geschaffen werden. Die Richtlinie legt insofern Standards fest. Aufgrund der EG-Richtlinie sind Änderungen bundes- und landesrechtlicher Regelungen erforderlich. Der Deutsche Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz am 06.04.2001 verabschiedet. Der Bundesrat hat sich im zweiten Durchgang am 11. Mai 2001 mit dem Gesetzentwurf befasst. Wie die meisten Länder hat Thüringen im Interesse der Rechtseinheitlichkeit mit der Anpassung des Landesdatenschutzgesetzes gewartet, bis sich Klarheit abzeichnete, welche Regelungen im Bundesrecht erfolgen würden.
Meine Damen und Herren, das Thüringer Datenschutzgesetz gewährleistet bereits ein hohes Datenschutzniveau. Insoweit sind die erforderlichen materiellrechtlichen Änderungen nicht umfangreich und teilweise auch nur redaktioneller Art. Mit der heutigen Einbringung des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs in den Landtag besteht die Möglichkeit, das für öffentliche Stellen im Lande geltende Thüringer Datenschutzgesetz kurzfristig den Änderungen im Bundesrecht und damit zugleich den Vorgaben der EGDatenschutzrichtlinie anzupassen. Das Gesetzesvorhaben ist dringlich, die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat Ende letzten Jahres ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen nicht rechtzeitiger Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie angestrengt. Nach Einschätzung des Bundesministeriums des Inneren kann eine Verurteilung der Bundesrepublik voraussichtlich nur vermieden werden, wenn alle Gesetzgebungsverfahren im Bund und in den Ländern kurzfristig abgeschlossen werden.
Zu den wichtigsten Änderungen im Thüringer Datenschutzgesetz gehört die Verbesserung der Rechte der Betroffenen gegenüber den Daten verarbeitenden öffentlichen Stellen. Lassen Sie mich einige Verbesserungen stichwortartig nennen. Die Betroffenen können künftig Einwände auch gegen eine rechtlich zulässige Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung ihrer Daten erheben und damit öffentliche Stellen zu einer Überprüfung ihres Handelns verpflichten. Des Weiteren erhalten Betroffene bei der Erhebung ihrer Daten weiter gehende Hinweise als bisher und werden umfassender darüber informiert, was mit ihren Daten passiert. Soweit ihre Daten bei Dritten erhoben werden, werden sie grundsätzlich nachträglich unterrichtet. Auch die Regelung zum Auskunftsrecht, das heißt darüber, welche Daten zur Person bereits gespeichert sind und was mit den Daten geschieht, wird verbessert. Die Betroffenen erhalten künftig auch Kenntnis von vorgesehenen Übermittlungen.
Für den Bereich der automatisierten Datenverarbeitung sieht der Gesetzentwurf zugunsten des Betroffenen Einschränkungen vor, soweit bestimmte Entscheidungen für ihn rechtliche Folgen haben und ihn erheblich beeinträchtigen. Dies betrifft z.B. die Personalauswahl allein auf Grundlage der von allen Beschäftigten gespeicherten persönlichen Informationen.
Schließlich wird der Umgang mit besonders sensiblen Daten, z.B. über die ethnische Abstammung oder über gesundheitliche Verhältnisse, strengen Regularien unterworfen. Soweit zur Verbesserung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger.
Daneben möchte ich noch auf einige weitere Inhalte zu sprechen kommen. Eine organisationsrechtliche Regelung möchte ich ganz besonders hervorheben. Künftig sind grundsätzlich alle öffentlichen Stellen verpflichtet, Beauftragte für den Datenschutz einzusetzen. Schon heute gibt es in vielen Verwaltungen Beauftragte für den Datenschutz, ohne dass bisher eine gesetzliche Pflicht dazu bestand. Die von der Landesregierung vorgeschlagene Einsetzung von Beauftragten bündelt Fachkompetenz und stärkt die Eigenverantwortlichkeit der Daten verarbeitenden Stellen. Zusätzlicher Verwaltungs- und Kostenaufwand entsteht nicht. Die Beauftragten erfüllen nur Aufgaben, die anderenfalls von anderen Teilen innerhalb derselben Organisation zu erledigen wären. Es kommt so zu einer Straffung der Verfahren, insbesondere durch den Wegfall von Meldungen zum zentralen Dateienregister beim Landesbeauftragten für den Datenschutz. Auf dieses Register kann nach der EG-Datenschutzrichtlinie bei Einsetzung von Beauftragten für den Datenschutz dann verzichtet werden.
Der Gesetzentwurf beschränkt sich nicht ausschließlich auf die Anpassung an die EG-Datenschutzrichtlinie. Das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten wird auch aktualisiert, um neuen Anforderungen der modernen Informationstechnik gerecht zu werden. Dies gilt z.B. im Hinblick auf die Anforderungen an technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes. Geregelt werden auch die Unterrichtspflichten der öffentlichen Stellen gegenüber den Betroffenen, die mit dem Einsatz mobiler personenbezogener Datenträger im öffentlichen Bereich zusammenhängt. Ich nenne nur beispielhaft den Einsatz von Chipkarten für den Erhalt von Leistungen oder für die Zeiterfassung. Mit Blick darauf, dass der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Land steht, sieht der Gesetzentwurf darüber hinaus notwendige Ergänzungen zu dessen Rechtsstellung vor. Zu dem Gesetzentwurf wurde eine Anhörung durchgeführt. Im Ergebnis der Anhörung wurde der Gesetzentwurf in einigen Punkten geändert. Eine Reihe von Anregungen des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz wurde aufgegriffen; die kommunalen Spitzenverbände begrüßen die Umsetzung der Richtlinie, die auch für die kommunale Ebene eine höhere Rechtssicherheit in der Anwendung datenschutzrechtlicher Vorschriften mit sich bringen wird. Positiv wird auch bewertet, dass eine Vielzahl der neu vorgesehenen Regelungen den aktuellen Entwicklungen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung angepasst wurde und somit für die Kommunen eine bessere Handhabe ermöglicht wird. Diese positiven Stellungnahmen lassen mich hoffen, dass die Ausschussberatungen zügig erfolgen können. Ich bitte Sie, den Ge
setzentwurf an die Ausschüsse zu verweisen. Wegen der bestehenden Dringlichkeit, auf die ich hingewiesen habe, bitte ich, die Beratung in den Ausschüssen möglichst bald aufzunehmen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Notwendigkeit der Novellierung ergibt sich daraus, darauf hat der Herr Staatssekretär hingewiesen, dass wir eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes umsetzen müssen. Es geht also um Rechtseinheitlichkeit. Ich beantrage deshalb, weil ja bestimmte Schwerpunkte schon behandelt worden sind, die Überweisung dieses Entwurfs an den Innenausschuss. Ich denke, in der gewohnten sachlichen Art werden wir dies im Ausschuss sowohl unter Hinzuziehung der Datenschutzbeauftragten bzw. anderer Experten beraten und Ihnen dann in der nächsten oder übernächsten Tagung des Plenums eine Grundlage für die zweite Lesung vorlegen. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in der Drucksache 3/1569 liegt uns die Novelle zum Thüringer Datenschutzgesetz - seitens der Landesregierung eingebracht - vor. Ich möchte an dieser Stelle kurz erklären, warum ich hier stehe und nicht unser innenpolitischer Sprecher. Ich möchte Ihnen, meine Damen und Herren hier im Hause, zumindest mitteilen, dass gegen 13.45 Uhr durch einen Krankenwagen unser innenpolitischer Sprecher ins Krankenhaus eingeliefert wurde, sicherlich mit einem Herz-Kreislauf-Problem. Ich möchte zumindest, dass wir von hieraus auch an ihn denken und ihm gute Genesungswünsche übermitteln.
Danke. Ich möchte dem eben von meinem Kollegen Pohl Gesagten eigentlich gar nichts weiter hinzufügen. Man könnte es maximal so bezeichnen, wenn wir jetzt nicht schnell genug sind, beißen den Letzten die Hunde. Aber ich denke, dass der Zeitpunkt vom 24.10.1998 bis zum heutigen Tag auch nicht eher durch den Bund zu realisieren war, wir aber nun, nachdem der Bund im April und
im Mai 2001 im Bundesrat seine Dinge auf den Weg gebracht hat, auch schnell reagieren müssen, und dies wollen wir im Innenausschuss tun, um Ihnen dann in der zweiten Lesung die Beschlussvorlage des Innenausschusses zu übermitteln. Danke schön.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Debatte. Wir kommen zur Abstimmung über die beantragte Ausschussüberweisung. Es wurde die Überweisung an den Innenausschuss beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Das sieht sehr einmütig aus, damit überwiesen. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt.
a) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hier: §§ 17, 111 und 112 Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/927 dazu: Beschlussempfehlung des Justizausschusses - Drucksache 3/1556
b) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/1294 dazu: Beschlussempfehlung des Justizausschusses - Drucksache 3/1557 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/1581
c) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hier: Regelung der Beratung von Bürgeranträgen und Volksbegehren Antrag der Fraktionen der PDS und SPD - Drucksache 3/1563
Wir verfahren so, dass wir zunächst die Berichterstattung aus dem Ausschuss zu a und b hören. Ich gehe davon aus, dass das eine gemeinsame Berichterstattung wird, die Herr Abgeordneter Schröter hier vornimmt. Und dann die Begründung zum Antrag - wird die nicht mehr gewünscht? Keine mehr, gut. Danach kommen wir dann zur Aussprache. Bitte, Herr Abgeordneter Schröter.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der § 77 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags regelt die Form und den Inhalt der Ausschussberichterstattung. Da die Gesamtproblematik sich über einen längeren Zeitraum erstreckte und eine größere Anzahl von Dokumenten umfasst, lassen Sie mich bitte zunächst die vorhandenen Dokumente in der chronologischen Reihenfolge ihrer Entstehung im ersten Teil meiner Berichterstattung nennen.
Erstens gibt es die zurzeit gültige Geschäftsordnung aus der 121. Sitzung des 1. Thüringer Landtags, letztmalig insgesamt veröffentlicht in der Drucksache 3/2 vom 01.10.1999 und zuletzt geändert durch den Beschluss des Landtags auf der Grundlage der Drucksache 3/29, der in der Drucksache 3/36 vom 14.10.1999 bekannt gegeben worden ist. Das ist das zweite Dokument, diese Bekanntgabe. Drittens liegen der Antrag der SPD-Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung in Drucksache 3/927 vom 01.09.2000 vor, der Antrag der CDU-Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung in Drucksache 3/1294 vom 18.01.2001, zum Fünften die Beschlussempfehlung in Drucksache 3/1556 vom 03.05.2001 zum Antrag der SPD-Fraktion und sechstens die Beschlussempfehlung in Drucksache 3/1557 vom 09.05.2001 zum Antrag der CDU-Fraktion. Von der Betrachtung der Berichterstattung sind ausgeschlossen, da sie nach der abschließenden Beratung in der Sitzung des Ausschusses am 09.05.2001 in den Geschäftsgang des Landtags gegeben wurden, der Antrag der Fraktionen der PDS und SPD zur Änderung der Geschäftsordnung in der Drucksache 3/1563 vom 10. Mai d.J. als selbständiger Antrag und der Antrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/1581 vom 16. Mai d.J. als Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung in Drucksache 3/1557. Ich weise besonders auf diese Drucksache hin, weil die darin dargestellte Meinung Diskussionsgegenstand im Justizausschuss war, die damit öffentlich gemacht wird.
Zweiter Teil - zum zeitlichen Verlauf: Nachdem die SPDFraktion ihren Antrag vom 01.09.2000 durch Mehrheitsbeschluss wiederholt nicht auf der Tagesordnung der Plenarsitzungen platzieren konnte, kam man im Ältestenrat, den ich hier als mitberatenden Ausschuss gemäß § 77 der Geschäftsordnung betrachten möchte, überein, dass sich die Präsidentin und die parlamentarischen Geschäftsführer über das weitere Vorgehen zur Vorbereitung der Änderung der Geschäftsordnung verständigen. Dies ist in einer Beratung am 11.10.2000 geschehen. Es sollten bis Anfang 2001 Vorschläge der Fraktionen erarbeitet werden und es wurde eine Zusammenarbeit in einer Arbeitsgruppe vereinbart, die jedoch nicht zustande gekommen ist. Eine Sammlung von Erfahrungen mit der seit 1994 nahezu unveränderten Geschäftsordnung, die sich zu einer Änderung der Geschäftsordnung in einer Novelle anbot, lag seit Anfang Dezember 2000 von der Landtagsverwaltung vor. Die Auflistung umfasste mehr als 30 Einzelän
derungen. Nach § 55 Abs. 3 der Geschäftsordnung hätte der seit September 2000 vorliegende Antrag der SPD-Fraktion grundsätzlich spätestens in der sechsten Plenarsitzungswoche nach Einreichung vom Plenum behandelt werden müssen. Dem kam die Aufnahme in die Tagesordnung der Sitzung des Landtags vom 25.01.2001 zuvor, in der auch der Antrag der CDU-Fraktion vom 18.01. behandelt und beide Anträge gemeinsam an den Justizausschuss überwiesen wurden. Dort wurden die Anträge am 01.03.2001, am 03.03.2001 der SPD-Antrag abschließend und am 09.03.2001 der CDU-Antrag abschließend beraten.
Zum dritten Teil - Beratungsverlauf: Nachdem der Justizausschuss von den beiden vorliegenden Drucksachen gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den Antrag der CDU-Fraktion zum Verhandlungsgegenstand mehrheitlich erklärt hatte, lag ein Änderungsantrag der PDSFraktion zu diesem Antrag vor. Er war inhaltsgleich mit dem heute vorliegenden Antrag in der Drucksache 3/1581. Der Ausschuss beschloss mehrheitlich, eine Synopse zu den Konsens- und Dissenspunkten erstellen zu lassen, die alle Änderungsvorschläge zum Inhalt haben sollte. Dies ist geschehen und sie ist nachfolgend als Grundlage der Einzelabstimmungen benutzt worden. Die mehrheitliche Meinung ist in den Beschlussempfehlungen - Drucksachen 3/1556 und 3/1557 - zusammengefasst dargestellt.
Vierter Teil - wesentliche Ansichten und Stellungnahmen der Minderheiten: An dieser Stelle kann ich mich kurz fassen und auf die anfangs genannte Drucksache 3/1581 verweisen. In ihr sind die im Ausschuss nicht mehrheitsfähigen Punkte im Wesentlichen dargestellt.
Fünfter und letzter Teil - Beschlussempfehlung: Der Justizausschuss empfiehlt mehrheitlich, den Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/927 abzulehnen. Das betrifft den Tagesordnungspunkt 6 a. Er empfiehlt mehrheitlich, den Antrag der CDU-Fraktion in Drucksache 3/1294 mit den in der Beschlussempfehlung 3/1557 genannten Änderungen anzunehmen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Damit kommen wir jetzt zur gemeinsamen Aussprache. Es hat als Erste das Wort Frau Abgeordnete Nitzpon, PDSFraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben zwar hier im Haus Minister, die auch Abgeordnete sind, aber auf der Ministerbank sitzt nicht ein Abgeordneter. So interessiert man sich vielleicht für die Aufgaben eines Abgeordneten. Es wundert mich, dass die CDU-Fraktion nicht auch gleich den § 34 streichen wollte, der nämlich die Herbeirufung eines Mitglieds der Landesregierung organisiert. Aber, ich denke, die Geschäftsordnung
wurde sowieso durch die Mehrheit im Justizausschuss zu einem Machtinstrument der Mehrheit im Thüringer Landtag deformiert.
Demokratie, meine Damen und Herren, ist nicht nur eine Frage des Abstimmens und damit des Schaffens von Mehrheiten. Vielmehr zeigt sich Demokratie aus unserer Sicht in der Art und Weise, wie man zu diesen Mehrheiten kommt. Und aus meiner Sicht kann eine politische Entscheidung eigentlich nur dann eine demokratische Entscheidung sein, wenn auch das Verfahren demokratisch ist, d.h. für mich, wenn Positionen von allen Seiten abgewogen werden in der Diskussion, wenn man Offenheit zeigt gegenüber den Positionen der anderen und wenn überhaupt ein Diskussionsprozess mit sachlichen, aber auch natürlich kritischen Argumenten vonstatten geht. Wenn ich für die Beratungen im Justizausschuss diese Kriterien als Maßstab setze, dann, muss ich sagen, sieht es im Justizausschuss in Sachen von Demokratie ziemlich düster aus. Zwar war in der ersten Ausschuss-Sitzung, Herr Schröter, noch ein Hauch von Demokratie zu spüren, aber in der zweiten Beratung, als die Beschlussempfehlung entstanden ist, wurde nämlich überhaupt nicht mehr diskutiert. In der ersten Beratung
haben die Fraktionen - Herr Wolf, ich erkläre Ihnen das noch mal, Sie waren ja eigentlich dabei - im Justizausschuss eigentlich auch nur gesagt, diese und jene Punkte sind Dissenspunkte. Ich meine, Ihre Fraktion hat das gemacht. Meine hat zumindest noch versucht, Ihnen zu erklären, warum wir der Auffassung sind, dass unsere Vorschläge demokratischer sind,
und wir haben Ihnen auch noch versucht zu erklären, warum wir viele Änderungsanträge von Ihnen nicht mittragen können, und haben versucht dann auch noch Kompromisse zu erzielen. Aber von Ihrer Seite wurde nur gesagt, Dissenspunkte und Schluss.
Es gab eigentlich Diskussionen von unserer Seite, indem - das habe ich Ihnen gerade erklärt, Herr Wetzel - wir Ihnen erklärt haben, aber das ist keine Demokratie, kein Entscheidungsprozess, denn zu dem - das habe ich Ihnen gerade erklärt - gehört, dass alle Positionen von allen Seiten diskutiert werden und nicht, wenn eine Seite einer was erklärt und die andere gleich abblockt.
Dann muss ich Ihnen noch sagen, wieso haben Sie überhaupt ein Dissenspunktepapier von der Landtagsverwaltung zusammenstellen lassen, wenn Sie doch eigentlich schon wussten, dass Sie in der zweiten Ausschussberatung nur noch abstimmen wollen, und dazu haben Sie dieses Dissenspunktepapier überhaupt nicht benötigt, denn Sie hätten auch abstimmen können anhand der Änderungsanträge, die von allen Fraktionen vorlagen. Ich denke, die Ausschussmehrheit im Justizausschuss benahm sich - ich denke es nicht nur, es war so - wie eine seelenlose, vorprogrammierte Abstimmmaschine und das ist unverschämt eigentlich.
Ich stimme Ihnen zu, Herr Schröter, nicht nur mehrheitlich, eigentlich einstimmig wurde gebeten, dass die Landtagsverwaltung solch ein Dissenspunktepapier erstellt. Sie haben ja auch dargestellt, es sind sehr viele Punkte, sehr viele Seiten und deswegen muss ich Ihnen eigentlich sagen, dass Sie dieses Papier nicht mehr als eine Diskussionsgrundlage in der zweiten Beratung benutzt haben, ist eigentlich unverschämt der Landtagsverwaltung gegenüber. Sie haben dieses Punktepapier nur benötigt, Sie brauchen mir da keine Frage zu stellen, Sie haben es nur benötigt, um sich da entlangzuhangeln und abzustimmen, aber Sie haben nicht noch mal über einzelne Punkte diskutiert. Ich war auch noch so naiv, nach der ersten Beratung in diesem Justizausschuss zu glauben, dass in der zweiten Beratung dieses Dissenspunktepapier da ist, damit jeder einzelne Dissenspunkt aufgerufen wird und man versucht, gemeinsam, alle Fraktionen gemeinsam, Kompromisse zu finden. Aber Sie haben nur anhand des Dissenspunktepapiers abgestimmt. Ich finde schon, die Landtagsverwaltung hat keinen Arbeitsmangel, Sie haben aber die Landtagsverwaltung wahrscheinlich blockiert über mehrere Wochen, denn Sie haben Arbeit gemacht, die nicht genutzt wurde.