Protokoll der Sitzung vom 14.12.2000

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin erstens stolz, dass ich Mitglied in einer Feuerwehr bin, zweitens bin ich als Bürgermeister Dienstherr von einer Feuerwehr. Ich weiß also, was das auch für Vorteile bringt. Drittens, denke ich, sollten wir, wenn es auch schon spät ist und wir manchmal so lockere Bemerkungen machen, ab und zu mal daran denken, dass das echtes Ehrenamt ist, was hier geleistet wird, und die Leute setzen dazu auch noch ihr Leben ein.

(Beifall bei der CDU)

Aber das wird ja so locker vom Hocker einfach so unter den Tisch gekehrt, es passt ja nicht so richtig in die Zeit hinein. Man schreit nach einem Ehrenamtsgesetz, aber wenn man wirklich ein Ehrenamt in Ausübung sieht, dann macht man lockere Bemerkungen darüber. Ich mache mir da gar nichts draus, ich trage gern den blauen Rock, wenn ich ihn ab und zu mal anhabe. Ich finde jedenfalls, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass dieser Gesetzentwurf, dass diese Änderung, die wir als CDU-Fraktion hier eingebracht haben, dafür haben wir in Übereinstimmung mit unserer Landesregierung entsprechend dieses Geld lockergemacht und da kann man sich darüber streiten, Sie, Herr Dittes, bezeichnen es als Mogelpackung. Ich denke, es ist in Übereinstimmung und in Gesprächen auch mit dem Thüringer Feuerwehrverband dieses geschehen, dass wir gesagt haben, was nutzt es uns, wenn wir bestimmte Fahrzeuge und Häuser haben, wenn wir aber nicht die dazu ordentlich ausgebildeten Leute haben. Das war für uns das Entscheidende, dass wir uns nicht zu einer Mogelpackung - wir haben das abgesprochen und sagen das auch laut und deutlich, dass wir dieses Geld hier dafür einsetzen. Wir werden damit dauerhaft die Ausbildung sichern im Lande und ich betone das "dauerhaft", denn es gab natürlich auch immer wieder Streit und ich will nicht noch einmal daran erinnern, dass der letzte Innenminister das Ganze abschaffen wollte. Wir haben das Gott sei Dank, Herr Pohl, auch gemeinsam jetzt fortgeführt. Ich glaube, das ist das Entscheidende, dass dieses gelungen ist. Und, Herr Dittes, Sie werden sich wundern, wir jedenfalls - Sie sind ja so konsequent, indem Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen, aber beim Haushalt und beim Geld wollen Sie nicht zustimmen, so sind Sie halt, das kann man Ihnen natürlich am Ende auch nicht mehr übel nehmen - bitten darum, dass diesem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung gegeben wird. Ich sage jetzt schon an, wir werden auch - und auch das waren viele Hinweise

der Kameraden vor Ort - und auch im Interesse der Schule und der Entbürokratisierung, wir werden auch noch auf den Weg bringen in den weiteren Haushaltsberatungen, dass wir auch die Frage der Verpflegung, des Verpflegungsgeldes. Auch dieses werden wir noch in einem Antrag zu den Haushaltsberatungen regeln, dass auch dieses noch für die Feuerwehrleute hingebracht wird. Das hilft am Ende den Kommunen und den Feuerwehrleuten, denen ich an der Stelle noch einmal ausdrücklichen Dank sagen möchte für ihre Arbeit für den Freistaat Thüringen.

(Beifall bei der CDU)

Das war kurz und bündig in allen drei Beiträgen. Auch die Landesregierung sieht keinen weiteren Redebedarf. Damit schließen wir die Aussprache und kommen zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion in Drucksache 3/1068 in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 3/1179 die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Das ist große Einmütigkeit, wenn nicht sogar Einstimmigkeit. Ich bitte um Gegenstimmen. Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme. Dann bitte ich das hohe Haus, sich von den Plätzen zu erheben, wer zustimmt.

(Heiterkeit im Hause)

Danke schön. Auch hier frage ich noch einmal die Gegenstimmen ab. Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Auch nicht bei der Schlussabstimmung, damit einstimmig von diesem Hause so verabschiedet.

(Beifall bei der CDU)

Jetzt kommen wir zum gemeinsamen Aufruf der Tagesordnungspunkte 7 und 11, und zwar

Bericht über die Beteiligung des Freistaats Thüringen an der Landesbank HessenThüringen und Finanzierung der Beteiligung sowie Anträge des Thüringer Finanzministeriums auf Einwilligung in zwei überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2000 Antrag der Landesregierung - Drucksache 3/1137 dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses - Drucksache 3/1165 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/1171 Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/1176

Als Berichterstatter wurde der Abgeordnete Emde bestimmt. So weit TOP 7 und nun TOP 11.

Berichtsersuchen an die Landesregierung zum Landeswohnungsbauvermögen Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/1136

Jetzt frage ich zunächst: Wird eine Begründung zum Antrag der PDS in Drucksache 3/1136 durch den Einreicher gewünscht? Das ist nicht der Fall, denn die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 nach unserer Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Dann rufe ich zunächst einmal den Sofortbericht der Landesregierung auf und bitte Herrn Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei dem Wohnungsbauvermögen des Freistaats handelt es sich zum einen um Wohnungsbaudarlehen, die von der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt in den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung mit Haushaltsmitteln des Landes vergeben wurden. Diese Kredite valutieren derzeit noch in Höhe von ca. 1,24 Mrd. DM. Zum anderen handelt es sich um Wohnungsbaudarlehen, die die Thüringer Aufbaubank seit 1995 mit Haushaltsmitteln des Landes ausgereicht hat. Der Darlehensrestbestand beträgt hier 105 Mio. DM. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Freistaat bei der Vergabe von neuen Treuhandmitteln in der Zwischenzeit nur noch die Thüringer Aufbaubank einschaltet, so dass im Zeitverlauf der Darlehensbestand bei der TAB zunehmen, bei der Labo hingegen abnehmen wird. In beiden Fällen handelt es sich jeweils um zinsverbilligte, teilweise sogar zinslos gestaltete Darlehen, die insbesondere zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus, der Modernisierung von Wohnraum sowie der Förderung des Erwerbs von Eigenwohnraum ausgereicht worden sind. Durch Treuhand bzw. Geschäftsbesorgungsverträge ist sichergestellt, dass die von den Endkreditnehmern an die Landesbodenkreditanstalt bzw. Thüringer Aufbaubank geleisteten Zins- und Tilgungsrückflüsse wiederum an den Freistaat abgeführt werden. Seit 1991 sind auf diese Weise 168,7 Mio. DM an Zinsen und Tilgungen an den Freistaat Thüringen zurückbezahlt worden. Mit der nun erfolgten Veräußerung von Teilen des Wohnungsbauvermögens sind nur Tilgungsrückflüsse aus den von der Landesbodenkreditanstalt vergebenen Darlehen betroffen. Die in dem Zeitraum August 2001 bis August 2030 anfallenden Tilgungsrückflüsse in Höhe von nominal 724 Mio. DM sind zum Preis von 327,5 Mio. DM an ein meistbietendes Kreditinstitut veräußert worden. Dieser Höchstpreis ist im Wege einer beschränkten Ausschreibung ermittelt worden. Die Differenz zu dem höheren Nominalwert der Darlehensforderung folgt aus dem Zinsvorteil des Freistaats, den der Freistaat aufgrund der Sofortzahlung erhält, denn anstelle von jährlichen Ratenzahlungen von durchschnittlich 24 Mio.

DM über einen Zeitraum von 30 Jahren wird nun ein Gesamtbetrag von 327,5 Mio. DM auf einen Schlag gezahlt. Die Ratenzahlungen von durchschnittlich 24 Mio. DM fehlen künftig dem allgemeinen Landeshaushalt bis zum August 2030 und diese Einnahmeminderung gilt es bei der Aufstellung künftiger Haushalte zu kompensieren. Im Haushaltsjahr 2001 kann zunächst noch die im Februar 2001 aus dem Treuhandvertrag resultierende Einnahme aus den Rückflüssen verbucht werden. Zusätzlich ist bei der Gesamtabrechnung für die in der Vergangenheit von der Labo abgeführten Zahlungen noch ein Spitzenausgleich zu erwarten, so dass der Ansatz unverändert bleiben kann. Auch im Haushaltsjahr 2002 ist derzeit kein Änderungsantrag erforderlich. Trotz des Forderungsverkaufs ist zu erwarten, dass der Freistaat aufgrund der vorzeitigen Tilgung von Darlehen überplanmäßige Einnahmen erhält. Diese Einnahmen stehen dann nach den Regelungen des Kaufvertrags mit der Labo wieder dem Freistaat zu und können die Einnahmeminderung aus dem Forderungsverkauf kompensieren. Ein Teil der eventuell entstehenden Einnahmeausfälle kompensieren wir natürlich im Jahre 2002 über die auch zu erwartenden Ergebnisausschüttungen unserer Beteiligung an der Helaba.

Die von der Landesregierung angestrebte Beteiligung an der Helaba ist am günstigsten durch den Verkauf der Wohnungsbauforderungen zu erreichen, denn hiermit wird im Interesse der Haushaltskonsolidierung eine Erhöhung der Nettokreditaufnahme vermieden. Positiv wirkt sich ferner aus, dass das im historischen Vergleich immer noch niedrige Zinsniveau zu einem hohen Barwert und damit attraktiven Kaufpreis für die Forderungen führt. Dies zum Sofortbericht der Landesregierung.

(Beifall bei der CDU)

Der Abgeordneter Emde wird die Berichterstattung für den Ausschuss vortragen.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, der Haushalts- und Finanzausschuss hat zu der vorliegenden Drucksache am 12. Dezember beraten. Er hat dort mehrheitlich beschlossen, dass der vorliegende Antrag angenommen wird. Allerdings muss ich dazu sagen, dass der Landesrechnungshof zu Punkt 3 der Vorlage haushaltsrechtliche Bedenken angemeldet hatte. Da ja nun weitere Anträge vorliegen, bitte ich, das dann einfach im Weiteren auch zu berücksichtigen.

(Beifall bei der CDU)

Frau Nitzpon, ich nehme an, Sie beantragen die Aussprache.

Ja, so ist es. Die Aussprache zum Bericht beantragt die PDS.

Die PDS-Fraktion beantragt die Aussprache zum Bericht und ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Jaschke, CDUFraktion.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, im Sommer 1992 haben wir in diesem Haus den Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation der Länder Hessen und Thüringen beschlossen und diesem zugestimmt. In diesem Staatsvertrag ist dem Land Thüringen eine Option eingeräumt worden, sich als Mitgewährträger am Stammkapital der Helaba zu beteiligen. Die Landesregierung beabsichtigt nun, diese Option auszunutzen und für 300 Mio. DM einen Anteil von 5 Prozent oder, wie man heutzutage sagt, 5 vom Hundert am Stammkapital der Helaba zu erwerben. Auf den ersten Blick scheint dies ein ungünstiges Ergebnis zu sein, da mit teurem Geld nur ein Minimum an Gesellschafterrechten eingekauft wird. Auf den zweiten Blick offenbart sich hingegen, dass diese geringen Mitwirkungsmöglichkeiten Thüringens nur für das laufende operative Geschäft gelten. Und an dieser Stelle ist das auch gut so, denn typische Bankaufgaben sollten in die Hände der Profis gelegt und nicht vom staatlichen Denken beeinflusst werden.

(Beifall bei der CDU)

Die strategisch wichtigen Richtungsentscheidungen dagegen, die von der Bank vorgenommen werden, meine Damen und Herren, wie etwa die mögliche Fusion der Helaba mit irgendeiner anderen Bank oder ein Rechtsformwechsel der Landesbank oder grundlegende Richtungsänderungen der Geschäftspolitik oder das Eingehen von Beteiligungen an sich bedürfen der einstimmigen Zustimmung aller Gewährträger. Im Klartext heißt das: Thüringen hat mit seiner geringen Quote von nur 5 Prozent ein Vetorecht bei sämtlichen Maßnahmen von strategischer Bedeutung für die Gesamtbank. Das ist richtig so und ist gut so.

(Beifall bei der CDU)

Hierin erschließt sich der tiefere Sinn für die Beteiligung, denn angesichts der in der Bankenwelt zunehmenden Konzentrationsprozesse ist auch der Tag nicht mehr fern, an dem die Helaba sich einen Partner suchen wird. Das Land möchte bei dieser Partnerwahl im wohlverstandenen Sinne im Landesinteresse ein Wörtchen mitreden und damit sicherstellen, dass eine solche neue Bank

oder mögliche neue Bank auch künftig die Thüringer Wirtschaft unterstützt. Meine Frage dazu oder die Aussage dazu: Wo nehmen wir nun die Mittel dafür her? Die Beteiligung an der Helaba soll mittels der Veräußerung von Wohnbauvermögen des Freistaats Thüringen refinanziert werden. Dieses Vermögen besteht bekanntlich zum größten Teil aus haushaltsfinanzierten Darlehensforderungen der Bayrischen Landesbodenkreditanstalt, kurz Labo genannt. Die Tilgungsleistungen und Zinsen auf diese Forderungen hat die Labo an den Freistaat abzuführen, so dass dieser letztlich wirtschaftlicher Inhaber der Forderungen ist.

Meine Damen und Herren, auch hier scheint die Veräußerung dieses Vermögens auf den ersten Blick kein lukrativer Handel zu sein. Für Forderungen in Höhe von 724 Mio. DM erhält nämlich der Freistaat nur einen Kaufpreis von rund 327/328 Mio. DM. Doch muss hier darauf geachtet werden, dass man nicht Äpfel mit Birnen vertauscht. Die 724 Mio. DM hätte der Freistaat ohne Verkauf nicht sofort erhalten, sondern über einen Zeitraum von 30 Jahren in Jahresraten von rund 24 Mio. DM bekommen. Im Fall einer sofortigen Realisierung dieses Gegenwertes sind leider, jedoch selbstverständlich Abschläge hinzunehmen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich deshalb abschließend Folgendes sagen: Für die Finanzierung der Helaba-Beteiligung ist mir persönlich ein Verkauf eines Teils des Wohnbauvermögens lieber als eine Erhöhung der Nettokreditaufnahme oder gar ein Verkauf der restlichen Jenoptik-Aktien, denn wir tauschen ein totes Kapital, dessen Verwendung sich nur noch auf die Rückflüsse in den allgemeinen Haushalt beschränkt, gegen eine werthaltige Kapitalbeteiligung mit Gestaltungsrechten. Dies erscheint mir im Interesse einer aktiven Rolle unserer Politik die allemal sinnvollere Variante.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch auf einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion aufmerksam machen. Nummer 3 des Antrags der Landesregierung wird wie folgt geändert:

3. Der Landtag stimmt zu, dass im Haushaltsjahr 2000 eine Rücklage in Höhe von 27,5 Mio. DM gebildet wird.

Begründen will ich diese Änderung wie folgt: Die Unabweisbarkeit der überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 27,5 Mio. DM im Haushaltsjahr 2000 ist nicht gegeben. Die Mittel sollen deshalb einer Rücklage zugeführt werden, die im Haushaltsjahr 2001 aufgelöst wird.

Meine Damen und Herren, die Änderungsanträge für den Doppelhaushalt liegen bei der Verwaltung vor und werden im Rahmen der Haushaltsbearbeitung mit bearbeitet. Ich bedanke mich.

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat sich der Abgeordnete Höhn, SPD-Fraktion, zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, um es vorweg gleich auf den Punkt zu bringen, das Ergebnis der Beratung innerhalb der SPD-Fraktion zu diesem Antrag der Landesregierung lautet: Ablehnung. Ich will die Gründe für diese Ablehnung in mehreren Punkten hier darlegen. Wir haben gehört vom Herrn Minister, auch der Kollege Jaschke hat darauf hingewiesen, dass das Land sich mit 5 Prozent an der Landesbank Hessen-Thüringen beteiligen will, zu einem Preis - und ich wiederhole ihn noch einmal - von 300 Mio. DM. Was können wir als Land Thüringen von dieser Beteiligung erwarten? Das ist hier die Frage, die sich als Erstes stellt. Es wird nicht bestritten, weder vom Minister im Ausschuss, auch sonst, dass mit 5 Prozent Beteiligung eine Einflussnahme auf den laufenden Geschäftsbetrieb der Bank überhaupt nicht zu erwarten ist, im Übrigen auch nicht mit 10 Prozent für die beabsichtigte hessische Beteiligung.

(Zwischenruf Abg. Jaschke, CDU: Soll ja auch nicht sein.)

Was man sich erhofft - ich komme noch dazu, Herr Kollege Jaschke, nur Geduld -, ist eine stärkere Einflussnahme bei so genannten grundsätzlichen oder strukturellen Entscheidungen. Aber, meine Damen und Herren, welche grundsätzlichen strukturellen Entscheidungen, außer dass möglicherweise irgendwann Fusionen auf diesem Gebiet anstehen, sind denn hier zu erwarten? Und dafür ein Preis von 300 Mio. DM, wo noch hinzukommt, dass über diese ganze Frage der Beteiligungen von Ländern an Landesbanken ja noch ein Damoklesschwert schwebt! Vielleicht ist das in Vergessenheit geraten, dass bei der EU in Brüssel eine Klage von Privatbanken anhängig ist, die sich gerade - im speziellen Fall betrifft das das Land Nordrhein-Westfalen, wo einige Privatbanken Klage führen gegen die West-LB bezüglich der Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen. Es handelt sich zwar hier um andere Größenordnungen, um andere Beteiligungsgrößenordnungen, das ist schon richtig, aber die vom Finanzminister und von Ihnen, meine Damen und Herren, erhofften Beteiligungen könnten möglicherweise durch dieses Urteil in Brüssel auch noch gekappt oder beschnitten werden oder vielleicht ganz wegfallen. Und dann haben wir 300 Mio. DM noch viel mehr, aus meiner Sicht, in den Sand gesetzt.

(Zwischenruf Abg. T. Kretschmer, CDU: Schröder war da.)

Das ist ein Punkt für unsere Ablehnung zu dieser Finanzierung, es kommt noch ein weiterer, ganz wesentlicher hinzu. Uns gefällt die Art und Weise der Finanzierung einer

solchen beabsichtigten Beteiligung ganz und gar nicht. Wir haben gehört, es soll aus dem Vermögen des Wohnungsbauvermögens aus den Tilgungsfälligkeiten bezahlt werden. Um es noch einmal zu wiederholen, vielleicht ist das nicht so deutlich geworden: Wir verzichten auf einen Anteil über 30 Jahre, also wir verzichten auf Tilgungsfälligkeiten von 724 Mio. DM um abgezinst 327,5 Mio. DM zu erlösen. Nur so viel zu den Relationen, was uns der ganze Spaß tatsächlich kostet.

Lassen Sie mich an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass es ja einen jährlichen Zahlungsstrom, vom Minister auch dargelegt, von ca. 25 Mio. DM, die so sicher wie das Amen in der Kirche in den Landeshaushalt geflossen sind, für eine doch recht zweifelhafte Rendite an einer Landesbank, von der wir nicht wissen, in welcher Größenordnung sie kommt, wenn sie denn überhaupt kommt, möglicherweise. Das ist ein weiterer Grund für unsere Ablehnung.

Meine Damen und Herren, es sei mir an dieser Stelle gestattet, weil wir ja nun eine gemeinsame Beratung mit dem Tagesordnungspunkt 11 haben, genau an dieser Stelle sozusagen diesen Punkt mit zu behandeln, denn, meine Damen und Herren, schon jetzt ist abzusehen, dass der Wohnungsbau, nämlich die Modernisierung des Wohnungsbestandes und die Sanierung von Wohnquartieren, weit unterfinanziert ist. Die Situation wird sich im Übrigen weiter verschlechtern und es kann auch nicht damit gerechnet werden, dass sich das Wohnungsbauvermögen in den kommenden Jahren wieder im ursprünglichen Umfang aufbaut. Durch die Umstellung des Großteils der Förderprogramme auf die Zinsverbilligung von Darlehen aus dem Jahr 1994 fallen hier keine Rückflüsse und keine Tilgungsraten an. Das Wohnungsbauvermögen und damit die Fördermöglichkeiten in diesem Bereich werden damit auf Jahre drastisch reduziert, das sollten wir zur Kenntnis nehmen. Es gibt aber auch in den kommenden Jahren noch wirklich genug in der Modernisierung, in der Wohnumfeldverbesserung und der Sanierung von Wohnquartieren zu tun, denn rund ein Drittel des Wohnungsbestandes ist noch nicht modernisiert und oftmals handelt es sich jetzt noch um genau die Objekte, die mit sehr großem Aufwand nur zu modernisieren bzw. zu sanieren sind.

Es kommt noch hinzu: Die Bevölkerungsentwicklung zwingt geradezu zum Abriss von ca. 3.000 bis 5.000 Wohneinheiten jährlich in den nächsten Jahren.

(Zwischenruf Abg. T. Kretschmer, CDU:... wollte was anderes - Neubau auf Teufel komm raus.)

Lassen Sie mich doch zu Ende führen, worauf ich hinaus will. Diese Last können die Wohnungsunternehmen nicht allein tragen. Der Bund stellt dafür 700 Mio. DM für die neuen Länder zur Verfügung. Diese Mittel sind im Übrigen zusätzlich eingeplant und gehen nicht zulasten der

Wohnungs- und Städtebauförderung, aber Voraussetzung, meine Damen und Herren, ist die Mitfinanzierung der Länder. Was machen Sie, was macht die Landesregierung? Sie beschließt den Verkauf des Wohnungsbauvermögens und zeitgleich peitschen Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion, Ihre Änderungsanträge durch den Haushalts- und Finanzausschuss, wo weitere Kürzungen der Mittel im Wohnungsbau vorgesehen sind. Die Zahlen muss ich Ihnen hier nicht darlegen, die kennen Sie sehr genau. Die durch den Verkauf des Wohnungsbauvermögens verursachten Mindereinnahmen sind in diesen Anträgen ja noch gar nicht berücksichtigt, die Sie vorgelegt haben; das kommt noch dazu. Ich bin mal gespannt, wie Sie das regeln wollen.