Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, für die Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt:
Wegen des engen Zusammenhangs beantworte ich die Fragen 1 und 2 zusammen. Es dürfte allgemein bekannt sein, dass Kriminalstatistiken nur einen Teil aller begangenen Straftaten erfassen und ein mehr oder weniger großer weiterer Teil im Dunklen bleibt. Insofern hat die zitierte Aussage des GDP-Vorsitzenden auch nur einen geringen Neuigkeitswert. Eine regional einheitliche Kriminalstatistik wird in Deutschland seit 1936 herausgegeben. Das Dunkelfeld war von Anfang an ein Problem der Kriminalstatistik. Die polizeiliche Kriminalstatistik ist eine öffentliche Statistik und insofern sind Interpretationen durch Gewerkschaften, Parteien, Verbände und Organisationen nur natürlich. Allerdings sollte mit Zahlen verantwortungsvoll umgegangen werden. Die Daten der polizeilichen Kriminalstatistik sind für vielfältige Interpretationen vor allem dann offen, wenn die in jeder Veröffentlichung der PKS enthaltenen Ausführungen der Landeskriminalämter bzw. des Bundeskriminalamts zur Aussagekraft und zu den Aussagegrenzen der polizeilichen Kriminalstatistik ignoriert werden, was in der Praxis nicht selten vorkommt. Es erscheint mir wenig sinnvoll, die PKS durch jährliche Dunkelfeldforschung interpretieren zu lassen, weil unbestritten ist, dass auch wissenschaftliche Studien zum Thema Dunkelfeld nur bedingt aussagefähig und damit nur bedingt auch von Nutzen sind. Die Höhe des Dunkelfeldes wird auch in Fachkreisen sehr unterschiedlich eingeschätzt und variiert im Übrigen zwischen den einzelnen Deliktgruppen erheblich.
Ich sehe keine Nachfragen. Danke. Wir kommen zur nächsten Anfrage in Drucksache 3/1475. Bitte, Herr Abgeordneter Schemmel.
Derzeit wird durch das Land auf der Grundlage eines Änderungsgenehmigungsantrags des Betreibers die Möglichkeit des Einsatzes verschiedener Ersatzbrennstoffe sowie die thermische Behandlung von Abfällen geprüft.
Die vorhandene Anlage ist für eine Verbrennungstemperatur von ca. 850 Grad Celsius ausgelegt und für die Verbrennung von unbehandeltem Holz genehmigt.
1. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die vorhandene Anlage grundsätzlich für die Verbrennung von Abfällen mit schwankenden Chlorgehalten geeignet ist?
2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, dass Anlagen dieser Art technisch so umgerüstet werden können, dass die Entstehung von Dioxinen zweifelsfrei ausgeschlossen wird?
4. Sind im beantragten Spektrum der Ersatzbrennstoffe auch Sonderabfälle (so genannte besonders überwachungs- bedürftige Abfälle) enthalten?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schemmel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Fragen 1 und 2: In einem für den Einsatz solcher Stoffe erforderlichen Genehmigungsverfahren wird zu prüfen sein, ob die vorhandene Anlage technisch nachgerüstet werden müsste oder nicht. Ob eine solche Anlage technisch umgerüstet werden könnte, hängt vom Genehmigungsverfahren ab.
Zu Frage 3: Die Antragsunterlagen befinden sich noch bis zum 11.04.2001 in der Auslegung. Der Erörterungstermin ist für den 19.06.2001 vorgesehen. Beim gegenwärtigen Verfahrensstand kann nicht abgeschätzt werden, wann das Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist.
Ich denke, gerade das Ja reizt zur Nachfrage. Können Sie diese Stoffe bestimmen, auf die Sie jetzt Ihr Ja bezogen haben?
Vom Antragsteller sind in den vorliegenden Antragsunterlagen solche überwachungsbedürftigen Abfälle als Input für die Anlage beantragt worden wie z.B. Holz - Holz sowieso -, aber Glas, Kunststoff mit schädlichen Verunreinigungen.
Danke sehr, Frau Präsidentin. Herr Minister, im Umweltausschuss ist ja über dieses Heizkraftwerk mehrfach diskutiert und berichtet worden. Bei der letzten Thematisierung wurde über die vom Kollegen Schemmel in seiner Frage 1 angefragten chlorhaltigen Abfälle gesprochen. Ich frage Sie, Herr Minister: Der Prozentsatz, der dort eine Rolle spielte, bezog der sich auf die Gesamtmenge dessen, was einzusetzen ist, oder auf die einzelnen Abfälle, die zu bearbeiten waren oder sind?
Herr Abgeordneter Sonntag, im Prinzip ist mir das nicht bis in die letzten Einzelheiten bekannt, welche Prozentzahlen da für was und wofür hier jetzt genommen werden sollten. Das übersteigt in dem Sinne auch die Beantwortung dieser Frage. Ich würde Ihnen einen Vorschlag machen. Wenn wir das Ding sowieso noch einmal in den Ausschuss bekommen, können wir uns im Ausschuss dann über diese Prozentzahlen unterhalten - wenn Sie damit einverstanden wären.
Welche Rolle spielt denn bei dem Genehmigungsverfahren der jahrelange Protest gegen diese Anlage, der ja darin mündete, dass nur zu 25 Prozent dieser Schadstoffe in der Anlage verfeuert wurden und die Anlage aber aufgerüstet war, um in größeren Prozentsätzen die Schadstoffe dort zu verheizen?
Nein. Ich kann nur das sagen, wie sie genehmigt wurde. Da kann einer sonst was bauen, es gilt immer das, was genehmigt ist. Genehmigt ist sie für unbehandelte Hölzer. Wenn jetzt etwas anderes verbrannt werden soll, das ist ja jetzt der Fall, wird ein Genehmigungsverfahren eingeleitet oder muss es genehmigt werden. Das habe ich beantwortet. Dieses Genehmigungsverfahren wird zurzeit behandelt. Was dabei herauskommt, werden wir sehen.
Ich danke für die Geduld, Herr Abgeordneter Schemmel. An welchen konkret möchten Sie denn diese Frage überwiesen haben?
Ganz offensichtlich ist die Beschlussfähigkeit dieses Auditoriums vorhanden. Wir können mit unserer Fragestunde fortfahren. Ich möchte gern den Antrag des Abgeordneten Schemmel auf Überweisung der Frage in Drucksache 3/1475 an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt abstimmen lassen. Wer für die Überweisung votieren will, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das reicht aus. Die Frage ist überwiesen.
Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/1476. Es ist eine Frage des Abgeordneten Höhn. Herr Dr. Pidde wird die Frage vortragen.
Mit Wirkung zum 1. Februar 2001 wurde die Polizeiinspektion Neuhaus aufgelöst und in einen so genannten "KOBB-Bereich" umgewidmet. Die Maßnahme wird seitens der Landesregierung als Modellversuch deklariert.
Für die Region, für die Stadt Neuhaus, für Gewerkschaften und Personalvertretungen und nicht zuletzt für die betroffenen Polizisten kam dieser Schritt überraschend, vor allem vor dem Hintergrund noch laufender, umfangreicher Umbau- und Sanierungsmaßnahmen am Gebäude der PI Neuhaus.