3. Wie viele Einsätze gab es durch die Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei Rudolstadt seit 1995 und wo erfolgten sie (in Jahresscheiben)?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte für die Landesregierung die Fragen des Kollegen Wunderlich wie folgt:
Zu Frage 1: Eine Voruntersuchung des Standorts Meiningen hat ergeben, dass die Unterbringung des erforderlichen Raumbedarfs von ca. 12.500 m² Hauptnutzfläche größtenteils in den vorhandenen, allerdings sanierungswürdigen Gebäuden möglich ist. Eine erste grobe Kostenschätzung geht davon aus - ich sagte es vorhin in der Beantwortung der Frage von Kollegen Stauch schon -, dass der erforderliche Investitionsaufwand ca. 64 Mio. DM beträgt. Eine Zentralisation der Ausbildung in Rudolstadt wäre ungleich kostenintensiver. Einer vorhandenen Raumkapazität in Rudolstadt von ca. 7.000 m² Hauptnutzfläche und davon sind immerhin 2.200 m² abrissreif - stehen in Meiningen ca. 17.000 m² Hauptnutzfläche in sanierungswürdiger Bausubstanz gegenüber. Der Neubauaufwand in Rudolstadt wäre unverhältnismäßig hoch.
Zu Frage 2: Für die Verbesserung der Unterbringungsbedingungen der Bereitschaftspolizei Thüringen ist eine Baumaßnahme in der Kranichfelder Straße in Erfurt geplant. Mit der Realisierung ist auch die Sicherstellung der Unterbringung der ausgelagerten Einsatzhundertschaft von Rudolstadt beabsichtigt. Gegenwärtig, zum jetzigen Zeitpunkt, sind noch keine Räumlichkeiten zur Verlegung vorhanden.
Zu Frage 3, die Anzahl der Einsätze der Hundertschaft der Bereitschaftspolizei Rudolstadt: Die erste Bereitschaftspolizeihundertschaft am Standort Rudolstadt kam in der Zeit von 1995 bis Oktober 2000 insgesamt 1.121 Mal zum Einsatz. Demnach gliederte sich der Einsatz in den Polizeidirektionen sowie als Hilfe für andere Bundesländer wie folgt: zentrale Einsätze Innenministerium 48, Polizeidirektion Erfurt 140, Polizeidirektion Jena 199, Polizeidirektion Nordhausen 58, Polizeidirektion Saalfeld 363, Polizeidirektion Suhl 82, Polizeidirektion Gera 96, Polizeidirektion Gotha 122 und Einsätze in anderen Bundesländern 13.
Herr Minister, nach Ihren Ausführungen waren die Einsätze der Einsatzhundertschaft in der Polizeidirektion Saalfeld, das haben Sie angegeben, mit 363, in Jena mit 199. Das sind 562 Einsätze. Wenn man dann noch Suhl und Gera dazunimmt mit 82 oder 96 Einsätzen, das ist doch eigentlich ein Beispiel dafür, dass die Einsatznähe des Standorts Rudolstadt sich bewährt hat gerade in der Bekämpfung der Kriminalität oder des Extremismus, oder ist die Einsatznähe der Bereitsschaftspolizei logistisch nicht so angedacht. Dann hätte ich als zweite Frage: Gibt es Aussagen - wenn heute nicht, dann vielleicht später - hinsichtlich des Mehraufwandes, wenn eine Zentralisierung in Erfurt gewesen wäre?
Der zweite Teil Ihrer Frage müsste gerechnet werden. Zum anderen fehlten für eine solche Aussage der Einsatznähe und der Notwendigkeit der Einsatznähe auch erst mal die Vergleiche, wohin und wie oft die anderen Bereitschaftshundertschaften ausgerückt sind, damit man vergleichen kann, ob hier Einsätze dabei sind, wo nur die Einsatzhundertschaft Rudolstadt allein im ostthüringischen Bereich zum Einsatz kam. Entscheidend wird sein, dass der taktische und finanzielle Vorteil bei einer zusammengeschlossenen Bereitschaftspolizei bei einem gemeinsamen Standort der Hundertschaften größer oder kleiner im Vergleich zu einem getrennten Standort Rudolstadt und Erfurt ist. Die entsprechenden Zahlen kann ich aber rechnen.
Herr Minister, Sie haben erwähnt, dass bei einer Verlagerung der Einsatzhundertschaft von Rudolstadt nach Erfurt ein Neubau in der Kranichfelder Straße erfolgen müsste, nicht allein dafür, aber auch dafür. Kann man diesen zusätzlichen Bauaufwand, der hierfür erforderlich ist, beziffern?
Das kann ich jetzt nicht so aus dem Stand. Das Polizeizentrum in der Kranichfelder Straße beherbergt ja mehrere Behörden der Polizei des Landeskriminalamts, u.a. sowieso die Bereitschaftspolizei. Wie hoch der finanzielle Aufwand ist, wenn diese zusätzliche Hundertschaft, die ja nicht aus hundert Beamtinnen und Beamten besteht, sondern die Zahl ist geringer, und ob da überhaupt ein zusätzlicher Aufwand da ist, lasse ich prüfen.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Wir können die Frage damit abschließen und kommen zur Frage in Drucksache 3/1038. Herr Abgeordneter Ramelow, bitte schön.
Die Anklageverteidigung im Prozess "Freistaat Thüringen gegen Pilz wegen Verdachts des Subventionsbetruges" versucht zur Entlastung ihres Mandanten die Landesregierung in Aussageschwierigkeiten zu bringen. Schwerpunkt dabei ist die Vermutung der Verteidigung, dass die Landesregierung bzw. das zuständige Ministerium frühzeitig von den überhöhten Rechnungen für Teile der Fabrikanlagen informiert waren.
1. Zu welchem Termin bzw. zu welchen Terminen wurden die Förderbescheide für das Joint-Venture-Vorhaben Pilz/Robotron und für die Compact Disc Albrechts GmbH Pilz übergeben?
4. Zu welchem Zeitpunkt hatte die Landesregierung die Vermutung bzw. die Gewissheit, dass der Investor Subventionsbetrug begangen hat?
Zur Frage 1: Die Förderbescheide an das Unternehmen Pilz/Robotron wurden am 24.07.1991 und am 25.05.1992 ausgereicht und die für die Compact Disc Albrechts GmbH am 25.11.1996 und 13.07.1997.
Zur Frage 2: Auf den Förderbescheid für die Pilz/Robotron GmbH vom 27.07.1991 erfolgten sechs Abrufe in der Zeit vom 05.08.1991 bis 07.11.1992. Auf den Förderbescheid vom 25.05.1992 erfolgten Abrufe am 13.10. und 03.12.1992. Die Compact Disc Albrechts GmbH tätigte 14 Abrufe in der Zeit vom 14.12.1996 bis 27.05.1999.
Zur Frage 3: Mit einer ersten Verwendungsnachweiskontrolle wurde im Februar 1994 auf der Basis der im Juni 1993 eingereichten Verwendungsnachweise des Unternehmens Pilz/Robotron für beide Zuwendungsbescheide begonnen. Ein formeller Abschluss des Verfahrens erfolgte zunächst nicht, da im Zusammenhang mit der Übernahme des Unternehmens durch die TIP eine externe Anlageinventur erfolgte durch C und L, die einen erheblichen Wertberechtigungsbedarf erbrachte. Dies wiederum führte zu der Einschätzung, dass eine zweckgerichtete Verwendung der Fördermittel zumindest teilweise nicht erfolgt sei. In der Folge wurde am 22.12.1994 durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur eine Anzeige wegen Verdachts auf Subventionsbetrug erstattet. Am 27.07.1995 wurde für einen Teilbetrag von 32,448 Mio. DM ein Widerrufs- und Rückforderungsbescheid erlassen.
Zur Frage 4: Im Frühjahr 1994 erfolgte eine Besichtigung des Unternehmens durch Vertreter des Wirtschaftsministeriums. Dabei festgestellte Unstimmigkeiten bei den
geförderten Investitionen konnten trotz Anforderungen an den Investor nicht widerlegt werden und führten am 22.11.1994 zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Mühlhausen wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs.
Ich hätte zwei Nachfragen. Wann war der Landesregierung bekannt, dass Lieferungen aus verbundenen Unternehmen für den Standort Albrechts erfolgten? Zweitens, das bezieht sich jetzt auf die Beantwortung die Sie eben gegeben haben; aufgrund von Presseveröffentlichungen frage ich jetzt noch mal nach: Ist es zutreffend, dass im Wirtschaftsministerium bereits im August 1994 der Auftrag erteilt wurde, wegen strafrechtlicher Relevanz den Fall Pilz an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten?
Da ich selber in der Zeit nicht im Amt war, kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten, aber vielleicht schriftlich.
Ich wiederhole noch mal die erste Frage, die ich als Zusatzfrage hatte. Wann war der Landesregierung bekannt, dass Lieferungen aus verbundenen Unternehmen für den Standort Albrechts erfolgten?
Gut, dann halten wir das so fest. Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Frau Abgeordnete Nitzpon.
Die PDS-Fraktion beantragt, die Frage und die Antwort an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik zu überweisen.
Danke, Herr Minister. Wir werden den Antrag abstimmen. Wer für die Überweisung stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das reicht auch so. Die Frage ist damit überwiesen. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/1044. Herr Abgeordneter Ramelow, bitte schön.
Das Oberverwaltungsgericht Weimar untersagte am 29. September 2000 im Einklang mit dem Ladenschlussgesetz den Erfurter Einzelhändlern die Ladenöffnung am Sonntag, dem 1. Oktober 2000 und am Dienstag, dem 3. Oktober 2000. Diese Entscheidung wurde in Erfurt nicht durchgesetzt.
1. Wem wurde die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Weimar vom 29. September 2000 zur Durchsetzung zugestellt?
2. Gedenkt die Landesregierung Maßnahmen gegen den Adressaten der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wegen Nichtdurchsetzung der Untersagung der Ladenöffnung einzuleiten?
3. Sieht sich die Landesregierung als Aufsichtsführende in Sachen Gewerberecht in der Pflicht, Maßnahmen zu veranlassen, die eine Verhinderung des Verstoßes gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Weimar zum Inhalt gehabt hätten?
4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus dem Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz am 1. und 3. Oktober 2000 in Erfurt zur Verhinderung ähnlicher Verstöße?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage, Herr Abgeordneter Ramelow, wie folgt:
Mit dem Beschluss vom Freitag, dem 29. September 2000, hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht festgelegt, dass entgegen einer Verordnung der Stadt Erfurt die Geschäfte am 3. Oktober nicht geöffnet werden dürfen. Ich weise darauf hin, dass der Beschluss des OVG sich ausschließlich auf den 3. Oktober, nicht aber auf Sonntag, den 1. Oktober, bezieht. Am Montag, dem 2. Oktober 2000, hat das durch die Presse informierte Thüringer Ministerium für Soziales,
Familie und Gesundheit telefonisch die Stadt und die Geschäftsleitung des Einzelhandelsverbandes aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Geschäfte am Tag der Deutschen Einheit geschlossen bleiben. Offensichtlich hatten aber mehrere Verkaufsstellen ungeachtet der gerichtlichen Entscheidung am 3. Oktober geöffnet.
Zu Frage 1: Die Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 29. September 2000 wurde den im Verfahren Beteiligten, der Stadt Erfurt und der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen, zugestellt.
Zu Frage 2: Ja. Nachdem die Ämter für Arbeitsschutz zahlreiche Verstöße gegen die Ladenschlussvorschriften feststellen mussten, wird z.Zt. die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die betreffenden Handelsunternehmen geprüft.