Zweitens will ich in diesem Zusammenhang einmal etwas richtig stellen. Die Unterstützung vom Kultusministerium und vom Sozialministerium läuft und das muss ich zur Entlastung der beiden Kollegen sagen: Es arbeiten schon seit mehreren Wochen zwei Kollegen des Kultusministeriums bei uns und das Sozialministerium hat alle Weichen gestellt, dass auch die Mitarbeiter von dort mitarbeiten können.
Darf ich noch einmal zum Kollegen Dr. Dewes kommen? Ich habe mir ja heute vorgenommen, mich überhaupt nicht zu ärgern und ich mache das auch nicht. Die Mischung von Appell an die Moral und den Anstand hier im hohen Haus, die reizt natürlich immer wieder etwas, aber es geht Ihnen ja auch so. Da muss ich zu Ihrer Klage, dass da manche in irgendwelche Ecken gestellt würden und man ihnen Respekt entgegenbringen solle, zu dieser Ihrer Meinung muss ich sagen: Es muss aber eins erlaubt sein, man muss schon bei jedem Punkt, wo wir unterschiedlich hier im Haus stehen, auch immer einmal den Spot, das Licht auf die Stelle richten können, wo der eine oder andere von uns steht. Wenn man dann sozusagen etwas Erhellendes zu dieser Position sagt, dann darf derjenige auch nicht aufschreien. Da beschreibt man im Grunde genommen, wie die Dinge liegen. Nichts anderes, denke ich, ist heute in dieser Diskussion zum Ausdruck gebracht worden.
Was Sie zur Statistik gesagt haben: Ich habe nicht gesagt, dass die Statistik sich geändert habe, es ist von mir in keiner Weise geäußert worden. Wir haben die Statistik der letzten Jahre fortgeführt. Was mir bei der Diskussion über die Statistik fehlte, und Sie hätten es am besten von allen hier in diesem Hause neben mir wissen müssen, denn Sie haben jahrelang damit gearbeitet, was fehlte war, dass es bestimmte Mechanismen gibt, die zu entsprechenden Folgen in der Statistik führen. Sie haben diese Mechanismen in keiner Weise in Anschlag gebracht. Das ist ärgerlich und nicht zuletzt haben Sie gänzlich außer Acht gelassen und fast bestritten, dass es eben eine Vergleichbarkeit der Länderstatistiken momentan nicht gibt. Insofern denke ich, beim rechten Überlegen gibt es eigentlich nicht die Diskussion, wer ist Schlusslicht in Sachen Rechtsextremismus im Land. Gegen diese Diskussion wehre ich mich jedesmal, weil das diesem Lande Thüringen nicht gerecht wird,
ohne dass ich diese Probleme kleinreden will. Es gab im Übrigen keine süffisanten Äußerungen zu dem CIVITASProgramm und man soll da auch keinen Popanz aufbauen.
Ich bin sehr zufrieden, dass die Bundesregierung dieses Programm aufgelegt hat und ich erhoffe mir nun allerdings, dass sie das auch über einen längeren Zeitraum auslegt und das kann hier geäußert werden.
Was mir aber besonders wichtig ist, das ist Ihre Äußerung zur Einbeziehung der Vorschläge der Opposition. Wenn Sie einmal genau betrachten, was sich eigentlich seit dem vergangenen Jahr alles herausgebildet hat, bis hin in einzelne Aufgabenstellungen der Koordinierungsstelle, sind darin auch Anregungen der Opposition eingeflossen. Es ist nur schade, dass sich von Beginn an - und das lässt sich sehr gut nachverfolgen in allen Protokollen, sowohl des Landtags als auch des Innenausschusses eine relativ sinnlose Diskussion um ein vermeintliches Landesprogramm entfacht hat und man nicht sehen wollte, was man hätte sehen können und was z.B., wenn Herr Dittes jetzt immer die Anhörung im Ausschuss zitiert, was z.B. auch Herr Frindte, der ja nun wirklich von uns allen anerkannt ist als ein Auskenner in dieser Sache, auf der Veranstaltung in Weimar aber meines Wissens auch in der Innenausschussanhörung hier gesagt hat, dass eigentlich alle unsere Vorstellungen, was notwendig wäre zur effizienten Bekämpfung des Rechtsextremismus sehr gut aufgehoben sind in der Einrichtung dieser Koordinierungsstelle und die muss entsprechend gestärkt und ausgebaut werden. Er hat gesagt, dann ist ein Großteil seiner Vorstellungen abgedeckt.
Man könnte ja auch andererseits die Frage stellen, um nicht immer nur zu sehen, wann hat die Regierungsmehrheit Anträge der Opposition in diesem Hause abgelehnt, sondern man könnte ja auch fragen, wo sind eigentlich in den Aktivitäten der Landesregierung einzelne Vorstellungen und einzelne Anregungen der Opposition mit eingeflossen. Da werden Sie Einiges finden, Herr Dr. Dewes.
Etwas was mich - nein, ich will mich ja nicht ärgern nicht ärgerlich aber etwas traurig macht, das ist, dass Sie einfordern, wir sollten doch - die Landesregierung und die Koordinierungsstelle - die vielen gesellschaftlichen Gruppen, Landesjugendring, der Verein MoBiT e.V. und so weiter und so fort, mit einbeziehen in ihre Arbeit.
Ich will Ihnen zwei Dinge dazu sagen. Wir sind mit einigen dieser Gruppen im engen Gespräch. Mit dem Landesjugendring zum Beispiel haben wir erst kürzlich zusammen gesessen, die Koordinierungsstelle, Minister, Landesjugendring. Mit der Diakonie zum Beispiel sind wir im engen Gespräch und mit anderen auch. Wissen Sie, was das eigentliche Beschämende ist und was ich nicht
verstehe und wofür ich gern eine Erklärung hätte? Der Verein MoBiT e.V. ist ja nicht plötzlich entstanden, der wurde lange vorbereitet. Da gab es eine Arbeitsgemeinschaft. Alle diese hochkarätig Beteiligten bei dieser Arge, die dann zum MoBiT e.V. geführt hat, von Herrn Spieth angefangen bis rüber zu Herrn Zimmermann von der evangelischen Kirche, die wussten, es gibt eine Koordinierungsstelle der Landesregierung für dieses Thema. Keine einzige Kontaktaufnahme von dieser Arbeitsgemeinschaft hat stattgefunden. Keine einzige Einladung hat weder den Innenminister noch einen Mitarbeiter des Hauses erreicht, obwohl die Arbeitsgemeinschaft sich ja konsensbereit diesem Thema widmen wollte und auch alle gesellschaftlichen Kräfte einbeziehen will, also auch die Landesregierung. Wir sind doch da nicht außerhalb. Man hätte doch dort auch know how abrufen können, man hätte über Verschränkungen reden können, über Verzahnungen und über einen gemeinsamen Aufbau des Ganzen. Man hat es nicht gemacht und das ist das, was mich traurig macht. Ich vermute, man hat es bewusst nicht gewollt.
Sie haben das vielleicht vorher gewusst, dass sich dieser Verein gründet - für viele hier in diesem Haus, und zwar nicht nur hier aus der Mehrheitsfraktion, sondern auch für viele von Ihnen links und rechts war das völlig neu, was in der Zeitung stand.
Da war aber dieser Verein schon gegründet. Das finde ich schon beschämend und dafür habe ich bis heute keine Antwort.
(Zwischenruf Abg. Dittes, PDS: Hier in die- sem Raum wurde angekündigt, dass Sie an Konzeptionen arbeiten.)
Das konterkariert etwas, diese Zeichnung, die hier gemalt wurde, als würde die Landesregierung selbstherrlich ihre Dinge machen und nicht auf andere hören und alle anderen wären gesprächsbereit. Meine Damen und Herren, ganz so scheint es nicht zu sein. Ich wäre dankbar, wir würden ein offeneres und ehrlicheres Gespräch in der Gesellschaft hierüber führen können und nicht einfach nur polarisieren. Vielen Dank.
Nunmehr scheint aber der Redebedarf endgültig erschöpft zu sein. Weitere Meldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen damit zu den beantragten Überweisungen, und zwar zunächst der Antrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/1455. Es war die Überweisung an den Innenausschuss federführend,
an den Ausschuss für Bildung und Medien und den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beantragt. Ist das richtig? Ja. Dann stimmen wir darüber ab. Wer ist mit der Überweisung an den Innenausschuss einverstanden, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Wer ist dagegen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann bei einer Mehrheit von Gegenstimmen abgelehnt.
Wir kommen zur Überweisung an den Ausschuss für Bildung und Medien. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Auch bei einer Mehrheit von Gegenstimmen abgelehnt.
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Bei einer Mehrheit von Gegenstimmen abgelehnt.
Dann kommen wir zur Abstimmung unmittelbar über den Antrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/1455. Herr Buse, Sie haben noch einen Wunsch. Bitte.
Haben alle ihre Stimmkarte abgegeben? Dann schließe ich die Abstimmung und bitte, die Auszählung zu beginnen.
Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt, und zwar wurden 73 Stimmen abgegeben. 30 davon stimmten mit Ja, 42 mit Nein und 1 Enthaltung. Damit ist der Antrag abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 4).
Wir kommen jetzt zum Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/1469. Auch hier wurde die Überweisung an die benannten drei Ausschüsse, an den Innenausschuss, an den Ausschuss für Bildung und Medien, an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beantragt. Ich darf um Aufmerksamkeit bitten, weil ich jetzt diese Überweisung abstimmen lassen möchte. Zunächst, wer mit der Überweisung an den Innenausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann bei einer Mehrheit von Gegenstimmen abgelehnt. Die Überweisung an den Ausschuss für Bildung und Medien, wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Dan
Dann die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Ist dann bei einer Mehrheit von Gegenstimmen abgelehnt.
Damit kommen wir auch hier zur Abstimmung unmittelbar über den Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/1469. Herr Abgeordneter Dr. Pidde, bitte sehr.
Haben alle ihre Stimmkarte abgegeben? Das ist der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte, mit der Auszählung zu beginnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch hier liegt das Ergebnis vor: Es wurden 74 Stimmen abgegeben, davon stimmten 31 mit Ja, 43 mit Nein, es gab keine Enthaltung. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt (namentliche Ab- stimmung siehe Anlage 5). Ich schließe damit die Tagesordnungspunkte 12 und 14.
Einwilligung des Landtags gemäß § 64 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 13 Abs. 3 des Thüringer Haushaltsgesetzes 2001/2002 zur Investiven Gütlichen Einigung zwischen dem Freistaat Thüringen und der Herzog von Sachsen Coburg und Gotha'schen Stiftung für Kunst und Wissenschaft sowie der Stiftung der Herzog von Sachsen Coburg und Gotha'schen Familie Antrag der Landesregierung - Drucksache 3/1466
Ich gehe davon aus, dass der Einreicher, d.h. die Landesregierung, Begründung wünscht. Dieses übernimmt Herr Staatssekretär Aretz, bitte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es fällt nach dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt nicht ganz leicht, jetzt in die Sphären der Kunst zu steigen, aber ich will einmal den Versuch unternehmen und vielleicht ist
Meine Damen und Herren, um 1480/85 malte der Meister des Amsterdamer Kabinetts ein Doppelporträt, genauer, ein Liebespaar. Es ist als Gothaer Liebespaar berühmt geworden und gehört zu den herausragenden Leistungen der spätmittelalterlichen Malerei. In der Literatur wird es als das klassische Liebespaar der altdeutschen Kunst beschrieben. Unter den wenigen frühen Doppelporträts steht das faszinierende und ungewöhnlich großformatige Doppelbildnis einzig da und welche Thüringerin, welcher Thüringer kennt es nicht.
Ebenso bekannt - und nicht nur für das Schlossmuseum in Gotha oder Thüringen, sondern für die deutsche Kulturlandschaft schlechthin unersetzlich - sind aber auch sicherlich das um 1515 entstandene, auf Conrad Meit zurückgehende Figurenpaar "Adam und Eva" oder die von Adriaen de Vries 1614 geschaffene Bronze "Der farnesische Stier".
So unterschiedlich diese Kunstobjekte auch sind, so haben sie doch eines gemeinsam: Sie alle sowie weitere ideell unschätzbare Exponate des Museums auf Schloss Friedenstein in Gotha, mit einem Gesamtwert von mindestens 400 Mio. DM, sind von einem Restitutionsanspruch des Hauses Sachsen Coburg und Gotha betroffen. Eine Rückgabe dieser nicht nur für die Gothaer Bürgerinnen und Bürger, sondern für alle Thüringer bedeutsamen und Thüringer Identität stiftenden Werke wäre ein unersetzlicher Verlust.
Und dabei, meine Damen und Herren, spielt es keine Rolle, ob dies heute oder von heute an gerechnet in 13 Jahren der Fall wäre, denn dann läuft die im Gesetz festgelegte zwanzigjährige Nießbrauchsfrist unwiderruflich aus. Dies hat die Landesregierung sehr bewusst im Blick gehabt, als sie 1999 beschloss, Gespräche mit Antragstellern aufzunehmen, die Restitutionsansprüche auf Kunstgegenstände in Thüringen geltend gemacht haben. Es wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die vom Finanzministerium begleitet wird von Frau Staatssekretärin Diezel, im Übrigen von der Staatskanzlei, dem Justiz- und Innenministerium sowie dem Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt auf Arbeitsebene. Dieser interministeriellen Arbeitsgruppe stehe ich als Staatssekretär des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vor. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag zu prüfen und zu erwägen, in welchen Fällen sich Gespräche mit Antragstellern anbieten, um die Restitutionsproblematik zu einem für alle tragbaren Ergebnis zu führen.