Protokoll der Sitzung vom 25.01.2001

eine oder andere Debatte nicht so lange und ausschweifend geführt wird, aber sie schafft Chancengleichheit zwischen den Fraktionen in diesem Landtag. Ich glaube, das ist doch etwas, über das Sie reden müssen, können mit uns, nämlich sicherzustellen, dass diese Grundregel - Parlamentskultur - nicht vor den Verfassungsgerichten, sondern hier in diesem hohen Haus selber entschieden wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch das Thema der Mündlichen Anfragen: Ist es denn und kann es denn richtig sein, den Abgeordneten darauf zu beschränken, dass er in einer Sitzung eine einzige Mündliche Anfrage an die Regierung stellen darf? Und dann verwehren Sie noch die Möglichkeit, dass wichtige Themen - und sie werden doch auch und nicht nur von den Oppositionsfraktionen, sondern auch von Ihnen werden Mündliche Anfragen gestellt - in den Ausschüssen behandelt werden. Warum soll dieses elementare Recht der Abgeordneten denn beschnitten werden durch diese Geschäftsordnung?

Ich finde, liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann doch nicht Ihr Ernst sein, und das kann nicht einmal Mehrheit entscheiden, es kann doch nicht Mehrheit entscheiden, ob eins und eins zwei ist. Genauso wenig kann Mehrheit entscheiden, ob eine Anfrage beantwortet ist oder nicht. Das ist richtig bisher geregelt bei der jeweils amtierenden Präsidentin oder dem Präsidenten, zu entscheiden, ob eine Anfrage beantwortet oder nicht beantwortet ist. Es kann doch nicht so sein, dass Sie mit Ihrer Mehrheit in diesem Parlament dann darüber entscheiden, ob sachlich richtig geantwortet ist oder nicht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zusammenfassend: Dies ist keine Sternstunde des Parlaments und ich bin ganz sicher, wir werden bundesweit Resonanz haben, wenn wir dies so beschließen. Ich bin sicher, dass wir vor allen Dingen den Menschen in diesem Lande demokratische Streitkultur vorführen auf eine Art und Weise, wie sie nicht adäquat ist und wie Menschen sich nicht demokratische Streitkultur in einem deutschen Landtag vorstellen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die Mehrheit in der CDU-Landtagsfraktion der Auffassung ist, dass so Redezeit begrenzt werden soll, dass so parlamentarische Rechte eingeschränkt werden sollen, wie dies hier vorgelegt ist. Meine herzliche Bitte, dass man tatsächlich jetzt versucht Konsens zu schaffen auch am Beispiel der Geschäftsordnungen der anderen deutschen Landtage. Ich habe hier Bayern genannt, ich habe hier BadenWürttemberg genannt, wo jede Fraktion gleiche Redezeit hat, egal wie groß sie ist,

(Zwischenruf Abg. Arenhövel, CDU: Lassen Sie das Thema.)

dass wir dies zugrunde legen und dies auch zur Grundlage der Arbeit dieses Parlaments machen. Mehrheitsentscheidung kann demokratische Rechte in einem Parlament nicht beschneiden. Ich denke, dies sollte uns die Grundregel sein mit diesem Thema in den nächsten Wo

chen umzugehen. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Moment bitte, Herr Abgeordneter Dr. Dewes gestattet keine Zwischenfrage. Herr Abgeordneter Schemmel, SPDFraktion, eine Redemeldung und Sie haben eine Redemeldung signalisiert, Herr Abgeordneter Sonntag.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, es ist uns allen klar geworden, wie sensibel diese Diskussion um unsere Geschäftsordnung ist und welche Bedeutung sie auch für das Zusammenleben, ich sage bewusst "Zusammenleben", in diesem Haus für die nächsten dreieinhalb Jahre und auch darüber hinaus haben wird. Ich möchte dies betonen. Ich denke, es würde uns allen schlecht zu Gesicht stehen, wenn wir jetzt hier, ich sage mal, im Streit auseinander gehen. Ich mache Ihnen deshalb folgenden Vorschlag namens der SPDFraktion: Dass wir unseren Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung zurückziehen, dass wir Sie auffordern, das Gleiche zu tun und dass wir dort anfangen, wo wir auseinander gelaufen sind, dass es eine gemeinsame Arbeitsgruppe gibt unter Leitung der Präsidentin, der parlamentarischen Geschäftsführer und dass wir dort diese Thematik noch einmal neu aufgreifen. Die Zeit läuft uns nicht davon. Auch wir können uns einige Änderungen vorstellen, auch zur Redezeit; natürlich in einer anderen Form als sie heute vorliegt. Wir können Kompromisse finden und, ich denke, auf diesem Weg sollten wir uns einigen können. Dies würde uns gut zu Gesicht stehen. Dies würde uns für die nächsten dreieinhalb Jahre helfen und einem großen Teil dieses Hauses auch für die Zeit darüber hinaus. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Herr Abgeordneter Sonntag, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir zu den Ausführungen meiner beiden Vorredner eine kleine Bemerkung. Es gibt das Sprichwort: "Wer im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen werfen." Und, Herr Kollege Dewes, Sie haben das Thema ja noch mit angeschnitten, was Ihr Vorredner, Herr Dr. Schuchardt, bewusst offenbar ausgespart hat. Wenn ich mal an die Praxis der Überweisung Mündlicher Anfragen - ich will mich nur darauf beschränken zurückkommen darf. Ich habe ja selber das, was Kollege Wolf geschildert hat, im Umweltausschuss erlebt. So muss ich doch sagen, Herr Kollege Dewes, Sie haben

mit Steinen geworfen. Das waren nicht wir, die diese Ausuferung, die diese - ich will nicht das Wort "Blödsinn" in den Mund nehmen - etwas entgleisenden Ausuferungen praktiziert haben. Und jetzt, wo Sie feststellen, dass Sie mit Ihren Steinen die Scheiben zerschmissen haben, Herr Kollege Vorredner, jetzt wollen Sie zurückrudern.

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Herr Sonntag, Sie werden nie etwas begreifen in diesem Haus.)

Ich halte das für eine, nun ja, zwar praktikable, aber nicht sehr gute Variante. Meine Damen, meine Herren, heute Früh im Autoradio habe ich eine Bemerkung eines Zuhörers gehört auf eine Umfrage eines Senders über die Arbeit im Parlament. Da fiel das Wort "Quasselbude". Diese Kritik, meine Damen und meine Herren, ist berechtigt, wenn es solche Vorkommnisse gibt, wenn also Mündliche Anfragen nur deshalb überwiesen werden, dass man mal ein Thema in den Ausschuss kriegt, egal, ob das Thema sinnvoll ist, ob es schon beantwortet ist, ob es noch mal ausgewalzt werden muss oder nicht, bis dahin, dass dann der Anfragesteller gar nicht mehr im Ausschuss auftaucht und kein Mensch mehr weiß, warum er das Thema noch bearbeiten soll. Das, meine Damen und meine Herren, hat mit Parlamentsarbeit, mit Verantwortung dem Wähler gegenüber überhaupt nichts zu tun. Und da bin ich schon der Meinung, dass wir das ändern sollten. In dem Falle oder in der Hinsicht danke ich Dr. Schuchardt für das Redeangebot und ich denke mal, das werden wir aufgreifen.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das war ja kein Beitrag.)

Es werden keine Rede...

(Zwischenruf Abg. Althaus, CDU: Doch.)

Doch, es werden weitere Redemeldungen signalisiert. Herr Abgeordneter Althaus.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schemmel, Sie hätten Ihren Vorschlag in der Fraktion einbringen können und er hätte Grundlage der Beratungen bei der Präsidentin sein können. Denn genau diesen Vorschlag haben wir unterbreitet,

(Beifall bei der CDU)

nämlich eine gemeinsame Diskussion in dieser Arbeitsgruppe. Und genau das war erstens Ergebnis der Beratungen im Ältestenrat und war auch Ergebnis der ersten Beratung bei der Präsidentin, dass nämlich die Vorlage zurückgezogen wird von Ihnen und dass von den Fraktionen eine Vorlage erarbeitet wird, die dann zur Grundlage in der Arbeitsgruppe gestellt wird. Dazu ist es nicht gekommen, weil Sie erstens Ihre Vorlage nicht zurückgezogen haben und zweitens nichts in die Arbeitsgruppe eingespeist haben. Deswegen haben wir Anfang dieses Jahres eine eigene Vorlage erarbeitet. Es erübrigt sich eine Arbeit in einer Arbeitsgruppe, wenn die Beteiligten nicht bereit sind, für diese Arbeitsgruppe auch entsprechende Vorlagen zu erarbeiten.

(Beifall bei der CDU)

Ich halte Ihre Argumentation für unerträglich und auch weithin auf Unwissenheit basierend. Sie hätten sich darüber vorher erkundigen müssen und deshalb traue ich Ihrem Populismus viel zu; nämlich besonders aus diesem Thema Stimmung im Land zu machen. Ihnen geht es nicht darum, eine Geschäftsordnung zu überarbeiten, die nach diesen vielen Jahren dringend einer Überarbeitung bedarf. Denn es gibt einige Fälle, die wir in den letzten Monaten und auch Jahren erlebt haben, die wir neu regeln müssen. Ich will ein Beispiel herausgreifen, das heute von vielen Rednern auch diskutiert worden ist, aber immer nur aus der einen Richtung, nämlich aus der Richtung derer, die die Vielfragesteller sind. Wenn wir das individuelle Fragerecht eines jeden Abgeordneten haben, dann heißt das auch, dass er es wahrnehmen können muss. Und wenn einige Abgeordnete in diesem Haus ihre Fragemöglichkeiten über Gebühr anwenden und damit die Fragezeit vollständig ausschöpfen - das haben wir mehrfach hier erlebt in den letzten Jahren -, dann ist dieses individuelle Anfragerecht der Abgeordneten von vornherein nicht mehr gewährleistet.

(Beifall bei der CDU)

Und deswegen muss man Vorkehrungen treffen.

Sehr geehrte Frau Pelke und sehr geehrter Herr Dr. Dewes, richtig ist, dass man Länder herausgreifen kann und kann die Regelungen von verschiedenen Ländern nehmen und vergleichen. Dies haben wir auch getan. Und es ist unredlich, wenn Sie ein einziges Land, in dem Fall Bayern, als "das" Beispiel herbeinehmen und die

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Es gibt noch andere Länder, Sachsen und...)

(Zwischenruf Abg. Dr. Zeh, CDU: Er hätte auch das Saarland nehmen können.)

anderen Länder, die der Kollege Stauch hier umfassend dargestellt hat - ich darf noch mal wiederholen: Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg,

Sachsen und Niedersachsen -, schlicht nicht zur Kenntnis nehmen. Auch in diesen Ländern existiert parlamentarische Demokratie sehr erfolgreich. Wenn Sie bereit wären, darüber zu diskutieren, ob die von uns vorgelegten Regeln oder andere am Ende eine Mehrheit finden, wären wir auch bereit, darüber zu diskutieren. Aber diese Bereitschaft setzt Sacharbeit voraus und dazu bitte ich herzlich.

(Beifall bei der CDU)

Es werden nun wirklich keine Redemeldungen weiter signalisiert. Wir haben folgenden Umstand: Es gibt den Antrag der SPD-Fraktion, zur Arbeitsgruppe zurückzukehren, was gleichbedeutend ist mit dem Zurückziehen des Antrags der SPD-Fraktion - ich habe da noch mal nachfragen lassen, ist das richtig? -, wenn auch die CDU-Fraktion den Antrag zurückzieht.

(Zwischenruf Abg. Althaus, CDU: Wir zie- hen doch jetzt nicht wieder zurück.)

An die SPD-Fraktion, unter dieser Bedingung würden Sie zurückziehen. Die CDU-Fraktion signalisiert, dass sie ihren Antrag nicht zurückzieht. Das heißt, wenn diese Bedingung nicht gegeben ist, bleibt der Antrag bestehen. Es sind beide Anträge an den Justizausschuss überwiesen.

Ich lasse zunächst darüber abstimmen, dass der Antrag der SPD in der Drucksache 3/927 an den Justizausschuss überwiesen wird. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Ausschussüberweisung einstimmig beschlossen.

Wer der Ausschussüberweisung des Antrags der Fraktion der CDU in der Drucksache 3/1294 an den Justizausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist auch eine einstimmige Überweisung erfolgt und ich kann den Tagesordnungspunkt 8 a und b schließen.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 9

Personalentwicklungskonzept und weitere Verwaltungsreform in der Thüringer Landesverwaltung Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/1248

Ein Sofortbericht ist nicht signalisiert. Ich frage nun, gibt es eine Antragsbegründung? Ja, Herr Abgeordneter Schemmel, SPD-Fraktion, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat ein Personalentwicklungskonzept vorgelegt, das diesen Namen eigentlich aus unserer Sicht nur sehr eingeschränkt verdient, eine Auflistung von anderthalb Seiten von verschiedenen Maßnahmen ohne Termin und nur lediglich mit einer Beschreibung des jeweiligen Arbeitskräfteabbaus. Dieses Personalentwicklungskonzept ist inzwischen Bestandteil des Doppelhaushalts 2001/2002 geworden. Es ist aber nicht transparent für die Abgeordneten, auch nicht transparent für die Abgeordneten der Christlich Demokratischen Union. Gerade diese Abgeordneten, die diesen Haushaltsvollzug begleiten, kontrollieren sollen, die wissen alle mit einem solchen Personalentwicklungskonzept nichts anzufangen. Außerdem ist aus unserer Sicht die auf ein Mindestmaß beschränkte Beteiligung der Personalvertretung und Interessenvertretung diesem umfassenden Thema, nämlich Verwaltungsreform, nicht angemessen. Die Ideen der Beteiligten, nämlich der Landesbediensteten, werden außen vor gelassen und es wird nicht die erforderliche partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und Landesbediensteten erreicht. Deshalb zielt unser Antrag darauf ab, dass die Landesregierung über dieses Personalentwicklungskonzept berichtet. Wir fordern die Landesregierung auf, unter diesen beiden von mir genannten Aspekten über das Personalentwicklungskonzept zu berichten. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Ich hatte es bereits angedeutet, der Bericht wird nicht gegeben, so dass wir zur Aussprache über den Antrag der SPD-Fraktion kommen. Dazu liegen Redemeldungen vor und ich rufe als erste Rednerin Frau Abgeordnete Groß, CDU-Fraktion, auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bereits in der Plenarsitzung am 7. Juli 2000 - erstaunlicherweise war es damals auch Tagesordnungspunkt 9 - wurde die Landesregierung von der SPD-Fraktion zum Bericht über das Personalentwicklungskonzept gebeten. Herr Staatssekretär Brüggen gab damals diesen Bericht, aus welchem eindeutig hervorging, dass man nicht nach einer Rasenmähermethode vorgehen wird. Personalentwicklung und Haushaltspolitik kann man nicht losgelöst voneinander betrachten. Ein Stellenabbau muss aufgabenorientiert sein und eine umfassende Strukturreform ist nötig. Vom Minister wurde auf erstellte Gutachten, wie z.B. das von der Pädagogischen Hochschule Erfurt, hingewiesen und auch auf laufende Analysen. Die Zielzahlen der Stellenreduzierung sind uns mit der Vorlage 3/440 zugegangen. Schon in der damaligen Plenarsitzung beklagten die Oppositionsparteien ein feh

lendes Konzept, obwohl die einzelnen Forderungen der Oppositionsredner mit den dargelegten Argumenten der Landesregierung teilweise übereinstimmten. Das kann man in Protokollen nachlesen. Zur 25. Sitzung des Thüringer Landtags am 14.09.2000 gab der Innenminister einen Sofortbericht zur Verwaltungsmodernisierung in Thüringen. Meine Damen und Herren, wenn man sich diese beiden Berichte noch einmal intensiv zu Gemüte führt, kann man nur eindeutig zu dem Schluss kommen, dass unsere Landesregierung ihre Verantwortung für eine Personalentwicklung und eine Verwaltungsmodernisierung sehr ernst nimmt. Allerdings kann es auch sein, dass manche dies nicht erkennen wollen oder mancher Abgeordnete ist innerlich etwas zerrissen, wie ich mir das z.B. - jetzt ist leider, der Kollege Dr. Pidde, nicht da ganz gut vorstellen kann, denn im Kreistag fährt er eine ganz andere Personalpolitik als hier im Lande. Auch Herr Dittes hat heute in der Aktuellen Stunde, als es um die Standorte der Bundeswehr ging, über Personalabbau gesprochen. Ich würde sagen, die PDS würde bei der Bundeswehr beim Personalabbau kein Personalentwicklungskonzept fordern.

(Beifall bei der PDS)

Im Übrigen möchte ich auf den Beschluss des hohen Hauses vom 14.09.2000 hinweisen oder auch manchen daran erinnern, wonach die Landesregierung beauftragt wurde, halbjährlich über Verwaltungsmodernisierung zu berichten, was ja unmittelbar mit dem Personalentwicklungskonzept zusammenhängt. Wie alle Fraktionen im Hause so ist auch die CDU-Fraktion an einer ständigen Information in diesem sensiblen Bereich interessiert. Aus diesem Grunde beantrage ich namens meiner Fraktion, dass der Sofortbericht in der nächsten Plenarsitzung im Februar 2001 mündlich gehalten wird. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat sich der Abgeordnete Höhn, SPDFraktion, zu Wort gemeldet.