Protokoll der Sitzung vom 16.03.2001

(Beifall bei der SPD)

Ich bin jetzt gerade mit Blick auf die Uhr geneigt, ich hatte das den beiden angemeldeten Rednerinnen signalisiert, dass wir in die Mittagspause eintreten. Frau Vopel hat einen kurzen Beitrag angekündigt, den würde ich jetzt noch aufrufen. Und Frau Dr. Fischer, dauert Ihrer etwas länger?

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Frau Fischer zieht zurück.)

(Heiterkeit im Hause)

Ja. Dann gehen wir nach der Frau Abgeordneten Vopel in die Mittagspause.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Auf mich hört keiner.)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Antrag der PDS bringt mir einige Debatten zu diesem Thema aus der Vergangenheit in Erinnerung. Ich finde diesen Sinneswandel bemerkenswert, denn ich erinnere mal an die Debatte, ich glaube, das war im Februar 1999, da war dieses unsägliche Vorschaltgesetz gerade in Kraft getreten, und es sollte Grundlage für die so genannte Gesundheitsreform werden. Damals ist abgewiegelt worden, so ähnlich wie von Frau Heß jetzt eben, von der damaligen Gesundheitsministerin. Da sind ja Zahlen genannt worden, was Ärzte in Thüringen verdienen, nur mit dem kleinen Makel, das waren nicht die Gewinnzahlen, das waren die Umsatzzahlen. Das ist nämlich ein Unterschied.

(Beifall bei der CDU)

Das ist ein himmelweiter Unterschied. Von Ihnen von der PDS musste ich mir vorhalten lassen, ich mache Lobbyarbeit für die Ärzte, die ihre erste Million noch nicht zusammen haben. So ist damals diskutiert worden.

Ich möchte nur mal ganz kurz daran erinnern. Ich denke, wir in unserer Fraktion haben uns seit Jahren mit diesem Thema befasst, im Übrigen nicht erst seit Rotgrün. Ich halte es uns, den Gesundheitspolitikern der CDU auch aus den Landtagen, zugute, dass auch wir dafür gesorgt haben, dass Herr Seehofer damals gesagt hat: "Budgetierung ist nicht der gangbare Weg". Ich erinnere mich an das Datum sehr genau, es war der 14. Februar, es war nämlich Valentinstag 1997. Da haben wir in Bonn im BMG gesessen und haben gesagt, gerade wir aus den neuen Ländern, wir gehen heute nicht eher nach Hause, bis der Gesetzentwurf wirklich von allen mitgetragen wird, dass diese unsäglichen Budgets sterben. Es war auch nur ein Baustein, aber es war ein Stückchen Entschärfung des Damoklesschwertes, was über den niedergelassenen Ärzten geschwebt hat, und speziell in den neuen Bundesländern. Dass die Richtgrößeneinführung keine Chance hatte, dass Rotgrün nichts Eiligeres zu

tun hatte, als das wieder zu kippen, das lag nicht in unserer Verantwortung.

Ich will damit sagen, wir waren schon mal ein Stück weiter, Frau Dr. Fischer. Ich denke, eins war ganz wichtig, dass das, was als Gesundheitsreform 2000 propagiert worden ist, im Bundesrat abgelehnt worden ist. Ich habe mir heute mal erlaubt, ich zeige es Ihnen nur, ich lese Ihnen das nicht vor, allen, die vielleicht auch neu in dieser Materie sind, z.B. Frau Heß, Forum für Gesellschaftspolitik, März 1999. Führen Sie sich das mal zu Gemüte, was drin steht. Da steht nämlich drin, dass es Ziel der Regierungskoalition ist von Rotgrün, praktisch die Zerschlagung der Selbstverwaltung, die Zerschlagung des bewährten Arztsystems in der Bundesrepublik Deutschland. Ich denke, so was muss man sich mal anschauen. Es hat noch nie so viel Verunsicherung im Gesundheitswesen gegeben, in der Gesundheitspolitik, wie derzeit. Wir sprechen heute über die ambulante Versorgung. Ich möchte bei der Gelegenheit auch mal das Fachärzteproblem ansprechen. Das ist mindestens genauso wichtig anzusprechen, nicht nur die Vergütung.

(Beifall bei der CDU)

Es geht im stationären Bereich um das neue Vergütungssystem. Das kann sicher gut sein, aber die nötigen Gesetzesänderungen sind bis heute nicht da, um das umzusetzen. Kein Mensch kann heute sagen, weder die Kassen noch die Krankenhäuser, wie es sich auswirken wird, und dann werden Schnellschüsse gemacht. Ich meine, das ist ein bisschen untergegangen hier, aber seit dem 1. Januar müssen die so genannten besser Verdienenden eigentlich noch mehr Krankenkassenbeiträge bezahlen, als in den Altbundesländern, weil bei uns die Beiträge höher sind, aber die Bemessungsgrenze ist gleich,

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Das ist wie bei den Kitas.)

obwohl sie ja nicht so viel verdienen. Das ist ja alles gut und schön, kann man sagen. Denen kann man das ja zumuten. Nur, was hat denn das zur Folge? Ich habe das bei den Gesprächen mit Herrn Rebscher angesprochen. Diejenigen, die in den vergangenen Jahren Solidarität geübt haben, in den gesetzlichen Krankenversicherungen geblieben sind, die gehen jetzt weg und das Ergebnis ist ein Tiefschlag.

(Beifall bei der CDU)

Ich denke, so etwas muss man sich vorher überlegen. Und wenn die neue Ministerin jetzt sagt, Gesprächsangebot und Regress nicht, ist das alles schön, ich befürworte das. Ich wäre froh, wenn da was Vernünftiges zustande käme, nur, es müssen endlich mal Tatsachen auf den Tisch. Nur mit Gesprächsangeboten allein können weder die Ärzte noch die Krankenhäuser leben. Dr. Pietzsch hat es gesagt, Einzellösungen in dem Bereich führen überhaupt nicht weiter. Das wird wieder Stückwerk und wir kommen nicht weiter. Dass die Landesregierung in dieser Hinsicht nicht

untätig ist, hat der Gesundheitsminister hier dargelegt. Ich möchte das gar nicht wiederholen. Ich denke, dafür haben wir immer gestritten, auch bei eigenen Ministern, und dazu stehen wir, und wir werden weiter streiten. Ich hoffe, dass vielleicht die Bundesregierung endlich aufwacht, denn die letzten zweieinhalb Jahre waren vertane Jahre. Danke.

(Zwischenruf Abg. Heß, SPD: Aber die letz- ten 16 auch.)

(Beifall bei der CDU)

Ich unterbreche die Beratung zum Tagesordnungspunkt 8 für die Mittagspause. Um 14.00 Uhr setzen wir mit der Fragestunde fort.

Meine Damen und Herren, wir setzen das Plenum fort. Jetzt rufe ich den Tagesordnungspunkt 11 auf

Fragestunde

Als Erstes rufe ich die Mündliche Anfrage in Drucksache 3/1360 der Frau Abgeordneten Dr. Wildauer, vorgetragen von Frau Nitzpon, auf. Bitte schön.

Nach § 26 a des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit können bei den kommunalen Zweckverbänden der Wasserver- und Abwasserentsorgung Verbraucherbeiräte gebildet werden.

Diese gesetzliche Regelung gilt seit Juli 2000.

Ich frage die Landesregierung:

1. In wie vielen Zweckverbänden sind bisher derartige Verbraucherbeiräte gebildet worden?

2. In welchen Zweckverbänden hat die Verbandsversammlung die Bildung eines Verbraucherbeirats abgelehnt, obwohl es hierfür Interesse seitens der Gebührenund Beitragspflichtigen gab?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Rechtsauffassung der Stadt Eisenach, dass die Regelungen zu den Verbraucherbeiräten nicht für die Stadt Eisenach bzw. ihren Eigenbetrieb zutrifft und somit die Bildung eines Verbraucherbeirats abgelehnt wird?

4. Wie bewertet die Landesregierung die Wirksamkeit der Regelungen zu den Verbraucherbeiräten bezüglich der angestrebten Zielstellungen der gesetzlichen Bestimmungen?

Für die Landesregierung beantwortet der Innenminister diese Anfrage.

Nach diesem Schnelllesetext dieses nicht ganz einfachen Textes beantworte ich für die Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Bisher wurden in drei Zweckverbänden Verbraucherbeiräte gebildet.

Zu Frage 2: Nach Auskunft der Kommunalaufsicht ist dies nur beim Wasser- und Abwasserzweckverband Jena der Fall gewesen.

Zu Frage 3: Der Rechtsauffassung der Stadt Eisenach ist zuzustimmen. Obwohl die Stadt Eisenach Mitglied im Abwasserzweckverband und im Trinkwasserzweckverband Eisenach/Erbstromtal ist, ist sie für den Bereich der leitungsgebundenen örtlichen Einrichtung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung selbst zuständig und wird damit vom Anwendungsbereich des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit nicht erfasst. Das heißt, für den Bereich der Stadtwerke Eisenach gibt es einen Werksausschuss, der steht statt des Verbraucherbeirats bei den Zweckverbänden.

Zu Frage 4: Mit Blick auf die Gesetzesbegründung dient die Regelung des § 26 a des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit zur weiteren Verbesserung des Informationsaustausches unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die sensible Materie der Abgabenerhebung im Bereich der leitungsgebundenen Einrichtung. Hierdurch wurde die Möglichkeit zur Schaffung eines Gremiums gegeben, durch das die Kommunikation und der Austausch zwischen den Bürgern auf der einen und Vertretern der Zweckverbände auf der anderen Seite intensiviert werden kann. Inwiefern die erst seit Juli 2000 bestehende Regelung seitens der Verbände als auch der Bürgerinnen und Bürger angenommen wird, wird sich zukünftig zu zeigen haben. Insofern ist der Zeitraum seit der Einführung bis jetzt zu knapp, um schon eine Bewertung vorzunehmen.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Einen Antrag, Frau Abgeordnete Nitzpon?

Ja. Die PDS beantragt die Frage und die Antwort im Innenausschuss weiterzuberaten.

Darüber lassen wir abstimmen. Wer der Fortberatung im Innenausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Damit ist das Quorum erreicht, es wird fortberaten.

Ich rufe als Nächstes die Anfrage in Drucksache 3/1369 von Frau Abgeordneten Arenhövel auf.

Barrierefreier Umbau des Erfurter Hauptbahnhofs

Aller Voraussicht nach soll nach den Sommerferien 2001 der Umbau des Erfurter Hauptbahnhofs zu einem künftigen ICE-Bahnhof beginnen. Damit wird ein wichtiges Vorhaben auf den Weg gebracht, das für die Verkehrsinfrastruktur von herausragender Bedeutung ist. Die Stadt Erfurt und der Freistaat Thüringen bringen im Wesentlichen die dafür erforderlichen Kosten auf. Damit der barrierefreie Zugang gewährleistet werden kann, ist es notwendig, dass bei der Planung und Umsetzung dieses Bauvorhabens dieser Aspekt von vornherein berücksichtigt wird. Behinderte Menschen, aber auch Familien mit kleinen Kindern und ältere Mitbürger verdienen die entsprechende Aufmerksamkeit und Rücksicht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Nach welchen Kriterien wird der barrierefreie Zugang bei der Planung berücksichtigt?

2. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, damit auch während des Umbaus keine unnötigen Hindernisse entstehen?

3. Wie soll der barrierefreie Zugang zum Hauptbahnhof, zu den Bahnsteigen und den anderen Verkehrsmitteln ausgestaltet werden?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Frau Arenhövel wie folgt:

Zunächst lassen Sie mich bitte feststellen, dass die behindertengerechte Ausgestaltung von Zugangsstellen zu Schienenpersonennahverkehrseinrichtungen im Nahverkehrsplan des Landes festgeschrieben und damit Bestandteil der Schienenverkehrspolitik des Landes sind. Trotz der unausbleiblichen Einschränkungen während der Bauzeit wird sich die DB AG bemühen, auch den mobilitätsein