Protokoll der Sitzung vom 07.09.2001

Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Lippmann wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung erwartet folgende Auswirkungen in unserem Land:

1. Zuliefereraufträge für die bestehenden Thüringer Zuliefererunternehmen,

2. Ansiedlung neuer Zuliefererunternehmen, insbesondere im Raum Ostthüringen,

3. Eine allgemeine Verbesserung der Standortkunst für thüringische Unternehmen im Automobilbereich, in dem Automobildreieck Eisenach, Leipzig, Zwickau.

Zu Frage 2: Die Einkaufsleitungen bzw. das Planungsteam für das Werk Leipzig befinden sich zurzeit in der Phase der Marktsondierung im Hinblick auf potenzielle Zulieferer und sind dabei grundsätzlich offen für alle Bewerber. Ich gehe davon aus, dass die leistungsfähigen Thüringer Zulieferer und jene Zulieferer, die in Thüringen sich ansiedeln wollen und werden, als Vorleister für BMW in Betracht kommen werden. Der Erfolg stellt sich allerdings nicht von selbst ein. Unsere Unternehmen müssen sich zunächst mit dem Zulieferungsbedarf von BMW und mit dem Ansiedlungsbedarf auf dem Firmengelände vertraut machen. Sie müssen nach Möglichkeit auch mit anderen Unternehmen eine Bietergemeinschaft bilden, um als Systemanbieter auftreten zu können.

Zu Frage 3: Am 15. August habe ich ein Gespräch mit Vertretern unserer Automobil- und Zuliefererunternehmen geführt, auch mit Vertretern des AZT und mit Vertretern der IHK, der STIFT und der LEG und nicht zuletzt mit der BMW-Initiative für Beschäftigung. Wir haben uns dabei verständigt auf ein konkretes Vorgehen im Zusammenhang mit der BMW-Ansiedlung Leipzig bzw. mit Blick auf mögliche Zulieferer.

Zu Frage 4: Die Landesregierung ermittelt derzeit das Potenzial an baureifen Baugebieten insbesondere in Ostthüringen. Sie hat außerdem alle thüringischen Landräte und Oberbürgermeister zu einem Gespräch über das Thema "Standortentwicklung" eingeladen. Die LEG betreut derzeit 15 Projekte aus dem Bereich der Kfz.-Zuliefererindustrie. Ich denke, dass wir uns auf dieses Werk genau einstellen werden in Thüringen.

Ich sehe keine Nachfragen. Danke, Herr Minister. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/1723. Bitte, Herr Abgeordneter Ramelow.

Sozialverträgliche Arbeitnehmerüberlassung in Thüringen

Die Aufgaben einer sozialverträglichen Arbeitnehmerüberlassung wurden in Thüringen durch das Aufbauwerk Thüringen (AWT) gGmbH und ab 1. Januar 1997 durch einen Fachbereich in der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GfAW) mbH durchgeführt. Seit Oktober 1997 wurden und werden diese Aufgaben als Arbeitsinhalte in der Gesellschaft für Arbeitnehmerüberlassung Thüringen (GeAT) mbH bzw. jetzt firmierend unter GeAT AG realisiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele schwer vermittelbare Arbeitslose wurden ausweislich des Nachweises der GeAT gegenüber dem zuständigen Thüringer Ministerium jeweils in den Jahren 1998, 1999 und 2000 dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert?

2. In welcher Höhe sind jeweils in den Jahren 1998, 1999 und 2000 Landesmittel zum Ausgleich betriebsbedingter Verluste für die unter Frage 1 integrierten schwer vermittelbaren Arbeitslosen eingesetzt worden bzw. wurden Mittel in einer Höhe eingesetzt, die sich aus den Vermittlungen gemäß Antwort zu Frage 1 und aus der degressiv gestaffelten Höhe der Zuwendungen je Vermittlungsjahr ergeben?

3. Zu Lasten welchen Einzelplanes, welchen Kapitels und Titels erfolgte die Zahlung der Mittel gemäß Frage/ Antwort auf 2?

4. Erfolgte für die Weiterführung des Projekts der sozialverträglichen Arbeitnehmerüberlassung als eine im Landesinteresse liegende arbeitsmarktpolitische Aufgabe ab 1. Januar 2001 eine Ausschreibung, wenn ja, wie viele Unternehmen haben sich beteiligt, wenn nein, wie wertet die Landesregierung die Vergabe ohne Ausschreibung unter wettbewerbs- und subventionserheblichen Gesichtspunkten?

Herr Minister Schuster, bitte schön.

Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Ramelow wie folgt:

Zu Frage 1: Durch die GeAT wurden im Zeitraum 1998 bis 2000 im Rahmen der Umsetzung der Vereinbarung mit dem Freistaat Thüringen vom 14.10.1997 insgesamt 819 schwer vermittelbare Arbeitslose in neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse integriert. Für die einzelnen Haushaltsjahre ergeben sich folgende Integrationszahlen: 1998 - 290; 1999 - 231; 2000 - 298; also Summe 819. Darüber hinaus wurden im genannten Zeitraum durch die GeAT noch 389 Arbeitslose, die die Kriterien für die Schwervermittelbarkeit nicht erfüllt haben, in reguläre Beschäftigungsverhältnisse vermittelt. Hinzu kommen 761 Arbeitslose, die nach einer vorherigen beruflichen Qualifizierungsmaßnahme in der GeAT ihre Vermittlungschancen verbessert haben und dadurch selbst eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden konnten. Damit wurden im betreffenden Zeitraum mit Hilfe der GeAT GmbH insgesamt 1.969 Arbeitslose in reguläre Beschäftigungsverhältnisse vermittelt. Bezuschusst im Rahmen der Vereinbarung wurden damit 819 schwer vermittelbare Arbeitslose.

Zu Frage 2: Die genannte Vereinbarung beinhaltete eine degressiv gestaffelte erfolgsabhängige Vergütung für die Eingliederung von schwer vermittelbaren Arbeitslosen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis beim Entleiher. Diese betrug im Haushaltsjahr 1998 5.000 DM je Eingliederungsfall, im Haushaltsjahr 1999 4.000 DM pro Eingliederungsfall und im Haushaltsjahr 2000 3.000 DM pro Eingliederungsfall.

Zu Frage 3: In den Haushaltsjahren 1998 und 1999 erfolgte der Landeszuschuss aus dem Einzelplan 08 Kapitel 08 02 Titel 685 73 und im Haushaltsjahr 2000 aus dem Einzelplan 07 Kapitel 07 08 Titel 685 74.

Zu Frage 4: Eine solche Landesförderung wurde am 1. Januar nicht weitergeführt, demzufolge erfolgte auch keine Ausschreibung bzw. Vergabe.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Vielen Dank, Herr Minister. Wir kommen jetzt zur letzten Frage für heute. Der Abgeordnete Höhn hat ja seine Frage in Drucksache 3/1750 in eine Kleine Anfrage umgewandelt, so dass wir jetzt zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/1778 kommen. Bitte, Frau Abgeordnete Heß.

Umgang mit den Ergebnissen der Tiefenprüfung von kommunalen Aufgabenträgern der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Durch das Innenministerium veranlasst, finden seit Jahren Tiefenprüfungen von kommunalen Aufgabenträgern der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung statt. Im Hinblick auf den Umgang mit den Prüfergebnissen gibt es jedoch bei den Verantwortlichen in den Zweckverbänden, Eigenbetrieben und Kommunen eine gewisse Unsicherheit.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann und in welcher Form sind die Prüfungsergebnisse den Mitgliedern der jeweiligen Zweckverbandsversammlung, des Werkausschusses oder des Gemeinderats zur Kenntnis zu geben?

2. Wie ist durch die zuständigen Aufsichts- und Beschlussgremien mit den Prüfungsergebnissen umzugehen?

Bitte, Herr Minister Köckert.

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete Heß, für die Landesregierung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Zu Erstens: Lassen Sie mich bitte voranstellen, dass die Landesregierung regelmäßig im Innenausschuss über den Stand der Tiefenprüfungen berichtet. Ein ausführlicher Bericht zum Stand wurde den Mitgliedern des Innenausschusses in der 17. Sitzung am 7. September 2000 übergeben. Wann ein Tiefenprüfungsbericht dem Aufgabenträger durch die zuständige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beim Aufgabenträger vorzulegen ist, wird vertraglich im Vorfeld der Prüfung geregelt. Nach Fertigstellung des Berichts durch die Prüfgesellschaft entscheidet die Geschäftsführung des Aufgabenträgers, wann sie diesen den entsprechenden Gremien vorlegt. Dabei hat sie eine angemessene Zeit zur Auswertung der Prüfung zur Verfügung.

Zu Zweitens: Die Ergebnisse der Prüfung werden in öffentlicher Sitzung behandelt, soweit nicht personenbezogene Daten oder Daten, die schutzwürdige Belange, z.B.

die Interessen von Geschäftspartnern des Aufgabenträgers, betreffen, im jeweiligen Teil des Berichts behandelt werden.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte schön, Frau Abgeordnete Heß.

Nur zum Verständnis: Das heißt, der Geschäftsführer, der den Vertrag abgeschlossen hat mit der Prüfungseinrichtung, hat das Recht zu sagen, wann die Prüfungsergebnisse vorgelegt werden. Habe ich das jetzt richtig verstanden?

Nicht der Geschäftsführer, sondern der Verbandvorsitzende wird entsprechend nach Prüfung durch den Geschäftsleiter dann festlegen, wann diese Dinge im Verbandsausschuss bzw. in der Verbandversammlung vorgestellt werden. Ich rate ja den Verbänden, mehr Transparenz an den Tag zu legen, so dass man dann durchaus auch mit Hilfe eines solchen Prüfberichts vielleicht das eine oder andere Vorurteil in der Bevölkerung abbauen kann, indem man darüber mal in einer Bürgerversammlung spricht, aber unter Berücksichtigung, dass schutzwürdige Dinge entsprechend nicht in die Öffentlichkeit gebracht werden können.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke Herr Minister. Wir sind am Ende des Tagesordnungspunkts 29 angekommen.

Wir kommen zur Fortführung des Tagesordnungspunkts 19. Die CDU-Fraktion hat Aussprache zum Sofortbericht der Landesregierung beantragt. Somit eröffne ich die Aussprache und als erster Redner hat sich Herr Gerstenberger zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zwei Bemerkungen voran und dann zu den zwei angesprochenen Inhalten noch einige Bemerkungen.

Frau Arenhövel hatte vor zwei Stunden auf den Antrag der PDS "Lebenslagen in Deutschland", der die Landesregierung aufforderte zu berichten, welche Maßnahmen initiiert sind, welche Schlussfolgerungen zu ziehen sind, wie bestimmte Datenlagen eingeschätzt werden und der die Forderung enthielt, Stellungnahmen und Vorschläge konkret vorzustellen, erklärt: Wir nehmen die Probleme des Landes sehr ernst und brauchen die Aufforderung der PDS dazu nicht.

Meine Damen und Herren, heute haben wir einen Antrag zwei Stunden später der CDU-Fraktion und ich vermute, in den drei Buchstaben liegt auch der zentrale Punkt, "Reform der Arbeitsförderung". Die Regierung wird gebeten, notwendige Ansatzpunkte zu berichten, richtig. In dem Bericht soll auf Eckpunkte eingegangen werden, auch richtig. Aber hier befinden wir uns, Frau Arenhövel, und da werden Sie mir Recht geben, noch sehr weit im spekulativen Bereich. Nichts genaues weiß man nicht und vor allen Dingen was Konkretes, Fassbares und Verbindliches liegt auch noch nicht vor. Ich teile Ihre Auffassung, dass wir auch darüber reden müssen, bloß wenn was Konkretes vorliegt, warum wir dann nicht mehr darüber reden müssen, das müssen Sie dem Haus noch einmal zusätzlich erklären.

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Das können sie nicht.)

Ja, das ist wahrscheinlich dann das Problem. Dann will ich auf einen zweiten Punkt aufmerksam machen, den ich in dem Antrag als doch sehr wesentlich sehe und den wir natürlich begrüßen. Der Antrag stellt im ersten Satz seiner Begründung fest, Frau Präsidentin, ich darf zitieren: "Insbesondere in den neuen Ländern ist bei der Arbeitsmarktsituation eine Stagnation auf hohem Niveau eingetreten." Das ist eine Erkenntnis, meine Damen und Herren, die hatten wir noch nicht. Wir haben seit 10 Jahren festgestellt, dass wir diese hohe Zahl von registrierten Arbeitslosen nahe 200.000 haben, dass wir dort mit der Verfestigung dieses Problems zu kämpfen haben bisher, in den Anfangsjahren noch als Schwarzmalerei, dann als Falschdarstellung und dann als Negativdiskussion wurde das von Seiten der CDU-Regierung immer wieder vom Tisch gewischt. Jetzt steht es als Begründungstext in einem eigenen Antrag. Das ist ein Zugewinn, von der Basis einer etwas besseren Realitätswahrnahme lässt sich vielleicht auch auf Weiteres aufbauen. Ihre Schlussfolgerungen, dass dafür lediglich der Bund, das schlechte Wetter oder sonst irgendwelche Dinge verantwortlich zu machen sind, die teilen wir zwar nicht, aber wir nehmen einfach mal das, was in der Begründung als erster Satz steht als Ansatzpunkt für Weiteres.

Nun zu den beiden Papieren: Einmal sollte das JobAqtiv-Gesetz bzw. die Eckpunkte dargestellt werden. Meine Damen und Herren, erstens gibt es noch kein Gesetz, zweitens gibt es noch keine Drucksache. Der Minister sprach von einem Entwurf der Landesregierung, den gibt es allerdings auch nicht, sondern es gibt einen Entwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der ist ausdrücklich als Entwurf gekennzeichnet und hat ein Datum vom 09.07., ein aktuellerer liegt mir nicht vor, und umfasst 150 Seiten mit den Begründungen, für den, der nachlesen will. 132, richtig; es gibt Leute, die haben ihn schon gelesen.

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Letzte Seite.)

Wer nachlesen will, der kann das feststellen. Sicher, Herr Bergemann, dort gibt es einiges an Punkten, die zu diskutieren wären. Positives, was Erweiterung Versicherungspflicht betrifft, stärkere Berücksichtigung von Arbeitslosigkeit bedrohter Personen, Arbeitsmarktforschung, die natürlich auch negative Aspekte haben kann. Wir kennen die Gutachten, wenn der Finanzminister solche in Auftrag gibt, das sind mit Sicherheit andere, als wenn sie ein Arbeitsminister in Auftrag gibt. Es kommt immer auf die Zielstellungen an, der eine will Geld sparen, der andere sollte sich für die Interessen der Menschen einsetzen, das sind zwei Zielkonflikte, da muss man immer aufpassen, wer das Gutachten schreibt.

(Zwischenruf Trautvetter, Finanzminister: Das ist doch kein Zielkonflikt.)

Herr Minister, nicht immer gleich angesprochen fühlen, diesmal waren Sie nicht gemeint, jedenfalls nicht mit dem Redetext. Jobrotation als durchaus ein Instrument, was von unserer Seite auch positiv gesehen wird und der Sofortzugang zu Maßnahmen. Es gibt auch eher negative Dinge, Verstärkung der Startzeiten z.B., denn dieses Kriterium ist nahezu uferlos und liefert die Arbeitslosen Arbeitsamt und Arbeitsvermittlung vollständig aus. Das halten wir für eine äußerst bedenkliche Geschichte, die Praktikumsvergütung, die Karenzzeiten von drei Jahren nach geförderten Maßnahmen, in dem Entwurf unter § 269 sind eine ganze Reihe von problematischen Dingen. Darauf wird Frau Thierbach noch mal eingehen. Ich will auf ein paar Punkte eingehen. Es war ja auch gefragt, was die Landesregierung für Vorschläge und Vorstellungen hat und es wurde auf eine Entschließung Bayerns und Thüringens hingewiesen. Nun gibt es auch noch ein Strategiepapier, aus dem viel Richtiges gesagt wurde, Herr Schuster, aber da habe ich schon noch ein paar Nachfragen. Richtig ist zum Beispiel die Feststellung, die dort enthalten ist: "Durch strukturelle Reform muss die aktive Arbeitsmarktpolitik effektiver gestaltet werden, auch wenn keineswegs verkannt wird, dass sie insbesondere in den neuen Ländern auch sozialpolitische Bedeutung hat, die eine auschließliche Ausrichtung an die arbeitsmarktpolitische Effizienz noch nicht zulässt." Ich halte das für eine ganz wichtige und richtige Feststellung, denn damit ist erstmals festgeschrieben, dass wir im Sozialbereich diese Maßnahmen zwingend brauchen, ja sogar verstetigen müssen. Das ist für mich der Ansatzpunkt, dass wir über die Sozialpauschale dringend und ganz aktuell noch einmal reden müssen, eine alt bekannte Forderung unserer Seite, denn ich sehe durchaus Ansatzpunkte in den Positionsbestimmungen der einzelnen Länder, die darauf hindeuten, dass wir dort ein Stückchen vorwärts kämen.

(Beifall bei der PDS)

Ich sehe auch noch einen zweiten Ansatzpunkt, den ich begrüße. Das Papier sagt: "Ferner fehlt eine wirksame und Transparenz schaffende Kontrolle und Evaluation des Mitteleinsatzes." Das ist völlig richtig, aber nicht nur für die

Arbeitsmarktinstrumentarien gilt das, sondern insbesondere für die Wirtschaftsinstrumentarien und nichts anderes haben wir eingefordert. Wenn Sie es jetzt feststellen, gehe ich davon aus, dass wir binnen kürzester Zeit uns dazu verständigen können, wie diese entsprechende Evaluierung und Wirksamkeitsverbesserung und vor allen Dingen die Kontrolle - die Kontrolle hätte ich jetzt beinahe gesagt, Herr Kretschmer, wenn er denn da wäre, er hat sich immer beschwert, dass wir so viel von Kontrolle reden, die Kontrolle die in Ihrem Papier steht - ist dort ein wichtiger Ansatz. Schwierig wird ein anderer Punkt, der enthalten ist, und das wäre die zweite konkrete Bemerkung zu dem Papier. Durch Senkung der öffentlichen Abgaben und der Arbeitskosten sowie im Arbeitsrecht müssen Bedingungen geschaffen werden, die den Unternehmen wirksame Anreize bieten, zusätzliche Arbeitsverhältnisse einzugehen und Arbeitsplätze nicht abzubauen.