Protokoll der Sitzung vom 13.10.2000

Einzelne diesbezügliche Vorhaben sind u. a.:

- die Einstellung des Zugbetriebes zwischen Bad Salzungen-Vacha zum 8. November 2000, - ein alternatives Buskonzept für Leinefelde-Teistungen, - 45 Triebzüge der Baureihe 642 sollen ohne Kundenbetreuer im Nahverkehr fahren (nur mit ca. 30 Prozent Prüf- dienst), - 13 Triebzüge der Baureihe 641 sollen ohne Kundenbetreuer im Nahverkehr fahren (nur mit ca. 30 Prozent Prüf- dienst), - Schließung der Werkteile Meiningen und Nordhausen zum Jahresende 2000, - schrittweise Abgabe von Leistungen zum 1. Januar, 1. März und 1. Mai 2001, u.a. an die Südthüringen-Bahn.

Restrukturierungs- bzw. Rationalisierungsmaßnahmen im Unternehmen haben selbstverständlich Auswirkungen auf den Kundenbetreuungsstandard. Der Freistaat hat mit seinen Bestellungen von Transportleistungen Einfluss auf die Berücksichtigung gewisser Standards im Schienenpersonennahverkehr in den unterschiedlichen Unternehmen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Besatz von Kundenbetreuern im Nahverkehr hält die Landesregierung für ausreichend?

2. Welche Erwartungen hat die Landesregierung an die Verkehrseinnahmen der einzelnen Unternehmen und an dessen Reinvestitionsquote?

3. Mit welchen Qualitäts-, Sicherheits- und Betreuungsanforderungen erfolgen Streckenbestellungen durch die Landesregierung bzw. die beauftragte Gesellschaft?

4. Welchen Einfluss nimmt die Landesregierung auf die DB Regio AG zur Sicherung von Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit geplanten Schließungen bzw. Verlagerungen von Unternehmensbereichen in bzw. aus Thüringen?

Das Wort hat für die Landesregierung Herr Minister Schuster.

Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Buse wie folgt:

Zu Frage 1: Die Anzahl der Kundenbetreuer im Nahverkehr muss ausreichen, dass die DB Regio die vertraglichen Leistungen, zu denen sie sich verpflichtet hat, auch erbringen kann.

Zu Frage 2: Das Land erwartet, dass das jeweilige Eisenbahnunternehmen den Anforderungen an einen attraktiven und modernen SPNV Rechnung trägt.

Zu Frage 3: Festzustellen ist, dass das Land keine Strecken, sondern Verkehrsleistungen für bestimmte Strecken bestellt. Grundlage dieser Bestellungen sind die jeweiligen Verkehrsverträge zwischen dem Land und dem entsprechenden Eisenbahnunternehmen. In diesen Verträgen werden auch Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Betreuung für das Erbringen der Verkehrsleistungen vereinbart.

Zu Frage 4: Die Schließung oder Verlagerung von Unternehmensbereichen der DB Regio AG obliegt der unternehmerischen Entscheidung der DB Regio AG. Entscheidend ist, dass damit keine Gefährdung der durch die DB Regio vertraglich zu erbringenden Verkehrsleistungen einhergehen darf.

Nachfragen sehe ich nicht. Damit stelle ich die Beantwortung dieser Frage fest und schließe gleichzeitig die Fragestunde.

Wir sind damit am Ende unserer Tagesordnung. Es hat das Wort Herr Abgeordneter Schwäblein für eine Erklärung außerhalb der Tagesordnung erbeten. Ich gebe ihm das Wort nach § 33 unserer Geschäftsordnung.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin gegen meine sonstigen Gewohnheiten mit einem Zettel nach vorn gegangen, einfach um ganz exakt zitieren zu können und mich nicht dem Vorwurf auszusetzen, da irgendwo die nötige Präzision nicht an den Tag gelegt zu haben.

Im Anschluss an die Abstimmung zu einem Einspruch hat es Erklärungen gegeben, die mich persönlich betroffen haben.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Zur Ge- schäftsordnung nach § 33 geht das nicht. Das ist nicht Bestandteil der Aussprache.)

Nach § 32 spreche ich nicht zur Sache, sondern ich spreche zu den Bemerkungen, die meine Ehre verletzt haben.

(Unruhe im Hause)

Außerhalb der Tagesordnung, § 33.

Außerhalb der Tagesordnung, Herr Kollege. Da ist es zu ehrverletztenden Äußerungen zu meiner Person gekommen, die unterstellt haben, ich hätte einen für die Parlamentsgeschichte Deutschlands, mindestens aber doch zumeist für die Parlamentsgeschichte Thüringens einmalige Verfehlung geleistet.

In diesem Zusammenhang habe ich mich der Kürze der Zeit halber nur auf die Recherche zur 1. Legislaturperiode bezogen und darf hiermit bekannt geben, was auch in unseren Protokollen nachzuprüfen ist, dass in der 19. Sitzung der 1. Wahlperiode Herr Dr. Schuchardt am 15.06.1991 von der "großen Steuerlüge der Bundesregierung" gesprochen hat;

(Unruhe bei der SPD)

(Die Abgeordneten der Fraktion der SPD ver- lassen den Plenarsaal.)

(Zwischenruf Abg. Dr. Zeh, CDU: Das wollt ihr wohl nicht hören?)

die Abgeordnete Zimmer in der 23. Sitzung am 03.07.1991 von der "Steuerlüge"; Herr Dr. Gundermann in der 24. Sitzung am 04.07.1991 von der "Steuerlüge"; Herr Dr.

Schuchardt in der 51. Sitzung am 28. April 1992 von der "Steuerlüge"; Herr Dr. Schuchardt in der 73. Sitzung vom 3. Februar 1993 von der "Steuerlüge"; Herr Möller in der 77. Sitzung am 19. März 1993 von der "Steuerlüge" und in der 90. Sitzung vom 15. September 1993 wieder Herr Dr. Schuchardt von der "Steuerlüge" - es bezog sich jedes Mal auf eine amtierende Bundesregierung. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit schließe ich die heutige Sitzung. Wir treffen uns am 16./17. November 2000 wieder, Reservetermin ist der 15. November 2000.

E n d e d e r S i t z u n g: 15.08 Uhr