Frau Abgeordnete Bechthum, war das jetzt ein formaler Änderungsantrag oder nur eine Intention, die Sie hier noch zusätzlich mit in den Antrag hineingegeben haben?
Wir sind am Ende des Tagesordnungspunkts und es ist gut, wenn Änderungsanträge zu Tagesordnungspunkten eingebracht werden sollen, dass sie auch für die Abgeordneten nachvollziehbar, lesbar sind. Schriftlich abgefasst müsste es sein, aber ansonsten haben wir ja Ihre
Intention im Protokoll und diese kann gegebenenfalls bei den Beratungen berücksichtigt werden. Sie können noch einen Moment darüber nachdenken, ob Sie es noch schriftlich reingeben. Die Landesregierung hat das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will es dann auch etwas kurz halten. Frau Bechthum, in einigen Passagen haben Sie durchblicken lassen, weshalb Sie den Antrag unter anderem auch gestellt haben. Ich will Ihnen nicht unterstellen, dass Sie ihn nur deswegen gestellt haben. Ich unterstelle Ihnen als Erstes, dass Sie wirklich berührt sind, aber als Zweites auch offensichtlich, um der Landesregierung vorhalten zu können und dies insbesondere dem Sozialministerium, dass mal wieder nicht genug getan worden ist. Dieses weise ich ganz entschieden zurück. In kaum einer anderen Angelegenheit hat sich dieser Landtag und die Landesregierung so intensiv eingebracht und so öffentlichkeitswirksam dieses auch rübergebracht, was hier an Problemen besteht.
Frau Bechthum, wir haben uns hier in diesem Landtag dazu verständigt, glaube ich, dass wir dieses Angebot des Babykorbs und der anonymen Geburt als einen letzten Ausweg betrachten wollen und dass wir es nicht als großzügig zu handhabendes Angebot sehen. Wir haben hier darüber gesprochen, dass es eine Gratwanderung ist, die wir hier begehen. Ich habe mich manchmal in den letzten Monaten gefragt, es sind glaube ich, drei tote Babys gewesen in den letzen Monaten, im letzten halben Jahr, ob es der richtige Weg gewesen ist, den wir gegangen sind. Deswegen kann ich nur sagen, die Hilfsangebote, Sie haben sie auch aufgezählt, sind umfassend und auch die Öffentlichkeitswirksamkeit sowohl von Seiten des Ministeriums selbst als auch insbesondere der kommunalen Sozialämter, der Schwangerenkonfliktberatungsstellen, die sind nämlich dazu verpflichtet, Öffentlichkeitsarbeit zu machen. Sie werden überprüft, d.h., sie werden kontrolliert, wenn es um ihre Zulassung geht, sie werden wiederholt kontrolliert, wenn es um ihre Zulassung geht, ob sie auch ausreichend Öffentlicheitsarbeit betreiben. Was den schulischen Bereich angeht, natürlich werden Sie auch Situationen finden, wo die Aufklärung zu wenig betrieben wird. Sicherlich ist da und dort noch Nachholbedarf. Aber in den Lehrplänen sind die Themen "Sexualerziehung", "Partnerschaft", "Familien" enthalten, auch in dem Bereich der Biologie, Ethik und Religionslehre. Es gibt Projekte an Schulen, an denen übrigens auch außerschulische Partner intensiv beteiligt sind und über die staatlichen Schulämter und das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, also ThILLM, gibt es Hilfsangebote, auch Informationen an die Lehrerinnen und Lehrer als Multiplikatoren. Man muss ja erst einmal jemanden finden, denke ich. Kürzlich fand eine Schulamtsleiterberatung statt, auf der Prof. Hoyme, Sie haben ihn erwähnt, über die Möglichkeiten der anonymen Geburt und den so genannten
Babykorb berichtet hat. Es geht darum, Multiplikatoren zu finden. Und, Frau Bechthum, was die Projektgruppe angeht, wenn Sie nicht wissen, wer dabei ist, kann ich ja nichts dafür. Es sind die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, Landeskrankenhausgesellschaft, Landesarbeitsgemeinschaft, Telefonseelsorge, Liga der freien Wohlfahrt, Liga Arbeitskreis Schwangerschaftsberatung, Klinikum Erfurt, zentrale Adoptionsvermittlungsstelle, Landesarbeitsgemeinschaft Frauenhaus und Frauenschutzwohnung, Projekt Ausweg des Caritasverbandes - sie sind alle mit daran beteiligt. Ich glaube, da haben wir hier eine gute Fachkompetenz und auch Multiplikatoren, die dieses rüberbringen.
Meine Damen und Herren, in dieser schwierigen Materie sollten wir uns von der irrigen Vorstellung frei machen, dass es nur genügend Öffentlichkeitsarbeit bedarf und dann wird so etwas Fürchterliches nicht passieren. Dieses wäre eine falsche Vorstellung, obwohl ich der Meinung bin, dass wir Aufklärungsarbeit und Öffentlichkeitsarbeit in diesem Bereich fortsetzen. Aber ich bitte Sie herzlich, diese Gratwanderung, die wir gehen, nicht zu vergessen.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, dann sind wir am Ende der Aussprache. Ich wollte nur noch mal sagen, Frau Abgeordnete Bechthum, ich habe noch mal in der Geschäftsordnung nachgesehen, man kann es auch mündlich vortragen, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Das ist zwar nicht so schön, aber es geht auch. Wollen Sie noch formal an dem Antrag festhalten, oder?
Aber dann wäre es gut, wenn Sie es noch mal sagen würden, weil sicher nicht alle in dem Moment so aufmerksam waren.
Ich möchte im Namen meiner Fraktion eine Erweiterung unseres Antrags vorschlagen, dass die Landesregierung bis zum Mai 2002 einen schriftlichen Bericht über die geleistete Öffentlichkeitsarbeit zur anonymen Geburt und zum Babykorb in Thüringen abgibt. Das war jetzt auch an Herrn Minister Pietzsch überhaupt nicht irgendwie mit einem Vorwurf gemeint, denn die Enquetekommission hat das ja schon auch so mit beschlossen. Und das wird im Grunde eine Aufgabe sein.
Es ging jetzt nur noch um den Vortrag des Antrags und es wird nicht widersprochen, dass sie das mündlich ge
macht hat. Gut. Dann stimmen wir zunächst über diesen Änderungserweiterungsantrag ab. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke.
Enthaltungen? Dann ist das mit Mehrheit von Gegenstimmen abgelehnt und es bleibt bei dem ursprünglichen Antrag. Wir kommen jetzt zur Überweisung an den Gleichstellungsausschuss - hatten Sie beantragt, Frau Bechthum? Wer hat Ausschussüberweisung beantragt?
Gut. Also, es gibt keinen Antrag auf Überweisung an einen Ausschuss. Dann können wir unmittelbar über den Antrag abstimmen: Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Bei einer Mehrzahl von Gegenstimmen und einigen Enthaltungen ist der Antrag abgelehnt, und wir schließen damit den Tagesordnungspunkt 23.
Initiative der Landesregierung zur sachgerechten Modifizierung der Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Wohnungsleerstand Ost Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/1745
Zukünftige Städtebau- und Wohnungsbaupolitik in Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/1772
Ich frage zunächst, wird Begründung zu dem Antrag 3/1745 gewünscht? Ja, Frau Abgeordnete Sedlacik, PDSFraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vor wenigen Tagen wurde in der Erfurter Wilhelm-BuschStraße mit dem Abriss der ersten 14 Wohnungen begonnen. Es ist zwar nicht der erste Abriss in Thüringen und doch hat dieser Abriss Symbolcharakter. Damit wurde der Einstieg in den Stadtumbau der Landeshauptstadt offiziell vollzogen. Es ist erfreulich, dass nun auch endlich die Poli
tik auf die neuen Herausforderungen der Wohnungswirtschaft und der Stadtentwicklung reagiert. Somit wurde mit dem Landeshaushalt 2001 in Thüringen ein Paradigmenwechsel in der Wohnungs- und Städtebauförderung eingeleitet. Dies erkennen wir als Fraktion durchaus an, aber ausreichend ist es nicht, um in Thüringen die Probleme des strukturellen Wohnungsleerstands und seiner Folgen zu lösen.
Meine Damen und Herren, sowohl die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, in der auch Thüringen mitwirkte, als auch das nachgebesserte Stadtumbauprogramm des Bundes sind aus Sicht unserer Fraktion nur ansatzweise geeignet, die Krise in der Thüringer Wohnungswirtschaft und die Probleme des Stadtumbaus zu beheben. Unser Antrag zielt darauf ab, die Vorschläge der BundLänder-Arbeitsgruppe "Wohnungsleerstand Ost" sachgerecht zu modifizieren. Hierzu soll die Landesregierung aufgefordert werden, initiativ zu werden. Nach unserer Auffassung muss die Landesregierung jetzt sicherstellen, dass die Umsetzung der Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Freistaat effektiv und zielgerichtet erfolgt.
Eine Bund-Länder-Vereinbarung muss jetzt abgeschlossen werden. Die bisherigen Vorschläge können nochmals geändert werden. Wie wird sich die Landesregierung verhalten? Auf eine Antwort warten die Wohnungswirtschaft, warten die Mieter und warten auch die Kommunen. Auch heute werden sie unserer Fraktion vorwerfen, die PDS fordert wieder mehr Geld. Diese Feststellung stimmt an sich so, aber unsere Forderung würde für das Land nur eine jährliche finanzielle Mehrbelastung im Vergleich zu den vorliegenden Vorschlägen der Arbeitsgruppe und der Bundesregierung von 15 Mio. DM bedeuten. Wenn man diese Summe jedoch in Relation setzt zu den Verlusten der Thüringer Wohnungswirtschaft, die durch den Leerstand entstehen, und in Relation setzt zu den Kürzungen der Investitionsmittel im Landeshaushalt im Bereich des Wohnungs- und Städtebaus, dann sind unsere Forderungen mehr als bescheiden. Schließlich sei darauf verwiesen, dass es bei den Mitteln eben nicht nur um die Finanzierung von Rückbau und Abrissmaßnahmen geht, sondern um Städteumbaumaßnahmen insgesamt. Unsere Städte werden danach aufgewertet, was positive Auswirkungen auf viele andere Bereiche haben wird.
Zum Zweiten kann man die Diskussion zum Städtebau und zum Wohnungsleerstand nicht ohne Verweis auf die Altschuldenproblematik führen. Auch hier werden CDUFraktion und Landesregierung sagen, schon wieder die Altschulden und schon wieder thematisiert es die PDS. Ja, wir thematisieren die Altschulden nicht grundlos. Bei unseren Gesprächen mit der Wohnungswirtschaft werden wir immer wieder mit diesen Problemen konfrontiert. Die Altschulden sind eine Hauptursache für die wirtschaftlichen Probleme der Wohnungsunternehmen. Nachdem das Altschuldenhilfegesetz vor einem Jahr novelliert wurde,
bestand die Hoffnung, dass die Altschulden die Wohnungswirtschaft nicht mehr erdrücken. Doch diese Hoffnung hat sich zerschlagen. Deshalb müssen die Altschulden erlassen werden, und zwar sofort für die Wohnungen, die auf der Grundlage von Stadtentwicklungskonzeptionen für den Rückbau und für den Abriss vorgesehen sind.
Der Sofortbericht zu Tagesordnungspunkt 24 a ist angekündigt worden. Möchte da noch die CDU-Fraktion begründen? Das ist nicht der Fall. Dann nehme ich an, dass der Sofortbericht durch Innenminister Köckert gegeben wird.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wie wird die Thüringer Landesregierung in Zukunft die Aufgaben des Stadtumbaus, der Städteentwicklung und der Wohnungswirtschaft gestalten?
Aus dem früheren Wohnungsmangel ist heute ein Überangebot geworden. Unsere Antwort auf diesen Paradigmenwechsel heißt: Integrierte Stadtentwicklungskonzepte. Diese fassen die zwischen allen Beteiligten abgestimmten Handlungsziele der Kommunen und der Wohnungswirtschaft zusammen, nämlich als städtebauliches Leitbild für den durch Bevölkerungsrückgang ausgelösten Stadtumbau und als Konzeption für den Abriss, den Umbau von dauerhaft leer stehenden Wohnungen einschließlich des Wohnumfelds bzw. der Stadtquartiere, auch unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen Seite.
Daher gehören eigentlich viele der nun erforderlichen wohnungspolitischen Maßnahmen dem Erblastentilgungsfonds zugeordnet. Wohnungspolitik hängt eng mit der Bevölkerungspolitik zusammen. Durch Abwanderung in die westlichen Bundesländer und den Geburtenrückgang hat Thüringen in der Zeit zwischen 1989 bis 1999 rund 262.000 Einwohner verloren. Das sind 9,7 Prozent seiner ursprünglichen Einwohnerschaft. In den ersten drei Jahren - 1989 bis 1991 - gingen 130 junge Thüringerinnen und Thüringer in den Westen. Nach der deutschen Einheit konnten die Gemeinden im Umland der größeren Städte als Erste preisgünstiges, erschlossenes Bauland bereit stellen. Und damit verließen viele Familien die Städte, um sich vor den Toren der Stadt den Traum vom eigenen Heim zu erfüllen.
Auch das, meine Damen und Herren, ist eine Folge der eigentumsfeindlichen DDR-Politik. Das hat z.B. dazu beigetragen, dass unsere sechs großen Städte, Erfurt, Gera,
Jena, Weimar, Eisenach und Suhl zusammen von 1989 bis 1999 rund 95.000 Einwohner - und das sind immerhin 14,3 Prozent ihres ursprünglichen Bestands - verloren. In diesen großen Städten aber stehen nun heute die großen Mietwohnungsbestände und auch die großen Plattenbaugebiete und Teile stehen auch jetzt schon deshalb leer.
Zur Überwindung der Anfang der Neunzigerjahre in quantitativer und qualitativer Hinsicht bestehenden Wohnungsnot entstanden nach der Wende 115.000 Neubauwohnungen, darunter 65.000 Mietwohnungen und ca. 150.000 von Grund auf modernisierte Mietwohnungen und ca. 200.000 teilmodernisierte Wohnungen. Neben der damit verbundenen Verbesserung der Lebensbedingungen sollten wir nicht vergessen, dass mit dieser Investitionsoffensive alle Beteiligten auch einen gewaltigen Anschub in die Bauwirtschaft gegeben haben. Und dieser Anschub gab Arbeit und Brot für Tausende.
Ähnliches, und überall sehr positiv spürbar, vollzog sich in der Stadterneuerung. Hier sind in gemeinsamer Finanzierung von Bund und Freistaat insgesamt von 1991 bis jetzt im Geltungsbereich des Doppelhaushalts 2001/2002 rund 3,43 Mrd. DM investiert worden bzw. werden investiert.
Was gibt es nun für Lösungsansätze für eine neue Städtebau- und Wohnungspolitik? Die Rahmenbedingungen der Zukunft des Wohnungsbaus werden wesentlich durch die Wirtschaftskraft unseres Landes, durch die Attraktivität unserer Bildungsstätten, durch die Anzahl innovativer Arbeitsplätze mit guten Verdienstchancen, aber auch durch die Kultur- und Freizeitangebote z.B. bestimmt. Denn in wesentlicher Wechselwirkung zu diesen Faktoren steht ja die Bevölkerungsentwicklung. Wir müssen bis 2020 mit folgenden Trends in Thüringen rechnen: Die Anzahl der Einwohner sinkt um weitere 220.000. Die Anzahl der Haushalte reduziert sich um ca. 48.000. Im Altersaufbau und in der Familienstruktur werden sich wesentliche Verschiebungen ergeben. Die Thüringer werden älter, die Familien kleiner, die Anzahl der Singlehaushalte nimmt zu.
All dieses wird die aktuelle Situation in der Wohnungswirtschaft, aber auch in allen anderen Bereichen der Stadtorganisation, z.B. im Handel, bei den Kultureinrichtungen oder in den technischen Infrastrukturen, beträchtlich verschärfen. Das zwingt zum sofortigen Handeln.
Die derzeitige Lage am Wohnungsmarkt ist konkret durch folgende Fakten gekennzeichnet: Zurzeit stehen ca. 110.000 Wohneinheiten leer, davon über die Hälfte in Altbauten. Der Leerstand in den Plattenbauwohnungen liegt bei ca. 35.000 Wohnungen, das sind ca. 12 Prozent des Bestands. Bei den Mitgliedsunternehmen des VTW sind es 28.000 Wohneinheiten. Hier wächst der Leerstand pro Jahr um etwa 2 Prozent. Die Tendenz des Leerstands verringert sich in der Altbausubstanz zu Ungunsten schlechter gelegener und ungünstig strukturierter extensiver Wohn
gebiete. Die Einnahmeverluste der Wohnungsunternehmen durch fehlende Mietzahlungen aus den Leerständen und sonstigen Mietschulden betrugen im Jahr 2000 rund 220 Mio. DM. Ganze Wohnquartiere und Stadtteile geraten durch Wegzug der jüngeren und leistungsstärkeren Einwohner zunehmend in eine soziale Schieflage und werden auch stadtstrukturell zu Problemzonen. Die größeren Städte stehen in der Gefahr, weiterhin an Einwohnern, Wirtschaftskraft und Attraktivität zu verlieren. Zunehmend mehr Wohnungsunternehmen geraten durch die Überlagerung der Einnahmeausfälle und Ausgabeanstiege in akute Liquiditätsprobleme und mittelfristig gegebenenfalls in die Insolvenz.
Diese kritische Lage der Wohnungswirtschaft ermöglicht es dem Fördermittelgeber Land immer weniger, in solche Not leidend werdende Unternehmen hinein Darlehen auszureichen. Die Wohnungsunternehmen können selbst immer weniger Mittel für die weiterhin notwendige Modernisierung für die Wohnumfeldverbesserung und für die Beiträge beim Stadtumbau einsetzen. Der Bauwirtschaft fehlen die Aufträge, die Banken verhalten sich zunehmend restriktiver. Das alles zeichnet die momentane konkrete Lage auf diesem Gebiet. Mit einem Bündel von Maßnahmen wollen wir auf längere Sicht diese Trends stoppen. Zunächst müssen wir jedoch diese Tatsachen zur Kenntnis nehmen und sie zur Grundlage der aktuellen Planungen und Förderstrategien machen.
Welche Ziele und Maßnahmen sind schon eingeleitet worden und sind zum Teil ja schon wirksam? Da ist zum Ersten die Erarbeitung integrierter Stadtentwicklungskonzepte. Auf Drängen des Innenministeriums arbeiten inzwischen schon 42 Gemeinden gemeinsam mit den aktiv im lokalen Wohnungsmarkt Agierenden an den künftigen Entwicklungschancen. Dabei geht es in bestimmten Arbeitsschritten um den künftigen Wohnungsbedarf und den Abgleich mit den Beständen. Es geht um das Prüfen der jetzigen Leerstandskonzentration und das Untersuchen der Ursachen und Veränderungschancen. Es geht um das Feststellen des unterschiedlichen Betroffenseins der einzelnen Partner, gerade in Städten mit mehreren Wohnungsunternehmen ist das notwendig. Und es geht natürlich auch um das Erarbeiten städtebaulicher Leitbilder zur künftigen Struktur und zur Gestaltung durch so genannte Rahmen- oder Masterpläne. Es geht um die Abstimmung zwischen dem Leitbild und wohnungswirtschaftlichen bzw. betriebswirtschaftlichen Bedingungen. Und es geht um den Lastenausgleich zwischen Gewinnern und Verlierern, insgesamt also um einen funktionsfähigen Wohnungs- und Mietenmarkt, auch um gesunde und leistungsfähige Wohnungsunternehmen als unverzichtbare Partner des Städteumbaus zu halten.