damen und Herren -, die Mitglieder der Landesregierung das Vorschlagsrecht. Daneben auch - Entschuldigung - der Landtagspräsident, wenn man das Gesetz richtig zitiert. Das Verleihungsrecht selbst soll in Thüringen künftig der Ministerpräsident haben. Vereinfacht könnte man auch sagen: der Vorsitzende des Freistaats.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Haben Sie auch § 8 gelesen?)

Was das äußere Erscheinungsbild des Ordens betrifft, zeigen sich hier die sich unterscheidenden Traditionen recht deutlich. Erinnern wir uns, der Vaterländische Verdienstorden der DDR war ein fünfzackiger Stern. Das Ordenszeichen des Freistaats - so ist es in § 3 Abs. 1 des Gesetzes zu lesen - wird ein achtspitziges, weißemailliertes und silbern umrandetes Kreuz sein. Ein Zeichen, meine Damen und

Herren, das in diesem Jahrhundert Deutschland in der Welt schon auf sehr verbrecherischer Weise präsentierte. In der Mitte findet sich im Übrigen wieder ein rundes Schild, diesmal weißemailliert und mit Silberrand. Das des Vaterländischen Verdienstordens war natürlich rot. Auch finden wir nicht Hammer und Zirkel, sondern ein rotweißer Löwe wird den Orden zieren. Der Löwe ist übrigens gekrönt und bewehrt. Und wir erinnern uns in diesem Zusammenhang wieder an das Zeichen der Zugehörigkeit zu höfischen und ritterlichen Gesellschaften - damals allerdings in der Feudalgesellschaft.

Meine Damen und Herren, wer einen Vaterländischen Verdienstorden in der DDR erhalten und eine in der Opportunität begründete Rückgabe des Ordens nach 1989 abgelehnt hatte und in Zukunft in den Genuss kommt, einen Verdienstorden des Freistaats Thüringen zu erhalten - ich gebe selbst zu, ein Umstand, den ich für recht unwahrscheinlich halte, da werden Sie mir sicherlich Recht geben -, aber sollte es dennoch eintreten, braucht derjenige nicht zu befürchten bei offiziellen Anlässen auf das Tragen eines Ordens verzichten zu müssen. Der Verdienstorden des Freistaats Thüringen wird entsprechend § 3 Abs. 2 zwar ebenso auf der linken Brustseite zu tragen sein, im Gegensatz zum Vaterländischen Verdienstorden allerdings auf der unteren Brustseite. Und Schwierigkeiten gibt es nur dann, wenn an Stelle des Ordenskreuzes die mit überreichte Miniatur getragen wird. Diese ist nämlich dann auf der linken oberen Brustseite zu tragen.

Und in diesem Zusammenhang will ich noch auf ein weiteres Problem aufmerksam machen. Auf den ersten Blick wird es Ihnen sicherlich unscheinbar und nebensächlich erscheinen, aber, meine Damen und Herren, stellen Sie sich einmal vor - ich weiß, dass jetzt die Kolleginnen und Kollegen, insbesondere der CDU-Fraktion, anmelden bzw. aufschreien werden, so etwas sei doch unvorstellbar, allein die Vorstellung treibe ihnen die Zornesröte in das Gesicht -, aber versuchen Sie sich doch bitte einmal vorzustellen, die Mitglieder der Landesregierung schlagen dem Thüringer Ministerpräsidenten vor, den Verdienstorden des Freistaats Thüringen mir zu verleihen, und stellen Sie sich weiter vor, der Ministerpräsident würde diesem Vorschlag auch noch folgen.

(Zwischenruf Dr. Vogel, Ministerpräsident: Nein, nein.)

(Heiterkeit bei der CDU)

Herr Vogel, das eigentliche Problem, auf das ich aufmerksam machen wollte, kommt jetzt erst noch. Wo ich den Verdienstorden tragen würde, ob links, rechts, oben oder unten, ist ja gesetzlich vorgeschrieben. Aber an was soll ich ihn denn heften, wenn ein Anzug nicht in meinem Besitz ist, etwa an ein T-Shirt, an ein kariertes Hemd oder an einen Wollpullover? Orden sind, meine Damen und Herren, so überholt wie eine scheinbar vorgeschriebene Kleiderordnung eines Standes oder einer Berufsgruppe. Sie entspre

chen einfach nicht mehr der Zeit, in der wir leben.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren, es sollte deutlich geworden sein, ich bin kein Freund dieser Art der Anerkennung besonderer Leistungen, weil diese Art des Ordens und seine Regelung zur Verleihung und zum Tragen den Status des Ordens im Sinne der Verleihenden über die eigentlichen Leistungen des Ordensempfängers hebt oder anders: Der Verleihende erhebt sich über den, dem Anerkennung widerfahren soll. Das Thüringer Verdienstordensgesetz bedient - wie auch die Orden in der DDR - vielmehr die Interessen der politischen Machthaber als die Bedürfnisse derer, die sich gesellschaftlich engagieren. Und das wird ja auch im Einleitungstext zum Gesetzentwurf deutlich. Unter Punkt C - Alternativen - schreiben die Autoren, ich zitiere: "Beibehaltung des bisherigen Zustands, hilfsweise Erlass einer Verordnung, damit ist allerdings eine angemessene Würdigung von Verdiensten, die Bürger" und Bürgerinnen - möchte ich hinzufügen - "um den Freistaat Thüringen und die Bevölkerung erbracht haben, auch weiterhin nicht möglich."

Meine Damen und Herren, verzichten Sie auf Status und Symbole. Verzichten Sie auf einen ordengewordenen Händedruck. Belügen Sie sich nicht selbst über die Alternativlosigkeit Ihres Vorhabens und schaffen Sie tatsächliche Anerkennung gesellschaftlichen Engagements und

(Beifall bei der PDS)

bringen Sie ein Thüringer Ehrenamtsgesetz auf den Weg, denn damit und nur damit schaffen Sie eine tatsächliche Anerkennung und Würdigung erworbener Verdienste in kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen, sozialen und anderen gesellschaftlichen Bereichen. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS)

Als Nächster hat sich der Abgeordnete Fiedler zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hatte eigentlich gedacht, nach den ernsten Themen, die wir vorhin gewälzt haben, dass man das jetzt etwas lockerer angehen kann. Ich versuche es auch etwas lockerer anzugehen. Herr Kollege Dittes, ich weiß ja nicht, welches Abzeichen für Gutes Wissen und in welcher Stufe Sie damals hatten.

(Zwischenruf Abg. Dr. Hahnemann, PDS: Und Sie?)

Ich frage lieber nicht nach, nach der Rede, die Sie heute gehalten haben.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, wichtig ist, dass das, was der Ministerpräsident hier, glaube ich, treffend rübergebracht hat. Die Landesregierung und wir gemeinsam als Parlament, wir haben zehn Jahre gewartet. Weil gerade das, was der Herr Kollege Dittes hier so weiträumig vorgetragen hat vom Vaterländischen Verdienstorden, es gab so viele in der DDR. Ich sage Ihnen auch gleich, ich hatte auch mal ein Aktivistenabzeichen, aber da hingen noch 250 Mark dran. An diesem Orden, den der Freistaat Thüringen schaffen will - Herr Dr. Hahnemann, Sie haben wahrscheinlich nie was bekommen -,

(Heiterkeit bei der PDS)

(Zwischenruf Abg. Dr. Hahnemann, PDS: Das ist richtig.)

an diesem Orden, den der Freistaat Thüringen für seine Bevölkerung hier schaffen will, hängt kein Geld dran. Das muss man doch mal klar und deutlich rüberbringen. Ich glaube, es ist einfach an der Zeit. Und ich möchte an der Stelle auch dem Ministerpräsidenten danken, dass er, bevor er diesen Gesetzentwurf eingebracht hat, dazu mit den Fraktionsvorsitzenden sich ins Benehmen gesetzt hat. Ich glaube, es ist guter Stil, nachdem man zehn Jahre gewartet hat, dass man dann sagt, wir werden gemeinsam dieses Gesetz auf den Weg bringen. Ich denke, es wäre gut, wenn man diesem Gesetz über den Verdienstorden des Freistaats Thüringen hier mit großer Mehrheit zustimmen könnte. Ich glaube, es geht darum, dass man besonderen Menschen in diesem Land, die auf vielen Gebieten große Leistungen bringen, es ist genannt worden, ob das Mütter sind mit vielen Kindern, mit behinderten Kindern, die noch zusätzlich Dinge machen, wenn es darum geht, dass im Ehrenamt Tätige sehr, sehr viele Stunden ihrer Freizeit einsetzen, und ich glaube, es ist schon richtig, dass man dazu diesen Orden des Freistaats Thüringen schafft. Und ich kann Ihnen nur sagen, da mag der eine oder andere drüber lachen, aber gerade im Feuerwehrwesen, wo dieses

(Heiterkeit Abg. Dr. Botz, SPD)

Wissen Sie, Herr Botz, das ist das Einzige, was Sie können, bei Ihnen gibt es wahrscheinlich keine Feuerwehrleute, hören Sie mit solchem dummen Gelache auf. Ich will nur sagen, dass diese Feuerwehrleute ihr Leben einsetzen.

(Beifall bei der CDU)

Wenn Sie dann über 20, 30, 40 Jahre gedient haben in dem Freistaat oder für dieses Land, ob das DDR war, dort ist diese Anerkennung, ich habe es mehrfach erlebt und viele andere auch, gehen Sie mal hin, wenn sie 30, 40 Jahre gedient haben in treuer Pflichterfüllung, das Wort traut sich ja

kaum jemand auszusprechen - in treuer Pflichterfüllung,

(Beifall bei der CDU)

dass dann diese Geehrten Tränen in den Augen haben, weil sie sich für die Allgemeinheit eingesetzt haben. Ich denke, meine Damen und Herren, wichtig ist, dass hier eine maßvolle Verwendung angewendet wird, der Ministerpräsident hat das deutlich gemacht, dass vor allen Dingen aktive Politiker hiervon ausgenommen werden, auch das halte ich für eine gute Geschichte. Ich könnte mir vorstellen - ich weiß ja nicht, ob ich das richtig verstanden habe, dass wir den an den Innenausschuss überweisen werden -, dass man hier sich damit kurz befasst. Ich könnte mir vorstellen, dass wir uns den vorhandenen Orden mal anschauen, damit man sieht, wie er denn aussieht, und dass man über, ich glaube, nur noch Marginalien reden muss. Ich empfehle namens meiner Fraktion und aus Überzeugung, dass wir schnell dieses Thüringer Verdienstordensgesetz beschließen.

(Beifall bei der CDU)

Danke, Herr Abgeordneter Fiedler. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht - Herr Abgeordneter Sonntag, eine weitere Wortmeldung.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe mich deshalb zu Wort gemeldet, weil ich der Meinung war, dass man das nicht so, wie mein Vorredner es sagte, es ist spaßig, einfach stehen lassen kann, was Herr Dittes uns hier vorgetragen hat. Herr Dittes, wenn Sie schon geschichtliche Exkurse hier von sich geben, dann machen Sie das bitte gründlich und gehen mal etwas weiter zurück. Der Herr Fiedler hat gesagt, an seinem Orden, da hängt ein bisschen Geld dran. Was die Vielfalt und die Menge von verliehenen Orden betrifft, habe ich von meinem Vater mal den Begriff gehört "Waschkorborden". Nur, zu dieser Zeit, Herr Kollege, wo diese Orden verliehen wurden, da hing dort kein Geld dran, sondern Blut. An diese Zeit haben Sie nicht erinnert. Das ist noch gar nicht so lange her, geschichtlich gesehen. Und wenn Sie auf den Feudalismus abheben, Herr Kollege, da begreifen Sie doch endlich mal, wer, wenn nicht die gewählten Vertreter, wer, wenn nicht diejenigen, die dafür gewählt werden, dass sie die Verantwortung übernehmen und dass sie auch in die Lage versetzt werden, Verantwortung anderer zu prämieren, zu honorieren - wer soll das denn sonst tun? Und ich denke schon, und Wolfgang hat es angesprochen bei den Feuerwehrleuten, dass es auch unsere Aufgabe, Pflicht und Schuldigkeit ist, auch den Bürgern, die sich dankenswerterweise noch für das Gemeinwohl interessieren und sich dafür einsetzen, mal auf die Schulter klopfen zu können oder, bitte schön, wenn Sie so wollen, das etwas anders zu tun. Ich denke, da, Herr Kollege, gibt es keinen Grund dafür, in

einer derartig diffamierenden, derartig verunglimpfenden Weise hier dargestellt zu werden. Es war nicht nötig, es war der Sache hier wirklich nicht angemessen. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Ich frage vorsichtshalber noch mal: Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall, dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Ich habe zwar keinen konkreten Antrag auf Ausschussüberweisung vernommen, aber so etwas Ähnliches. Herr Fiedler, kann ich Ihren Satz so interpretieren, dass Sie beantragen, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss zu überweisen?

(Zuruf Abg. Fiedler, CDU: Ja, Sie haben mich richtig verstanden.)

Gut, dann stimmen wir das ab. Wer dafür ist, den Gesetzentwurf in Drucksache 3/744 an den Innenausschuss zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei 2 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen worden. Wir beenden damit den Tagesordnungspunkt 4. Ich schaue auf die Uhr, wir müssen ja noch Tagesordnungspunkt 16 machen. Vielleicht geht der Tagesordnungspunkt 5 schnell, dann rufe ich Tagesordnungspunkt 5 auf

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/781 ERSTE und ZWEITE BERATUNG

Herr Minister Dr. Sklenar wird den Gesetzentwurf begründen.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Bundesrepublik Deutschland hat sich durch Beitritt zum Basler Übereinkommen in dessen Artikel 8 völkerrechtlich verbindlich verpflichtet, gescheiterte und/oder illegale Abfallexporte wieder zurückzuführen. Einzelheiten enthalten die EG-Abfallverbringungsverordnung und das Abfallverbringungsgesetz. Um im Fall einer Abfallrückführung tätig werden zu können, ist neben der Ermittlung des Abfallexporteurs auch die Ermittlung der örtlich zuständigen Behörde eine wesentliche Voraussetzung. Dabei kann es Fälle geben, bei denen nur ein Bundesland zuständig ist. Im Gegensatz dazu besteht aber auch die nicht auszuschließende Möglichkeit, dass Abfälle unterschiedlicher Herkunft zurückzuführen sind, bei de

nen sich nicht sofort und eindeutig die Zuständigkeit eines Landes feststellen lässt. Um dennoch der Wiedereinfuhrpflicht fristgemäß nachkommen zu können, obliegt die Verpflichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 6 des Abfallverbringungsgesetzes dem Land, das bei Zuordnung dieser Fälle zu der alphabetischen Reihenfolge der Länderbezeichnungen zuständig ist. Alternativ können die Länder nach § 6 Abs. 1 Satz 7 dieses Gesetzes die Erfüllung der Aufgabe einer gemeinsamen Einrichtung übertragen. Dies ist Gegenstand des abgeschlossenen Staatsvertrags. Es ist erforderlich, da dieser gemeinsamen Einrichtung - zutreffend ist auch die Bezeichnung einer zentralen Koordinierungsstelle - die Befugnis einzuräumen war, Verwaltungsakte innerhalb der Bundesrepublik erlassen zu können. Der Staatsvertrag tritt in Kraft, nachdem die letzte Ratifikationsurkunde beim Minister für Umwelt und Verkehr Baden-Württembergs hinterlegt ist. Mit der Inkrafttretung des Staatsvertrags resultieren daraus für Thüringen auf der Grundlage des Königsteiner Schlüssels jährliche Fixkosten in Höhe von ca. 6.140 DM. Wenngleich der Umfang der Arbeit der zentralen Koordinierungsstelle von vornherein nicht prognostizierbar ist, so sollen mit dieser Einrichtung jegliche Zuständigkeitsfragen bei ungeklärten Fällen eines Rückholersuchens ausgeschlossen und ein rechtzeitiges Handeln möglich sein. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie um Zustimmung bitten.

(Beifall bei der CDU)

Danke, Herr Minister Sklenar. Ich eröffne die Aussprache und bitte Frau Sedlacik ans Rednerpult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine geehrten Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf unterstützt der Freistaat Thüringen neben anderen Bundesländern die Verpflichtung der Bundesrepublik, Regelungen zu treffen, gescheiterte oder illegale Abfallexporte zurückzunehmen. Dazu soll in einem Staatsvertrag das Übereinkommen über die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle in Baden-Württemberg getroffen werden. Jawohl, diese soll die Rückholersuchen nach dem Abfallverbringungsgesetz bearbeiten, die Sachaufklärung in der Bundesrepublik und in den betroffenen Staaten in eigener Zuständigkeit durchführen. Im Staatsvertrag werden die Aufgaben und Befugnisse sowie die Kosten der zentralen Koordinierungsstelle geregelt. Der jährliche Kostenaufwand für Thüringen beträgt 6.140 DM und ist insofern nahezu vernachlässigungswürdig. Die PDS-Fraktion wird diesem Gesetz zustimmen. Die völkerrechtliche Bestimmung, wonach gescheiterte oder illegale Abfallexporte wieder in das Herkunftsland zurückzuführen sind, ist für die PDS von besonderer Bedeutung. Konsequenter wäre es jedoch aus Sicht der PDS, wenn Abfallexporte überhaupt nicht möglich wären. Die zu schaffende Koordinierungsstelle führt nicht zu einer Veränderung der Landeszuständigkeit und Ver

antwortung aus dem Abfallverbringungsgesetz. Insofern ist die Koordinierungsstelle als ergänzendes Instrument zur Umsetzung des Abfallverbringungsgesetzes anzusehen. Die Bedenken der PDS bezüglich der Abfallexporte insgesamt und der Abgrenzungsprobleme zwischen den Abfällen zur Beseitigung und Abfällen zur Verwertung bleiben bestehen. Da sie aber nicht Regelungsgegentand dieses Gesetzes sind, ersparen wir uns heute Abend angesichts des Tagungsmarathons eine Diskussion dazu.