2. Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Verkleinerung der Personalräte nach § 16 Thüringer Personalvertretungsgesetz von bisher maximal 25 auf 15 sowie die Verkleinerung der Stufenvertretungen - § 53 Thüringer Personalvertretungsgesetz - wie auch die geänderten Freistellungsregelungen für Personalräte - so vorgenommen in § 45 Abs. 4 Thüringer Personalvertretungsgesetz - bestehen nicht -, passt Ihnen auch nicht.
3. Die Streichung des bisherigen § 77 Abs. 1 Thüringer Personalvertretungsgesetz stellt ein hohes verfassungsrechtliches Risiko dar.
Und dann kommt in Punkt 4 das Gutachten zu der Feststellung: Die Abschaffung des Gemeinsamen Ausschusses der Hauptpersonalräte, also die Aufhebung des § 82 Abs. 6 Thüringer Personalvertretungsgesetz, begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken, weil damit bei der Vorbereitung ressortübergreifender Maßnahmen eine Mitbestimmung nicht gesichert sein würde. Auch bei der Umsetzung der ressortübergreifenden Maßnahmen in den einzelnen Dienststellen würde die Mitbestimmung zumindest nicht in gebotenem Umfang gesichert. Und genau deswegen der Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Bestandteil der Beschlussempfehlung geworden ist, die ich vorhin nicht vorgelesen habe, weil wir ja nun festgestellt hatten, dass jeder selber lesen kann. Deswegen diese Beschlussempfehlung und die Änderung des § 82 in 82 a, wo auch genau geregelt ist, wie dieser Gemeinsame Ausschuss der Hauptpersonalräte zu bilden ist, wie seine Arbeitsweise ist und wo natürlich auch den Bedenken von Personalräten Rechnung getragen wurde, die sagten, die demokratische Legitimation dieses gemeinsamen Ausschusses ist bedenklich. Und es waren nicht viele Personalräte, die sagten, wir haben Bedenken, dass es einen solchen gemeinsamen Ausschuss überhaupt gibt. Aber in diesem Punkt sind wir dem Wissenschaftlichen Dienst gefolgt. Wenn ich mich recht erinnere, hat das nicht Ihre Ablehnung gefunden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf der Landesregierung, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen und dem Gesetz ihre Zustimmung zu geben. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, an erster Stelle steht mein Dank an alle, die sich seit über einem Jahr an der intensiven und breit angelegten Diskussion um die Reform des Personalvertretungsgesetzes beteiligt haben. Sie wissen, Anlass für die Novellierung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 1995 zum Mitbestimmungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein mit den sich daraus ergebenden gesetzgeberischen Konsequenzen. Die Kernaussagen des Obersten Verfassungsgerichts sind:
Novellierung, dies heißt vor allem Neugestaltung der Beteiligungstatbestände und des Beteiligungsverfahrens der Personalvertretungen. Unbeschadet dieser Neuerungen verbleiben den Personalvertretungen wesentliche Beteiligungsrechte. Beispielsweise unterfällt der ganz überwiegende Teil der Beteiligungstatbestände nach wie vor der vollen bzw. eingeschränkten Mitbestimmung. Das wird in der Diskussion immer gern verzeichnet, als wäre das alles nach unten gerutscht. So ist es nicht. Thüringen ist nach Niedersachsen, Sachsen, Hessen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz das sechste Bundesland, das gesetzgeberische Maßnahmen aus der richtungsweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zieht. Auch wenn es manche nicht gern hören, das Bundesverfassungsgericht hat die Qualität der Mitbestimmung nach oben hin begrenzt. Es geht uns um die Anpassung des Rechts an die modernen Verhältnisse und das Ziel ist klar: effiziente, moderne, aber auch kostengünstige Verwaltung. Im Übrigen wurde auch das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 22. Februar dieses Jahres berücksichtigt, was vielfach in der Diskussion falsch interpretiert wurde.
1. Wir vereinfachen das personalvertretungsrechtliche Verfahren durch die Neuordnung der Beteiligungstatbestände.
Meine Damen und Herren, zwischenzeitlich wurde der Gesetzentwurf seit der ersten Lesung in einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses, an der sich unter anderem Gewerkschaften, Verbände und Personalvertretungen rege beteiligt haben, intensiv und auch kritisch diskutiert. Der Wissenschaftliche Dienst der Landtagsverwaltung hat ein Gutachten zu den Regelungen im Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes erstellt, die im Anhörungsverfahren als verfassungsrechtlich bedenklich oder verfassungswidrig bezeichnet wurden. Ferner nahm auch Prof. Dr. Rinken gutachterlich Stellung. Die Gutachten und Stellungnahmen ergeben insgesamt kein einheitliches Meinungsbild. Die Einschätzungen reichen von "verfassungsrechtlich bedenklich" bis zu "völlige Zustimmung". Ich denke, Herr Dittes, wenn Sie nur die Gutachten anerkennen, die Ihre Meinung stützen, dann ist das schon ein erbärmlicher Sachverhalt.
Und, ich denke, Herr Kollege Pohl, wenn Sie vom ungeteilten Widerspruch zu diesem Gesetz sprechen und von einer breiten Ablehnungsfront, dann haben Sie gänzlich diejenigen außer Acht gelassen, auf die Sie sich sonst immer berufen, nämlich die kommunalen Spitzenverbände und den Kommunalen Arbeitgeberverband.
Änderungsbedarf hat der Innenausschuss in folgenden Punkten gesehen: In der Weiterbeschäftigungspflicht von Auszubildenden, die beibehalten werden soll. Wegen der massiven Kritik der Gewerkschaften, was bemerkenswert ist, ist auch das Teilnahmerecht der Frauenbeauftragten an Personalratssitzungen wieder gestrichen worden. Die Anzahl der Mitglieder in den Stufenvertretungen ist geändert worden und der Gemeinsame Ausschuss der Hauptpersonalräte soll in einer anderen Zusammensetzung und mit veränderten Rechten beibehalten werden. Mit diesen Änderungen wurde den Bedenken im Rahmen der Stellungnahmen, aber auch dem Gutachten der Landtagsverwaltung Rechnung getragen. Wir schaffen damit ein zeitgemäßes und anforderungsgerechtes Personalvertretungsrecht in den Dienststellen in Thüringen.
Lassen Sie mich noch auf einige kritische Äußerungen eingehen, auch auf die plumpen und zum Teil diffamierenden Vorwürfe des Abgeordneten Dittes. Offensichtlich
und Sie denken offensichtlich immer noch in Klassenkampfkategorien, wenn Sie nämlich gebetsmühlenartig unterstellen, die Regierung wolle letztlich nur demokratische Rechte der im öffentlichen Dienst Beschäftigten beschneiden. Ich empfehle Ihnen, Herr Kollege Dittes, die Lektüre des BAT, des Arbeitszeitgesetzes oder des Kündigungsschutzgesetzes und auch der Beamtengesetze. Dort nämlich sind die Rechte der Beschäftigten fixiert und, ganz im Unterschied zur ehemaligen sozialistischen Praxis, im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat sind diese Rechte auch tatsächlich vor unabhängigen Gerichten einklagbar, meine Damen und Herren.
Der gesamte Gesetzentwurf, auch die maßvolle Reduzierung der Größe der Personalvertretungen, hat, ich sagte es schon, die Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände gefunden. Eine gut funktionierende, effiziente Verwaltung, so ist es uns auch von dieser Seite immer wieder gesagt worden - und ich habe gestern das Sommerfest des Landkreistags auch zu Gesprächen mit den Landräten und der anwesenden Landrätin genutzt, die mir das einhellig bestätigt haben, dass wir mit diesem Gesetz auf gutem Weg sind, und das wissen diese Leute aus der Praxis -, ist ein effizienter und wichtiger Standortfaktor. Die Verwaltung darf sich nicht selbst regieren. Das ist Grundprinzip des freiheitlichen Rechtsstaates. Und ohne Personalräte mit Gewerkschaften gleichsetzen zu wollen, meine Damen und Herren, ich glaube nicht, dass die Gewerkschaften den bei ihnen selbst Beschäftigten so viele Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte einräumen, wie dies der öffentliche Dienst tut, meine Damen und Herren.
Lassen Sie mich das Fazit ziehen: Die Änderung des Personalvertretungsgesetzes in der vorliegenden Form ist verfassungsrechtlich konform und politisch geboten. Aber auch für Beteiligungsrechte gilt das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit, denn schließlich ist es der Steuerzahler, der alles finanziert. Wir wahren Rechte und Ansprüche beider Seiten, die der Bediensteten im öffentlichen Dienst, aber auch die der Steuerzahler. Und deshalb, Herrn Dittes und allen anderen Kritikern sei es noch einmal gesagt: Wir behindern die Arbeit unserer Personalräte nicht, sondern wir befördern sie durch mehr Effizienz. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zu den Abstimmungen,
zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/1653. Es war namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte, die Stimmkärtchen einzusammeln.
Haben alle ihre Stimmkarten abgegeben? Das ist der Fall. Damit schließe ich die Einsammlung der Stimmkarten und bitte um Auszählung.
So, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ergebnis liegt vor, es wurden 76 Stimmen abgegeben, davon stimmten 27 für den Antrag der PDS-Fraktion und 49 dagegen, Enthaltungen gab es keine (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur nächsten Abstimmung, und zwar der Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/1656, und zwar hier über Nummer 18, Buchstabe c und Nr. 20, Buchstabe c. Alle weiteren Punkte des Antrags sind ja inhaltlich gleich mit dem eben abgestimmten Antrag der Fraktion der PDS bzw. sind in der Beschlussempfehlung enthalten. Dann frage ich, wer diesen genannten Punkten aus dem Antrag der Fraktion der SPD die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 3/1640. Wer dieser die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Mit Mehrheit so angenommen.
Dann stimmen wir jetzt ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/1419 unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung, wie wir sie eben hier abgestimmt haben in Drucksache 3/1640. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? 1 Stimmenthaltung, dann mit Mehrheit so angenommen und beschlossen.
Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen sich von den Plätzen zu erheben, die dem Gesetz zustimmen. Danke. Dann bitte ich jetzt diejenigen sich zu erheben, die dieses Gesetz ablehnen. Danke. Und ich bitte diejenigen sich zu erheben, die sich bei diesem Gesetz enthalten - das ist einer. Gut, dann ist dieses Gesetz mit einer Mehrheit von Jastimmen auch bei dieser Schlussabstimmung angenommen. Ich danke für die Beratung und dass wir hier zum Abschluss dieses Punktes gekommen sind.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Schulaufsicht, des Thüringer Personalvertretungsgesetzes und des Thüringer Schulgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/1472 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Medien - Drucksache 3/1639 ZWEITE BERATUNG
Berichterstatter ist der Abgeordnete Emde. Ich bitte den Abgeordneten Emde, den Bericht aus dem Ausschuss zu geben.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, der Ausschuss für Bildung und Medien hat eine Anhörung zu diesem Thema durchgeführt. Es geht ja hier - wenn man so will um die Neustrukturierung der Studienseminare und das, was sich daraus organisatorisch ergibt. In Auswertung dieser Anhörung hat dann der Ausschuss für Bildung und Medien eine Beschlussempfehlung erarbeitet, in der an dem vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung in zwei Punkten etwas geändert wird. Der eine Punkt bezieht sich darauf, dass an den Ausbildungsschulen, die wir jetzt haben werden, fünf Lehramtsanwärter eine Vertrauensperson wählen können zu ihrer Vertretung. Das bezog sich bisher auf je fünf Lehramtsanwärter, die in einem Jahrgang sein mussten, und da haben wir gesagt, das wird wohl kaum vorkommen, dass an einer Schule fünf Lehramtsanwärter aus einem Jahrgang da sind, und sind insofern dem Anliegen, das auch in der Anhörung vorgetragen wurde, nachgekommen. Der zweite Punkt bezieht sich jetzt auf eine Änderung im Artikel zur Regelung des In-KraftTretens. Das Gesetz soll zum 1. August in Kraft treten - ist zwar mehr eine Förmlichkeit, ist aber wichtig, damit ab dem 1. August diese Dinge schon neu in Thüringen geregelt sein werden.
Ich eröffne die zweite Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt und rufe als ersten Redner den Abgeordneten Huster, PDS-Fraktion, auf.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Losung des Tages hat mich so nachhaltig beeinflusst, dass ich mich außerordentlich kurz fassen werde.
Die Ablehnung dieses vorliegenden Gesetzentwurfs durch meine Fraktion wird Sie nicht überraschen. Ich möchte das dennoch kurz begründen. Wir halten die beabsichtigte Trennung von Dienst- und Fachaufsicht für Lehramtsanwärter für kontraproduktiv und falsch und haben das auch deutlich gemacht. Insbesondere sehen wir die Gefahr, dass die Qualität der Ausbildung von Lehramtsanwärtern verschlechtert wird.