Warum ist die Wurst unserer Thüringer Fleischereien nicht nur in Thüringen, sondern auch über die Grenzen des Freistaats hinaus bekannt und geschätzt?
Es ist die Qualität, die Frische und vor allem der Geschmack, der die Thüringer Wurst in ganz Deutschland und sogar darüber hinaus bekannt gemacht hat. Und auch der Zuspruch, den das einzelne Fleischerfachgeschäft bei seinen Stammkunden findet, hängt genau von diesen Faktoren ab: Frische, Qualität und Geschmack.
Im Fleischerhandwerksbetrieb wird die Wurst nicht anonym produziert und anonym verkauft. Hier hat der Produzent, das heißt der Fleischermeister noch ein gewissermaßen "persönliches" Verhältnis zu der Wurst, die er herstellt. Er sucht persönlich das Fleisch aus, welches er verarbeiten wird und garantiert dadurch, dass nur erstklassiges Fleisch mit gesicherter Herkunft angeboten und verarbeitet wird. Er bevorzugt hochwertiges Fleisch von den bäuerlichen und landwirtschaftlichen Betrieben direkt aus unserer Region.
Das Thema BSE ist nicht durch die Fleischer zu verantworten. Denn das Fleisch von 400.000 Tieren fehlt dem Fleischerhandwerk genauso am Umsatz wie den Tierproduzenten. Das Fleisch, das der Verbraucher aufgrund von BSE nicht mehr verzehrt, fehlt am Umsatz, am Ertrag, an der Möglichkeit Arbeitsplätze zu sichern, an der Möglichkeit ausbilden zu können und so weiter.
1. Wie werden die wirtschaftlichen Folgen und Auswirkungen durch BSE im Vergleich zu den landwirtschaftlichen Betrieben im Fleischerhandwerk in Thüringen abgefedert?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wackernagel für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Lage im Fleischerhandwerk ist sehr differenziert. Nicht alle sind vom Umsatzrückgang betroffen, daher sind Pauschalforderungen für öffentliche Hilfen nicht der richtige Weg. Beim Wirtschaftsministerium stehen Förderprogramme zur Verfügung, mit denen auch Unternehmen des Fleischerhandwerks unterstützt werden können, z.B. Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" oder "Thüringer Darlehensprogramme für kleine und mittlere Unternehmen". Diese Programme können allerdings nur unter Beachtung der Einschränkungen bzw. besonderen Voraussetzungen des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen im Agrarsektor nach der EU-Richtlinie 2000/T28/02 in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. August 2000 in Anspruch genommen werden.
Zu Frage 2: Nein, eine finanzielle Unterstützung für nicht verkauftes Rindfleisch ist nicht möglich.
Nachfragen sehe ich nicht, dann ist auch diese Frage beantwortet. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/1354 - Herr Prof. Goebel. Ist jemand beauftragt, die zu übernehmen? Bitte, Herr Abgeordneter Heym.
Die polizeilichen Aufgaben im Landkreis Schmalkalden-Meiningen werden bisher von den beiden Polizeiinspektionen in Meiningen und Schmalkalden wahrgenommen sowie im Umlandbereich der kreisfreien Stadt Suhl von der dortigen Polizeiinspektion.
Schmalkalden-Meiningen ist der zweitgrößte Flächenlandkreis Thüringens und durch seine Lage zwischen Thüringer Wald und Rhön verkehrsinfrastrukturell schwächer entwickelt. Die allgemeine Ordnung und Sicherheit, die Verkehrssicherheit, die Bekämpfung der Kriminalität und die Kriminalprävention sind in den derzeitigen Strukturen mit den beiden Inspektionsstandorten in Meiningen
und Schmalkalden und den zugeordneten Wirkungsbereichen gewährleistet. Die besonderen Aufgaben in der Stadt Schmalkalden, die sich durch die hohe Industriedichte und eine Hochschule mit vielfältigen internationalen Kontakten ergeben, können erfüllt werden. Die Zunahme der registrierten Straftaten im Bereich der Polizeiinspektion Schmalkalden im vergangenen Jahr unterstreicht die Notwendigkeit einer entsprechenden polizeilichen Präsenz.
Nach inoffiziellen Informationen ist eine Umstrukturierung im Bereich der Polizeidirektion Suhl geplant, die den Wirkungsbereich der Schmalkaldener Inspektion auf die benachbarten Inspektionen in Suhl und Meiningen aufteilt und in Schmalkalden lediglich eine größere Polizeistation belässt.
2. Welche Auswirkungen hat die geplante Strukturveränderung auf das Netz der Kontaktbereichsbeamten?
3. Welche Konsequenzen ergeben sich aus den veränderten Strukturen für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Fläche des Landkreises Schmalkalden-Meiningen?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Goebel wie folgt:
Zu Frage 1: Die derzeitigen und künftigen Aufgaben der Polizei erfordern eine Schwerpunktsetzung und ständige Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation aller Polizeibehörden und Dienststellen mit dem Ziel einer Straffung der Führungsstruktur zugunsten der Freisetzung von Beamten für den operativen Bereich.
Die Verantwortung der Landesregierung besteht nun darin, sicherzustellen, dass die Polizei auch künftig die ihr obliegenden Aufgaben im Interesse der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich erfüllen kann und darüber hinaus auch aktuelle Aufgabenschwerpunkte wie z.B. die Bekämpfung des Extremismus und der organisierten Kriminalität sowie die Verhütung von Verkehrsunfällen oder auch neue Aufgabenstellungen wie z.B. die künftige Streifentätigkeit auf den Bundesautobahnen A 71, A 73
Vor diesem Hintergrund habe ich nicht nur den Leiter der Polizeidirektion Suhl, sondern alle Leiter der Polizeidirektionen gebeten, die Polizeiorganisation in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich kritisch zu überprüfen und mir Vorschläge für eine effektivere Gestaltung zu unterbreiten.
Zu Frage 2, zu den Auswirkungen der geplanten Strukturveränderungen auf das Netz der Kontaktbereichsbeamten: Die vorgeschlagenen Strukturveränderungen haben, soweit wir es jetzt übersehen, keine Auswirkungen auf das vorhandene Netz der Kontaktbereichsbeamten, auch nicht im Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Unabhängig hiervon wird der Einsatz von Kontaktbereichsbeamten generell unter dem Gesichtspunkt eines effizienten Personaleinsatzes geführt, darüber ist in diesem Haus auch schon mehrfach gesprochen worden.
Zu Frage 3, die Konsequenzen für die Ordnung und Sicherheit des Landkreises Schmalkalden-Meiningen: Herr Abgeordneter, die Vorschläge der Leiter der Polizeidirektionen und deren Umsetzbarkeit werden momentan im Innenministerium unter Berücksichtigung der örtlichen und regionalen Belange sorgfältig geprüft. Dabei werden die Behördenleiter ständig auch noch einmal in diese Überprüfung mit einbezogen. Sobald das Stadium der Vorüberlegungen abgeschlossen ist und sich das Innenministerium eine Meinung gebildet hat, ist vorgesehen, die Landräte und Oberbürgermeister sowie die Bürgermeister der Städte und Gemeinden über mögliche strukturelle Änderungen der Thüringer Polizei in Kenntnis zu setzen. Es ist nicht beabsichtigt, etwaige Strukturveränderungen ohne Beteiligung der Landkreise und Kommunen vorzunehmen.
Und zu Frage 4, wie kann der im Jahr 2000 beobachteten Zunahme von Straftaten wirkungsvoll begegnet werden: Sie haben Recht, dass im Jahr 2000 die Anzahl der Straftaten, die durch die Polizeiinspektion Schmalkalden bearbeitet wurden, gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen ist. Trotzdem konnte die Aufklärungsquote von schon guten 58,6 Prozent auf jetzt 62 Prozent erhöht werden. Ein einziger Jahresvergleich ist aber nicht geeignet, Tendenzen in der Kriminalitätsentwicklung mit hinreichender Sicherheit zu erkennen, dazu bedarf es eines längeren Beobachtungszeitraums. Die Polizei wird die Entwicklung auch im Bereich Schmalkalden aufmerksam verfolgen. Mit einem hohen Aufklärungsgrad leistet die Polizei einen wichtigen Beitrag zur wirksamen Kriminalitätsbekämpfung. Es sollte aber nicht vergessen werden, dass die Kriminalitätsbekämpfung eine Aufgabe aller Verantwortungsträger ist, also nicht allein auf die Polizei reduziert werden darf.
Nachfragen sehe ich nicht. Dann ist auch diese Frage beantwortet und wir kommen zur nächsten, Frau Abgeordnete Dr. Wildauer mit der Drucksache 3/1355.
Nach Presseinformationen wurde der Bürgermeister der Gemeinde Meuselwitz im Landkreis Altenburger Land zu einer Geldstrafe verurteilt. Er gilt damit als vorbestraft.
1. Unter welchen Voraussetzungen kann auch eine vorbestrafte Person als kommunaler Wahlbeamter das Amt des Bürgermeisters ausüben?
2. Hält es die Landesregierung für erforderlich, im vorliegenden Fall nach den geltenden beamtenrechtlichen Bestimmungen gegen den betroffenen Bürgermeister dienstrechtlich vorzugehen, und wenn ja, welche dienstrechtlichen Konsequenzen hält die Landesregierung für erforderlich?
3. Inwieweit stellt aus Sicht der Landesregierung das Begehen einer Straftat eine Voraussetzung des § 28 Abs. 5 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) dar?
4. In welchem Umfang muss aus Sicht der Landesregierung im vorliegenden Fall die Rechtsaufsichtsbehörde nach § 28 Abs. 5 und § 116 ff. ThürKO handeln?
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete Wildauer, für die Landesregierung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Soweit nicht die Voraussetzungen des § 52 Thüringer Beamtengesetz gegeben sind, kann auch eine vorbestrafte Person als kommunaler Wahlbeamter das Amt eines Bürgermeisters ausüben, wie auch andere Wahlämter von vorbestraften Personen ausgeübt werden können, wie wir das ja hier auch im Hause erleben.
Zu Frage 2: Aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes kann diese Frage nur allgemein beantwortet werden. Zuständig ist hier als Rechtsaufsichtsbehörde das Landratsamt Altenburger Land. Grundsätzlich ist in Fällen dieser Art der Vorrang des Strafverfahrens vor dem Disziplinarverfahren zu beachten.
Zu Frage 3 - Inwieweit stellt aus Sicht der Landesregierung das Begehen einer Straftat eine Voraussetzung des § 28 Abs. 5 der Thüringer Kommunalordnung dar? - Nach diesem von Ihnen herangezogenen Paragraphen der Thüringer Kommunalordnung kann der Gemeinderat die Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens beantragen, wenn ein Bürgermeister seine Amtspflichten gröblichst verletzt. Das Begehen einer Straftat kann, muss aber nicht ein solcher Grund sein.
Zu Frage 4: Die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, das Landratsamt Altenburger Land, veranlasst die gebotenen Maßnahmen. Dazu gehört auch die Prüfung, ob nach Abschluss des Strafverfahrens weitere Maßnahmen notwendig sind.
Darüber stimmen wir ab. Wer der Fortberatung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön, das Quorum ist erreicht. Ich rufe auf die Frage in Drucksache 3/1356, eine Frage der Abgeordneten Dr. Wildauer.
Einer Presseinformation zufolge befürchtet der Thüringer Bergsteigerbund die Gefährdung des alpinen Klettersports auf dem Falkenstein, gelegen in der Nähe der Gemeinden Gräfenhain und Winterstein im Kreis Gotha. Diese Bedenken gründen sich darauf, dass Anträge dieser Gemeinden auf kostenlose Übertragung der Felsgrundstücke des Falkensteins und des Kiliansteins per Bescheiden der Oberfinanzdirektion Berlin abgelehnt wurden. Weiterhin würden in Kürze große Waldflächen in der Region inzwischen ist das ja schon geschehen -, in denen diese Felsen liegen, europaweit ausgeschrieben werden und möglichst noch in diesem Jahr verkauft sein. Die Waldflächen seien in Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH-Eigentum und würden deshalb der Privatisierungspflicht unterliegen. Im Ergebnis der Privatisierung der Waldflächen ist zu befürchten, dass das Klettern in Privatwaldgebieten von den Eigentümern untersagt wird.