Protokoll der Sitzung vom 17.11.2000

Ich gebe das Abstimmergebnis bekannt: Abgegeben wurden 69 Stimmen. Mit Ja haben gestimmt 28, mit Nein haben 41 gestimmt (namentliche Abstimmung siehe Anla- ge 2). Damit ist Nummer 3 des Antrags in Drucksache 3/1104 ebenfalls abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 9 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 10

Abfallwirtschaft und Abfallgebühren in Thüringen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/1083

Wünscht der Antragsteller, die Antragstellerin Begründung? Dann bitte, Frau Abgeordnete Becker.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion hat den Antrag gestellt zur Abfallwirtschaft und Abfallgebühren in Thüringen. Wie Sie ja sicherlich alle wissen, ab 2005, ab 1. Juli, darf kein unbehandelter Abfall mehr auf Deponien abgelagert werden. Mit diesem Zeitpunkt laufen die Übergangsbestimmungen der TASi aus. Siedlungsabfall muss dann so vorbehandelt werden, dass keine Gefährdung mehr von ihm ausgeht.

Wir erwarten heute von der Landesregierung einen Weg, wie sie sich vorstellt dieses Ziel zu erreichen.

(Unruhe bei der CDU)

Was tut die Landesregierung dafür, um das wertvolle Wirtschaftsgut Deponie ökologisch verträglich weiterzunutzen? Die Bundesregierung hat in den letzten Wochen dazu ihren Beitrag geleistet. Mit der TASi-Novelle wird, wenn der Bundesrat, was wir doch hoffen, zustimmt, ein abschließender Rahmen für eine kosteneffektive und umweltverträgliche Abfallwirtschaft geschaffen. Eine Forderung, die unsere

Fraktion schon seit vielen Jahren erhoben hat.

Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie im Sinne der Gebührenzahler der Initiative der Bundesregierung im Bundesrat zustimmt. Die Landesregierung muss allerdings noch mehr tun, um ihren Anteil an einer effektiven Abfallwirtschaft zu leisten; sie muss endlich aus der Ecke des Beobachters herauskommen.

Es reicht eben nicht, Herr Minister Dr. Sklenar, dass Sie durchs Land gehen und sagen, Sie prüfen nur die Anträge und Sie erteilen nur die Genehmigung für Abfallvorbehandlungen. Wir erwarten von dieser Landesregierung mehr. Wir erwarten, dass sie alle Instrumente nutzt, um die Gebühren auch nach 2005 stabil zu halten. Dazu gehört unserer Ansicht nach in erster Linie ein Landesabfallwirtschaftsplan, der die technisch hochwertigen Deponien berücksichtigt. Wir hoffen, dass Sie sich auch daran erinnern, dass wir in Thüringen ein Landesplanungsgesetz haben, das staatliche Fachpläne zur Zielsetzung in der Raumordnung und staatliche Landesentwicklung vorgeben, wenn regionale Raumordnungspläne nicht vorhanden sind.

Das Deponiekonzept des Landes war auch ein solcher Ansatz, der offensichtlich nicht weiter verfolgt worden ist. Deswegen heute unser Antrag und wir hoffen, dass Sie uns vor einem Preiskollaps im Jahr 2005 schützen, Herr Minister.

(Beifall bei der SPD)

Damit kommen wir zum Sofortbericht der Landesregierung. Herr Minister Sklenar.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, in der Regierungserklärung am 8. Juni diesen Jahres, hier im Thüringer Landtag zur Abfallentsorgung von mir ausgesagt, stehen wir nach wie vor für das Konzept "Abfallvermeidung vor Verwertung, vor Beseitigung". Die Landesregierung bekennt sich zur schonenden Nutzung unserer Ressourcen. Thüringen geht den Weg von der vornehmlich auf Beseitigung orientierten Abfallwirtschaft hin zur ökologisch sinnvollen Kreislaufwirtschaft.

(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Gut gesagt!)

Wie wir aus aktuellen Berichten erfahren konnten, sind unsere Forderungen nach gesetzlichen Regelungen der Technischen Anleitung Siedlungsabfall, die für alle verbindlich sind, auf dem besten Weg.

Die von Ihnen im Antrag angeführte Artikelverordnung, bestehend aus der Ablageverordnung der 30. Bundesimmis

sionsschutzverordnung und der Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung, war aufgrund von mehr als 100 Änderungsanträgen im Unterausschuss des Umweltausschusses des Bundesrates. Meine liebe Frau Becker, an diesen 100 Änderungsanträgen sehen Sie schon, dass eben die Bundesregierung ihre Arbeit nicht ordnungsgemäß gemacht hat, dass hier nachgearbeitet werden muss

(Beifall bei der CDU)

und dass diese Anträge nicht nur von den B-Ländern oder von den CDU/CSU-regierten Ländern kommen, sondern auch von den A-Ländern, also von den von der SPD und den Grünen regierten Ländern. Hier war noch viel, viel Arbeit zu leisten.

Der Unterausschuss hat mit knapper Mehrheit zugestimmt, dem Umweltausschuss vorzuschlagen, dass dieser dem Bundesrat empfiehlt, der Verordnung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen zuzustimmen. Damit wird diese Verordnung auf der nächsten Umweltausschuss-Sitzung erneut beraten und könnte noch in diesem Jahr dem Bundesrat zugeleitet werden. Tendenziell ist im Rahmen der Unterausschuss-Sitzung erkennbar gewesen, dass Aufweichungen bei den Übergangsregelungen für die Ablagerung auf Deponien mehrheitlich abgelehnt wurden, ja, teilweise sogar Verschärfungen der MBA-Anforderungen gefordert wurden. Diese Verordnung muss zum einen die Ablagerung von nach dieser Vorschrift mechanisch-biologisch vorbehandeltem Abfall auf TASi-Deponien ermöglichen, als auch die Errichtung und den Betrieb von mechanisch-biologischen Restabfallanlagen unter ökologisch gleichwertigen Bedingungen gegenüber der thermischen Behandlung zulassen. Die Artikelverordnung wird von Thüringen im Sinne von mehr Rechts- und Planungssicherheit grundsätzlich begrüßt.

(Beifall bei der CDU; Abg. Becker, SPD)

Durch die Modifikation der Ablagerungskriterien wird neben der thermischen Abfallbehandlung auch anderen Verfahrensalternativen, und zwar im Wesentlichen der mechanisch-biologischen Behandlung, eine Chance gegeben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, oberstes Ziel der Siedlungsabfallwirtschaft ist die Gewährleistung von Entsorgungssicherheit auf hohem Niveau und bei vertretbaren Kosten als Teil der Daseinsvorsorge. Dies erfordert Rechts- und Planungssicherheit für die Kommunen, die als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger auch Träger der Daseinsvorsorge sind. Das Niveau wird bestimmt durch die Regelung der Technischen Anleitung Siedlungsabfall, die auch mit der Verabschiedung der Artikelverordnung inhaltlich weiterhin gilt und das Ziel hat, unsere Deponien von heute nicht Altlasten von morgen werden zu lassen. Der Termin 1. Juli 2005 steht. Das heißt, dass bis dahin auch in Thüringen Lösungen gefunden sein müssen, die diese Artikelverordnung umsetzen. Es wird entsprechend dem jetzigen Stand keine Ausnahmeregelungen für eine

über das Jahr 2005 hinausgehende Ablagerung von unbehandeltem Restabfall geben. Gleiches trifft auf die Ablagerung von mechanisch-biologisch vorbehandelten Abfällen auf nicht TASi-gerechten Deponien zu.

In Thüringen wurden 1991 noch 81 Hausmülldeponien betrieben. Diese Deponien wurden entsprechend den Anforderungen des Thüringer Deponiemerkblattes und der Technischen Anleitung Siedlungsabfall nachgerüstet bzw. abgeschlossen. Auf diese Weise sind bis heute 61 Hausmülldeponien stillgelegt worden. Diese Deponien werden oder wurden bereits nach den Anforderungen der oben genannten Vorschriften rekultiviert. Um finanzielle Härten zu vermeiden, wurden die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bis 1993 bei der Anpassung ihrer Deponien an den Stand der Technik durch die Thüringer Landesregierung mit Fördermitteln unterstützt. Eine Förderung des Abschlusses und der Rekultivierung von Deponien erfolgt, inhaltlich den aktuellen Erfordernissen angepasst, nach wie vor. Von den derzeit betriebenen 20 Hausmülldeponien entsprechen 14 vollständig und weitere drei überwiegend dem Stand der Technik nach TA Siedlungsabfall. Bis 2002 werden voraussichtlich weitere drei Deponien geschlossen. Nach 2005 ist der Weiterbetrieb von fünf Deponien möglich, die dem Stand der Technik nach TA Siedlungsabfall entsprechen. Mit diesen Deponien besteht in Thüringen im Jahr 2005 voraussichtlich noch ca. 2 Mio. m³ Deponieraum und somit ist nach derzeitigen Prognosen die Entsorgungssicherheit bis 2015 gewährleistet.

Durch die Erarbeitung des Deponieverbundkonzepts in 1997 und dessen Fortschreibung in 1999 wurde in Zusammenarbeit mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eine Anpassung des Deponievolumens und der damit zusammenhängenden Planungen an das tatsächliche Abfallaufkommen erreicht. Die wesentlichsten Ergebnisse der Fortschreibung des Deponieverbundkonzepts wurden Grundlage für die Erarbeitung des Landesabfallwirtschaftsplans, Teilplan Siedlungsabfälle.

Thüringen hat, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie Sie sehen, seit Jahren darauf hingewirkt, den Deponiestandard auf das geforderte technische Niveau zu bringen. Wir werden damit den ökologischen Anforderungen gerecht und, wenn die Zusammenarbeit der Landkreise und Städte in den Abfallwirtschaftszweckverbänden auch im Bereich der Deponiebewirtschaftung greift, auch die betriebswirtschaftliche Situation in den Griff bekommen. Die TASi-Verordnungen haben darauf in Thüringen wenig Einfluss. Zum Stand der Vorbereitung zur Restabfallbehandlung möchte ich ausführen, dass in den drei Abfallwirtschaftszweckverbänden und auch grundsätzlich in der ARGE Mittelthüringen an der Vorbereitung der Ausschreibung für die Behandlungsanlagen bzw. für die Vergabe als Dienstleistung gearbeitet wird. Ich habe dabei die Hoffnung, dass es keine kleinen Einzellösungen geben wird, sondern über die kommunale Zusammenarbeit bessere Lösungen realisiert werden.

Sie fragten nach der Auswirkung der Artikelverordnung. Wenn diese Verordnungen einen alternativen Weg neben der thermischen Abfallbehandlung unter strengen ökologischen Bedingungen eröffnen, dann ist das zu begrüßen. Wenn aber damit über Möglichkeiten nachgedacht wird, durch Übergangs- bzw. Ausnahmeregelungen weiterhin Müll ohne Berücksichtigung des Standes der Technik zu vergraben, dann werden wir dem nicht zustimmen.

(Beifall bei der CDU)

Der Output der mechanisch-biologischen Anlagen muss in seinen Parametern dem der thermischen Anlagen entsprechen, sonst hätten wir ja bisher etwas falsch gemacht auf der Strecke. Oder wir sagen, wir nehmen leichtfertig in Kauf, dass wir doch wieder zwar vorbehandelten Müll ablagern, der aber doch noch gewisse Risiken letzten Endes birgt, den unsere Enkel und Urenkel dann auszubaden haben. Ich glaube, das will hier in diesem Raum sicher keiner.

(Beifall Abg. Stauch, CDU)

Auswirkungen im Hinblick auf Alternativen zur Müllverbrennung, Übergangsbestimmungen zum Betrieb der Deponien usw. sind in Thüringen nicht von großer Relevanz, weil die von mir genannten Ausschreibungen für die Restabfallbehandlung verfahrensoffen durchgeführt werden. In deren Ergebnis haben die Zweckverbände letztlich zu entscheiden, wobei neben Umweltaspekten auch ökologische Aspekte eine wichtige Rolle spielen werden.

Zur Müllverbrennung: Die Ablagerungsverordnung wird vorschreiben, dass vor der biologischen Behandlung die heizwertreichen Abfälle und auch andere verwertbare Fraktionen abzutrennen und einer stofflichen bzw. energetischen Verwertung zuzuführen sind. Hier kommt die Mitverbrennung in Zementwerken, Heizkraftwerken oder anderen Feuerungsanlagen zum Tragen. Dabei ist es sehr wichtig, dass auch hier gleiche ökologische Standards, wie sie die 17. Bundesimmissionsschutzverordnung für die Müllverbrennungsanlagen vorschreibt, gelten. In naher Zukunft wird die EU-Verbrennungsrichtlinie einzuhalten sein.

Zum Stand der Neufassung des Landesabfallwirtschaftsplans: Der Landesabfallwirtschaftsplan, Teilplan Siedlungsabfälle, wurde vom Ministerium aufgestellt und mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, den Nachbarländern Thüringens, den Naturschutz-, Wirtschafts- und kommunalen Spitzenverbänden, den regionalen Planungsgemeinschaften und den Ressorts abgestimmt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem Landesabfallwirtschaftsplan als Fachplan und der Verordnung zur Verbindlichkeitserklärung des Landesabfallwirtschaftsplans. Der vollständige Landesabfallwirtschaftsplan wird im Staatsanzeiger als Fachplan veröffentlicht werden. Er besitzt den Status einer Verwaltungsvorschrift. Durch die Verordnung zur Verbindlichkeitserklärung des Landesabfallwirtschaftsplans wird zum einen die Verordnung über die Feststellung des ersten Landesabfallwirtschaftsplans, Teilplan Siedlungs

abfälle, vom 22. August 1994 außer Kraft gesetzt. Durch die Verordnung werden demzufolge folgende zwei Kapitel des Landesabfallwirtschaftsplans für verbindlich erklärt: Im Kapitel VII wird durch die Festlegung der Einzugsbereiche unter Berücksichtigung der zugelassenen Deponiekapazitäten bestimmt, welcher Entsorgungsanlagen sich die Beseitigungspflichtigen, also die Landkreise, kreisfreien Städte bzw. Abfallzweckverbände, zu bedienen haben. Dadurch soll auf eine gleichmäßige Auslastung der vorhandenen Deponiekapazität hingewirkt und eine unnötige Neuschaffung von Deponiekapazität mit den damit verbundenen nachteiligen wirtschaftlichen Folgen verhindert werden. In Kapitel 8 werden entsprechend dem aktuellen Planungsstand der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Flächen ausgewiesen, die als grundsätzlich geeignet für die Deponierung von Abfällen bzw. für die Errichtung von Abfallbehandlungsanlagen beurteilt wurden. Durch die Verbindlichmachung soll einzig und allein verhindert werden, dass diese Flächen durch andere Nutzungen verbraucht werden. Weder bedeutet die Ausweisung der Flächen eine Vorentscheidung für die Errichtung von Anlagen in diesen Standorten, noch hindert der Landesabfallwirtschaftsplan die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger daran, Abfallbehandlungsanlagen an anderen als den genannten Standorten zu planen. Die Anlagenplanung ist und bleibt Sache der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Der Landesabfallwirtschaftsplan ist dementsprechend verfahrensoffen ausgerichtet. Die LAWP-Verordnung ist am 24. Oktober vom Kabinett beschlossen worden. Die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt wird für Anfang Dezember diesen Jahres erwartet, unmittelbar anschließend kann der vollständige Landesabfallwirtschaftsplan als Fachplan im Staatsanzeiger veröffentlicht werden.

Zum letzten Teil Ihres Antrags: Sie stimmen sicher mit mir überein, dass die Abfallwirtschaft heute und in Zukunft in erster Linie umweltgerecht durchgeführt werden muss. Dabei ist die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten. Die dabei notwendigerweise anfallenden Kosten, egal durch welche Verfahren, sind über die Abfallgebühren auf die jeweiligen Nutzer umzulegen und sind so gering wie möglich zu halten. An dieser Stelle, bei den Kosten müssen wir ansetzen. Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat dabei einen ersten Schritt getan und allen Thüringer öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern die Teilnahme an einem Gutachten zur Ermittlung von Kostendämpfungspotenzialen in der Abfallwirtschaft im Freistaat Thüringen angeboten, das von der Mehrzahl der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger genutzt wurde. Erste Ergebnisse zeigen, dass dieses Gutachten als Hilfe zur Selbsthilfe eine gute Grundlage für die weitere Arbeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sein kann. Wenn dieser begonnene Weg konsequent weiterverfolgt wird, dann werden die Abfallgebühren auch zukünftig bezahlbar bleiben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies war unser Bericht. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank für den Bericht. Wird Aussprache gewünscht?

(Zuruf Abg. Becker, SPD: Ja.)

Die SPD-Fraktion beantragt die Aussprache und dann darf ich den ersten Redner aufrufen, den Abgeordneten Schugens, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Abfallwirtschaft ist immer ein sehr interessantes Thema, auch zu später Stunde. Ich glaube, es wird Ihre Aufmerksamkeit bis zum Ende dieser Aussprache erhalten bleiben. Ich wünsche mir das.

(Beifall Abg. Becker, SPD)

Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion stellt die Frage an die Landesregierung zu berichten, wie sie denn sozialverträgliche Entwicklungen der Abfallgebühren sichern will. Für mich ist schon eine Formulierung in dieser Art eine Sache, die ich nicht greifen kann. Sozialverträgliche Entwicklung, was ist das? Meine Damen und Herren, es sind zwei Teile, die eigentlich hier abgefragt werden, das ist die Sicherheit, die ökologische Sicherheit der Abfallablagerung, so verstehe ich zumindest das Ansinnen, und das Zweite ist die Einhaltung der Ziele, die mit 2005 gestellt sind.

Meine Damen und Herren, in meiner Auswertung der Vorlage möchte ich einige Ausschweifungen zu dem Gesamtthema machen. Die Frage steht, sind nach 2005 Siedlungsabfälle weiter unbehandelt abzulagern? Der Minister hat sehr deutlich gesagt, dass dies nicht der Fall sein wird, ganz einfach deshalb, weil seit 1993 entsprechende Verordnungen gelten und wir die Frist mit Ende 2005 zum 01.06. ganz einfach einhalten werden müssen. So verstehe ich auch diese Verordnungen, die im Moment der Bundesumweltminister auf den Weg gebracht hat. Der Bundesumweltminister hat in all seinen Ausführungen in der Öffentlichkeit keine Abschwächung seiner ökologischen Forderungen gebracht und, ich denke, das ist gut und richtig so, denn wir reden hier von Umweltpolitik und von einer Entlastung der Umwelt auch in der Zukunft. Der Bundesminister hat nach einer Kabinettssitzung, ich darf zitieren, ausführen lassen: "Mit der Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen, spätestens ab Juni 2005, ist die Ablagerung von unbehandeltem bzw. unzureichend behandeltem Müll beendet. Durch thermische bzw. mechanisch-biologische Vorbehandlung soll zukünftig gewährleistet werden, dass kein belastetes Sickerwasser und keine klima- und gesundheitsschädlichen Gase aus den Deponien austreten". Drei ganz wichtige Dinge, so dass die eine Verordnung, die sich auf die MBA stürzt, ich sage es

bewusst so, für die Körperschaften, die solche Anlagen betreiben, zukünftig erhöhte Forderungen, finanzielle Belastungen bringen. Und wer einmal reinschaut in die Verordnung - in die Entwürfe, die im Moment ja immer noch als Entwürfe zu sehen sind, sie sind zwar vom Bundeskabinett angenommen, aber noch nicht vom Bundesrat -, der wird feststellen, dass ganz besonders bei der Behandlung von Siedlungsabfällen und anderen Abfällen mit biologisch abbaubaren Anteilen die Auflagen in der Genehmigung erhöht werden. Das betrifft einmal die Geruchsstoffe, die bisher mehr oder weniger vernachlässigt wurden, das betrifft zum anderen gesundheitsgefährdende Keime, die bisher auch nicht so tiefgründig betrachtet wurden, das betrifft krebserzeugende Stoffe, die austreten, und das betrifft nicht zuletzt die klimarelevanten Gase Methan und Kohlendioxid, die auch aus einer Anlage, MBA und Deponie, austreten und die nicht weniger kritisch und gefährlich sind als die, die aus einer thermischen Anlage kommen. In der thermischen Anlage kann ich sie noch nachbehandeln und kracken, das geht in einer solchen Anlage nicht.

(Beifall bei der CDU)

Wenn ich dann die weiteren Forderungen sehe, die in dieser Verordnung festgeschrieben sind - Mindestabstand einer solchen Anlage von der Wohnbebauung 300 Meter und bei Deponien sollen es 500 Meter werden -, dann wird das für den einen oder anderen zum rechtlichen Problem und der Bürger hat ein Recht, dieses zukünftig einzuklagen. Es ist nämlich eine Verordnung, es ist nicht irgendetwas.

Zweitens: Die baulichen Anforderungen werden wesentlich erhöht werden. Es sind alle Teile der Anlage zu kapseln und es sind alle Abgase und Abluft bzw. Umluft abzusaugen, von der Entladung über die Lagerung, mechanische Aufbereitung, die physikalische Stofftrennung bis wieder zu der Verrottung und zur Übergabe des Stoffes an eine Deponie oder in eine so genannten Verwertung.

Lassen Sie mich auch in dem Zusammenhang etwas zu der Verwertung sagen. Es ist im Moment bundesweit nachweislich die Verwertung von hausmüllähnlichen Abfällen nicht gewährleistet. Es gibt nur ganz geringe Möglichkeiten, das ist die Schwarze Pumpe, und ansonsten, auch in der Zementindustrie und Stahlindustrie, ist die Abnahme äußerst gering und wenn, dann mit erhöhten Auflagen, d.h., der Stoff muss immer homogen vorbereitet sein, es müssen gewisse Schadstoffanteile ausgefiltert und die Stoffe müssen vorbereitet werden. Sehr typisch ist eigentlich diese Anlage von Herhoff in Aßlar. Sie kennen sicherlich das Beispiel. Da wurden bisher die Ballen gewickelt, abgelagert. Diese Deponie ist nicht zugelassen, jetzt bemüht man sich, nachdem man sie nicht mehr aus der Deponie holen kann, um eine Genehmigung und der Rest der Stoffe geht zwischenzeitlich in die Schwarze Pumpe. Diese signalisiert, dass so, wie die Stoffe im Moment ankommen, dort nicht behandelt und verarbeitet werden können. Sie sind weiterhin vorzubereiten. Jetzt überlegt man in Aßlar und an anderen Stellen, noch eine Pelletierung vorzuschalten.