Zu Frage 3: Eine direkte und unmittelbare Information von Gemeinden durch das Landesamt für Verfassungsschutz ist unüblich. Gewöhnlich geschieht die Information über das Landesverwaltungsamt bzw. über den Landkreis oder über die zuständige Polizeibehörde, die im Übrigen informiert war. Es hätte im konkreten Fall auch kein rechtsstaatliches Mittel gegeben, den Parteitag der ja bekanntlich nicht verbotenen NPD zu verbieten. Aber das ist nur am Rande bemerkt.
Herr Minister Köckert, lag im konkreten Fall eine Gefährdung von Quellen des Landesamts für Verfassungsschutz vor, wenn ja, waren diese Quellen nicht auch durch die Kenntnis der Lokalpresse bereits gefährdet? Meine zweite Nachfrage wäre: Halten Sie die bisherige Zusammenarbeit zwischen dem Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz und den Kommunen für ausreichend und bewährt?
Zu 1.: Sie werden dem Thüringer Innenminister nie Aussagen über Quellen entlocken können, egal, ob zu Beschaffenheit, Gesundheit, Alter oder was auch immer.
Ich habe die Frage von Frau Doht schon verstanden, da gehört auch eine Gefährdung von Quellen dazu oder auch eine Nichtgefährdung. Also ganz so begriffsstutzig bin ich nicht, Herr Schemmel.
Zu 2.: Ich habe ja ausgeführt, dass es gewöhnlicherweise keinen direkten Kontakt zwischen dem Landesamt für Verfassungsschutz und den Kommunen gibt. Es gibt bewährte Informationswege und die werden auch entsprechend bedient.
Herr Innenminister, ich habe das vielleicht nicht ganz richtig verstanden und ich frage deshalb noch einmal nach: Wurde in diesem Fall, konkret Mosbach, die zuständige Polizeibehörde durch das Landesamt informiert und wenn ja, wann erfolgte die Information, und warum wurde die Kommune nicht von dieser Polizeibehörde, wenn ja, bzw. vom Landesverwaltungsamt im Vorfeld informiert?
Da ich jetzt weder die Telefonbücher noch die Tagebücher der entsprechenden Institution vorliegen habe, die Sie jetzt nach Daten abfragen, denn es war ja nach dem Landesamt für Verfassungsschutz gefragt und es war in der Frage nicht nach der Polizei gefragt, kann ich Ihnen diese Fragen jetzt auch nicht aus dem Stand beantworten. Eines kann ich Ihnen aber beantworten, dass die Polizeiinspektion Eisenach informiert war. Von wem sie informiert wurde, wie der Informationsweg war, ob er über das Innenministerium gegangen ist oder ob er direkt vom Landesamt für Verfassungsschutz kam, darüber kann ich Ihnen jetzt keine Auskunft geben.
Es ist keine weitere Frage mehr zulässig. Herr Minister Köckert, wenn Sie jetzt keine Antwort geben können, gibt es die Möglichkeit, dass Sie die Antwort in irgendeiner Form nachreichen. Denn sonst muss ich feststellen, dass Sie die Frage nicht beantwortet haben.
Ich will das ja nicht werten, Herr Minister, sondern ich frage nur, ob Sie das nachreichen wollen, weil die Frage nicht beantwortet wurde.
Herr Minister Köckert, Sie verweisen bitte nicht auf den Ausschuss. Ich habe Sie ganz konkret gefragt: Sind Sie bereit, in irgendeiner anderen Form dem Abgeordneten Pohl die Frage zu beantworten? Das kann man mit Ja oder Nein beantworten, das kann man schriftlich oder münd
lich machen. Sie müssen mir nur antworten, ja, dann ist die Frage möglicherweise zur Zufriedenheit des Abgeordneten Pohl für heute beantwortet und dann können wir die Sache auch abschließen.
Wenn Sie die beantworten, dann gehe ich natürlich davon aus, dass Sie die Antwort nachreichen. So weit, denke ich, sollten wir uns nicht versteigen, dass ich das nicht so interpretieren soll. Bitte, ich bin zufrieden, aber,
Herr Minister Köckert, vielleicht geht das beim nächsten Mal schneller. Frau Abgeordnete Doht, Sie haben sicher einen Antrag.
Das werden wir dann abstimmen. Wer für die Überweisung der Mündlichen Anfrage an den Innenausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen.
Ja, das nötige Quorum ist erreicht, die Frage ist überwiesen und zumindest partiell oder zum großen Teil für
Wir können die nächste Frage behandeln. Es ist eine Anfrage des Abgeordneten Dr. Dewes in Drucksache 3/919. Herr Abgeordneter Dr. Dewes.
Für das Jahr 1998 wurden von Thüringer Schulen 14 Straftaten, 1999 25 Straftaten und im Jahre 2000 bisher - Stand Anfang August - 32 Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund gemeldet und von den Justizbehörden Ermittlungsverfahren durchgeführt.
Die Zahl dieser Straftaten kann sich in diesem Jahr gegenüber 1999 verdoppeln. Nach Auskunft der Landesregierung gibt es in Thüringen so genannte Brennpunktschulen.
2. Welche Schulordnungsmaßnahmen wurden - bezogen auf die in Frage 1 zu nennenden Delikte - jeweils im Einzelfall durchgeführt?
4. Welche Thüringer Schulen sind so genannte Brennpunktschulen in der Definition der Landesregierung?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Anfrage des Abgeordneten Dr. Dewes namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Bei den 14 erfassten Straftaten 1998 handelte es sich um zwei Körperverletzungen und 12 Verwendungen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Bei den 25 erfassten Straftaten 1999 handelte es sich um vier Volksverhetzungen und 12 Verwendungen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Bei den 32 bisher erfassten Straftaten im Jahre 2000 handelte es sich um eine Körperverletzung, drei Volksverhetzungen, drei Störungen der Totenruhe bzw. Sachbeschädigung und 25 Mal das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Zu Frage 2: Folgende Maßnahmen wurden durchgeführt: Im Falle von Körperverletzung - strenger Verweis. Im Falle Volksverhetzung - Verweis an eine andere Schule. Im Falle Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - Aussprache mit dem Klassenleiter und dem Schulleiter. In mehreren Fällen konnten der oder die Täter bisher nicht ermittelt werden, insbesondere bei Störung der Totenruhe und Sachbeschädigung, so dass keine schulordnungsrechtlichen Maßnahmen eingeleitet werden konnten. Das betrifft im Jahre 1998 8, im Jahre 1999 12 und im Jahre 2000 10 Fälle. Insofern ist die Täterschaft von Schülern auch in diesen Fällen nicht sicher. In 6 Fällen konnte auch keine Schule zugeordnet werden, da es sich um Handlungen unbekannter Täter außerhalb von Schulen eben z.B. auf Friedhöfen handelte.