Protokoll der Sitzung vom 14.06.2001

Herr Minister, das haben Sie natürlich gehört, dass die Frage ein bisschen anders gelautet hat, aber da sich der Abgeordnete Koch ganz offensichtlich...

Nein, er hat keine Frage gestellt.

Doch, er hat eine Frage gestellt, aber die war sehr lang und sehr...

Vielen Dank, das Fragepotenzial ist erschöpft für diese Frage.

Die nächste Mündliche Anfrage ist genau wie die von Frau Dr. Kaschuba im Einvernehmen mit dem Fragesteller Herrn Ramelow auf morgen verschoben worden.

Wir kommen zur Mündlichen Anfrage von Frau Abgeordneten Dr. Wildauer in Drucksache 3/1628.

Rücklagen für Rekultivierung von Deponien

Bei der Würdigung des Haushalts des Landkreises Weimarer Land vom 12. November 1997 vertrat das Landesverwaltungsamt in Bezug auf Bildung von Rekultivierungsrücklagen aus Pachteinnahmen von Deponien folgende Auffassung: "Die Mittelansammlungen nach § 20 Abs. 3 Ziffer 3 ThürGemHV für Rekultivierungsmaßnahmen an Deponien dienen zur Finanzierung von Investitionen. Unter Beachtung der Bestimmungen des § 20 Abs. 4 ThürGemHV sind die Mittelansammlungen Bestandteil der allgemeinen Rücklage..."

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Rechtsauffassung vertritt die Landesregierung bezüglich der Integrierung von zweckgebundenen Rekultivierungsrücklagen in die allgemeine Rücklage?

2. Können aus Sicht der Landesregierung die Rekultivierungsrücklagen auch zum Zwecke der Nutzung der Mittel in anderen Bereichen als der Abfallwirtschaft aufgelöst werden und wie wird diese Auffassung begründet?

3. In welcher Art und Weise muss die dargestellte Würdigung des Landesverwaltungsamts zur Behandlung der Rekultivierungsrücklagen im Landkreis Weimarer Land aus Sicht der Landesregierung korrigiert werden?

Herr Minister Köckert, bitte schön.

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete Sedlacik, ich beantworte namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Wildauer wie folgt:

Zu Frage 1: Die Vorgehensweise entspricht den derzeitig geltenden kommunalhaushaltsrechtlichen Bestimmungen.

Zu Frage 2: Die allgemeine Rücklage ist Gesamtdeckungsmittel des Vermögenshaushalts.

Zu Frage 3: Eine Korrektur ist nicht erforderlich.

(Beifall bei der CDU)

Gibt es Nachfragen? Ich sehe keine. Danke, Herr Minister. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage von Herrn Abgeordneten Dittes in Drucksache 3/1632.

Brandschutz- und Sicherheitserziehung an Thüringer Schulen

Die Erziehung von Kindern und Jugendlichen zum vorbeugenden Brandschutz ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der Feuerwehren. In den Landkreisen Schmalkalden-Meiningen, Altenburger Land, Greiz und in Erfurt wird durch beim Landesfeuerwehrverband bzw. bei den Kreisfeuerwehren über den zweiten Arbeitsmarkt angestellte Angehörige der Feuerwehr Brandschutz- und Sicherheitserziehung im Rahmen des regulären Schulunterrichts der 2., 3. und 4. Klassen gehalten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Notwendigkeit einer dauerhaft abgesicherten Brandschutz- und Sicherheitserziehung im Rahmen des regulären Schulunterrichts und wie begründet sie ihre Auffassung?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die oben genannten bisher gemachten Erfahrungen mit der Brandschutz- und Sicherheitserziehung innerhalb des regulären Schulunterrichts?

3. Ist es aus Sicht der Landesregierung denkbar, dass je Schulamtsbezirk 1 bis 2 Lehrer und Lehrerinnen für die Brandschutz- und Sicherheitserziehung vollständig von sonstigen Lehraufträgen freigestellt und die entsprechend notwendigen Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt werden und wie begründet sie ihre Auffassung?

Herr Minister Krapp, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dittes beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Brandschutz- und Sicherheitserziehung ist bereits ein integrierter Bestandteil des Unterrichts an den Thüringer Schulen. Bezüge zu den einschlägigen Themenstellungen finden sich im Rahmen der geltenden Lehrpläne, z.B. der Fächer Werken und Heimat- und Sachkunde.

Zu Frage 2: Die bei dem Kooperationsprojekt mit dem Feuerwehrverband Thüringen gemachten Erfahrungen werden in den bislang beteiligten Kreisen als positiv eingeschätzt. Allerdings ist dieses Projekt nicht Bestandteil des regulären Unterrichts, sondern ein zusätzliches Fächer übergreifendes Angebot. Es ist beabsichtigt, dieses Angebot landesweit in den Klassenstufen 2 bis 4 zu unterbreiten. Entsprechende vorbereitende Gespräche werden derzeit auch mit dem Kultusministerium geführt. Fortbildungsveranstal

tungen des Feuerwehrverbandes zu dem Projekt Brandschutzerziehung werden für interessierte Lehrer bereits regional angeboten.

Zu Frage 3: Eine vollständige Freistellung von Lehrerinnen und Lehrern für das Projekt Brandschutz- und Sicherheitserziehung in Thüringen ist im Hinblick auf den Vorrang der Unterrichtsversorgung nicht möglich. Unterrichtsmaterialien für die Brandschutz- und Sicherheitserziehung können von den Schulen im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Lernmittelfreiheit angeschafft werden.

Gibt es Nachfragen? Ja, es gibt eine Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Dittes.

Herr Krapp, Sie haben ausgeführt, dass das in einigen Kreisen bereits realisierte Kooperationsprojekt auch landesweit übertragen werden soll. Wird dies dann auch durch das Kultusministerium finanziert bzw. durch Stellen aus dem Bereich des Kultusministeriums abgesichert?

Ich verweise auf meine Antwort zu Ihrer Frage 3.

Der konnte ich das nicht entnehmen, Herr Krapp, sonst hätte ich nicht nachgefragt.

Dort ist eine Aussage zum Personal. Lehrer sind zum Teil dort einsetzbar, aber nicht vollständig freizustellen und Unterrichtsmaterialen sind im Rahmen der Lernmittelfreiheit anschaffbar.

Ich muss die Frage noch einmal konkretisieren, Herr Krapp. Sie haben gesagt, das Kooperationsprojekt, was in den Kreisen, die hier aufgezählt sind, bereits verwirklicht wird, soll auf den gesamten Freistaat übertragen werden. Nach mir vorliegenden Informationen wird dies abgesichert durch Vertreterinnen der Kreisfeuerwehren oder des Landesfeuerwehrverbandes. Ist daran gedacht, bei der Übertragung auf den gesamten Freistaat dieses Angebot durch Lehrer aus dem Bereich des Kultusministeriums zu bewerkstelligen oder soll weiterhin dies durch die Feuerwehren geschehen, und wenn ja, wird dies durch das Kultusministerium entsprechend finanziert?

Das Kultusministerium wird wie bisher im Rahmen seines Haushalts diese Kooperation erfüllen.

Das waren zwei.

Es war eine, Frau Ellenberger, aber ich kläre das mit Herrn Krapp später.

Ich bin Ihnen sehr verbunden, Herr Abgeordneter Dittes.

Weitere Fragen sehe ich auch nicht. Wir kommen zur nächsten Mündliche Anfrage von Frau Abgeordneten Becker in Drucksache 3/1637. Bitte schön.

Wurde die Polizei Nordhausen wegen eines Überfalls auf einen ausländischen Studenten tätig?

Bei einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung zum Thema Rechtsextremismus im Nordhäuser Theater am 19. April 2001 wurde durch eine Tonbandaufnahme eine ergreifende Darstellung eines Studenten am Nordhäuser Studienkolleg vorgespielt. In diesem Bericht wurde geschildert, dass einer der ausländischen Studenten dieser Einrichtung von vermutlich rechten Jugendlichen in der Stadt angegriffen wurde. Dem ausländischen Studenten wurde dabei mit einem Messer die Kleidung zerschnitten und er dabei auch körperlich verletzt, ganz zu schweigen von der Einschüchterung und Bedrohung dieser Person. Neben Pressevertretern, welche im Nachgang über die Veranstaltung berichteten, waren an der Diskussionsveranstaltung auch Vertreter der Nordhäuser Polizeidirektion anwesend. Im Podium saßen für die Polizei der stellvertretende Leiter der Nordhäuser Polizeidirektion Polizeioberrat Thomas Unger und Kriminalhauptkommissar Karl-Heinz Schmid.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann hat die Nordhäuser Polizei in dieser Sache die Ermittlungen aufgenommen?

2. Wurden die Ermittlungen bereits abgeschlossen und mit welchem Ergebnis?

Herr Minister Köckert, bitte schön.

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete Becker, für die Landesregierung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Die Ermittlungen wurden am 20.04. diesen Jahres aufgenommen.

Frage 2: Die Ermittlungen konnten noch nicht abgeschlossen werden.