Protokoll der Sitzung vom 13.10.2000

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst zwei Reflektionen. Herr Dr. Hahnemann, im Antrag und auch in der Drucksache 3/1015 wird nur an einer Stelle davon gesprochen, dass es begrüßt wird also wir begrüßen es und haben es auch im Ausschuss begrüßt. Sie erinnern sich bestimmt daran, dass wir fortlaufend informiert worden sind, nicht immer auf Nachfrage der Parlamentarier, sondern auch aus eigenem Antrieb der Regierung. Daher waren wir der Meinung, wir sollten das durchaus begrüßen. Soweit zu diesem Punkt.

Und zum Zweiten, Herr Dr. Schuchardt, ich möchte zu zwei Dingen in Ihrer Rede vielleicht doch noch einen Satz sagen. Zum Ersten: Der Konvent hat nicht das Mandat gehabt, eine Vertragsänderung zu formulieren. Der Konvent hatte den Auftrag, die Charta zu formulieren. Dem ist er in einer sehr guten Form nachgekommen. Alles, was darüber hinaus geht, muss in einer weiteren Regierungskonferenz zunächst entschieden werden. Ich möchte das noch einmal klarstellen. Und zum Zweiten: Was die Grundrechte, die Sie formuliert haben, auf Arbeit und Wohnen etc. betrifft, muss man doch noch mal deutlich sagen, dass Grundrechte, wenn sie denn als solche formuliert werden, individuell einklagbare Rechte wären. Und das ist eigentlich eine Angelegenheit, die so nicht geht, auch in Zukunft nicht geht. Wir haben in der Verfassungsdiskussion diese, genau diese Problematik auch gehabt. In dem Zusammenhang verweise ich auf die Staatszielbestimmung als dem eigentlich zutreffenden Fakt.

(Beifall bei der CDU)

Doch nun noch einmal aus der Sicht der CDU-Fraktion zunächst eine kleine Vorbemerkung, die in Erinnerung rufen soll, dass wir ja jetzt erst zehn Jahre Mitglied der Europäischen Union sind, wir als Freistaat Thüringen über die Bundesrepublik Deutschland, ein relativ kleiner Zeitraum. Und wir sollten uns durchaus in Erinnerung rufen, dass viele der Entscheidungen, die heute getroffen werden, ihre Ursache und ihren Ursprung in Zeiten haben, die längst vor unserem Beitrittsdatum liegen. Insofern ist es ja gut, dass sich das Parlament zum heutigen Tag einmal mit dieser Problematik ausgiebig befasst. Denn auch zu diesem Zeitpunkt werden Entscheidungen getroffen, die weit in die Zukunft wirken.

Doch noch weiter nachfolgend ein paar Gedanken, die mit dem Antrag direkt in Verbindung stehen: Zunächst, es gibt einen Zusammenhang dieses Tagesordnungspunkts in der Plenardebatte mit der vorangegangenen, nämlich die institutionellen Reformen. Beides zum gleichen Zeitpunkt ist die Lösung der Probleme für die Zukunft. Das eine wird ohne das andere überhaupt nicht funktionieren. Und insofern, wenn wir bedenken, die römischen Verträge und der damalige Zustand, der in den Verträgen beschrieben worden ist, mit der Entwicklung bis zum heutigen Tag verdeutlicht eigentlich, dass die Charta einen gewissen Schlussstrich unter eine Entwicklung innerhalb der Europäischen Union gesetzt hat. Das ist auch ein Punkt, der in die Zukunft weist, weil die Charta ja über diesen Zeitpunkt weit hinausreichen wird und meiner und unserer Meinung nach die Grundlage auch für die Erweiterung der Europäischen Union an sich bildet.

Zum Zweiten: Die Staaten unterschiedlichster Staatsformen haben bei der Erarbeitung der Charta in diesem Konvent zusammengearbeitet. Man soll daran erinnern, dass dies geschehen ist, ohne eine eigene Geschäftsordnung und ohne Abstimmungsmechanismen zu beschreiben. Trotzdem ist man zu einem allgemein anerkannten Ergebnis gekommen. Ich halte das für eine enorme Leistung und will noch einmal sagen, auch unsere Mitwirkung über den Minister der Staatskanzlei, über Herrn Gnauck, für alle deutschen Länder wie auch für unsere eigenen Interessen soll dabei bedacht sein.

(Beifall bei der CDU)

Zum Dritten - das geht etwas in die Richtung, was Herr Dr. Schuchardt schon gesagt hat: Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass die Charta, wenn sie auch nur per Akklamation und nicht per Abstimmung angenommen wird, so doch ein Dokument in der Zukunft sein wird, auf das sich zum Beispiel die Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs beziehen wird. Das kann man zum heutigen Tag schon erkennen und wir sollen es auch in unserer Erinnerung haben. Ich will aber noch mal deutlich sagen, sie besitzt keinen Verfassungsrang und insofern ist sie auch nicht so zu betrachten.

Vierter Punkt und der ist ganz aktuell: Die Charta ist die Basis für ein friedliches Zusammenleben der Völker Europas. Ich will es einmal bei diesem Satz belassen und dies besonders vor dem Hintergrund der aktuellen Lage im Nahen Osten auch so stehen lassen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Minister Gnauck noch einmal.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte noch mal auf die Beiträge der Abgeordneten Hahnemann und Schuchardt kurz eingehen.

Zunächst zu Ihnen, Herr Hahnemann. Ich bedaure in der Tat, dass Sie in der letzten Ausschuss-Sitzung nicht da waren, dass auch kein weiterer Vertreter Ihrer Fraktion anwesend war, sonst hätten wir die Frage ausdiskutieren können im Ausschuss. Ich will mich aber trotzdem darum bemühen, Ihre Bedenken zu zerstreuen. Wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstanden habe, ist zum einen bei Ihnen mit einem Fragezeichen stehen geblieben, ob sich das Modell eines Konvents bewährt hat, so dass man es begrüßen kann. Ich möchte das noch mal klar unterstreichen, dass das der Fall ist, denn die Konsequenz, Herr Abgeordneter, ist, dass wir dann das erleben werden, was man gemeinhin als die "Nacht der langen Messer" bezeichnet, in der ausschließlich Regierungsvertreter aus 15 Staaten ohne Rückbindung zu den nationalen Parlamenten, ohne Rückbindung zum Europäischen Parlament, ohne Rückbindung zu weiten Teilen der Kommission oder zu den Gerichten irgendetwas miteinander vereinbaren. Hier waren wir in der ausgesprochen feinen und lobenswerten Situation, auf der Grundlage eines klaren Mandats, nämlich das, was der Europäische Rat von Köln bzw. Tampere erteilt hat, vorzugehen. Insofern sage ich, eine breitere Kommunikation unter Einschaltung des Volkes gibt es nicht mehr. Das einzige, was man vielleicht beklagen kann, ist, dass der Konvent schon innerhalb von neun Monaten einen derartigen Entwurf vorgelegt hat. Hätte man etwas mehr Zeit gehabt, hätte man es breiter diskutieren können. Es ist aber nicht Gegenstand des Mandats, Herr Abgeordneter Hahnemann, über die Verbindlichkeit zu entscheiden. Ich will das noch mal deutlich sagen, es war Aufgabe des Konvents, den größten gemeinsamen Nenner, quasi eine Volksausgabe der Europäischen Grundrechte, zusammenzustellen, so wie der Stand ist. Und dann muss die Politik, dann müssen die EU-Mitgliedstaaten darüber richten, ob der Entwurf gut gelungen ist oder nicht. Aber nicht der Konvent durfte darüber entscheiden, wie das ist. Eine Angst kann ich Ihnen aber nehmen: Wenn Sie in das Dokument/Karte 4487/00 vom 28. September 2000 schauen ich weiß, dass Sie regelmäßig in das Internet sehen -, werden Sie einen Artikel 47 finden, der in seinem Absatz 1

das, was Sie vielleicht suchen, ausdrücklich schon heute beschreibt. Da heißt es nämlich: "Jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, hat das Recht, nach Maßgabe der in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen." Das heißt, dass es der Fall ist, das hat der Konvent bereits festlegen können. Wie aber das Verfahren sein wird, entzieht sich dem Mandat, das dem Konvent erteilt worden ist.

Vor diesem Hintergrund weise ich noch auf eines hin: Es ist ja momentan vom Konvent der Entwurf einer Charta vorgelegt worden und es klang ja in verschiedenen Diskussionsbeiträgen eben bereits an, dieser Entwurf einer Charta ist ein Kompromiss. Ich will auch mal ansprechen, gerade die britische Seite, die noch nicht mal eine geschriebene Verfassung hat, hat sich ausgesprochen schwer daran getan, überhaupt die Existenz einer solchen Charta zu akzeptieren. Wenn man nun eine breite Diskussion über zusätzliche Rechte führt, kann es passieren, dass die englische Seite schlicht dafür nicht mehr quer schreibt und dass das Projekt scheitert. Das muss man einfach sehen.

Vor diesem Hintergrund muss man abwarten, was in Biarritz, was in Nizza entschieden werden wird. Und ich glaube, durch das Verfahren zwischen Proklamation in Nizza auf der einen Seite und der Überführung, die ich auch für notwendig halte, in das Vertragswerk andererseits, wird genügend Zeit für eine breite öffentliche Diskussion bleiben. Sie wissen, dass verschiedene Redner in der Politik sich schon breit dafür ausgesprochen haben, die Charta über ein Referendum in Vollzug zu setzen. Ich meine aber, wir sollten im Moment an dieser Stelle etwas zurückhaltend sein. Sie selbst haben die Wirkungen des Referendums von Dänemark eben beschrieben. Und das bei einer Volksausgabe der Europäischen Grundrechte dies dazu führen könnte, dass ein Mitgliedstaat quasi es verhindern könnte, das Volk eines Mitgliedstaats es verhindern könnte, dass gemeinsame Werte für die EU beschrieben werden. Da, meine ich, sollte man zumindest noch mal einen Augenblick darüber nachdenken, ob das wirklich so sinnvoll ist, den Weg eines Referendums zu gehen.

Zu Ihren Anmerkungen, Herr Dr. Schuchardt: Schade, dass wir es auch nicht in der Ausschuss-Sitzung haben breit diskutieren können. Wenn Sie sich den Entwurf, den ich eben benannt habe, ansehen, werden Sie feststellen, dass fast alles, was Sie gefordert haben, schon in dem Entwurf steht. Das einzige, was nicht drinsteht, ist ausdrücklich ein Recht auf Arbeit und das Recht auf eine Wohnung, das ist etwas schwächer formuliert. Das kann aber gar nicht anders sein, weil niemand auf europäischer Ebene in der Lage wäre, rein tatsächlich, geschweige denn finanziell in der Lage wäre, das Recht auf einen Arbeitsplatz zu verwirklichen. Nehmen Sie den Fall, wir haben den Artikel 47 vorhin beschrieben, jemand klagt sein Recht auf einen Arbeitsplatz ein, wer soll das denn gewährleisten, wer soll das einlösen?

(Zwischenruf Abg. Dr. Schuchardt, SPD: Ich hatte gesagt, als Zielbestimmung, nicht als einklagbar, Herr Gnauck!)

Zu den Zielbestimmungen komme ich gleich noch, Herr Dr. Schuchardt. Sie werden feststellen, dass fast alles, was angesprochen worden ist, enthalten ist. Nur noch ein Wort zu Ihrem zweiten Argument, zu den Zielbestimmungen. Genau das, was Sie fordern, Herr Dr. Schuchardt, widerspricht dem Mandat von Tampere und Köln. Wenn Sie noch einmal in die Unterlagen sehen, werden Sie feststellen, es darf alles aufgenommen werden oder soll alles aufgenommen werden, aber nur, soweit es eben keine Zielbestimmung ist. Vor diesem Hintergrund, sage ich noch einmal, ist die Charta an der Stelle nach meinem Dafürhalten so gut und so positiv abgefasst, wie man es hat machen können.

Herr Minister, gestatten Sie eine Anfrage durch den Abgeordneten Dr. Schuchardt?

Selbstverständlich.

Herr Minister Gnauck, haben Sie im Verlauf meiner Ausführung wahrgenommen, dass ich ausdrücklich das nicht als Kritik am Endergebnis der Arbeit des Konvents geäußert habe, sondern als wünschbare Verbesserungen, die in diesem Sinne vom Thüringer Landtag formulierbar wären? Das heißt, Ihre Hinweise, die Sie eben gegeben haben, gehen ein wenig an meiner Intention vorbei.

Herr Abgeordneter Dr. Schuchardt, ich sehe es als meine Pflicht an, den Thüringer Landtag vollständig und umfassend zu informieren, und weise bei dieser Gelegenheit darauf hin, wie klar das Mandat von Köln und Tampere war. Und wenn eine entsprechende Forderung im Rahmen einer Ziffer 4 erhoben würde, würde man den Rahmen des Mandats, das Köln und Tampere vorgegeben haben, verlassen. Ansonsten ist es Ihnen natürlich unbenommen, weitere Anregungen vorzunehmen, darüber wird dann das hohe Haus zu entscheiden haben.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt jetzt noch zwei weitere Redemeldungen, Herr Abgeordneter Dr. Hahnemann bitte und danach Ihre Redemeldung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Minister, ich möchte einfach die beiden Dinge jetzt ausräumen, weil ich glaube, dass Sie mich zünftig missverstanden haben, und ich unterstelle einfach mal, es lag an mir. Ich halte den Konvent, insbesondere wenn er so gehandhabt wird, wie er hier an dieser Stelle gehandhabt wurde, für ein sehr geeignetes Mittel Transparenz zu erreichen. Ich habe vorhin versucht zu erklären, dass ich mir um etwas anderes Sorgen mache, dass nämlich dieses Mittel wenig gegen die Debatten leistet, von denen ich vorhin gesprochen habe im Zusammenhang mit der von Herrn Bergemann beschriebenen Situation. Es wird allerorts über Europa geredet, aber die Frage ist einfach: Wie wird denn darüber geredet? Und da, glaube ich, haben Internet und die - sagen wir mal - zwei Hände voll großen Veranstaltungen vermutlich nicht das geleistet, was ich mir gewünscht hätte für einen wirklichen Diskussionsprozess in der Bevölkerung zur europäischen Zukunft, so dass man dann irgendwann nicht mehr Bedenken haben muss, über Referenten oder Volksentscheide zu sprechen.

Bei dem Zweiten haben Sie mich, glaube ich, auch missverstanden. Die Kritik, sich nicht auszusprechen für eine Aufnahme der EU-Charta ins Vertragswerk richtete sich nicht gegen den Konvent und seinen Entwurf, sondern gegen den Antrag der CDU-Fraktion, denn dort könnte er drinstehen. Sie ist ja an kein Mandat gebunden, die CDUFraktion. Entschuldigung, nicht der CDU-Fraktion, sondern die drei Punkte des Ausschusses. Der Ausschuss könnte doch durchaus auch sich einen Punkt 4 leisten, in dem er sagt: Wir erwarten oder wir begrüßen oder wir wünschen. Und genau, dass er das nicht macht, denke ich, ist eine Inkonsequenz in der Sicht, denn wer kein Mandat zu etwas hat, hat natürlich auch alle Möglichkeiten, er verstößt dann gegen keines. So habe ich das gemeint. Der Konvent hatte dafür tatsächlich keinen Auftrag.

Frau Abgeordnete Dr. Kraushaar. Eine Anfrage? Herr Abgeordneter Hahnemann, eine Anfrage von Herrn Bergemann.

Herr Kollege Hahnemann, geben Sie mir Recht, wenn Sie als ordentliches Mitglied bzw. ein Vertreter Ihrer Fraktion im entsprechenden Ausschuss anwesend gewesen wäre, dass wir dann genau diese Intention von Ihnen hätten dort besprechen können?

Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, Herr Bergemann, ich habe mich in den letzten Tagen entschlossen, Fragen, die beginnen mit: "Geben Sie mir Recht?" nicht mehr zu beantworten, weil sie keine Fragen sind.

(Unruhe bei der CDU)

Frau Abgeordnete Dr. Kraushaar, bitte schön, CDU-Fraktion.

Herr Dr. Schuchardt...

Nein, Sie müssten dann schon hier vorgehen.

Herr Dr. Schuchardt, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie den Schutz des menschlichen Genoms in der Grundrechtecharta vermisst haben? Dann möchte ich Sie verweisen auf das Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin, kurz: Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin vom 4. April 1997. Insgesamt 38 Artikel, ich möchte kurz Artikel 11 zitieren: "Jede Form von Diskriminierung einer Person wegen ihres genetischen Erbes ist verboten." Und in Artikel 13 heißt es: "Eine Intervention, die auf die Veränderung des menschlichen Genoms gerichtet ist, darf nur zu präventiven, diagnostischen oder therapeutischen Zwecken und nur dann vorgenommen werden, wenn sie nicht darauf abzielt, eine Veränderung des Genoms von Nachkommen herbeizuführen." Dies ist ein Menschenrechtsübereinkommen des Europarates, dem bisher erst fünf Staaten der EU beigetreten sind, die Bundesrepublik Deutschland noch nicht. Mit Hilfe von Zusatzprotokollen können hier laufend Veränderungen vorgenommen werden, aber erst in einem Abstand von fünf Jahren, so dass eigentlich dieses Übereinkommen doch einen eindeutigen Schutz darstellt.

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Anfrage durch Herrn Dr. Schuchardt?

Frau Abgeordnete, würden Sie es demzufolge nicht umso mehr begrüßen, dass diese Aussagen auch in einer Charta verankert sein sollten? Genau dies war nämlich Gegenstand meiner Ausführungen.

Herr Dr. Schuchardt, im Moment ist das praktisch noch im Werden. Es haben mehrere Sitzungen schon stattgefunden, es hat sich auch jetzt erst in Heidelberg ein internationales Symposium damit beschäftigt, wo im An

schluss dieses Symposiums die so genannten "Heidelberger Thesen" formuliert wurden. Ich muss Ihnen sagen, es sind Zusatzprotokolle und aller fünf Jahre kann eine Veränderung sein. Ich würde es nicht für günstig halten, dass man das jetzt schon in der Charta verbrieft. Sie sagen ja selber, es ist einklagbar, müsste es sein, wenn es Grundrechte sind, und auch die vielen Dinge, die Sie vielleicht mit hineinhaben möchten, das sind so genannte Staatsziele und da sollte man tunlichst von ablassen, das so in einer Charta zu formulieren.

Für die Landesregierung hat sich noch einmal Minister Gnauck zu Wort gemeldet.

Meine Damen und Herren, bevor Irrtümer über Inhalte der Charta am Schluss einer sehr guten Debatte stehen, möchte ich doch noch mal vorlesen, was in der Charta steht:

"Artikel 3

Recht auf Unversehrtheit

(1) Jede Person hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit. (2) Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden:

- die freie Einwilligung der betroffenen Person nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich festgelegten Modalitäten,

- das Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere derjenigen, welche die Selektion von Personen zum Ziel haben,

- das Verbot, den menschlichen Körper und Teile davon als solche zur Erzielung von Gewinnen zu nutzen,

- das Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen."

Dann ist der Artikel 3 zu Ende.

Gibt es nun weitere Redemeldungen? Das ist nicht der Fall. Ich kann, bezogen auf den Punkt 1 der Beschlussempfehlung und den Sofortbericht, feststellen, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist, falls keiner widerspricht, und das tut auch keiner und das Berichtsersuchen ist erfüllt.

Über die Ziffern 2 und 3 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 3/1015, das ist die Empfehlung des Bundes- und Europaausschusses, werden wir jetzt abstimmen. Wer diesen beiden Punkten aus