Protokoll der Sitzung vom 26.01.2001

Herr Abgeordneter Stauch.

Wir widersprechen nach § 86 Abs. 2 GO.

Sie hatten die Aussprache beantragt?

(Zuruf Abg. Becker, SPD: Ja. )

Gut, dann ist das nicht möglich nach unserer Geschäftsordnung, es tut mir Leid. Es bleibt dabei, dass der Tagesordnungspunkt geschlossen ist.

Jetzt kämen wir zum Tagesordnungspunkt 11; an dieser Stelle darf ich sagen, dass die CDU-Fraktion den Tagesordnungspunkt 11 gern von der heutigen Sitzung absetzen würde. Das ist möglich, wenn wir mit Mehrheit darüber beschließen. Und die SPD-Fraktion hat signalisiert, dass sie

den Tagesordnungspunkt 13 ebenfalls von der heutigen Sitzung absetzen würde. Auch das können wir mit Mehrheit beschließen.

Kommen wir zunächst zu Tagesordnungspunkt 11. Wer mit der Absetzung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Einige Gegenstimmen. Enthaltungen? 1 Enthaltung. Dann ist mit Mehrheit so beschlossen, der Tagesordnungspunkt ist abgesetzt für heute.

Das Gleiche jetzt zu Tagesordnungspunkt 13, wobei dann 13 b natürlich inbegriffen ist. Wer hier mit der Absetzung einverstanden ist, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? 1 Gegenstimme. Enthaltungen? Keine Enthaltung. Bei einer Anzahl von Gegenstimmen auch so beschlossen, also abgesetzt.

Dann darf ich jetzt aufrufen den Tagesordnungspunkt 12

Situation der Krankenhausversorgung in Thüringen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/1273

Es wird Begründung gewünscht, das ist richtig, durch die Abgeordnete Heß, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit unserem Antrag unterstützen wir die Patienten, die Krankenhäuser und die Krankenkassen in Thüringen, ein mittelfristig bedarfsgerechtes und wirtschaftliches Versorgungskonzept einzufordern. Deshalb fragen wir nach dem Stand der Umsetzung des 3. Krankenhausplans sowie nach den Schlussfolgerungen hieraus und den entsprechenden Grundlagen des 4. Krankenhausplans. Besonders wichtig ist aus unserer Sicht ein krankenhausplanerisches Konzept für die drei aus der Landesträgerschaft ausscheidenden psychiatrischen Fachkrankenhäuser. Wir gehen davon aus, dass dieser Trägerwechsel nicht zu Sonderregelungen bei der Krankenhausplanung führt, die umliegende Krankenhäuser bei ihren Entwicklungen in den psychiatrischen und neurologischen Fachgebieten benachteiligen. Und schließlich fragen wir nach den mittelfristigen Investitionsförderungen ab 2005, die eine unverzichtbare Grundlage für die Krankenhausentwicklung in Thüringen sind. An den Antworten wird zu messen sein, ob die Landesregierung und die CDU für die Patienten und für die Krankenhäuser arbeiten oder ob sie ohne Konzept und angesichts der schwierigen Haushaltslage ziellos und mit Gefälligkeitspolitik für einzelne Krankenhausträger vor sich hinwursteln. Danke.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Damit haben wir die Begründung gehört. Auch hier ist angekündigt, vom Sofortbericht Gebrauch zu machen. Das ist

richtig, ja? Herr Minister Dr. Pietzsch für die Landesregierung.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Vorspann von Frau Heß war schon eine etwas merkwürdige Aussage,

(Beifall bei der CDU)

dass mittelfristig ein bedarfsgerechtes Konzept erarbeitet wird. Es gibt in Thüringen bedarfsgerechte Angebote im Bereich der Krankenhausversorgung und es hat nie etwas gegeben, wo der Bedarf etwa nicht abgesichert gewesen ist in den letzten zehn Jahren.

(Beifall bei der CDU)

Frau Heß, Sie haben sich einer Fleißarbeit unterzogen, das kann ich Ihnen bescheinigen, jedenfalls wenn ich mich an den Zeitungen orientiere, das muss man lassen. Dass Sie aber mit falschen Zahlen operieren und mit Unterstellungen operieren, das muss ich Ihnen nachtragen. Nennen Sie mir einen Bericht, nennen Sie mir eine Rede, die ich gehalten habe, wo ich gesagt habe, dass in Thüringen mit dem 4. Thüringer Krankenhausplan 2.000 bis 3.000 Betten abgebaut werden sollen; dieses verbreiten Sie munter hier vor sich hin. Und das Nächste, muss ich Ihnen sagen, Sie haben Gott sei Dank dazu gesagt, dass Sie die Unterlagen, die Zahlen aus den Häusern bekommen haben, aus welchen Häusern weiß ich nicht so ganz, sie stimmen ganz erstaunlich mit zeitgleichen Zahlen aus meinem Haus überein. Wenn Sie nicht gesagt hätten, Sie haben es aus den Krankenhäusern, müsste ich vermuten, Sie haben es aus meinem Haus bekommen. Aber Sie haben es ja von den Krankenhäusern.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich...

(Zwischenruf Abg. Heß, SPD)

Der Antrag ist auch noch nicht so ganz neu. Meine Damen und Herren, ich weise noch mal darauf hin, dass Aussagen von mir nicht existieren, dass 2.000 bis 3.000 Betten in Thüringen mit dem 4. Krankenhausplan abgebaut werden. Es mag vielleicht eine Wunschvorstellung der gesetzlichen Krankenversicherung sein, das will ich nicht ausschließen, aber ich bin so seriös und fair gegenüber den Krankenkassen, dass ich sage, ein Wunsch könnte es vielleicht sein im Geheimen, aber die Krankenkassen richten sich nach der Bedarfsplanung, denn sie sind mit im Krankenhausplanungsausschuss - und ich glaube nicht, dass Krankenkassen solche Zahlen vorher veröffentlichen würden oder sich zum Ziel gesetzt haben.

Meine Damen und Herren, die Thüringer Landesregierung hat andere Aufgaben als im oder aus dem Kaffeesatz zu

lesen. Wenn ich schon heute wüsste, wie hoch der Bettenabbau im 4. Thüringer Krankenhausplan zu sein hat, dann würde man mir zu Recht Veruntreuung von Steuermitteln nachsagen, indem ich ein Gutachten für den 4. Thüringer Krankenhausplan in Auftrag gegeben habe. Wir haben dafür geradezustehen, dass flächendeckend eine ausreichende stationäre Versorgung gewährleistet ist. Frau Heß, nehmen Sie bitte zur Kenntnis und die ganze SPD-Fraktion, dass das ein wesentlicher Grund war, weshalb wir der Gesundheitsreform 2000 im Bundesrat nicht zugestimmt haben, dass wir nämlich nicht die Planung in andere Hände geben wollten,

(Beifall bei der CDU)

sondern dass wir mitplanen wollten, damit wir ein bedarfsgerechtes Netz in Thüringen haben. Die in den Monaten März und April des Jahres 1998 - jetzt gehe ich auf den 3. Thüringer Krankenhausplan zurück - versandten Planbettenbescheide an die Thüringer Krankenhäuser, mit denen der 3. Thüringer Krankenhausplan umzusetzen war, sahen eine Reduzierung der Planbetten auf insgesamt 16.676 Betten vor. Ich sage das deswegen, weil nicht alle die Zeitungsberichte gelesen haben. Das sind also 1.728 Betten weniger als noch im Jahr 1998. Eingangs oder ursprünglich hatten 26 Krankenhäuser gegen die Bettenbescheide geklagt; die Zahl dieser Klagen konnte durch Gespräche oder Vergleiche auf inzwischen 6 noch anhängige Klagen reduziert werden. Wir sind also im letzten Jahr mit der Umsetzung des 3. Thüringer Krankenhausplans gut vorangekommen. Parallel zur Umsetzung des 3. Thüringer Krankenhausplans wurde bereits im letzten Jahr die Verfahrensund Zeitplanung der Erstellung des 4. Thüringer Krankenhausplans erarbeitet. Nach gegenwärtigem Stand der Vorbereitung ist es die Absicht der Landesregierung, dass der 4. Thüringer Krankenhausplan zum 01.01.2002 in Kraft tritt. Mir ist durchaus von einigen Krankenhausträgern die Frage gestellt worden: Wenn es im Jahr 2003 mit den DRG's weitergeht, brauchen wir dann überhaupt noch eine Krankenhausplanung? Ich habe mich eindeutig zu der Krankenhausplanung bekannt, insbesondere in der Umstellungsphase von der bisherigen Finanzierung auf die Leistungsfinanzierung. Es ist uns sehr wichtig, diesen wichtigen Plan gerade in dieser wichtigen Situation der Umstellung nach ausführlichen Gesprächen mit allen Beteiligten und einem größtmöglichen Einvernehmen herzustellen bzw. aufzustellen. Vorab wurde geprüft, auch ein zweites Gutachten einzuholen, nicht nur das, was wir jetzt einholen werden, sondern ein zweites Gutachten, das die weitere Planung nicht nur anhand der Betten, sondern anhand von Leistungskomplexen beleuchtet. Es hat sich dann allerdings herausgestellt, dass der Gutachter aus zeitlichen Gründen und auch aus datenschutzrechtlichen Gründen bei der Erhebung der notwendigen Daten nicht in der Lage ist, dieses Gutachten zu erstellen, so dass wir uns im Krankenhausplanungsausschuss darauf geeinigt haben, dass das Institut, das auch bei der Erarbeitung des 2. und 3. Thüringer Krankenhausplans die Planung begleitet hat, ein Gutachten erstellen wird. Dieses Gutachten soll zum 30.04.2001 vorliegen.

Der Zeitraum bis dahin wird nicht ungenutzt verstreichen, sondern bereits zu konzeptionellen Gesprächen in den Begleitgruppen zu den Themen Neurologie, Intensivtherapie, Geriatrie und weiteren Problemgruppierungen nötig werden. Nach Vorlage des Gutachtens wird dieses dann unmittelbar an alle Mitglieder des Krankenhausplanungsausschusses versandt. Bis Ende Mai werden mehrere Sitzungen des Krankenhausplanungsausschusses stattfinden und ein erster Entwurf soll nach konkreten Gesprächen mit den Thüringer Krankenhäusern nach der Sommerpause vorliegen. Mit der Fertigstellung des Krankenhausplans kann dann Mitte/Ende September gerechnet werden.

Meine Damen und Herren, Frau Heß, ich gehe auch auf das ein, was Sie formuliert haben: Verunsicherung traf die SPD-Abgeordnete in manchen Hospitälern, wenn die Rede auf das neue leistungsorientierte Abrechnungssystem kam. Ich komme darauf zurück, dass Sie gesagt haben, viele Krankenhäuser würden möglicherweise in die Privatisierung getrieben werden. Frau Heß, wenn Sie dieses sagen, kann ich nur zurückgeben, so eine harte Kritik an der Gesundheitsreform der Bundesregierung habe ich nur selten getroffen. Herzliche Glückwünsche zu der Erkenntnis!

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wenn die Krankenhäuser in Schwierigkeiten geraten sind im letzten Jahr, wobei mir das nur selten signalisiert ist, aber das kommende Jahr wird kritisch werden, und wenn es an die DRG's geht, dann liegt es nicht an der Krankenhausplanung des Landes Thüringen, der Landesregierung in Thüringen, sondern dann liegt es an der Gesundheitsreform 2000 unter Frau Fischer.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, seit 1991 hat sich die durchschnittliche Verweildauer in den Krankenhäusern von 15 auf 10,4 Tage reduziert. Im gleichen Zeitraum hat sich die Zahl der stationär aufgenommenen Fälle allerdings von 410.000 auf 526.400 erhöht. Das ist ein Anstieg um 28 Prozent. Und wenn Sie berücksichtigen, dass die Krankenhausleistungen etwa 35 Prozent der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ausmachen, dann wird deutlich, dass dieses ein erheblicher Teil der finanziellen Mittel ist, die wir für den Gesundheitsbereich ausgeben.

Der Anstieg der Fallzahlen erfordert natürlich auch einen Anstieg an Personal. Allein im Jahre 1998 ist die Zahl der in den Thüringer Krankenhäusern tätigen Ärzte von rund 3.200 auf über 3.600 1999 angestiegen. Und, meine Damen und Herren, ich prognostiziere ein weiteres kräftiges Ansteigen, wenn das Urteil des Europäischen Gerichtshofs umzusetzen ist, wonach Bereitschaftsdienstzeiten der Krankenhausärzte auf die normalen Dienstzeiten anzurechnen sind. Dadurch werden sich die Personalkosten der Krankenhäuser voraussichtlich erheblich erhöhen.

Des Weiteren stehen uns ja diese einschneidenden Veränderungen mit der Einführung der DRG bevor, mit dem wir uns weg von einer reinen Vergütung der Pflegesätze hin zu einer reinen Leistungsvergütung bewegen. Wenn Sie mich also vor diesem Hintergrund zu einer Aussage über den 4. Thüringer Krankenhausplan bewegen wollen, dann tun Sie allen Beteiligten etwas Unrechtes, dann brauchten die nicht zusammenzusitzen. Sie werden mich nicht dazu verleiten, hier schon etwas Abschließendes zur Prognose zu den Fächern bzw. zu den Bettenzahlen zu sagen. Der Weg von einer dualen hin zu einer rein monistischen Krankenhausfinanzierung und ohne Sicherstellungsauftrag des Landes würde für die Krankenhäuser zwangsläufig zu einer Verschlechterung der Zustände führen. Ich wäre dankbar, Frau Abgeordnete Heß, wenn Sie schon die Kritik so deutlich äußern gegenüber der Landesregierung, dann tun Sie das auch direkt gegenüber der Bundesregierung und auch gegenüber der Bundestagsfraktion.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben festgestellt, dass das Niveau der Versorgung der Thüringer Bevölkerung inzwischen mit dem der alten Länder vergleichbar ist. Dieses kann ich nur ausdrücklich bestätigen und unterstützen. Allerdings haben wir im Bereich der Modernisierung unserer Krankenhäuser, im Bereich der Bausubstanz und wirtschaftlichen Abläufe noch immer einen erheblichen Nachholebedarf. Trotzdem, meine Damen und Herren, auch das soll nicht verschwiegen werden, wir befinden uns ja immer mit allem, was wir als Landespolitiker sagen, so ein bisschen in der Klemme; auf der einen Seite sind wir stolz auf das, was geleistet worden ist, und sagen gerne, was wir dafür an Mitteln eingesetzt haben. Auf der anderen Seite wollen wir natürlich den Solidarpakt II und halten uns manchmal auch ein bisschen zurück. Aber lassen Sie mich dieses sagen: Wir haben seit 1991 3,8 Mrd. DM in unsere Krankenhausstruktur investiert und wir haben in der Vergangenheit in Meiningen, in Weimar, in Altenburg, in Erfurt, in Apolda, Bad Salzungen und Gotha praktisch vollständige Neubauten errichtet oder sind dabei sie zu errichten. Sieben weitere Krankenhäuser wurden durch Sanierung praktisch auf den Stand eines Neubaus gebracht, wenn ich beispielsweise an Blankenhain denke.

Natürlich ist der Bedarf damit nicht ausgeschöpft und wir müssen natürlich auch zur Kenntnis nehmen, dass nach zehn Jahren bereits die ersten Wälzungen von Medizintechnik, auch Großtechnik, notwendig sind, denn die Verschleißzeiten, sowohl die moralischen als auch die technischen, im Bereich der medizinischen Geräte liegen bei etwa sieben bis acht Jahren.

Meine Damen und Herren, wir brauchen im Anschluss an das Investitionsprogramm nach Artikel 14 weitere Investitionen. Aus diesem Grund liegt mir auch ein Plan vor, aber den kann ich erst autorisieren oder über den rede ich erst, wenn die Gespräche zum Solidarpakt einigermaßen abgestimmt sind, wie wir eine Grundinstandsetzung aller

Thüringer Krankenhäuser bis zum Jahre 2008 gewährleisten wollen, eben unter der Annahme allerdings, dass eine bestimmte Fördermittelsumme eingestellt wird, unter der Bedingung, dass es einen Solidarpakt II gibt, in dem dieses mit berücksichtigt wird. Hier, meine Damen und Herren von der Opposition, von der SPD-Opposition, bitte ich Sie, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass uns dieses möglich ist. Ich habe deshalb dieses Thema auch für die gemeinsame Kabinettssitzung der neuen Länder mit der Bundesregierung vorgeschlagen und ich denke, wir werden uns darüber unterhalten.

Es fehlt uns bis zum Abschluss des Programms im Jahre 2008 noch etwa rund 1 Mrd. DM. Mit einer Mitfinanzierung des Bundes wäre diese Summe bis zum Jahre 2008 aufzubringen und damit die Grundsanierung aller Thüringer Krankenhäuser möglich. Es käme nicht nur den Patienten, sondern natürlich auch den Mitarbeitern in den Krankenhäusern zugute und auch der Wirtschaftlichkeit unserer Krankenhäuser. Ich weiß aus eigener Erfahrung natürlich, wie wichtig die Ausstattung und der bauliche Zustand eines Krankenhauses auch für die Motivation der Mitarbeiter ist.

Zum Abschluss - Frau Abgeordnete Heß, Sie haben danach gefragt - Neugliederung der Trägerschaft der psychiatrischen Fachkrankenhäuser: Ich habe weiß Gott mehrmals im Plenum, fast regelmäßig im Ausschuss darüber berichtet. Aufgrund einer Ausschreibung haben sich 32 Bewerber für die genannten Krankenhäuser interessiert. Eine den Trägerwechsel begleitende Projektgruppe hat anhand von Auswahlkriterien die Angebote geprüft. In dieser Projektgruppe sitzen neben den Vertretern der zuständigen Ministerien und des Landesverwaltungsamtes auch ein Mitglied des Hauptpersonalrates und die Vertreter der betroffenen Berufsgruppen, also d.h. der ärztliche Direktor, Verwaltungsleiter und Pflegedienstleiter, in der ersten Phase allerdings für alle drei Krankenhäuser ein Verwaltungsleiter, ein Ärztlicher Direktor, ein Pflegedienstleiter. Eine sorgfältige und, ich meine, sachdienliche Auswahl ist daher gewährleistet. Zurzeit befinden sich noch fünf Bewerber im Verfahren. Ihnen wurden weitere Unterlagen zugestellt, damit sie bis Ende Februar eine detaillierte Betriebskonzeption vorlegen können.

Meine Damen und Herren, da die Festlegung des Krankenhausplans weitgehend unabhängig von der Trägerschaft eines Krankenhauses ist, spielt der vorgesehene Trägerwechsel für die Erstellung des 4. Thüringer Krankenhausplans keine vordergründige Rolle. Ich sage hier aber ganz klar: Es geht uns nicht darum, dass etwa an einem Standort der Landesfachkrankenhäuser nur noch eine psychiatrische Pflegeeinrichtung ist und die Neurologie etwa im Sinne eines Synergieeffekts an einem der benachbarten oder sonstigen Krankenhäuser angesiedelt wird.

Zusammenfassend kann ich wohl noch einmal sagen, dass sich die Situation der Thüringer Krankenhausversorgung durchaus insgesamt sehen lassen kann, auch wenn wir

noch immer Probleme im Nachholbedarf haben, aber es wäre verwunderlich nach 45 Jahren staatlichen Gesundheitswesens. Die Zukunft dieser Strukturen hängt jedoch nur in zweiter Linie von dem 4. Thüringer Krankenhausplan ab. Viel wichtiger und entscheidender für die Krankenhäuser aber, für unser Gesundheitswesen insgesamt, sind mehr oder minder die Reformbemühungen, wie sie die Bundesregierung seit geraumer Zeit anstrebt. Ich denke da z.B. auch und in Sonderheit an die Sicherung der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier hat sich leider in den letzten Monaten, im letzten Jahr herzlich wenig bewegt. Ich mache mir um die Thüringer Krankenhäuser Gedanken, aber ich muss mir um die Thüringer Krankenhäuser nach gegenwärtigem Stand keine Sorgen machen. Danke sehr.

(Beifall bei der CDU)

Herr Abgeordneter Zeh.

Die CDU-Fraktion beantragt die Aussprache.

Die Aussprache ist beantragt. Es liegen auch Wortmeldungen vor. Als Erste hat das Wort Frau Abgeordnete Dr. Fischer, PDS-Fraktion.