Protokoll der Sitzung vom 14.09.2000

(Beifall bei der CDU)

Und ich hoffe, meine sehr verehrten Damen und Herren von der PDS-Fraktion, und wir werden das ja gleich an Ihrem Abstimmverhalten sehen, dass Herr Abgeordneter Dittes nicht für die PDS-Fraktion gesprochen hat, sondern es eine einzelne Meinung in Ihrer Fraktion war.

(Beifall bei der CDU)

Inhaltlich, Herr Dittes, weist Ihr Beitrag, wie üblich, schwere sachliche Mängel auf, weil Sie sich gar nicht die Mühe gemacht haben, sich einmal mit den Orden und Ehrenzeichen in der Sache selbst vertraut zu machen. So müssten Sie wissen - und ich lade Sie gleich zu einer Nachhilfestunde ein -, dass das Eiserne Kreuz gerade nicht der Form des Thüringer Ordens entspricht, weil die Kreuzarme des Eisernen Kreuzes flach sind und eben keine acht Spitzen haben. Auch das führe ich Ihnen gleich noch einmal an den Originalen vor. Wir haben uns vielmehr bei der Wahl der acht Spitzen an die acht Seligpreisungen aus der Bergpredigt angelehnt, die Sie wahrscheinlich nicht kennen, Herr Abgeordneter Dittes.

(Beifall bei der CDU)

Und die Form, Herr Abgeordneter, ist die Form eines althergebrachten Ordens, nämlich des Malteserkreuzes. Auch das dürfte Ihnen aller Voraussicht nach nicht bekannt sein.

(Unruhe bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie herzlich, der Beschlussempfehlung des Innenausschusses des Thüringer Landtags zuzustimmen und ich hoffe, Sie haben den Beitrag des Abgeordneten Dittes nicht zur Kenntnis nehmen müssen.

(Beifall bei der CDU)

Damit sind wir am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der vorliegenden Drucksache 3/744 in zweiter Beratung. Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses beinhaltet die Annahme des Gesetzentwurfs. Ich frage deshalb, wer dem Gesetz zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenprobe. Danke. Enthaltungen? Mit Mehrheit

angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen. Wir kommen damit zur Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Gegenprobe. Danke. Enthaltungen? Mit Mehrheit angenommen, damit ist das Gesetz so beschlossen. Ich schließe damit diesen Punkt 4 unserer Tagesordnung.

Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 5

Thüringer Kommunalabgabenentlastungsgesetz (ThürKAEG) Gesetzentwurf der Fraktion der PDS - Drucksache 3/936 ERSTE BERATUNG

Wird Begründung durch den Einreicher gewünscht? Frau Sedlacik, bitte.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, erst vor wenigen Wochen hat sich der Landtag mit der Problematik Kommunalabgaben beschäftigt. Nun legt die PDSFraktion einen umfassenden Entwurf eines Thüringer Kommunalabgabenentlastungsgesetzes vor.

(Zwischenruf Abg. Carius, CDU: Darauf haben alle gewartet!)

Dies ist erforderlich, weil auch die Fünfte Novelle des Thüringer Kommunalabgabengesetzes, die im Juni 2000 durch den Landtag beschlossen wurde, auf Dauer keine vertretbaren und bezahlbaren Kommunalabgaben sichert. Im Gegenteil, es traten mit dieser fünften Novelle Verschlechterungen für die Beitragspflichtigen ein, wenn man z.B. an den Wegfall des Rechtsanspruchs auf Stundung und Zinsbeihilfe denkt.

Sehr geehrte Damen und Herren, die PDS verfolgt das Ziel, vertretbare und bezahlbare Kommunalabgaben in Thüringen dauerhaft zu sichern. Um dies zu erreichen, müssen aus Sicht der Fraktion neben dem Kommunalabgabengesetz weitere Kommunalgesetze geändert und die Förderpolitik zielgerichteter ausgestaltet werden. Hierzu hat die PDS-Landtagsfraktion diesen Entwurf erarbeitet und eingebracht. Mit dem Gesetz werden neun bestehende Gesetze geändert und ein neues Gesetz zur Fördermittelvergabe verabschiedet. Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis eines nahezu zweijährigen Diskussionsprozesses, an dem u.a. Kommunalpolitiker, die Bürgerinitiativen und Betroffene beteiligt waren.

Sehr geehrte Damen und Herren, das Gesetz hat vier Regelungsschwerpunkte:

1. verbindliche Festlegungen zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung und zur weiteren Demokratisierung der Entscheidungsprozesse in den Gemeinden und Zweckverbänden;

2. Erhöhung der Akzeptanz der Kommunalabgaben durch mehr Gerechtigkeit und Transparenz bei der Berechnung sowie durch die Einschränkung rückwirkender Erhebungen von Beiträgen;

3. Einführung von Entgeltgrenzen und Härtefallklauseln zur Sicherung der Vertretbarkeit von Abgaben und

4. stärkere Einflussnahme des Gesetzgebers auf die Fördermittelpolitik durch ein Fördermittelgesetz, das den Rahmen für Förderrichtlinien vorgibt.

Die Umsetzung des Gesetzes wird ca. 100 Mio. DM jährlich zusätzliche Mittel für einen Zeitraum von zehn Jahren erfordern. Wir sind ernsthaft der Meinung, dass bei etwas politischem Willen diese Grössenordnung durchaus machbar ist. Mit Scheinargumenten wird derzeit abgewehrt, als würden diese 100 Mio. DM die gesamte Finanzsituation des Landes derart beeinflussen, dass Handlungsunfähigkeit droht. Im Gegenteil, wir sehen Handlungsbedarf im Interesse der Kommunen und ihrer Bürgerinnen und Bürger,

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Das be- lastet doch die Kommunen, das Gesetz!)

denn wenn man die Zahlen sachlich beurteilt, dann sind 100 Mio. DM gemessen an einem Gesamthaushalt von 18 Mrd. DM eine realistische und verantwortungsvolle Größenordnung. Der Finanzminister hat in den letzten Jahren nachgewiesen, dass er im Haushaltsvollzug viel größere Summen hin und her schiebt. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Hälfte der 100 Mio. DM die Kommunen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs tragen müssen. Kommunen und Land müssen also gemeinsam einen Beitrag leisten. Die verbleibenden 50 Mio. DM jährliche Mehrbelastung hat das Land tatsächlich zu tragen. Verantwortungsbewusst kann durch mögliche zeitliche Streckungen von Investitionen dieser Betrag von 50 Mio. DM bald reduziert werden. Der Diskussionsprozess dazu soll durch unseren Gesetzentwurf erneut in Gang kommen.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Gesetz wird zum Teil rechtliches Neuland betreten,

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Das kann man laut sagen!)

so bei der Begrenzung der rückwirkenden Erhebung, den Entgeltgrenzen, der Härtefallregelung, dem Rechtsanspruch auf Förderung, der Beitragserhebung als Ermessensentscheidung der Gemeinden und der Rechtsverbindlichkeit der Bürgerbeteiligung, um nur einiges zu benennen. Wir haben die Chance, u.a. ein schlechtes Kommunalabgabengesetz, das auch nach der fünften Novellierung immer noch nicht besser ist, zu verändern. Wir nehmen für uns nicht in Anspruch, auf alle Probleme die richtigen Lösungen zu haben; wir erwarten aber, dass man

den vorgeschlagenen Lösungsansätzen eine Möglichkeit gibt, zu diskutieren und sich mit ihnen inhaltlich auseinander zu setzen. Eine formale Ablehnung des Gesetzentwurfs durch die CDU-Mehrheit wäre skandalös, denn die Vorschläge sind ausgewogen und verantwortungsbewusst. Sie berücksichtigen die angespannte Finanzsituation des Landes und der Kommunen einerseits und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Thüringer Bürger andererseits. Die PDS-Vorschläge sind keine Maximalvorschläge, sondern orientieren sich an der Realität des Landes Thüringen, ihren Kommunen und den hier lebenden Bürgerinnen und Bürgern. Danke.

(Zwischenruf Abg. Carius, CDU: Dann ken- nen Sie die Realität nicht!)

(Beifall bei der PDS)

Damit kommen wir zur Aussprache und das Wort hat der Abgeordnete Kölbel, CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, von der PDS-Fraktion dieses hohen Hauses wurde soeben ein sehr umfänglicher Gesetzentwurf, der mit dem Titel "Thüringer Kommunalabgabenentlastungsgesetz" überschrieben ist, eingebracht. Schlichtweg soll der zu Kommunalabgaben herangezogene Bürger z.B. für Straßenausbaumaßnahmen und für wasser- oder abwassertechnische Investitionen, weil das Gesetz ja so heißt, entlastet werden. Das ist die große Zielrichtung, die wir daraus entnehmen konnten. Der Schlüssel zur Lösung dieses Problems soll über die Novellierung mehrerer bestehender Gesetze erfolgen, die da sind: Änderung der Thüringer Kommunalordnung, die Änderung des Thüringer Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit, die Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes, die Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes, des Thüringer Abfallgesetzes, des Thüringer Wassergesetzes, des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes, des Thüringer Straßengesetzes, des Thüringer Abwassergesetzes und ein neues, das Thüringer Kommunalabgabenfördergesetz.

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Ein Füllhorn.)

So viele Gesetze sollen geändert werden. Ursache dieser Notwendigkeit der Novellierung sei gegeben, wie es dort zu lesen ist, keine Beitrags- und Gebührengerechtigkeit und keine Kostentransparenz. Die Gebühren und Beiträge seien, weil unterschiedlichen Satzungen entsprungen, nicht vergleichbar, das heißt, sie müssen jetzt vergleichbar gemacht werden und ähnliche Forderungen.

Die PDS-Fraktion fordert wiederholt, über Novellierungen hinaus Sorge zu tragen für sozial vertretbare Kommunalabgaben. In diesem hohen Haus hatten wir über diesen Begriff schon mehrfach die Diskussion und waren immer dort gelandet, wo ist es gerade noch sozial vertretbar und wo ist es nicht sozial vertretbar. Von Kosten zu entlasten, lässt sich letztlich ohne mehr finanzielle Mittel kaum realisieren. Der vorliegende Gesetzentwurf spricht von zusätzlich 100 Mio. DM - wir haben eben von Frau Sedlacik gehört, da sollen sich die Kommunen und das Land reinteilen -, die den Haushalt belasten würden. Bei den Haushaltsaussichten, der jetzt schon begonnenen Diskussionen und im Oktober mit der Einbringung des Doppelhaushalts 2001 und 2002 sehe ich da wenig Chancen, diese Millionen zu finden. Es folgt weiterhin in diesem Gesetz, wenn man sich da vertieft, eine komplexe Umfinanzierung; ein solches Programm wird regelrecht angesprochen. Ich denke nur einmal, um den einen Punkt herauszugreifen, die entsprechenden Beiträge erst dann zu erheben, wenn die Maßnahme fertig ist und für denjenigen voll im Gebrauch ist. Das heißt, ich muss in die Vorfinanzierung gehen, ich muss bauen und dann kassiere ich erst ein. Aufgrund der kurzfristigen Zurverfügungstellung dieses umfänglichen Gesetzentwurfs bis zu seiner ersten Lesung heute ist es sicher nicht möglich, alle Details jetzt schon zu beurteilen und die unterschiedlichen Vorschläge auch abzuwägen. Es erscheint der ganze Gesetzentwurf in dieser Form eines Artikelgesetzes mehr einer Ideensammlung gleich. Dabei sind einige nicht unbekannt. Wir hatten sie in diesem hohen Haus bereits bei anderen Diskussionen schon gehört; es sind andere, die wir kennen aus Vorträgen und entsprechenden Schreiben von Bürgerinitiativen und es gibt andere, die hier in diesen Gesetzentwurf eingearbeitet wurden, die wir aus Zuschriften von Bürgern kennen.

Nun, so scheint man bei diesem umfänglichen Werk erst einmal alles als Idee untereinander aufgeführt und sortiert zu haben, ohne dabei auch Gewichte einzuführen Sie haben es anfänglich gehört, wie viele Gesetze geändert werden sollen - und hier mit an die Hand zu geben. Zum anderen, dass eine finanzielle Lösung schon gefunden werden könne, wird dem, der es zunächst liest, wohl suggeriert. Welche anderen Dinge im Landeshaushalt dafür wegfallen könnten, habe ich auch beim kommunalen Finanzhaushalt nicht gefunden in diesem Text. Vielleicht erfahren wir es noch in der Diskussion. Wenn der Gesetzentwurf aber so gemeint war, dass er eine qualifizierte Stoffsammlung darstellen soll, so muss sich, weil er so viele Bereiche betrifft und angesprochen hat, erst expertenmäßig mit diesen Vorschlägen auseinander gesetzt werden. Das heißt also, Vorschlag für Vorschlag muss hergenommen werden, gewogen werden, kann er angewendet werden, in welcher Reihenfolge - geht er überhaupt nicht, widerspricht er anderen Gesetzlichkeiten... Dabei meine ich, nicht nur im fachlich wasserwirtschaftlichen oder straßentechnischen Bereich, sondern auch im gesamten finanziellen Bereich. Was will ich damit ausdrücken? Von den uns zur Verfügung stehenden Mitteln muss ich mir

gerade auf dem Gebiet Wasser/Abwasser sehr wohl überlegen, wo bringt die noch mögliche Fördermark auf diesem Gebiet den größten Nutzen. Entlaste ich die entsprechenden Zweckverbände, um das Gesamtniveau von Gebühren und Beiträgen herunterzubringen oder entlaste ich die hohen Rechnungen in der Form, dass ich demjenigen Geld gebe, der sie tragen muss. Auch dieses Optimierungsprinzip ist in diesem Gesetzentwurf bisher noch nicht abgewogen. Aber es gibt auch andere Ärgernisse, die Sie ansprechen, über die durchaus zu reden ist. So gibt es einen Großteil der Bevölkerung, der sehr wohl nach der dritten Novelle, aber auch nach der fünften Novelle uns immer wieder informiert, dass die entsprechende Novellierung von der Idee her gar nicht so schlecht ist, dass aber an der Durchsetzung bis in den letzten Winkel unseres Freistaats noch viel Arbeit zu tun ist. Dabei sind wir dafür und hier wollen wir ja auch dafür kämpfen, dass die Umsetzung entsprechend erfolgt. Solchen Dingen aber mit noch weiteren gesetzlichen Vorgaben oder langwierigen Urteilen im Gericht beizukommen, halte ich für einen Weg, der nicht viel Erfolg verspricht.

Dieser Gesetzentwurf enthält auch, und das muss ich an dieser Stelle sagen, sehr wohl Vorschläge, die wir ins Gesetz geschrieben haben, um einen entsprechenden kommunalen Spielraum für die am Ort Handelnden zu haben, denn es ist an erster Stelle eine kommunale Zuständigkeit für ihre Bürger, sie mit dem Medium Wasser zu versorgen und für die entsprechende Entsorgung von Abwasser zu sorgen. Im Gesetzentwurf ist aber davon die Rede, dass dieser Spielraum vereinheitlicht werden soll, dass die entsprechenden Mittel reduziert werden sollen, was bei der kommunalen Selbstverwirklichung ja wieder eine Einschränkung darstellt.

Insgesamt halte ich diese eingebrachte Drucksache 3/936 der PDS-Fraktion für eine sehr umfängliche Sammlung von allerlei Vorschlägen auf diesem Gebiet. Um jedoch zu einem qualifizierten Artikelgesetz zu kommen, bedarf es weiterer Bearbeitung. Ob damit dem Gesamtanliegen, nämlich den Gebühren- und Beitragszahlern der beste Weg zur Entlastung gewiesen ist, ob dies der geeignetste Weg für unseren Freistaat Thüringen darstellt, muss erst bewiesen und festgestellt werden. Bereits beschlossene und eingeleitete Maßnahmen können bei Einhaltung überall in unserem Freistaat ebenfalls schon erhebliche Früchte und Verbesserungen darstellen, vor denen wir dieses Problem weiter zu entwickeln haben. Das bitte ich Sie, verehrte Abgeordnete, bei der weiteren Beratung dieses Problems zu bedenken. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Schemmel, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Drucksache 3/936 liegt uns, und so hat es auch Herr Kölbel schon gesehen, eigentlich ein Ideenkatalog vor. Ich meine, von der PDS ist er schon etwas voreilig als Gesetzentwurf bezeichnet worden, ich glaube, diese Qualität hat er nicht.

(Beifall bei der CDU)

Ich glaube wohl, dass es lediglich eine Diskussionsgrundlage sein kann, auch unter besonderer Würdigung der Fleißarbeit, die darin steckt, eine Diskussionsgrundlage, die aber auch, denke ich, in vielen Punkten nicht zielführend sein wird und jetzt in diesem Moment auch nicht besonders geschickt zeitlich platziert ist. Aber was soll es, die PDSFraktion hat es so gewollt. Ich wundere mich, dass die PDS-Fraktion diesen Entwurf in dieser Form so in ihrer eigenen Fraktion passieren lassen hat, denn sie hat Zustimmung zu diesem Entwurf gegeben, denn ich meine, darin versteckt sich schon ein Stückchen Populismus und Sie weisen ja sonst vehement diesen Vorwurf von sich, manchmal auch erfolgreich, zugegeben. Sie wollen sich nie gern in den Topf des Populismus stecken lassen, aber diesmal springen Sie mit Anlauf und ohne fremde Hilfe selbst in diesen Topf freiwillig hinein

(Beifall bei der SPD)

und liefern ein Beispiel von - ich habe mal gesagt - irgendwie Wunschzettelpolitik. Das klingt vielleicht ein bisschen komisch, aber hier will jedem Recht getan werden, alles wird hier verdichtet und alles ist gut und wir machen ein Kommunalfinanzierungsgesetz und schütten dann ein großes Füllhorn aus. Das ist das, was ich beim ersten Mal herausgelesen habe, ich bin gern bereit, mich von gewissen Feinheiten noch zu überzeugen und mich auch in der Diskussion davon überzeugen zu lassen.

Ich will an dieser Stelle deswegen auch gar nicht über die gesetzestechnischen Mängel reden, dies lohnt sich einfach nicht, weil ich nicht glaube, dass daraus wirklich mal Gesetzestext wird. Ich will auch gar nicht über gewisse antiquierte Terminologien sprechen, z.B. über die mehrfache Hinzuziehung oder fast Androhung eines Beschlussorgans, was das nun auch in dieser kommunalen Sache zu tun haben soll. Wesentlich bedenklicher für mich ist, dass Sie sich bei diesem Rundumschlag nicht an verfassungsrechtlichen Grundsätzen und an den Grundsätzen der kommunalen Haushaltswirtschaft messen lassen wollen. Vor diesem bedenklichen Hintergrund sind mir dann eigentlich die 10-mal 100 Mio. DM überhaupt nicht so wichtig. Darüber müssen sich die Ministerien einigen, das ist mir vor diesem bedenklichen Hintergrund, wie man hier mit Grundsätzen umgeht, eigentlich gar nicht mehr so wichtig, obwohl ich muss sagen, Frau Dr. Wildauer, ich hatte immer gedacht, Sie sind kommunalpolitische Sprecherin und nicht nur die Sprecherin der Grundstücks

eigentümer. Dass Sie zulassen, dass die Kommunen hier mit 50 Prozent belastet werden sollen, wo wir alle gemeinsam beklagen, in einem Moment, wo der Kommunale Finanzausgleich sowieso überproportional zurückgeführt wird zur Zurückführung des Landeshaushalts, dass Sie in dieser Zeit nun noch eine Belastung auf die Kommunen zukommen lassen wollen, das qualifiziert Sie, denke ich, nicht als kommunalpolitische Sprecherin.

(Beifall bei der CDU)