Wenn gesagt wird, auch die Kosten BSE, Maul- und Klauenseuche können wir nicht beeinflussen, wo sind denn die großen Programme der Bundesregierung, den Landwirten zu helfen, damit wir auch dort stabile Verbraucherpreise halten können?
Außer Ankündigungen nichts gewesen und den Landwirten bleibt überhaupt keine andere Chance, als die Kosten in diesem Fall auf die Verbraucher umzulegen. Und da sagen wir jetzt, das ist gottgewollt, das können wir mit politischen Entscheidungen nicht ändern.
Die Frage ist ganz entscheidend, dass man jetzt Festlegungen trifft, wie es weitergeht, zumindest in dem Bereich, den man beeinflussen kann. Zwar sieht man mittelfristig wieder eine Senkung des Rohölpreises, aber ich will es einmal an dem Beispiel Rentenerhöhung und Inflationsrate klar und deutlich sagen. Auf welcher Spirale wollen wir uns denn eigentlich bewegen? Im letzten Jahr waren es 0,6 Prozent Rentenerhöhung. 2 Prozent Inflationsrate bedeutet für die Rentner eine Geldentwertung. Ein Rentner hat keine Entlastung durch Senkung der Lohnnebenkosten. Jetzt sind wir bei 3,5 Prozent deutschlandweit, in Thüringen über 4 Prozent, die Rentenanpassung 2,1 Prozent. Wenn wir in Zukunft die Rentenanpassung nach der Inflationsrate machen, wie viel Ökosteuer wollen sie denn eigentlich in Berlin noch auf die Energiekosten drauflegen, damit sie eine solche Rentenanpassung überhaupt zahlen können?
Ich bin kein Verfechter, dass wir die Anpassungsregelsätze in der Sozialhilfe und in der Rente der Inflationsrate anpassen. Ich bin ein Verfechter davon, dass wir zurückkehren zu einer Politik, wie sie die CDU-geführte Bundesregierung in den 90er-Jahren durchgeführt hat, dass nämlich Inflationsraten generell unter 2 Prozent bleiben.
Sie haben vorhin selbst gehört, das hat Ihr Kollege Höhn aus der SPD-Fraktion gesagt, 1993 war das letzte Mal eine höhere Inflationsrate als 3,5 Prozent. In den letzten Jahren der 90er-Jahre waren wir bei Inflationsraten, die lagen zwischen 0,7 und 1,5 Prozent. Das wissen Sie ganz genau. Die beste Sozialpolitik ist eine stabile Preispolitik und niedrige Inflation.
Ich sehe schon ein bisschen mit Bedauern, wenn nächstes Jahr 30 DM Kindergelderhöhung als erfolgreiche Sozialpolitik verkauft wird, aber bei 3.000 DM Haushaltseinkommen - 3,5 Prozent Inflationsrate - werden 105 DM monatlich Mehrkosten verursacht bzw. Geldentwertung. Was
ist denn da noch eigentlich erfolgreiche Familienpolitik in der Zukunft? Man kann das umgestalten, umgestalten in dem Sinne, dass man eine Wirtschaftspolitik betreibt, die auf Wirtschaftswachstum ausgerichtet ist, auf mehr Beschäftigung, dass man keine steuerlichen Beschlüsse fasst, die Preis erhöhend wirken, d.h., Aussetzen der nächsten Stufen der Ökosteuer, dass man keine Beschlüsse fasst, wie Verlängerung der AFA-Tabellen, die die Wirtschaft mehr belastet, um nur einmal einige Punkte zu nennen. Das verlange ich von der Bundesregierung in den nächsten Wochen und Monaten, um die Inflationsrate wieder auf den Wert zurückzuführen, wie wir ihn in den letzten Jahren gehabt haben. Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit auch den zweiten Teil der Aktuellen Stunde.
Wir kommen zur Fortführung des Tagesordnungspunkts 10. Hier stand noch die Wortmeldung vom Abgeordneten Buse, PDS-Fraktion aus.
Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren, auch die Fraktion der PDS hält den Schienenpersonenverkehr, egal ob nun Fern- oder Nahverkehr, für so wichtig, in diesem Hause über Erreichtes und auch über nicht Erreichtes, über Notwendiges und über Versäumtes zu beraten. Die beiden Anträge der CDU-Fraktion zum Schienenpersonenfernverkehr bzw. zum -nahverkehr machen deutlich, dass es in Thüringen doch einen gewissen Handlungsbedarf gibt, auf den wir im Landtag aus unterschiedlichsten Sichtweisen und von unterschiedlichen Fraktionen eingebracht schon mehrfach eingegangen sind. Bei aller Unterschiedlichkeit von Auffassungen und Lösungsvorschlägen zwischen den einzelnen Fraktionen, ich jedenfalls erachte es als richtig und notwendig, entsprechende Anträge in die Diskussion und Beratung sowie Beschlussfassung des Thüringer Landtags einzubringen, so wie das die CDU-Fraktion, aber auch schon unsere Fraktion getan haben. Deshalb wäre es gut, Herr Lippmann, wenn Ihre Fraktion die von Ihnen hier dargelegten Überlegungen auch in entsprechende Anträge gekleidet hätte. Leider habe ich in der Legislatur dieser Wahlperiode diesbezüglich aus der Fraktion der SPD noch keine entsprechenden Anträge hier erfahren dürfen.
Meine Damen und Herren, angesichts der bisherigen Diskussion hier im Landtag und auch im Ausschuss möchte ich mich deshalb nur kurz zu einzelnen Aspekten der beiden Anträge der CDU-Fraktion äußern. Ich will nicht näher darauf eingehen, dass unsere Forderungen zum Erhalt der Fernverbindungen seit 1997 hier im Landtag für meine Begriffe nicht ernst genommen werden. Aber blickt man auf den seit Sonntag gültigen Fahrplan, so kann man die Aus
sagen auf der Verkehrskonferenz in Gera, an der unser Verkehrsminister sowie der DB-Chef Mehdorn teilgenommen haben, nicht ganz ernst nehmen, dass Drehkreuze in Thüringen, so auch in Gera, geschaffen werden, von wo aus man die Verkehrsknoten dieses Landes erreichen kann.
Mit der Bummelbahn zur Fernbahn, das scheint aber das Ziel der DB AG bezüglich des Verkehrsknotens Gera. Gera ist das einzige Oberzentrum Deutschlands, das nicht zweigleisig angeschlossen ist. Dieser traurige Ruhm ist nun mit dem neuen Fahrplan um die Tatsache erweitert worden, dass Gera als Großstadt und Oberzentrum in Thüringen vom Fernverkehr ganz abgehangen wurde. Bekanntlich wurden alle InterRegio-Verbindungen gekappt. Auf die Entwicklung der Reisegeschwindigkeit auf der MitteDeutschland-Schiene im Ergebnis des schlechten Zustands des Fahrwegs haben wir auch hier im Plenum schon öfter hingewiesen und auch gesprochen. Um es nur noch einmal zu verdeutlichen: Die Fahrzeit für die 88 km zwischen Gera und Erfurt erhöhte sich von 74 Minuten im Jahr 1999 auf gegenwärtig 94 Minuten, und das ohne Einfluss der begonnenen Baumaßnahmen.
Die Antwort auf eine Mündliche Anfrage von mir zu Konsequenzen aus der Einstellung von InterRegio-Verbindungen in der 38. Sitzung des Hauses im Februar dieses Jahres, darin eingeschlossen auch die InterRegio-Verbindung nach Gera, machte deutlich, die DB rechnet sich also wirtschaftlich, indem sie dem Freistaat in die Tasche greifen will.
Herr Lippmann, nehmen Sie es mir nicht übel, ich kann Ihrer Argumentation zu den InterRegios nicht ganz folgen. Es gibt bekanntlich Analysen, einschließlich auch bei der DB AG, die bezüglich des InterRegio das Gegenteil beweisen, insbesondere in der Wirtschaftlichkeit. Ich glaube aber, es wurde hier Ausschussüberweisung beantragt, wir haben sicherlich die Muße und auch den Raum und die Gelegenheit im Ausschuss darüber zu hören. Aber es ist nicht nur der Wegfall von der InterRegio-Verbindung und die Reisezeiten schlechthin, es geht auch wieder um die Attraktivität des Schienenpersonenfernverkehrs. Besonders nachteilig wird sich der Wegfall des InterRegio-Anschlusses für die Reisenden des IC aus Richtung Frankfurt am Main auswirken. Die Übergangszeiten zum dann als Anschluss nach Ostthüringen fungierenden Regionalexpress Göttingen-Glauchau bzw. Zwickau betragen in Weimar zum Teil unzumutbare 49 Minuten nach neuem Fahrplan.
Das heißt, auch der hochwertige Fernverkehr, Herr von der Krone, wird durch die Streichung erheblich an Attraktivität verlieren.
(Zwischenruf Abg. von der Krone, CDU: Ihr habt es in 40 Jahren nicht fertiggebracht, die Strecke zweispurig auszubauen.)
War das jetzt eine Wortmeldung? Soll ich die bei der Präsidentin mit einreichen für Sie, Herr von der Krone.
Meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, Ihrem Punkt 2 im Antrag können wir folgen, hielten es aber auch für konsequenter, wie es Herr Staatssekretär Richwien bereits ausführte, dass die Landesregierung regelrecht aufgefordert wird - sie tut es ja in dieser Richtung -, die Gesetzesinitiative der Länder Baden-Württemberg und Bayern im Bundesrat entsprechend der Bundesratsdrucksache 82/01 - Entwurf eines Gesetzes zur Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs - die unseres Erachtens gegenwärtig im Ausschuss diskutiert wird, aktiv zu unterstützen. Die Bereitschaft hat Herr Richwien namens der Landesregierung dazu geäußert. Man könnte den Punkt regelrecht konkreter fassen.
Zu 3 und 4 des Antrags herrscht Konsens zu unseren Forderungen hinsichtlich der Mitte-Deutschland-Verbindung, sowohl was den Anschluss Geras an den Fernverkehr als auch den Ausbau der Strecke betrifft, wenngleich ich erneut auf die Reihenfolge in Punkt 4 namens unserer Fraktion hinweise. Für meine Fraktion hat der Ausbau vorhandener Strecken Vorrang vor dem Neubau. Aber diesen Streit haben wir bereits im April 2000 in diesem Haus und auch im Wirtschaftsausschuss im Zusammenhang mit der Beratung Ihres Antrags, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, in Drucksache 3/499 - Erhalt und Ausbau der Schieneninfrastruktur in Thüringen -, den Sie ja bekanntlich mit Ihrer Mehrheit mehrheitlich entschieden haben, beredet und besprochen. Natürlich fiel die damalige Schwerpunktsetzung für die ICE-Trasse und nicht für den Ausbau vorhandener Trassen aus. In diesem Zusammenhang will ich zumindest anmerken, dass ich es schon beachtlich finde, dass nach Beratung und Beschlussfassung zur Drucksache 3/499, in der die Landesregierung gebeten wurde, ich darf zitieren: "bezüglich der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit Nr. 8.1 und 8.2 sowie der MitteDeutschland-Verbindung gegenüber der Bundesregierung aktiv zu werden", es nun mit den heutigen Anträgen erneut einer Aufforderung an die Landesregierung bedarf, diesbezüglich aktiv zu werden. Ich wollte es ja nur anmerken, Herr Kallenbach.
Meine Damen und Herren, einige wenige Bemerkungen zum Antrag betreffend der Sicherung eines attraktiven Schienenpersonennahverkehrs. Sicher haben Investitionen und Beteiligung des Landes, wie sie auch hier von Herrn Staatssekretär Richwien geäußert worden sind, zur Erhal
tung des Netzes, der Modernisierung der Bahnhöfe und des Wagenparks beigetragen. Aber nur Sicherung dieses auf bzw. an einigen Strecken erreichten deutlich verbesserten Zustandes ist einfach zu wenig. Darüber sind wir uns sicherlich alle im hohen Haus einig. Neben der Sicherung muss mindestens die Verbesserung an weiteren Strecken und für weitere Streckenbedienungen erreicht werden.
Meine Damen und Herren, gern würde ich den Antrag als einen Antrag zur Sicherung und Ausbau eines attraktiven Schienenpersonennahverkehrs in Thüringen verstanden wissen. Wir können darüber ebenso reden. Er folgt in vielem unseren bereits hier im Plenum beantragten inhaltlichen Forderungen als auch den Forderungen aus anderen Landesdokumenten, wie z.B. dem Landesentwicklungsplan bzw. dem ÖPNV-Gesetz, und er berücksichtigt auch die sich aus der Verschlechterung der Situation ergebende Notwendigkeit. Ich hoffe, es betrübt Sie nicht, wenn gerade ich das so offen hier sage, Herr Kallenbach. Ob und wie weit die im Antrag Punkt 2 empfohlene wesentliche Finanzierungsquelle, nämlich das vom Ministerpräsident vorgeschlagene Sonderprogramm-Ost, hilfreich bei der Durchsetzung der Sanierung des Aufbaus der Schienenpersonennahverkehrsstrecken ist, erscheint mir etwas zweifelhaft.
Neben der Sanierung des Schienennetzes ist auch ein attraktives Angebot für die Verkehrsnutzer von Bedeutung. In den Tagen und Wochen vor dem Fahrplanwechsel äußerten sich insbesondere studentische Organisationen und viele einzelne Betroffene kritisch zu der von der DB AG geplanten Veränderung bei der Fahrradmitnahme. Die bisherigen Möglichkeiten der kostenlosen Fahrradmitnahme sollten mit dem Fahrplanwechsel in Thüringen bekanntlich beendet werden. Durch die Verhandlungen mit der DB AG ist es der Nahverkehrsservicegesellschaft gelungen - und wenn meine Informationen stimmen, Herr Kallenbach, erst einmal leider nur bis Jahresende -, die weitere unentgeltlich Fahrradmitnahme auszuhandeln. Ich glaube, die Betroffenen erwarten zu Recht, dass das Land entsprechende Verhandlungsergebnisse auch für das Jahr 2002 und darüber hinaus erzielt. Ich glaube, die Landesregierung wird sicherlich bereit sein, diesbezügliche Verhandlungen mit der DB AG weiterzuführen. Auch an diesem kleinen Beispiel kann man ablesen, dass es der Bahn nicht so sehr um einen attraktiven, einzelne Benutzer ansprechenden Schienenverkehr geht, sondern ausschließlich wirtschaftliche Erwägungen eine Rolle spielen. Aber gerade wir als Landtag sollten der Sicherung und dem Ausbau eines attraktiven Schienenpersonennahverkehrs größtes Augenmerk schenken und nicht den reinen wirtschaftlichen Erwägungen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Es war zu beiden Anträgen Ausschussüberweisung beantragt worden, und zwar an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik. Wir stimmen zunächst ab über die Überweisung der Drucksache 3/1558. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke, das ist die übergroße Mehrheit. Dann verfahren wir so.
Dann stimmen wir ab über die Überweisung der Drucksache 3/1559. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich auch um das Handzeichen. Danke, das ist auch die übergroße Mehrheit und damit überwiesen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 10.
Entwurf einer Verordnung über die Auftragskostenpauschale nach § 23 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes hier: Zustimmung des Landtags gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes Antrag der Landesregierung - Drucksache 3/1618
Die Begründung durch den Einreicher wurde nicht gewünscht. Wir kommen damit zur Aussprache. Es hat als erster Redner das Wort Herr Abgeordneter Schemmel, SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, durch das Innenministerium respektive durch das Landesverwaltungsamt ist nun erstmalig auf der Basis der tatsächlichen durch die Kommunen im übertragenen Wirkungskreis oder als untere staatliche Verwaltungsbehörde zu erbringenden Leistungen mit teils bewertenden, überwiegend aber statistischen Methoden eine realitätsorientierte Höhe der Auftragskostenpauschale ermittelt worden. Das klingt fast wie ein Lob an das Innenministerium, aber ich darf das keinesfalls so verstanden wissen. Denn ich möchte in dieser Debattenlage heute und morgen nicht die Ausnahme bilden, nicht der Einzige sein, der in irgendwelcher Weise das Innenministerium lobt. Deshalb betrachte ich das als eine Feststellung. Nur eines macht mich dabei natürlich stutzig. Wieso liegt die nunmehr aufwendig ermittelte Auftragskostenpauschale eigentlich genau in der Höhe der Pauschale, wie sie schon im Haushalt 2001 festgeschrieben wurde? Das ist doch außerordentlich überraschend,
dass man im Haushalt 2001 schon diese Zahl so fixieren konnte, wie sie jetzt diese umfangreichen Berechnungen unter Einbeziehung aller Kommunen ergeben haben sollte.
Das haben Sie aber damals ganz anders dargestellt, Herr Minister. Sie haben gesagt, wir müssen diese Berechnung erst durchführen. Wenn das Ergebnis vorliegt, werden wir dieses dem Haus mitteilen.