Protokoll der Sitzung vom 07.07.2000

3. Welche nachteiligen Wirkungen haben die Verunreinigungen des Grundwassers im oben genannten Gebiet oder sonstige nachteilige Veränderungen seiner Eigenschaften auf die Benutzung von Grundwasser als Trinkoder Brauchwasser?

4. Welche Kosten verursachen die verschiedenen Sanierungsvarianten?

Herr Minister Sklenar, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Becker beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Bei den fraglichen Stoffen, die als Leitparameter gelten können, handelt es sich um Nitrit, Nitrat, Ammonium, Gesamtstickstoff, absorbierbares, organisch gebundenes Halogen und gelösten organischen Kohlenstoff. Nach Aussage des Landesverwaltungsamts zeigen die vorliegenden Analysenwerte der Grundwassermessstellen starke Schwankungen, die auf die unterschiedlichen Stoffeinträge infolge der wechselhaften hydrologischen Verhältnisse im Untersuchungszeitraum zurückzuführen sind. Es können nur Konzentrationen und nicht Frachten angegeben werden, da ein klar abgegrenzter Grundwasserstrom nicht bestimmt werden kann. Die Konzentrationen sind im Zu- und Abstrom in der Größenordnung vergleichbar und nicht erhöht. Die Thüringer Landesanstalt für Umwelt berichtete von leicht ansteigender Tendenz bei den Abstromwerten. Im Grundwasserleiter im Bereich der Aufschüttung sind die Werte dazu im Vergleich deutlich höher. Daraus wird erkennbar, dass die Grundwasserbeeinträchtigung offensichtlich lokal begrenzt ist.

Zu Frage 2: Nach Aussage des Landesverwaltungsamts ist der obere Grundwasserleiter unmittelbar unterhalb und im Nahbereich des Abstromes der Auftragsflächen und davon wiederum zunächst der oberflächennahe Bereich bis in eine Tiefe von ca. 20 Meter unter Gelände betroffen. Der obere Grundwasserleiter besteht aus Schichten des unteren Keuper und des oberen Muschelkalks, die hydraulisch miteinander verbunden sind. In die oberen Deckschichten wurde im Zuge der ehemaligen Nutzung des Standorts als militärische Liegenschaft durch Baumaßnahmen verändernd eingegriffen.

Zu Frage 3: Nach Aussagen des Landesverwaltungsamts entstehen nachteilige Auswirkungen auf das Grundwas

ser durch den Austrag von Nährstoffen und Schadstoffen aus dem eingelagerten Klärschlamm, die nachgewiesene Restbelastung an Schadstoffen im Bereich der ehemals von den sowjetischen Streitkräften genutzten Tankstelle. Eine Gefährdung öffentlicher Wasserversorgungsanlagen ist nicht zu befürchten, da im Einflussbereich der Auftragsflächengrundwasserleiter nicht für Trinkwasserzwecke genutzt wird. Die Nutzung des bisher für Bewässerungszwecke genutzten Brunnens einer in Erfurt ansässigen Gartenbaufirma im unmittelbaren Umfeld des ehemaligen Tanklagers der sowjetischen Streitkräfte ist nach Aussage des Landesverwaltungsamts aufgrund der festgestellten Gehalte an Mineralölkohlenwasserstoffen, die nicht auf die Klärschlammablagerungen zurückgeführt werden können, mit Schreiben der Landesentwicklungsgesellschaft vom 26. Mai 2000 untersagt worden.

Zu Frage 4: Am 26.06.2000 wurde im Auftrag der LEG dem Landesverwaltungsamt eine Bewertung der Bodenund Grundwasserbeschaffenheit am Standort der ehemaligen WGT-Fläche Nohra-Nord durch ein Ingenieurbüro vorgelegt. Diese enthält auch verschiedene Variantenbetrachtungen zur Unterbindung eines weiteren Eintrags der relevanten Schadstoffe in das Grundwasser. Die umfangreiche Bewertung dieses Ingenieurbüros einschließlich der Variantenbetrachtung konnte nach Angaben des Landesverwaltungsamts behördlicherseits hinsichtlich der Geeignetheit, Wirksamkeit und Kosten noch keiner eingehenden Prüfung unterzogen werden. Die Angaben des Ingenieurbüros weisen Kosten der verschiedenen Varianten mit bereits unterschiedlichem Sanierungsumfang in Höhe von mindestens 1,9 Mio. DM bis maximal 33,2 Mio. DM aus.

Gibt es Nachfragen? Ja, es gibt eine Nachfrage. Herr Abgeordneter Kummer, bitte.

Herr Minister, im Moment geistern ja etliche Meldungen zum Thema Nohra durch die Presse. Dpa meldete unter anderem, im Grundwasser waren außer Schwermetallen auch Nitrate und Kohlenwasserstoffe nachgewiesen worden. Nach Angaben der LEG wurden keine Grenzwerte überschritten. Können Sie das bestätigen?

Herr Kummer, ich kann das bestätigen. Jetzt weiß ich nicht, ob ihr schon im Ausschuss darüber gesprochen habt - auf alle Fälle ist zahlreiches Material vorhanden, das belegt, und man sollte das in der nächsten Ausschuss-Sitzung noch einmal darlegen, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Mir ist gerade noch einmal zugeflüstert worden vom Herrn Staatssekretär, diese Unterlagen sind dem Ausschuss schon bekannt, bei de

nen auch die Grenzwerttabellen dabei sind. Es kann auch sein, dass sie nicht dabei waren, Herr Kummer, das weiß ich nicht.

Das kann man dann vielleicht noch einmal außerhalb dieser Diskussion hier klären. Gibt es weitere Nachfragen? Bitte, Frau Abgeordnete Becker.

Ich kann mich nicht erinnern, dass es für Grundwasser dabei war, Herr Kummer. Jetzt die Nachfrage: Herr Minister Dr. Sklenar, es ging gestern die Meldung durch die Presse, dass sich die Landesregierung schon für eine Art der Sanierung entschieden hat. Stimmt das, was in der dpa stand, dass das 3,3 Mio. DM kosten soll? Wenn nicht, sind Sie da noch in der Klärung?

Frau Becker, es hat ein Gespräch gemeinsam mit der LEG darüber gegeben, was gemacht werden muss. Das sind ja diese Vorgaben, die Sie alle schon kennen. Man hat das präzisiert, man wird nächste Woche mit der Sanierungsarbeit beginnen und dabei ist u.a. diese Summe mit genannt worden. Ob die sich nach oben oder unten bewegt, das wird sich dann bei den Sanierungsarbeiten herausstellen.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Wer trägt diese Kosten?

Der Verursacher.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall, damit ist die Frage beantwortet und wir kommen zur Frage der Frau Abgeordneten Dr. Wildauer in Drucksache 3/779.

Im Kurort Friedrichroda wurden mit hohem Landesfördermittelaufwand drei Trinkhallen erbaut. Die Fertigstellung erfolgte vor mehr als einem Jahr. Seitdem stehen die Trinkhallen als Schaustücke da. Sie sind zwar

funktionsfähig, aber noch nicht funktionstüchtig. Um diese Qualität zu erreichen, bedarf es einer Genehmigung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Worin liegen die Ursachen, dass die vor Monaten gestellten Genehmigungsanträge bisher nicht beantwortet wurden?

2. Kann davon ausgegangen werden, dass noch in dieser Saison eine Genehmigung erfolgt, und wenn nein, weshalb nicht?

Bitte, Herr Staatssekretär Maaßen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Wildauer beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Stadt Friedrichroda hat auf der Grundlage der Richtlinie über das Verfahren zur staatlichen Anerkennung von Heilquellen erst am 5. April dieses Jahres einen entsprechenden Antrag gestellt, der am 10. April im Landesverwaltungsamt einging. Die Prüfung des Antrags ergab, dass die erforderliche Wasseranalyse und eine Stellungnahme des zuständigen Gesundheitsamts fehlten. Diese Unterlagen wurden nachgefordert, liegen aber zurzeit noch nicht vor.

Zu Frage 2: Wenn die Antragsunterlagen vollständig sind, ist mit einer unverzüglichen Bescheiderteilung zu rechnen.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke schön, Herr Staatssekretär. Damit ist die Frage beantwortet. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/788. Herr Abgeordneter Dittes, bitte.

Untersuchung der Arbeitsweise des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz durch den Rechtsanwalt Gasser

Zeitgleich mit der Suspendierung des Präsidenten des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz (TLfV) wurde der Rechtsanwalt Gasser durch den Innenminister beauftragt, die bisherige Arbeitsweise bzw. damit im Zusammenhang stehende und öffentlich bekannt gewordene Vorfälle zu untersuchen. Herr Gasser war bis zu diesem Zeitpunkt als Rechtsanwalt für das TLfV tätig.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sieht die Landesregierung angesichts der früheren Tätigkeit Herrn Gassers als Rechtsanwalt für das TLfV die Unabhängigkeit der Untersuchung durch Herrn Gasser gewährleistet und wie begründet sie diese Auffassung?

2. Über welche Befugnisse verfügt Herr Gasser bei seinen Untersuchungen?

3. Steht Herrn Gasser für die Untersuchungen im Auftrag des Innenministers eine Kommission oder etwas Ähnliches zur Verfügung, und wenn ja, wie setzt sich diese zusammen und über welche Befugnisse verfügt gegebenenfalls eine derartige Kommission?

4. Wann sollen die Ergebnisse der Untersuchung öffentlich vorgestellt werden?

Herr Staatssekretär Brüggen, bitte.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Zu Frage 1: Die Landesregierung sieht die Unabhängigkeit der Untersuchung durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Gasser als gewährleistet an, da das frühere Mandatsverhältnis nicht mehr besteht.

Zu Frage 2: Herr Dr. Gasser verfügt über die Befugnis, die zur Erreichung des Untersuchungszwecks notwendigen Akten einzusehen und Mitarbeiter zu befragen.

Zur Frage 3: Herrn Dr. Gasser steht keine Kommission zur Verfügung.

Zu Frage 4: Über die Ergebnisuntersuchung wird nach Abschluss den zuständigen Gremien berichtet.

Gibt es Nachfragen? Ja, es gibt Nachfragen. Herr Abgeordneter Dittes, bitte.

Herr Staatssekretär Brüggen, am 04. - jetzt überlege ich gerade, Juni steht hier, das ist sicherlich ein Druckfehler im Pressespiegel - also, in der "Ostthüringer Zeitung" ist unter der Überschrift "Gasser legt im August seinen Bericht vor" zu lesen, dass ihm ein technischer Stab von Beamten und Angestellten zur Verfügung steht. Können Sie diesen Stab bitte konkretisieren, was die Arbeitsweise, die Arbeitsbefugnisse anbetrifft, weil Sie eben

auf die Frage Nummer 3 geantwortet haben, eine derartige Kommission würde nicht existieren.

Herr Abgeordneter Dittes, falls Sie den Zeitungsartikel vom 04. - diesen hier - meinen, das ist der 04.07., kann ich Ihnen vergewissern.

(Beifall bei der CDU)

Die Kommission, nach der Sie gefragt haben, die gibt es nicht. Herr Dr. Gasser erhält jedoch eine büromäßige Unterstützung, so möchte ich das bezeichnen, durch eine Schreibkraft, sofern er sie benötigt sowie durch einen Referenten, sofern er aktenmäßige Zuarbeit benötigt. Das würde ich weder als Stab noch als Kommission bezeichnen.

(Beifall bei der CDU)

Gibt es weitere Nachfragen? Bitte, Herr Abgeordneter.