Der vorliegende Gesetzentwurf setzt auf mehr Effizienz, bringt den Aspekt der europäischen Raumentwicklung mit ein und stärkt in konsequenter Fortschreibung des geltenden Gesetzes die Position der Regionen in der Landes- und Regionalplanung. An der Entstehung des Gesetzentwurfs haben die regionalen Planungsgemeinschaften frühzeitig und intensiv mitgewirkt. Im Rahmen der Anhörung gab es durchweg positive Äußerungen. Herzlichen Dank für diese Mitarbeit. Ich freue mich, dass es gelungen ist, diesen Gesetzentwurf in einem so breiten Konsens zu erarbeiten.
Der neue Mensch denkt global und handelt regional. Das hat Carl Rogers über den "New-Age-Menschen" gesagt. Wir haben nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der mit dieser Maxime übereinstimmt. Ich will nicht behaupten, dass wir ein "New-Age-Planungsrecht" geschaffen hätten, aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der modernem Denken entspricht. Ich bitte, diesen Gesetzentwurf zu beraten.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch die PDS-Fraktion sieht die Notwendigkeit der Neuregelung des Landesplanungsgesetzes. Wir möchten hier aber nicht nur die neue Bundesgesetzgebung berücksichtigen, sondern auch die Erfahrungen, die wir aus den bisherigen Landesplanungen machen konnten.
Im Entwurf des Gesetzes in § 1 Abs. 1 ist Folgendes festgehalten, Frau Präsidentin, ich bitte zitieren zu dürfen: "Die Raumordnung soll eine nachhaltige Entwicklung des Landes und seiner Teilräume fördern, welche die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit den Erfordernissen einer dauerhaften Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen in Einklang bringt und zu einer großräumig ausgewogenen Ordnung führt."
Meine Damen und Herren, dieser Anspruch wird von der PDS geteilt. Ihn im weiteren Gesetz umzusetzen, sollte Aufgabe der Ausschussverhandlungen sein. Wir sehen gute Chancen hierfür, denn dazu ermutigen uns die Änderungen, die nach dem ersten Entwurf im April schon vorgenommen worden sind und im Juni-Entwurf dann berücksichtigt wurden, unter anderem die Frage der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen, die im AprilEntwurf noch wesentlich eingeschränkt waren und was jetzt weggefallen ist.
Meine Damen und Herren, das bisherige Gesetz hat sich zum Teil bewährt, es hat aber auch zu bestimmten Fehlentwicklungen beigetragen. So gibt es Entwicklungsdefizite in Ober- und Mittelzentren, die nicht nur mit der Vergangenheit der DDR zu begründen sind. Wir haben in Nordund Südthüringen nur teilfunktionale Oberzentren. Hier fehlt bisher auch ein Ansatz, diese Situation zu verbessern. Als Südthüringer Abgeordneter möchte ich hier nur an die Frage des Städteverbundes Südthüringen denken, wo eine mangelnde Unterstützung von Landesseite bisher auch nicht dazu beigetragen hat, dass hier ein leistungsstarkes Oberzentrum wachsen könnte.
Ein weiterer Punkt, wo wir Probleme sehen, ist die stark differenzierte Entwicklung ländlicher Räume. Ich möchte hier nach den Erfahrungen, die wir mit unserer Großen Anfrage zur Entwicklung ländlicher Räume hatten, das auch einmal definieren aus unserer Sicht. Es geht um Siedlungsstrukturen unterhalb von 3.000 Einwohnern. Wir haben in diesem Bereich oft eine Ausdünnung kommunaler Infrastruktur erlebt und ich denke, dass im Rahmen der Planung noch einiges mehr geleistet werden muss.
Auch über das im Entwurf festgeschriebene zentrale Orteprinzip muss neu nachgedacht werden. Hier sollten wir vor allem die Ergebnisse der von der Staatskanzlei organisierten Diskussion zum Thema "Das neue zentrale Ortekonzept", die jetzt im September noch stattfindet, einbeziehen.
Nach Ansicht der PDS hat der Gesetzentwurf aber auch noch andere Defizite. Das ist einerseits, dass im Landesentwicklungsplan zwar Infrastrukturtrassen festgeschrieben werden sollen, jedoch der Biotopverbund, um den wir uns ja in der nächsten Zeit bemühen wollen, keine Berücksichtigung findet. Ein weiteres Defizit ist z.B. bei der Einbeziehung und der Information der Öffentlichkeit festzustellen. Wir wünschten uns auch eine andere Zusammensetzung des regionalen Planungsbeirats. Als Hildburghäuser Abgeordneter muss ich z.B. sagen, im Kreis Hildburghausen gibt es einfach keine Stadt über 20.000 Einwohner. Das heißt also, hier wäre nur der Landkreis vertreten. Damit haben wir auch gleichzeitig das Problem, dass Vertreter der wirklich ländlichen Räume in den Planungsgemeinschaften unterrepräsentiert sind.
Ein weiteres Problem sehen wir in den Änderungskompetenzen der obersten Landesplanungsbehörde. Der Minister ist ja schon auf das Zusammenspiel zwischen regionalen und Landesplanungsbehörden eingegangen. Ich denke, wir sollten auch hier aus Erfahrungen lernen. Da möchte ich nur an die Anhörung des Umweltausschusses zum Gipskarst erinnern, wo Eingriffe der obersten Landesplanungsbehörde in regionale Planungsentscheidungen doch zu erheblichen Schwierigkeiten in der Region geführt haben, um es einmal vorsichtig auszudrücken.
Meine Damen und Herren, es gibt nicht nur positive Äußerungen zum Gesetzentwurf, der Landkreistag hat auch einige Kritik geäußert, es liegen auch Äußerungen des Gemeinde- und Städtebundes vor. Ich denke, wir sollten mit allen Betroffenen in eine gemeinsame Diskussion gehen, um das hehre Ziel, das in § 1 Abs. 1 formuliert wurde, also die soziale und wirtschaftliche Entwicklung mit der dauerhaften Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen in Übereinstimmung zu bringen, zu verwirklichen.
Meine Damen und Herren, im Namen meiner Fraktion beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik und an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt, wobei wir die Federführung gern im Innenausschuss sehen würden. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, dem Thüringer Landtag liegt heute zur ersten Beratung eine Novelle des Thüringer Landesplanungsgesetzes vor. Bereits zum 01.01.1998 wurde mit In-Kraft-Treten der Novelle des Bundesbaugesetzbuches auch das Raumordnungsgesetz durch den Bund novelliert. Den Ländern wurde eine Übergangsfrist von 4 Jahren eingeräumt, um ihre Landesgesetze den Erfordernissen der Bundesgesetzgebung anzupassen. Diese Übergangsfrist läuft am 31.12.2001 aus. Es wurde also höchste Zeit, dass die Landesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag zur Beratung einbringt. An dieser Stelle sei schon die Frage gestattet, warum die Staatskanzlei so lange gebraucht hat, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, während der Landtag nun unter ziemlichen Zeitdruck gesetzt wird. Die Fristen für die Anhörung zwischen den Kabinettsdurchläufen waren ebenfalls sehr knapp gesetzt. Dies beklagt zumindest der Gemeinde- und Städtebund in einem Schreiben an die SPD-Fraktion. Und der Landtag wird sich bemühen müssen, sich mit seinen Beratungen beeilen müssen, wenn das Landesplanungsgesetz pünktlich zum 01.01.2001 in Kraft treten soll.
Meine Damen und Herren, wesentliche Änderungen des Landesplanungsgesetzentwurfs gegenüber dem bisherigen Gesetz sind zum einen eine Neuregelung des so genannten Zielabweichungsverfahrens, die Einführung einer Fachaufsicht über die regionalen Planungsgemeinschaften sowie eine Erweiterung der Landesplanungsbeiräte. Grundsätzlich zu begrüßen ist die Stärkung der regionalen Ebene in der Planung. Dadurch ist eine stärkere Berücksichtigung der regionalen Entwicklung und ein Ausgleich der oft sich stark unterscheidenden örtlichen Nutzungsinteressen eher möglich. Wir erhoffen uns dadurch auch die Vermeidung von Fehlentwicklungen, die es in der Vergangenheit gegeben hat, und wir erhoffen uns bessere Bedingungen bei der Ansiedlung von Unternehmen.
Zu den einzelnen Punkten des Gesetzes gibt es aber aus unserer Sicht durchaus noch Diskussionsbedarf. Ich nenne hier z.B. die aus meiner Sicht berechtigte Forderung nach einer weiterhin unentgeltlichen Aufgabenerfüllung der oberen Landesplanungsbehörde gegenüber den regionalen Planungsgemeinschaften, die Regelung zur Zusammensetzung der regionalen Planungsversammlung, die Rechts- und Fachaufsicht über die Planungsversammlung und deren Zuordnung sowie die Frage von Schadensersatzleistungen bei Änderungen des Raumordnungsplans.
Die Erörterung dieser Probleme sollte aus unserer Sicht eingehend im Wirtschaftsausschuss geführt werden. Namens meiner Fraktion möchte ich heute schon ankündigen, dass wir eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und der regionalen Planungsversammlung beantragen werden. Ich beantrage die Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfs federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das derzeitig gültige Thüringer Landesplanungsgesetz ist am 12. Juni 1991 bereits in Kraft getreten. Es gilt also inzwischen reichlich 10 Jahre. Auf dieser Grundlage ist es gelungen, ein effizientes System an Raumordnung und Landesplanung in Thüringen aufzubauen.
Das Landesentwicklungsprogramm ist bereits 1993 in Kraft getreten und für alle vier regionalen Planungsregionen gibt es seit 1999 die regionalen Raumordnungspläne. Grundlage für eine nachhaltige Raumentwicklung bildet das bisher gültige Gesetz. Das heißt, es war die Grundlage für den Aufbau einer modernen Infrastruktur und auch für attraktive Wohnbedingungen in unserem Land. Allerdings steht es auch ab und zu im Widerspruch zu einer nachhaltigen Entwicklung, also zu den Grundsätzen des Schutzes der Umwelt. Dann muss abgewogen werden und dazu hat dieses Gesetz eine gute Grundlage gebildet.
Nun gibt es seit dem 01.01.1998 das neue Bundesgesetz und sogar das Grundgesetz verpflichtet uns laut Artikel 75 Abs. 1 Nr. 4 Länderregelungen zu treffen. Das heißt, wir müssen jetzt das Bundesgesetz umsetzen. Das ist in dem Gesetzentwurf geschehen, §§ 1 bis 6 basieren auf diesem neuen Bundesgesetz. In dem neuen Landesgesetz wird Bewährtes übernommen, z.B. bleiben die vier Planungsregionen erhalten und es werden die regionalen Planungsgemeinschaften weitergeführt, das heißt, sie werden gestärkt. Das ist das kommunale Element, auf das Minister Gnauck hingewiesen hat, dieses wird gestärkt.
Die Zusammensetzung z.B. der regionalen Planungsgemeinschaften und die Organisation derselben wird beibehalten. Es ist strittig, manche sagen, man sollte es ändern, aber ich habe die Zuschrift von "meiner Planungsgemeinschaft" Thüringen-Mitte, da wird gesagt, sie hat sich bewährt, also die Organisation, und damit auch die Zusammensetzung. Sie sollte beibehalten werden.
Übrigens, Frau Doht, die Fach- und Rechtsaufsicht war bisher auch so geregelt, dass das Landesverwaltungsamt, die obere Planungsbehörde, die Rechts- und Fachaufsicht hatte für die regionalen Planungsgemeinschaften, aber es wird jetzt im Gesetz klargestellt, klar geregelt und das ist wichtig, dann kann man sich richtig dran orientieren. Es werden die Instrumente der regionalen Entwicklungskonzepte eingeführt und auch das Instrument der teilräumigen Entwicklung wird eingeführt, wichtige landespla
Auch das Stichwort Gegenstromprinzip, das geht aus den Zuschriften hervor, wird gestärkt. D.h., dass das Landesentwicklungsprogramm vor allen Dingen von unten nach oben erarbeitet wird. Die regionalen Planungsgemeinschaften sind die eigentlichen Träger der Raumordnung und nicht von oben nach unten wird festgelegt, wie sich das Land zu entwickeln hat. Die regionalen Planungsgemeinschaften waren aber vor allen Dingen schon an der Erarbeitung des Gesetzes beteiligt, also die Planungsgemeinschaft Thüringen-Mitte hat sieben Grundsätze aufgestellt, die ihnen wichtig erscheinen zur Novellierung des Gesetzes und diese sieben Grundsatzforderungen, so haben sie geschrieben, sind auch in dem Gesetzentwurf umgesetzt.
Insgesamt ist hier festzustellen, dass uns mit dem Gesetzentwurf ein, ja ich möchte sagen, ausgeklügeltes System der Landesplanung und Raumordnung und auch der Aufsicht vorgelegt wurde. Wir möchten aber, meine Damen und Herren, auch prüfen, ob dieses System bei allen Änderungen, die auf uns zukommen, effizient sind. Ich erinnere hier an die Einvernehmensklausel, die möchten wir noch einmal überprüfen. Denn, meine Damen und Herren, wir müssen natürlich auch in Zukunft flexibel auf Veränderungen reagieren können. Da kann eine solche Regelung eventuell hinderlich sein. Das möchten wir noch diskutieren. Wir möchten natürlich auch das Prinzip der Verwaltungsvereinfachung hier noch einmal überprüft sehen, denn, ich möchte es einmal so zusammenfassen, wir brauchen überschaubare zügige Verfahren, wir brauchen schnelle Entscheidungen und wir brauchen verlässliche Entscheidungen, die aber auch flexibel und zügig erlassen werden. Und wir brauchen, das ist auch wichtig, den regionalen Konsens. Nach diesen Grundsätzen muss in Zukunft die Landesentwicklung gestaltet werden und dazu kann dieses Gesetz einen ganz wesentlichen Beitrag leisten.
Namens der CDU-Fraktion beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik. Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, weil es heute die erste Beratung des Gesetzentwurfs ist, will ich nur kurz auf einige Punkte eingehen. Ich denke, wir werden die sich anschließenden Ausschussberatungen nutzen, um das eine oder andere Missverständnis, das offensichtlich bei
Kurz noch, Herr Kummer, zu Ihren Anmerkungen. Nicht diskutieren im Rahmen der vorliegenden Novelle werden wir die Frage des Städteverbundes Südthüringen. Ich erinnere daran, wir sprechen jetzt über die Novelle des Landesplanungsgesetzes. Die Frage, ob der Städteverbund Südthüringen Unterstützung bekommt und ob er in den Regelungen des Freistaats Thüringen auftaucht, ist eine Frage des Landesentwicklungsprogramms. Ich teile auch nicht Ihre Einschätzung, dass der Freistaat Thüringen sich nicht ausreichend um den Städteverbund Südthüringen bemüht hat. Wenn Sie einmal das Gespräch mit den beteiligten Bürgermeistern führen, werden Sie feststellen, dass sie sich äußerst gut unterstützt fühlen. Aber der Städteverbund Südthüringen hat ein großes Problem, er hat der Landesregierung noch keine konkreten Projekte vorgelegt. Wir sind jederzeit offen und sind auch im Gespräch, auch mein Abteilungsleiter Dr. Debes fährt auf Wunsch gern dorthin, mehr können wir für den Südthüringer Raum nicht tun, wenn er keine eigenen Konzepte vorlegt.
Was die Kritik, die geäußert worden ist, anbetrifft, gebe ich weniger etwas auf eine Pressemitteilung des Thüringischen Landkreistages. Für mich ist wichtig, was der Thüringische Landkreistag mir geschrieben hat, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich darf einmal aus der Stellungnahme des Landkreistages zitieren. Dort heißt es: "Nach Befragung unserer Verbandsmitglieder und Erörterungen in unserem Präsidium erlauben wir uns, Ihnen mitzuteilen, dass der Entwurf von uns grundsätzlich, mit einer Ausnahme, begrüßt wird." Man wundert sich manchmal, was dann so alles in der Pressemitteilung auftaucht.
Zu Ihrer Kritik, Frau Doht, wir hätten sehr spät den Gesetzentwurf vorgelegt, will ich nur anmerken, gerade einmal rund ein Viertel der deutschen Länder hat das Bundesgesetz bislang auch umgesetzt und diejenigen, die es früh getan haben, sind so unglücklich darüber, fragen Sie einmal in Niedersachsen nach, dass sie schon wieder über eine Novelle nachdenken. Ich kann nur sagen, wir haben es auch deswegen erst jetzt vorgelegt, weil wir unser Schwergewicht in die Anhörung und Abstimmung gelegt haben und die Erfahrungen und die Stellungnahmen der Beteiligten zum Gesetzentwurf zeigen, dass wir gut daran getan haben.
Das soll es für den ersten Durchgang gewesen sein. Wir sind gern bereit, die Damen und Herren des Thüringer Landtags in den Ausschussberatungen zu unterstützen. Vielen Dank.
Nur eine Nachfrage: Billigen Sie dem Landtag nicht das gleiche Recht zu, eine Anhörung durchzuführen und sich intensiv mit dem Gesetz zu befassen?
Frau Abgeordnete Doht, die Landesregierung hat eine starke Einflussnahme, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass wir darüber entscheiden können, ob der Landtag eine Anhörung durchführt oder nicht. Ich denke, das machen Sie selbst.
Die Rechte des Landtags sind, denke ich, eindeutig. Dann waren verschiedene Überweisungen an Ausschüsse beantragt. Wir gehen der Reihe nach durch, und zwar zunächst war von Seiten der PDS-Fraktion beantragt die Überweisung an den Innenausschuss. Wer stimmt dem zu, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Dann kommen wir zur Abstimmung des Antrags an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik. Der Antrag war von allen drei Fraktionen genannt. Ich bitte auch darüber abzustimmen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist einstimmig, so weit ich sehe. Gegenstimmen, Enthaltungen sind nicht vorhanden. Gut, damit kommt auf jeden Fall der Gesetzentwurf in diesen Ausschuss.
Dann war noch beantragt von Seiten der PDS-Fraktion Überweisung an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt. Wer stimmt dem zu, den bitte ich auch um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Dann ist auch diese Ausschussüberweisung mit einer Mehrheit von Gegenstimmen abgelehnt.
Es bleibt also beim Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik. Damit haben wir diesen Tagesordnungspunkt beendet.