Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus diesen Gründen hatte sich die Landesregierung Anfang Oktober in einem Brief an den Bundesfinanzminister gewandt. Bisher ist uns noch keine Antwort zugegangen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor dem Hintergrund der wachsenden Gefahr für die innere Sicherheit im Freistaat sind die geplanten Maßnahmen der Neuorganisierung der Zollfahndung in der jetzigen Form abzulehnen. Dies steht insbesondere vor dem Hintergrund der organisierten Kriminalität, deren Strukturen auch im Freistaat dauerhaft vorhanden sind und sich in verschiedenen Formen etablieren. Die Zusammenarbeit zwischen Landeskriminalamt und Zollbehörden, insbesondere dem Zollfahndungsamt, hat sich in den letzten Jahren stabilisiert. Dabei findet ein intensiver Informationsaustausch und anlassbezogene Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Rauschgiftkriminalität, Schleuserkriminalität und Schutzgelderpressung statt. Das sind andere Aufgaben, wie sie das Hauptzollamt hat, Herr Dr. Pidde. Diese Zusammenarbeit hat sich insbesondere bewährt, und wir werden alles dafür tun, dass sich diese fortsetzt. Die Landesregierung wird sich nachdrücklich für den Standort des Zollfahndungsdienstes in Thüringen einsetzen.
Frau Staatssekretärin, wenn Sie nicht nur die Zollfahndung sehen, sondern das Gesamtkonzept und die Auswirkungen auf alle 16 Länder, geben Sie mir dann Recht, dass Thüringen zu den Gewinnern gehört?
Thüringen gehört nicht zu den Gewinnern, denn das ist eine Kompensation der Maßnahmen, die schon im Bereich der Zollverwaltung geschehen sind. Denken Sie daran, dass schon Hauptzollämter aufgelöst worden sind. Ich empfehle Ihnen, sich mit dem Bund der Steuerbeamten in Verbindung zu setzen, die können Ihnen das genau schildern.
Es liegen keine weiteren Anträge mehr in der Aussprache vor. Demzufolge schließe ich diese Aussprache. Es ist die Ausschussüberweisung des Antrags in der Drucksache 3/1074 an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt worden. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Wir müssen auszählen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht, die lassen sich dann auch nicht auszählen. Mit 22 Jastimmen und 21 Neinstimmen ist dieser Antrag an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden.
Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt. Wir rufen vor der Mittagspause keinen neuen Tagesordnungspunkt auf und gehen in die Mittagspause. Ich bitte Sie, pünktlich um 14.00 Uhr zur Fragestunde wieder da zu sein.
Zunächst möchte ich erst einmal bekannt geben, dass die Frage der Abgeordneten Frau Pelke in Drucksache 3/1033 in eine Kleine Anfrage umgewandelt worden ist. Wir kommen damit zur Frage in Drucksache 3/1035. Bitte, Frau Arenhövel.
Das Bundessozialgericht hat 1998 entschieden, dass die Rente der DR/DP-Beschäftigten entsprechend ihren tat
2. Welche Probleme gibt bzw. gab es bei der Sonderversorgung - Zusatzrente der Beschäftigten der DR/DP?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Arenhövel beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das Bundessozialgericht hat in einigen Einzelfällen entschieden, dass bei Angehörigen der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post auch ein Arbeitsentgelt oberhalb von 600 DM bei der Rentenberechnung zu berücksichtigen ist. Die in dem Verband der Rentenversicherungsträger zusammengeschlossenen Versicherungsträger sehen die Entscheidung des 4. Senats des Bundessozialgerichts vom 10.11.1998 nach einer Absprache innerhalb des Verbandes als Einzelfallentscheidungen und nicht als Grundsatzentscheidung mit der Folge einer unmittelbaren Änderung der Rechtslage an. Eine neue Rechtslage kann daher nur durch den Gesetzgeber geschaffen werden. Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung eines zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes, der im Zusammenhang mit der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom April 1999 zur Zusatz- und Sonderversorgung notwendig wurde, enthält auch neue Regelungen zur Rentenberechnung für die ehemaligen Eisenbahner und Postbeschäftigten. Da das Bundesverfassungsgericht für eine gesetzliche Neuregelung den Erledigungstermin 30.06.2001 vorgegeben hat, verstoßen die Rentenversicherungsträger bis dahin nicht gegen geltendes Recht, und daher können diese Regelungen, die hier in Frage stehen, in dieses Änderungsgesetz noch einbezogen werden.
Zu Frage 2: Der in Rede stehende Personenkreis erhält eine etwas herausgehobene Versorgung, die allerdings nicht mit sonstigen Zusatz- und Sonderversorgungen zu vergleichen ist.
Danke schön. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall, dann können wir diese Frage abschließen und kommen zu Frage 3/1036. Herr Abgeordneter Stauch, bitte.
Nach Informationen der Presse und nach Äußerungen des Thüringer Innenministers in den letzten Monaten entsteht der Eindruck, dass ein bereits geplanter Neu- bzw. Erweiterungsbau zur Konzentration der Polizeidirektion (incl. zent- rale Dienststellen) und der Polizeiinspektion in Saalfeld, Promenadenweg, zum großen Teil der Zentralisierung der Aus- und Fortbildung in Meiningen geopfert werden soll.
- bisher geplante Investition am Standort Saalfeld, - prinzipielle Beibehaltung der jetzigen Situation an den Standorten Rudolstadt und Meiningen
- alternative (neue) Bauvariante in Saalfeld, - neuerlicher Umbau am Standort Rudolstadt, - Aus- bzw. Erweiterungsbau in Meiningen einschließlich bereits aufgelaufener Vorkosten (Ankäufe, Planungskosten u.ä.)?
2. Welche sachliche bzw. polizeifachliche Begründung gibt es für eine Auslagerung von Teilen der Polizeidirektion nach Rudolstadt auch im Vergleich zu anderen Standorten in Thüringen?
3. Welche weiteren Möglichkeiten zur Verringerung des offensichtlichen Finanzierungsdefizites hinsichtlich der vorgesehenen Zentralisierung in Meiningen wurden geprüft?
4. Welche Verzögerung (in Jahren) ergäbe sich bei Umsetzung der Alternativvariante im Vergleich zum bisher vorgesehenen Fertigstellungstermin Ende 2001?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich Ihre Fragen, Herr Kollege Stauch, wie folgt:
Zu Frage 1: Für die geplante Baumaßnahme zur komplexen Unterbringung der Polizeidirektion Saalfeld am Standort Saalfeld waren ca. 51 Mio. DM veranschlagt. In den Standorten der Bereitschaftspolizei in Rudolstadt und am Fortbildungsinstitut Meiningen waren außer der Durchführung von kleinen Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen,
wie z.B. die Heizungsumstellung in Rudolstadt, die Dachfassade Haus 8 in Meiningen, keine größeren Investitionen geplant. Eine Voruntersuchung zur alternativen Variante der Unterbringung der Dienststellen in Saalfeld und Rudolstadt hat ergeben, dass dies baurechtlich machbar ist. Erste grobe Kostenschätzungen gehen davon aus, dass gegenüber der bisherigen Planung bei Sicherung des gleichen Raumbedarfs und der bisher geplanten Qualitäten ca. 12 Mio. DM eingespart werden können. Die Investitionssumme in Saalfeld beträgt bei dieser neuen Variante ca. 13,5 Mio. DM und in Rudolstadt ca. 25,5 Mio. DM. Die Voruntersuchung des Standorts Meiningen hat ergeben, dass die Unterbringung und Zusammenführung der Aus- und Fortbildung größtenteils in vorhandenen Gebäuden möglich ist. Nach einer ersten groben Kostenaussage beträgt der erforderliche Investitionsaufwand ca. 64 Mio. DM, der auch ohne die Verlegung der Ausbildung des mittleren Polizeivollzugsdienstes zum größten Teil für den Ausbau der Liegenschaft erforderlich gewesen wäre.
Zu Frage 2: Bei der Unterbringung von Polizeidirektion und der nachgeordneten Dienststellen am Direktionsstandort ist es wünschenswert, wenn aus logistischen und polizeilichen Gründen in der Führung diese komplex in einer Liegenschaft untergebracht werden können. Dies haben wir ja z.B. in Gotha und in der PD Nordhausen. Aufgrund von vorhandenen zu nutzenden Liegenschaften und deren begrenzten Kapazitäten gibt es aber auch andere Unterbringungssituationen. So ist z.B. die Polizeidirektion Erfurt mit der Kriminalpolizeiinspektion Erfurt und der Polizeiinspektion Erfurt-Mitte untergebracht. Die Verkehrspolizeiinspektion und die Polizeiinspektion Zentrale Dienste Erfurt werden auch künftig an einem anderen Standort in Erfurt verbleiben. Auch an den Direktionsstandorten Gera und Suhl wird es in absehbarer Zeit aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus keine komplexe Unterbringung an einem Standort geben.
Zu Frage 3: Die Notwendigkeit zur Zusammenführung der Aus- und Fortbildungseinrichtung in Meiningen zur Schaffung der logistischen Voraussetzungen für eine Verbesserung der Arbeit der Thüringer Polizei ist unbestritten. Allein die logistischen und wirtschaftlichen Vorteile sind gravierend, Spezialhörsäle, Sport-, Versorgungs- und Verwaltungseinrichtungen brauchen nur an einem Standort gebaut zu werden. Aufgrund der bekannten schwierigen Haushaltssituation waren dafür in Meiningen kurzfristig keine Haushaltsmittel geplant und veranschlagt. Die einzige Möglichkeit bestand darin, dass die Baumaßnahmen im Rahmen der alternativen Finanzierung im Budget des Thüringer Innenministeriums realisiert werden. Da der finanzielle Rahmen für diese Projekte gleichfalls begrenzt ist, müssen für alle Maßnahmen wirtschaftliche Lösungen mit größtmöglicher Effizienz gefunden werden. Die Unterbringung der Polizeidirektion Saalfeld an den Standorten Saalfeld und Rudolstadt trägt dazu ihren Anteil bei; ich sagte es vorhin, die Summe beläuft sich auf ca. 12 Mio. DM.
Zur Frage 4: Bisherige Planungen gingen davon aus, dass mit der Baumaßnahme in Saalfeld im Sommer des Jahres 2001 mit einer Bauzeit von ca. zwei Jahren begonnen wird. Die Fertigstellung war für März 2003 geplant. Ob man mit der Baumaßnahme hätte planmäßig beginnen können, ist zweifelhaft, da im eingeleiteten und momentan ausgesetzten Baugenehmigungsverfahren massive Einsprüche der Nachbarn zum geplanten Bauumfang und zur Umweltverträglichkeit vorlagen. Die Führung eines Rechtsstreits und damit eine Verzögerung des Baubeginns war wahrscheinlich. Durch die geplante Reduzierung des Bauumfangs in Saalfeld kann man in der künftigen Planung auf diese Umstände eingehen. Aufgrund der ebenfalls verkürzten Bauzeit erscheint eine Verzögerung damit kaum oder nur wenig gegeben.
Nach Informationen des Innenministeriums und nach Pressemitteilungen ist der Standort der Bereitschaftspolizei Rudolstadt (sowohl Ausbildung als auch Einsatzhundert- schaft) in Frage gestellt.
1. Welche Gesamtkosten verursacht die Zentralisierung der Aus- und Fortbildung in Meiningen im Vergleich zu einer Zentralisierung in Rudolstadt (unter Berücksichti- gung des Angebots des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Bereitstellung von Immobilien)?
2. Wo soll die Einsatzhundertschaft nach Plänen des Ministeriums in Zukunft untergebracht werden, und was befindet sich dort zurzeit bzw. wofür waren diese Räumlichkeiten vorgesehen?
3. Wie viele Einsätze gab es durch die Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei Rudolstadt seit 1995 und wo erfolgten sie (in Jahresscheiben)?