Ich begrüße die Damen und Herren Abgeordneten, die Vertreter der Landesregierung und die Vertreter auf der Besuchertribüne und eröffne unsere 32. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am heutigen 14. Dezember 2000. An meiner Seite haben Platz genommen als Schriftführer die Frau Abgeordnete Wackernagel und der Abgeordnete Pohl. Herr Abgeordneter Pohl wird die Rednerliste führen. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt der Ministerpräsident Dr. Vogel, Herr Minister Köckert - da wird mir angekündigt, ab 14.00 Uhr sei er da. Das Gleiche trifft wohl für den Abgeordneten Gentzel zu und auch für den Abgeordneten Buse und den Abgeordneten Dr. Zeh. Es haben sich weiter entschuldigt Frau Abgeordnete Dr. Klaus, Frau Abgeordnete Neudert, Frau Abgeordnete Dr. Fischer und Frau Abgeordnete Dr. Stangner.
Ich möchte einige allgemeine Hinweise zunächst einmal geben: 13.00 Uhr wird wieder eine Ausstellung eröffnet, die letzte für dieses Jahr, und zwar in der 1. Etage im Zwischenbau, eine Ausstellung des Malers und Grafikers Klaus-Dieter Kerwitz aus Nordhausen.
Zu TOP 1: Zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD "Thüringer Gesetz über die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand an das Bau- und Dienstleistungsgewerbe" - Drucksache 3/713 - wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/1167 - verteilt.
Zu TOP 4: Der federführende Innenausschuss wird den Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/1013 voraussichtlich erst im Laufe des Tages abschließend beraten. Erst danach kann dieser Tagesordnungspunkt aufgerufen werden. Für die noch zu verteilende Beschlussempfehlung ist außerdem eine Kürzung der Frist nach § 58 Abs. 1, zweiter Fall, Geschäftsordnung erforderlich, über die wir schon jetzt vorsorglich abstimmen sollten. Ich rufe das dann gleich an dieser Stelle auf. Wer mit der Fristverkürzung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Es genügt einfache Mehrheit. Danke, die ist erreicht. Gegenstimmen? Nicht der Fall. Enthaltungen? Eine entsprechende Anzahl von Enthaltungen.
Jetzt zu TOP 5 a und b: Der mitberatende Justizausschuss wird den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 3/1068 - voraussichtlich erst im Laufe des Tages abschließend beraten. Auch dieser Tagesordnungspunkt kann erst danach aufgerufen werden. Für die noch zu verteilende Beschlussempfehlung ist außerdem, wie bereits eben gehandhabt, eine entsprechende Fristverkürzung er
forderlich. Auch darüber sollten wir schon jetzt abstimmen. Auch hier genügt, wie gesagt, die einfache Mehrheit. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke, das ist die übergroße Mehrheit. Enthaltungen? Gegenstimmen? Eine entsprechende Anzahl von Gegenstimmen. Für den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD "Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes" - Drucksache 3/1081 - wurde durch den federführenden Innenausschuss mit Zustimmung der Antragsteller die Erledigung erklärt. Dazu wurde eine Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in Drucksache 3/1161 verteilt.
Jetzt zu TOP 6: Der Ältestenrat hat vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung "Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes" - Drucksache 3/1138 - heute in erster und morgen in zweiter Beratung aufzurufen. Gemäß § 66 Abs. 1 Geschäftsordnung muss dafür eine Kürzung der nach § 58 Abs. 1, erster Fall, vorgeschriebenen Frist, also Frist zwischen erster und zweiter Beratung, für den Gesetzentwurf beschlossen werden. Für den Fall einer Ausschussüberweisung ist außerdem eine Kürzung der Frist nach § 58 Abs. 1, zweiter Fall, erforderlich, über die wir schon jetzt vorsorglich mit der ersten Fristverkürzung abstimmen sollten. Es genügt jeweils die einfache Mehrheit. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Das ist die übergroße Mehrheit. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei einer Anzahl von Enthaltungen so beschlossen. Es wird vorgeschlagen, die erste Beratung heute, damit wir sicher gehen können, auf jeden Fall vor der Mittagspause... Da gibt es schon eine Meldung. Herr Stauch.
Wir sind einverstanden mit dem Aufruf vor der Mittagspause. Wir bitten aber, frühestens 11.30 Uhr aufzurufen.
Frühestens 11.30 Uhr, das hängt mit der Anwesenheit des Innenministers zusammen. Gut, dann, denke ich, können wir auch so verfahren und sehen entsprechend auf die Uhr und machen aber einen Tagesordnungspunkt zu Ende. Wenn dann die entprechende Zeit ran ist, würden wir das KAG aufrufen.
Zu TOP 7: Die angekündigte Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu dem Antrag der Landesregierung - Bericht über die Beteiligung des Freistaats Thüringen an der Landesbank Hessen-Thüringen und Finanzierung der Beteiligung sowie Anträge des Thüringer Finanzministeriums auf Einwilligung in zwei überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2000 - hat die Drucksachennummer 3/1165. Als Berichterstatter wurde Abgeordneter Emde benannt.
Damit kommen wir zur Fragestunde - TOP 12: Folgende Mündlichen Anfragen kommen für die heutige Sitzung hinzu, dies sind die Drucksachen 3/1149, 3/1157, 3/1158 sowie 3/1160.
Dann hat die Landesregierung angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 8 a und b sowie 10 und 11 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. So weit das, was ich von hier aus zu ergänzen hatte.
Ich frage: Wird der vorliegenden Tagesordnung widersprochen? Das ist der Fall. Frau Abgeordnete Nitzpon.
Die PDS-Fraktion beantragt, den Tagesordnungspunkt 7, Antrag der Landesregierung, Bericht über die Beteiligung des Freistaats Thüringen an der Landesbank Hessen-Thüringen und Finanzierung der Beteiligung sowie Anträge des Thüringer Finanzministeriums auf Einwilligung in zwei überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2000, gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 11 unserer Fraktion, Berichtsersuchen an die Landesregierung zum Landeswohnungsbauvermögen, zu beraten.
Die SPD-Fraktion beantragt, den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung - Drucksache 3/927 - in die heutige Tagesordnung aufzunehmen. Ich möchte selbst zur Begründung sprechen.
Gibt es noch weitere Änderungsbegehren? Das ist nicht der Fall. Dann würde ich Herrn Pidde zunächst zur Begründung der Eilbedürftigkeit seines Antrags aufrufen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zu Recht sagen Sie aus dem Mittelblock "schon wieder". Das Papier ist auch schon ein bisschen vergilbt und es zeigen sich auch schon die ersten Eselsohren,
weil die Drucksache ja schon mehrfach von der Ältestenratsmappe in den Ordner für die Plenarsitzungen gewandert ist und zurück. Es hat das Datum vom 01.09. und ich frage mich, warum die Mehrheit hier im hohen Haus
Die Mitwirkungsrechte des Landesrechnungshofs und der Datenschutzbeauftragten sollen verbessert werden.
Sie sollen nicht nur die Kontrolle der Landesregierung und des Landtags vornehmen, sondern sie sollen auch empfehlenden und beratenden Charakter in ihre Arbeit mit einbringen. Und wenn Sie aus dem Mittelblock das nicht wollen, dann sagen Sie es doch.
Wenn Sie die Teilnahme des Landesrechnungshofs und der Datenschutzbeauftragten an den Ausschuss-Sitzungen nicht möchten, dann lehnen Sie doch unseren Antrag einfach ab, aber, meine Damen und Herren, lassen Sie uns doch wenigstens darüber sprechen. Lassen Sie uns die Argumente austauschen und lassen Sie uns das Für und Wider benennen.
Deshalb beantragt die SPD-Fraktion heute erneut die Aufnahme in die Tagesordnung. Falls - ich schaue wieder in die Mitte - Sie das wiederum ablehnen, dann sagen Sie uns doch bitte: Wann könnten Sie denn bereit sein, mit uns darüber zu reden?
Herr Abgeordneter Pidde, es gibt verbürgte Fristen, da wird dies dann spätestens der Fall sein. Ich frage: Gibt es Widerrede dazu? Das ist nicht der Fall, dann stimmen wir darüber ab. Wer dem Wunsch der SPD-Fraktion, Aufnahme der Drucksache 3/927, folgt, den bitte ich um das Handzeichen. Das war eine Anzahl von Jastimmen. Gegenstimmen? Danke. Gibt es auch Enthaltungen? Das ist dann mit Mehrheit abgelehnt.
Jetzt haben wir noch den Antrag der PDS-Fraktion, die gemeinsame Beratung der Punkte 7 und 11. Wer diesem Antrag folgt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Das ist eine Mehrheit. Gegenstimmen? Einige Gegenstimmen. Enthaltungen? Eine Anzahl von Enthaltungen. Dann mit Mehrheit aber trotzdem so beschlossen.
Damit haben wir alle Wünsche abgearbeitet und ich stelle die Tagesordnung einschließlich der eben vorgenommenen Abstimmungen als festgestellt fest.
Jetzt kommen wir zur Abarbeitung der Tagesordnung selbst, und zwar zunächst Aufruf des Tagesordnungspunkts 1
Thüringer Gesetz über die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand an das Bau- und Dienstleistungsgewerbe Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 3/713 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik - Drucksache 3/1146 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/1167 ZWEITE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 3/713 -, Thüringer Gesetz über die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand an das Bau- und Dienstleistungsgewerbe. Beratungen: Durch Beschluss des Landtags vom 7. Juni 2000 ist der oben genannte Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik federführend und den Justizausschuss begleitend überwiesen worden. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik hat den Gesetzentwurf in seiner 8. Sitzung am 29. Juni 2000, in seiner 11. Sitzung am 7. September 2000 und in seiner 13. Sitzung am 9. November 2000 beraten und in seiner 11. Sitzung am 7. September 2000 eine große öffentliche Anhörung durchgeführt. Der Justizausschuss hat den Gesetzentwurf gemäß § 81 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung in seiner 15. Sitzung am 6. Dezember 2000 beraten. Beschlussempfehlung: Der Gesetzentwurf wird abgelehnt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Abgeordnete Kallenbach hat über die Beratungen des Wirtschafts- und Justizausschusses des mit Beschluss des hohen Hauses vom 7. Juni überwiesenen Antrags der SPD berichtet. Kurz hat er auch gestreift, dass der Ausschuss mit eigenem Beschluss eine Anhörung in öffentlicher Sitzung durchgeführt hat. Völlig außer Acht gelassen wurde aber sowohl in der Ausschussberatung als auch im gegebenen Bericht die Tatsache, dass der § 97 des Gesetzes gegen die Wettwerbsbeschränkung im Kontext mit dem europäischen Regelwerk und dem Vergaberechtsänderungsgesetz eine Option öffnet, die in gesetzgeberischer Kompetenz des Landes ausgefüllt werden sollte und ordnungspolitische, arbeitsmarktpolitische und tarifpolitische Akzente setzen könnte in der Vergabe von Bau- und Dienstleistungsaufträgen. Es wurde auch nicht vollständig darüber informiert, dass trotz teilweise kontroverser, Pround Kontraausführungen in der Anhörung aber sehr wohl Möglichkeiten deutlich wurden, dieses Gesetz auch mit europäischem Maßstab und Kommissionsanspruch durch Änderung in § 3 des Gesetzentwurfs, und zwar durch Bezugnahme auf für allgemeinverbindlich zu erklärende Tarifverträge der jeweiligen Branchen anstelle der bisherigen erfolgten Bezugnahme auf gültige Tarifverträge in Übereinstimmung zu bringen wären. Diesem Weg wurde mehrheitlich im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik nicht gefolgt, und das trotz der Übereinstimmung darüber, dass fairer Wettbewerb gefördert und Maßnahmen gegen Sozialdumping notwendig sind. Wie die Ausschusszusammensetzung ist, meine Damen und Herren, das ist hinlänglich bekannt: achtmal CDU, dreimal PDS, zweimal SPD; damit ist auch klar, wie mit solchen Gesetzesinitiativen umgegangen wird.
Ja, das ist völlig sachlich. Das ist eine sachliche Feststellung, dass die breite Mehrheit hier sitzt und entscheidet der Mittelblock bei den Dingen, die wir zu erörtern haben, dass das alles nicht weiter interessant ist, sondern weil die Erde eine Scheibe ist, weil Sie das so beschlossen haben.
Ich bitte doch hier sachlich zu bleiben. Herr Abgeordneter Krauße, das ist zumindest am Anfang eine Rüge.
Ja, das ist der Umgang hier im hohen Hause, wenn es um so ernste Angelegenheiten geht wie um die Frage eines Vergabegesetzes.
Meine Damen und Herren, dieses Vergabegesetz, das die SPD-Fraktion eingebracht hat, ist im Prinzip keine Erfindung der SPD, sondern es ist einfach eine sachliche Übernahme aus anderen Bundesländern, wo sehr wohl der Herr Ministerpräsident immer sagt, wir streben in Thüringen bayerische Verhältnisse an. Es ist der SPD gedankt, dass ein CSU-Antrag aus Bayern hierher in unser hohes Haus überwiesen worden ist, um sich damit zu beschäftigen. Für die CSU und für Bayern ist es eine kluge Politik und für diesen Mittelblock ist es eine ungeeignete Politik. Die Möglichkeiten, die uns der Gesetzgeber eingeräumt hat, nämlich zu sagen, lasst uns die Aufträge an kleinere und mittelständische Betriebe nach Vergabekriterien gesetzlich und nicht untergesetzlich regeln, also nach einer Richtlinie einfach vergeben, sondern nach einem Gesetz, das uns die Möglichkeit gibt, die Sache, wenn wir es im ganzen Bundesgebiet so abgedeckt hätten, über den Bundesrat auch eine entsprechende bundesgesetzgeberische Initiative ergreifen können, das lehnen Sie einfach ab, indem Sie sagen, das Gesetz sei zwar für Bayern gut, würde in Bayern die bayerischen Unternehmer vor Thüringer Unternehmen schützen und die Mauer errichten. Aber statt dann gleichzeitig den gleichen Weg zu gehen wie das Saarland oder wie Bayern und wie andere Bundesländer, die von Ihrer Partei mehrheitlich im Regionalparlament geführt werden, statt diesen klugen Weg selber mitzugehen, lehnen Sie ihn einfach ab, sagen, das sei ungeeignet, weil der Wettbewerb damit nicht aufgehalten werden kann. Wir haben es im Baugewerbe mit einem ruinösen Dumpingwettbewerb zu tun, bei dem die Thüringer Menschen, die dort arbeiten, die Opfer sind genauso wie die Unternehmen, die auf diese Art und Weise aus dem Wettbewerb gedrängt werden.