4. Wurde bzw. wird mit den betroffenen örtlichen Jugendhilfeträgern und dem betroffenen Personal der Versorgungsämter gesprochen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage der Frau Abgeordneten Heß wie folgt:
Zu Frage 1: Durch die erst zum 01.01.2002 vorgesehene Aufgabenübertragung werden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten für derzeit 41 Stellen Personalkosten in Höhe von ca. 2,3 Mio. DM anfallen. Darüber hinaus werden den künftigen Aufgabenträgern Sachkosten in Höhe von etwa 20 Prozent der Personalkosten entstehen. Diese Gesamtkosten des Vollzugs durch die Landkreise und kreisfreien Städte von jährlich etwa 2,8 Mio. DM sind künftig durch die Auftragskostenpauschale nach § 23 Thüringer Finanzausgleichsgesetz abzugelten. Die hierzu im Jahr 2002 aufzuwendenden Mittel können nach dem Haushaltsplanentwurf 2002 aus dem Einzelplan 08 umgeschichtet werden.
Zu Frage 3: Der direkte Kontakt mit den Bürgern ist in den Jugendämtern aufgrund ihrer Dezentralität besser zu gewährleisten als in den Versorgungsämtern, die sich lediglich an drei Standorten im Land befinden. Der über das Erziehungsgeld zustande kommende Kontakt mit dem Jugendamt öffnet häufig auch den Zugang zu einer anderweitigen Beratung und Unterstützung von Familien. Die vom Jugendamt angebotene Hilfe bei Fragen des Personensorgerechts, des Unterhaltsrechts sowie die erzieherischen Hilfen werden dadurch den Familien schneller bekannt und für sie erreichbar.
Zu Frage 4: Kontakte mit den kommunalen Spitzenverbänden für die Landkreise und kreisfreien Städte, die örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind, erfolgten im Rahmen der Anhörungen der kommunalen Spitzenverbände zum Haushaltsbegleitgesetz. Der Gesetzentwurf selbst sieht vor, dass es bis zum 30. Juni 2001 eine Vereinbarung zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten und dem Land über den Personalübergang geben muss. Dies setzt Verhandlungen zwischen den kommunalen Gebietskörperschaften und dem Land voraus, in die die betroffenen Bediensteten rechtzeitig einbezogen werden.
Herr Staatssekretär, ist dafür Sorge getragen, dass die derzeitig sehr hohe Spezialisierung, Qualifizierung der Kräfte bei der Übertragung in die einzelnen Landratsämter nicht verloren geht, sondern das Jahr 2001 genutzt wird auch in der Qualifizierung und Weiterqualifizierung der entsprechenden Kräfte?
Selbstverständlich, die Aufgabenübertragung ist zudem durch bundesweit abgesprochene Verwaltungsvorschriften untersetzt, so dass es den dort eingesetzten Bediensteten leicht gelingen kann, diese Aufgaben auch zu bewältigen.
Herr Staatssekretär, habe ich richtig verstanden, dass die Finanzierung dieser 41 Stellen und der Sachkosten künftig über die Auftragskostenpauschale erfolgen soll, was heißt, dass damit eigentlich diese Gelder voll aus dem Finanzausgleich bezahlt werden?
Frau Abgeordnete, ich habe ausgeführt, dass die Mittel nach der derzeitigen Haushaltsplanung für das Jahr 2002 noch im Einzelplan 08 zur Verfügung stehen, dass aber nach unserer Ordnung, nach der übertragene Aufgaben aus der Auftragskostenpauschale finanziert werden müssen, eine Umschichtung dorthin zu geschehen haben wird.
a) Sofortiger wirkungsvoller Ausschluss der Zweckentfremdung von Rundfunkgebühren durch die Geschäftsführung des MDR Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/1079
b) Verhinderung risikoreicher Spekulationsgeschäfte des MDR Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/1104
Wünschen die Antragsteller eine Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und rufe den Abgeordneten Seela ans Rednerpult. Ach, Entschuldigung, es gibt ja einen Bericht, das habe ich völlig verschwitzt.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte zu den beiden Anträgen der Fraktionen der PDS und SPD einen Bericht der Landesregierung geben. Der Bericht der Landesregierung geht davon aus, dass der Mitteldeutsche Rundfunk Verluste bei der Anlage von Gebührengeldern hat hinnehmen müssen. Auf Veranlassung des die Rechtsaufsicht führenden Landes SachsenAnhalt hat der Mitteldeutsche Rundfunk den Sachverhalt gegenüber den Ländern bereits umfassend dargelegt. Die Länder haben die notwendigen Aufsichtsmaßnahmen getroffen. Die Sachaufklärung, Schadensminimierung und Prüfung notwendiger Schritte zur künftigen Vermeidung solcher Vorgänge sind bereits in vollem Gange.
Nun zur Haltung der Landesregierung im Einzelnen: Der Mitteldeutsche Rundfunk hat nach den Regelungen des MDR-Staatsvertrags die Gebote der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Dies ist genauer in § 32 Abs. 1 des Mitteldeutschen Rundfunkstaatsvertrags niedergelegt. Der MDR legt daher, wie alle Rundfunkanstalten, Gelder, die nicht sofort abfließen, zinsbringend an. Vor allem Mittel aus der Anschubfinanzierung für die mit Leasing finanzierten Neubauten des MDR konnten so mit Ertrag eingesetzt werden. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, die den Bedarf der Rundfunkanstalten ermittelt, geht denn auch bei ihren Berechnungen davon aus, dass die Anstalten freie Mittel anlegen. Sie rechnet bei der Bedarfsermittlung automatisch einen Ertrag von 6 Prozent für langfristige Anlagen ein. Die von der Anstalt erzielten Erträge, auch solche über den fiktiven Satz von 6 Prozent hinaus, müssen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs gemeldet werden, die diese Gelder bei der möglichen Erhöhung der Rundfunkgebühr in Abzug bringt. Die Erträge führen somit letztendlich zu einer Entlastung des Gebührenzahlers.
Insgesamt, meine Damen und Herren, hat der MDR im letzten Jahr Erträge von ca. 79 Mio. DM erzielt. Durch eine Anlage in die Fremdwährung des südamerikanischen Staates Ecuador - den Sucre - hat der MDR jedoch Verluste in Höhe von 3,6 Mio. DM vermelden müssen. Eine Aufklärung des MDR über das hohe Kursrisiko war nach Angaben des Intendanten nicht erfolgt. Die verantwortliche Bank hat durch Zahlung von 1 Mio. DM den Schaden auf 2,6 Mio. DM reduziert. Aus Sicht der Landesregierung sind solche hoch riskanten Anleihen nicht mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen vereinbar.
Nun zur Frage nach rechtlichen Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von Rundfunkgebühren: Die rechtlich möglichen Maßnahmen ergeben sich aus dem MDR-Staatsvertrag. Die Rechtsaufsicht über den Mitteldeutschen Rund
funk ist, wie ich schon sagte, in § 37 MDR-Staatsvertrag geregelt. Danach führen die Regierungen der Länder die Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen dieses Staatsvertrags und der allgemeinen Rechtsvorschriften, wobei sie diese Aufgaben durch die Regierung eines der Länder im zweijährigen Wechsel wahrnehmen. Die Rechtsaufsicht obliegt seit dem 1. Juli 1999 der Staatskanzlei von Sachsen-Anhalt. Mit Schreiben vom 16. Oktober 2000 hat die rechtsausführende Stelle unmittelbar nach Bekanntwerden der Verluste durch die Ecuador-Anleihe reagiert und den Intendanten des MDR zur Sachaufklärung aufgefordert. Im Einvernehmen der MDR-Länder hat der Chef der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt mit Schreiben vom 24. Oktober 2000 deutlich gemacht, dass Ergebnisse der internen Prüfungen und Untersuchungen abgewartet werden sollten. Die Information der Landesregierung durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrats ist sichergestellt. Nach der vollständigen Sachaufklärung ist zu entscheiden, ob weitere rechtsaufsichtliche und sonstige Maßnahmen, z.B. gesonderte Gutachten zu dieser Thematik, notwendig werden.
Nach § 37 Abs. 4 des MDR-Staatsvertrags können ohnehin Rechtsaufsichtsmaßnahmen erst dann ausgeübt werden, wenn Rundfunk- oder Verwaltungsrat die ihnen zustehende Aufsicht nicht in angemessener Frist wahrnehmen. Dies entspricht dem Verständnis von einem staatsfernen organisierten Rundfunk. Der Rundfunk muss zunächst die Gelegenheit erhalten, mit den vorgegebenen internen Kontroll- und Aufsichtsmechanismen auf solche Vorgänge zu reagieren. Der Verwaltungsrat hat am 16. Oktober, das heißt sogleich nach Bekanntwerden der Anleihe-Problematik, deutlich gemacht, dass der MDR zwar berechtigt ist, freie Finanzmittel anzulegen, spekulative Anleihen wie das Ecuador-Geschäft werden jedoch davon nicht erfasst. Es müssen alle rechtlichen Möglichkeiten zur Erlangung von Schadenersatz ausgeschöpft werden. Die Vorgänge, die zum Erwerb der Anleihe führten, sind lückenlos aufzuklären. Auf Geschäfte dieser Art ist zukünftig zu verzichten. Der Intendant hat das Regelwerk zur Anlagepolitik zu prüfen und Vorschläge zu machen, wie solche Fehlleistungen künftig ausgeschlossen werden können.
Ergänzend kann ich über weitere interne Maßnahmen des MDR informieren. Der Intendant hat die renommierte Stuttgarter Wirtschaftsprüfergesellschaft Ernst & Young mit der Prüfung der Finanzgeschäfte seit Gründung des MDR beauftragt. Der Prüfbericht liegt dem Thüringer Kultusministerium vor. Die Prüfer haben verdeutlicht, dass die riskante Ecuador-Anleihe die absolute Ausnahme in der MDR-Anlagepraxis war. Dies wird dadurch verdeutlicht, dass der mit diesem Geschäft zu beklagende Verlust von 2,6 Mio. DM nahezu 90 Prozent aller Anlageverluste im gesamten Anlagezeitraum seit 1992 ausmacht. Darüber hinaus hat der Mitteldeutsche Rundfunk beim Rundfunk- und Bankenrechtler Friedrich Kübler ein Gutachten über die künftigen Grundsätze der Finanzanlagenpolitik in Auftrag gegeben, um dadurch die gesamte Anlagenpolitik entsprechend zu bewerten. Auch dieses Gutachten liegt dem Thüringer Kultusministerium vor. Der Wirtschaftsexperte und Medien
jurist Prof. Dr. Kübler macht deutlich, dass vom MDR bei seinen Anlagen "marktadäquate Erträge" verlangt werden müssen. Man solle dabei nicht ganze Kategorien von Anlagetiteln als ungeeignet einstufen, sondern das Risikoprofil der geplanten Titelankäufe sorgfältig ermitteln. Er plädiert für fixierte Anlagestrategien, die fortdauernd überprüft werden sollen und eine verbesserte Transparenz gegenüber den Aufsichtsgremien. Der Intendant hat gegenüber den MDR-Ländern sogleich, nachdem er hiervon Kenntnis hatte, angekündigt, die risikobehafteteren Anlagen in extern betreute und weniger risikobehaftete Anlagen zu überführen. Der MDR-Verwaltungsrat hat sich darüber hinaus in zwei Sondersitzungen am 8. und 11. November in der letzten Woche mit der Thematik befasst und unter anderem verdeutlicht, die Anlagepraxis des MDR war erfolgreich. Die Gesamterträge seit 1992 liegen bei 503 Mio. DM - und hier sind die Ecuador-Verluste eingerechnet. Er hat weiterhin verdeutlicht, die Dresdner Bank hat den MDR beim Anleihe-Erwerb nicht ausreichend informiert, so dass rechtliche Schritte zu prüfen sind. Die Rahmenbedingungen für das Risikopotenzial bei Finanzanlagen waren nicht ausreichend definiert, so dass im Rahmen eines Eckpunktepapiers konkrete Richtlinien und Verfahrensabläufe vorgelegt wurden. Am Montag, dem 13. November 2000 hat der Rundfunkrat des MDR diese Vorgehensweise des Verwaltungsrats ausdrücklich begrüßt. Unabhängig von diesen Rechtsaufsichtsmaßnahmen prüfen die Rechnungshöfe die Wirtschaftsführung des MDR gemeinsam. Derzeit wird die Auslagerungspraxis der Anstalt untersucht. Die Rechnungshöfe sind natürlich frei darin, auch die Finanzanlagen des MDR zu untersuchen. Durch die beiden Anträge ist auch die Frage nach Änderung des MDR-Staatsvertrags gestellt worden, worauf ich kurz eingehen will. Die Regelungen des MDR-Staatsvertrags reichen grundsätzlich aus, um möglichen Rechtsverletzungen ausreichend zu begegnen. Davon unabhängig sind die eingeleiteten Änderungen der MDR-internen Regelungen und Richtlinien, die im Interesse höherer Transparenz und Anlagesicherheit der Rundfunkgelder des MDR liegen, ausdrücklich zu begrüßen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Gut, damit haben wir das formal erledigt. Ich gehe davon aus, dass die Aussprache nicht nur zu dem Bericht stattfinden wird, sondern auch zum Punkt 3 des SPD-Antrags. Ich bitte zunächst Herrn Abgeordneten Seela an das Rednerpult.
Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren, zunächst gilt mein Dank den beiden Oppositionsparteien hier im Raum, dass sie dieses medienpolitische Thema heute wieder auf die Tagesordnung gesetzt haben.
Und ich unterstelle Ihnen auch das hehre Ziel, gemeinsam mit unserer Fraktion den Medienstandort Thüringen voranzubringen und Fehlentwicklungen zu vermeiden.
Dennoch muss ich aber - klatschen Sie nicht zu früh - das Lob etwas einschränken, und zwar unterstelle ich Ihnen auch, dass es nicht Ihre Idee war, den Antrag hier einzubringen, die Idee des Antrags, weil ich Ihnen auch unterstelle, dass es eigentlich eine Idee der Genossen in Sachsen-Anhalt war, die beiden Anträge zu stellen. Ja, das ist so. Ich habe bereits vor 2, 3 Wochen den Antrag in den Händen gehabt, von beiden Seiten sozusagen, als ich mit meinen Kollegen in Sachsen-Anhalt diskutiert habe.
Aber das ist ja auch egal, das ist ja auch legitim. Wobei aber hier die PDS-Fraktion doch etwas kreativer vorgegangen ist und noch einige Abwandlungen vorgenommen hat,
andererseits aber die SPD-Fraktion bis auf fünf Wörter den Antrag wörtlich übernommen hat. Das konnte ich so feststellen.
Zum Thema: Anlass dieser ganzen Debatte waren ja, das hat der Minister schon ausführlich berichtet, die Spekulationsgeschäfte des MDR, nämlich die 2,6 Mio. Verlust. Das ist richtig und es ist auch richtig, dass man sich hier im Landtag darüber unterhalten muss, weil wir ja dann ständig draußen geprügelt werden, wenn wir dieses Thema hier behandeln müssen und bei der Rundfunkgebührengeschichte dann zustimmen müssen. Damit haben wir alle ein Problem, und deswegen ist es durchaus legitim, wenn wir uns natürlich auch über das Finanzgebaren der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten austauschen. Andererseits muss aber auch festgehalten werden, dass gegenüber 2,6 Mio. DM Verlust durch die Spekulationen der öffentlich-rechtliche Rundfundveranstalter MDR von 1992 - 2000 auch eine halbe Milliarde Gewinn gemacht hat, jedes Jahr ca. 70 Mio. seit 1992 bis zu diesem Jahr. Diese Gelder, die hier als Gewinn gekennzeichnet werden, sind bereits von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs eingerechnet und sie drücken auch die Gebühren draußen für die Gebührenzahler. Sie werden also eingeplant.
Was die Vorfälle bezüglich des MDR betrifft, möchte ich erwähnen, dass ich den Antrag der SPD, insbesondere in Punkt 1 für obsolet halte, weil er eigentlich von den Ereignissen der Zeit bereits überholt ist, weil der MDR selbst, wie der Minister bereits chronologisch berichtet hat, wie gesagt, erledigt ist. Es gibt bereits hier eine Erklärung des Verwaltungsrates zur Anlagepolitik des MDR vom 13.11., also vor 4 Tagen. Darin wird noch einmal dargestellt, dass die Anlagepolitik des MDR erfolgreich war, ich habe es ja gerade mit den Zahlen belegt, diese halbe Milliarde. Es wird auch berichtet, dass der MDR eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Namen Ernst & Young beauftragt und das Ergebnis jetzt am 10. November vorgelegt hat und dieses Ergebnis ist zugänglich. Weiterhin hat der Verwaltungsrat bzw. die Direktion, die Geschäftsführung auch ein Kurzgutachten zur Frage der rechtlichen Zulässigkeit von Finanzanlagen des MDR unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, und zwar von Herrn Prof. Dr. Friedrich Kübler vorgelegt. Auch das ist zugänglich. Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat, wie auch der Minister ausführte, am 11.11. ein Eckpunktepapier vorgelegt, ein Eckpunktepapier für die Anlage von Finanzmitteln des MDR und daraus darf ich Ihnen auch noch einmal den Grundsatz dieses Papiers kurz zitieren: Die Anlage von Finanzmitteln des MDR ist sicher und ertragsbringend im Einklang mit dem MDR-Staatsvertrag unter Berücksichtigung der Vorgaben der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten vorzunehmen. Die Anlagepolitik ist so auszugestalten, dass jederzeit die Zahlungsfähigkeit des MDR gewährleistet ist. Das ist sehr vernünftig. Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat auch Richtlinien verabschiedet, die das Finanzgebaren in Zukunft regeln und derartige Spekulationsgeschäfte vermeiden sollen. Darüber hinaus gibt es auch eine Ergänzung, und zwar gibt es beim MDR einen Anlageausschuss, der sich mit diesen Dingen beschäftigt. Dieser Anlageausschuss wird jetzt erweitert und damit wird auch die Kontrolle erweitert. Darüber hinaus wird dem Verwaltungsrat halbjährlich ein Bericht vorgelegt. Die SPD hat hier gefordert vierteljährlich, darüber kann man streiten. Wir meinen, halbjährlich dürfte ausreichend sein.
Punkt 2: SPD-Antrag bzw. auch das Berichtsersuchen der PDS ist ja mit dem ausführlichen Bericht des Ministers auch obsolet, also erledigt.
Und Punkt 3 des SPD-Antrags, was die Prüfung betrifft, die Ausweitungen, möchte ich hier erwähnen, dass natürlich die Möglichkeiten, die die Rechnungshöfe haben, ausgeschöpft werden müssen, die sind da, das kann erfolgen. Darüber hinaus muss man natürlich auch das Problem in Erwägung ziehen, wenn ich hier zusätzliche staatliche Kontrollmechanismen einführe, dass dann evtl. die Staatsferne nicht mehr gewährleistet ist. Wir als CDU meinen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten doch unbedingt eine gewisse Staatsferne haben müssen und wir versuchen hier Staatsnähe zu vermeiden. Ich schlage also der SPD in diesem Sinne vor, Punkt 1 wieder zurückzuziehen, weil er, wie gesagt, obsolet ist durch die Eigeninitiative des MDR.
Punkt 2 ist erledigt durch den Bericht des Ministers und Punkt 3 ist ebenfalls zurückzuziehen mit der Begründung, die ich Ihnen eben gegeben habe. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte mich erst einmal bei Herrn Seela bedanken und vor allem auch bei dem Minister für die sehr sachliche Berichterstattung,
möchte aber zur Kritik von Herrn Seela an den Oppositionsparteien, wobei wir nicht wissen konnten, welche Genossen nun gemeint waren...