Für verfassungsändernde Gesetze ist ein Zustimmungsquorum von 25 % vorgesehen. Auch das ist bayerischen Regelungen, genauer gesagt, der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs nachgebildet. Die Vorschläge des Bündnisses zu den Volksentscheiden sollen sicherstellen, dass ein gelungenes Volksbegehren auch Chancen hat, zu einer politischen Entscheidung durch die Bürgerinnen und Bürger zu kommen. Direkte Demokratie hat nur Sinn, wenn Bürgerinnen und Bürger auch tatsächlich Veränderungen herbeiführen können. Bei diesem kurzen Blick auf die wichtigsten Eckdaten des von uns einzubringenden Gesetzentwurfs will ich es belassen. Was Ihre Ankündigung angeht, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, auch das Durchführungsgesetz demnächst zu überarbeiten, habe ich eine anregende Frage: Haben Sie vielleicht eine Veranlassung gesehen, die Erfahrungen und Anregungen des Bündnisses aufzunehmen? Eine Novellierung dieses Gesetzes ohne Einbeziehung dieser Erfahrungen bereits im Vorfeld wäre ein schwerer politischer Fehler. Im Übrigen bedaure ich Ihren parlamentarischen Alleingang in einer solch wichtigen demokratischen Angelegenheit. Es hätte dem Anliegen gut getan, wenn Sie sich für ein gemeinsames oder zumin
Für die Fraktion der PDS kann ich hier erklären, dass wir uns dafür einsetzen werden, dass die am Urteil des Verfassungsgerichts orientierten neuen Vorschläge des "Bündnisses für mehr Demokratie in Thüringen" in die parlamentarische Beratung eingebracht werden und so auf andere Art dem Anliegen von mehr als 380.000 Bürgerinnen und Bürgern auf demokratische Weise Rechnung getragen wird. Dankeschön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Wort zuvor. Etwas berührt es mich eigentlich schon immer, wenn dann von den Vertretern der PDSFraktion - ich meine jetzt nicht Sie persönlich, Herr Hahnemann -, wenn dann die Ereignisse von 1989 reklamiert werden, die selbstverständlich unsere ganze Auffassung geprägt haben, aber die, glaube ich - für das Jahr 1989 kann ich das zumindest sagen -, noch kaum in der PDS oder damals der SED verankert waren.
Ich zweifle nicht, dass es Leute in der ehemaligen SED gegeben hat, die auch einen vernünftigen Weg beschritten haben. Aber das sind dann wahrscheinlich die Erfahrungen, die Sie etwas später gesammelt haben, und nicht 1989. Aber das als Wort zuvor.
Mit diesem hier vorliegenden Antrag geht die CDUFraktion für mich einen etwas seltsamen Weg. Sie übergibt, wenn ich jetzt zuerst an die Volksgesetzgebung denke, die Erarbeitung von Verfassungsänderungen einfach per Antrag an die Regierung. Das ist für mich seltsam, denn die Arbeit an der Verfassung ist ein originäres Recht des Staatsvolks oder der Legislative. Dieses an die Exekutive zu übertragen, ist eigentlich - ich weiß nicht, wem das geschuldet ist, oder wie man bei der CDU-Fraktion auf diese Idee gekommen ist. Da fragt man sich natürlich jetzt, wenn das bei der Regierung liegt, wer ist denn da eigentlich jetzt der Verhandlungspartner der Oppositionsparteien? Sollen wir jetzt mit der Regierung verhandeln, statt mit der dritten Fraktion im Saal? Mir wäre das recht, denn bei der Regierung kann ich sicherlich den entsprechenden Sachverstand und auch die Kenntnisse der Spielräume, die dieses Urteil hergibt, hier erwarten. Ich freue mich also dann, mich mit Herrn Dr. Birkmann des Weiteren über diese Frage zu unterhalten, die eigentlich im Parlament entschieden werden müsste, aber bitteschön.
Es ist ja eigentlich noch ein bisschen abstruser, Herr Althaus, mit dieser definitiven Beauftragung der Regierung. Also, da bringen Sie ja Ihre Regierung in eine nicht sehr komfortable Lage. Die Regierung muss jetzt, wenn dieser Antrag so angenommen wird - und daran zweifle ich bei dieser großen Mehrheit in diesem Hause nicht - einen Gesetzentwurf vorlegen, der aber andererseits wieder nicht die Mehrheit in diesem Hause finden kann, da es ein Gesetzentwurf wäre, der eine Zweidrittelmehrheit erfordert. Da staune ich aber sehr, wie blauäugig Sie sind oder vielleicht macht es Ihnen auch insgesamt ein bisschen Spaß, Herrn Birkmann mal ein bisschen vor eine schwierige Aufgabe zu stellen, der jetzt einen Gesetzentwurf erarbeiten muss, der naturgemäß nicht die Mehrheit in diesem Haus findet. Also, ich finde das nicht besonders toll von einem Fraktionsvorsitzenden einer regierungsstützenden Partei, der seiner Regierung eine solche Aufgabe aufbürdet. Aber bitteschön, machen Sie das bitte unter sich selbst aus.
Ich möchte jetzt noch ein paar Worte, Herr Hahnemann hat ja schon lang und breit referiert, zu dem eigentlichen Antrag selbst sagen. Über diesem Antrag steht etwas zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Da muss ich Ihnen aber sagen, wenn ich mir dann dieses anschaue und bewerte, dann kommt, meine Damen und Herren, eigentlich zu großen Teilen gerade das Gegenteil zum Vorschein. Denn sowohl beim Volksentscheid, also der Volksgesetzgebung auf Landesebene, als auch beim Bürgerentscheid, also dem Ersatz eines Ratsbeschlusses auf Gemeindeebene, treffen Sie keinerlei erleichternde Regelung. Es bleibt bei den hohen Hürden. Bei der vorgelagerten Stufe, dem Volksbegehren bzw. dem Bürgerbegehren, überbieten die neuen Einschränkungen bei Sammlungsmodalitäten und Sammlungsfrist im Nachteil bei weitem die Vorteile, die sich aus der Wirkung der geplanten Absenkung der Quoren ergeben würden. Das heißt, eine erfolgreiche Bürgerbeteiligung, das Gelingen eines Volksentscheids bzw. eines Bürgerentscheids wird somit nicht wie verheißen oder, ich sage mal besser, vorgegaukelt, erleichtert, sondern es wird an dieser Stelle objektiv erschwert. Und letztlich beim Bürgerantrag das ist also dieses Institut, mit dem ich ein Anliegen der Bürger nur in den Landtag transportieren will, damit es dort beraten wird - bleiben Sie sogar um 100 Prozent hinter dem zurück, was der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 19.09.2001 für zulässig erklärte. Warum bleiben Sie denn eigentlich dann als eine Fraktion, die einen Antrag zur Stärkung des Bürgerwillens hier einbringt, noch hinter einer exakten Maßgabe des Verfassungsgerichts um 100 Prozent zurück? Das ist doch völlig unbegreiflich. Wir hingegen haben dieses Urteil wohl berücksichtigt. Es sieht die beiden Stufen der Volksgesetzgebung als Einheit und lässt offen, ob die erste oder zweite Stufe die wirkliche Hürde werden soll. Ich darf deswegen aus dem Verfassungsgerichtsurteil zitieren: "Der Vorrang der parlamentarischen Gesetzgebung wird durch die Volksgesetzgebung nicht in Frage gestellt, wenn auf der Grundlage einer Gesamt
schau durch ausreichend hohe Anforderungen entweder zu Beginn oder am Ende des Gesetzgebungsverfahrens durch Rechtsnormen gewährleistet wird, dass die Gesetzgebungskompetenz im Regelfall beim parlamentarischen Gesetzgeber verbleibt." Genau dieses wollen wir, wir wollen ja, dass die Gesetzgebung im Regelfall beim parlamentarischen Gesetzgeber verbleibt, dass es aber diesen Ausnahmefall geben muss und dass dieser Ausnahmefall in einer Gesamtschau der Hürden aus der ersten und zweiten Stufe zu betrachten ist. Deswegen unser Gesetzentwurf, der gestern in der Pressekonferenz vorgestellt wurde, der heute erfreulicherweise von der Südthüringer Zeitung in Gänze abgedruckt ist, auf den die Presse auch sonst eingegangen ist und den wir ins November-Plenum zur Beratung einbringen werden. Wir betrachten nämlich die erste Stufe, also das Volksbegehren, als die zu bezwingende Hürde, die aber dann eine ausreichende Legitimation verleiht, um in der zweiten Stufe das demokratische Mehrheitsprinzip ohne Quorum zu gewährleisten. Das ist der Weg, den uns das Verfassungsgericht eröffnet hat und der durch die Verfassungslage benachbarter Bundesländer, z.B. Bayern, legitimiert ist. Da wird man sich noch um Einzelheiten streiten können, aber dieser Weg ist legitimiert und diesen Weg bestreiten wir. Ich will zu unserem Gesetz jetzt nicht noch mal ausführlich sprechen. Lesen Sie, ich darf das sagen, die Südthüringer Zeitung und verarbeiten Sie das, was der Kollege Hahnemann gesagt hat.
Ich will nur noch zu dem Punkt II des Antrags etwas sagen. Wir lehnen diesen Punkt I, dieses ganze Paket, von dem ich jetzt gesprochen habe, ab. Das ist ja logisch. Zu Punkt II, dort geht es um das Gesetz über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid. Das, sagen Sie, müsste nun von der Regierung überarbeitet werden. Wir sind da ja eigentlich schon einen Schritt weiter. Auf meinen Antrag hin hat der Justizausschuss beschlossen, als ich dort als Vertreter war, dass sich der Justizausschuss mit den Unzulänglichkeiten dieses Gesetzes befasst und dieses Gesetz neu überarbeitet. Und da denke ich, das ist richtig, dass da die Erfahrungen der Initiative mit einfließen sollen. Das ist aber auch ein Gesetz und es sollte richtigerweise der Justizausschuss selbst tun, weil es eigentlich der Weg zur Volksgesetzgebung selbst ist und man es nicht wiederum gleichermaßen an die Regierung delegieren sollte, sondern, wie der Justizausschuss schon beschlossen hat, es eigentlich im Justizausschuss erarbeitet werden muss. Mithin ist der Punkt II Ihres Antrags obsolet.
Dann gibt es noch, was ja jetzt tagesordnungspunktmäßig zusammengepackt ist, Ihre Vorschläge zur Geschäftsordnung. Na ja, allzu weltumwerfend sind die nicht, aber im Gegensatz zu dem, dass wir den Hauptantrag ablehnen, werden wir dort eine Überweisung an den Justizausschuss natürlich mittragen. Sie können auch nicht weitgehend sein, ich stimme mit Ihnen überein, auch ich bin nicht für die generelle Öffentlichkeit von Ausschuss-Sitzungen. Jeder, der weiß, worum es dort geht,
weiß, dass das keinen Ausschluss der Öffentlichkeit bedeutet. Wir haben in diesem Landtag keine beschließenden Ausschüsse, das heißt, jede Arbeit des Ausschusses wird nachher wieder hier im Landtag öffentlich gemacht, das heißt, kein Thema geht an der Öffentlichkeit vorbei, anders als in Gemeinderäten.
Ja, das sind die drei, vier Fälle, die Sie zu Recht nennen. Ich habe ja gesagt, ich bin prinzipiell gegen eine Öffentlichkeit von Ausschüssen, weil gewährleistet ist, dass alles, was im Ausschuss normalerweise beraten wird, im Plenum dann öffentlich ist, anders als in den Kommunen, wo es beschließende Ausschüsse gibt, die müssen natürlich dort öffentlich sein, sonst fände dort ein Beschluss unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Hier ist aber jeder Beschluss im Landtag letztlich zu fassen, heißt, die Öffentlichkeit ist für jedes Thema vorhanden. Deswegen brauchen die Ausschuss-Sitzungen unseres Landtags nicht prinzipiell öffentlich zu sein, da stimme ich mit Ihnen überein und die paar Punkte, wo das nicht gewährleistet ist, die sollten wir im Justizausschuss betrachten und beraten. Lange Rede oder kurze Rede, kurzer Sinn: Ihre Vorschläge zum bürgerschaftlichen Engagement lehnen wir ab, sie sind völlig unzureichend. Wir erwarten nun mit Freude die Vorlage des Justizministers, diese ablehnungspflichtige Vorlage des Justizministers. Über die Vorschläge zur Geschäftsordnung werden wir uns mit ihm im Justizausschuss gemeinsam unterhalten. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, es ist schwierig, nach dem Redebeitrag von Herrn Hahnemann zum Thema und nur zu dem Thema, das heute zur Diskussion steht, zu kommen, weil ich schon, anders als Herr Schemmel, in seinem Wortbeitrag erhebliche Differenzen zur Ordnungspolitik in Deutschland, zum Grundverständnis, wie wir zu unserer Verfassung stehen und damit auch wie wir unsere Demokratie verstehen, sehe. Uns trennen Welten, Herr Hahnemann, und ich will gleich für die CDU-Fraktion erklären, wir suchen an dieser Stelle überhaupt keine Gemeinsamkeiten.
Wenn Sie glauben, dass das Demokratiemodell von 1949 überaltert ist und abgeschafft gehört, dann sind Sie in einem falschen Land zu Hause.
Das Demokratiemodell von 1949 hat Bestand und hat unabänderlich Bestand. Lesen Sie bitte noch einmal im Grundgesetz nach. Ich habe sehr genau zugehört und habe mitgeschrieben, er hat von zwei Demokratiemodellen gesprochen, von dem von 1949 und dem 1989 begonnenen und er hat sich für das von 1989 ausgesprochen und schließt damit absolut ohne jede Nahtstelle an an das, was er im Hessischen Rundfunk im Jahr 1993 verlauten ließ, indem er gesagt hat: "Die Situation ist die, dass herrschende Politik einfach absolut nicht mehr in der Lage ist, Progress menschlicher Gesellschaft zu bewerkstelligen. Das ist weder die Wirtschaftspolitik, das sind nicht die Parteien und das ist auch nicht die parlamentarische Demokratie." Die parlamentarische Demokratie, sehr geehrter Herr Hahnemann, ist in diesem Land ein Grundbestand und wird es auch bleiben.
Nein, Sie haben am Anfang Ihrer Rede gesagt, die Zukunft gehört der direkten Demokratie. Das haben Sie wörtlich gesagt und ich kann Ihnen nur sagen, die Zukunft gehört der parlamentarischen Demokratie und die direkte Demokratie ist ergänzend dazu zu entwickeln.
Eine zentrale Voraussetzung, und ich denke, das ist viel wichtiger, ist, dass die Demokratie gestaltet wird durch möglichst viel Teilhabe und Teilnahme und die, meine sehr verehrten Damen und Herren, erschließt sich eben nicht nur über direkt demokratische Mittel, sondern vor allen Dingen darüber, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger in diesem Freistaat aktiv Politik gestalten, z.B. in der Kommunalpolitik, und das tun sie sehr erfolgreich.
Und es erschließt sich ebenfalls diese Teilhabe und Teilnahme an Demokratie darüber, dass weit mehr als ein Drittel aller Thüringerinnen und Thüringer in Vereinen, in Verbänden, in der Nachbarschaft und wo immer direkt ehrenamtlich tätig sind. Das ist demokratiestärkend. Gerade nach den Jahren der Allmacht und Allzuständigkeit der SED-Diktatur ist dies ein gutes Zeichen, dass in Thüringen so viele Menschen diese Verantwortung übernehmen. Dies ist ein Grund dafür, dass wir in den letzten elf Jahren erfolgreich ein Gemeinwesen in Thüringen aufbauen konnten, das lebt, das von den Menschen angenommen wird, das mit hoher Zustimmung in Deutschland eine gute Zukunft hat.
Trotzdem danke ich allen, die sich auch in den letzten anderthalb Jahren insbesondere dafür eingebracht haben, das Thema "Direkt demokratische Elemente" besonders zu thematisieren. Wir nehmen als CDU-Fraktion ernst, dass über 360.000 Menschen die Initiative "Mehr Demokratie" und damit das Ziel, sich für veränderte direkt demokratische Elemente einzusetzen, unterschrieben haben. Das hat deutlich gemacht, dass ein verstärktes Politikinteresse besteht, dass Chancen gesucht werden, Politik mitzugestalten, dass aber auch seine Meinung ausdrücken ein wichtiges Element ist, seine Meinung über Politikentscheidungen oder auch Politikergebnisse. Ich bin mir sehr sicher, dass hier neben der Landespolitik auch die Bundes- und die Kommunalpolitik in den letzten Jahren eine Rolle gespielt hat. Als Kommunalpartei und gestaltende Kraft in diesem Land war diese Erfahrung für die CDU Thüringen Anlass, sich im Besonderen z.B. auf einem Parteitag in Sömmerda mit diesen Fragen "Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" umfassend zu befassen. Dabei ging und geht es uns darum, dieses bürgerschaftliche Engagement, das heißt die Teilhabe des Einzelnen insgesamt, zu stärken und nicht nur einen Teil dieser Teilhabe in den Blick zu nehmen. Hierbei ergeben sich mehr Fragen, als diejenige, ob die direkt demokratischen Einflussmöglichkeiten in Thüringen zeitgerecht ausgestaltet sind. Unsere Position dazu habe ich in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Initiative "Mehr Demokratie" bereits umfassend dargestellt und begründet.
Unserer Ansicht nach, auch heute, sind Änderungen in dieser konkreten Frage nicht zwingend, aber sie sind selbstverständlich in bestimmten Handlungsrahmen möglich. Dabei ist vor allem wichtig, dass die direkt demokratischen Elemente die parlamentarische Demokratie ergänzen und sie nicht aushöhlen. Diese klare Grenzziehung nehmen sowohl das Grundgesetz als auch die Thüringer Verfassung vor.
Eine andere als diese Prioritätensetzung ist mit uns, auch wenn es von der Verfassung von vornherein ausgeschlossen ist, nicht zu machen.
Das heißt selbstverständlich, dass wir diskutieren können über konkrete Punkte, wie wir uns innerhalb dieses Spielraums Veränderungen vorstellen. Unsere Vorstellungen sind nicht das Ergebnis von 100 Minuten, wie vorhin dargestellt wurde, sondern von einem längeren Erarbeitungsprozess und Sie liegen Ihnen im Detail in den beiden Drucksachen 3/1843 und 3/1861 vor.
Das Landesverfassungsgericht hat das Volksbegehren "Mehr Demokratie" am 19. September als verfassungswidrig erklärt. Teile der Opposition haben daraufhin von einem schwarzen Tag für die Demokratie gesprochen. Ich halte diese Aussage für hoch problematisch, insbesondere mit Blick auf ein Verfassungsorgan in Thüringen, das un
Bestimmte Aussagen von PDS-Mitgliedern waren abenteuerlich oder besser ungeheuerlich und haben erneut deutlich gemacht, dass sie nicht vollständig auf dem Boden des Grundgesetzes und der Thüringer Verfassung stehen.
Worum aber geht es fast 12 Jahre nach dem Ende des SED-Staats und nach dem Sieg der Freiheit? Nach der SED-Diktatur, deren Verbrechen übrigens noch nachwirken und dessen Opfer uns mahnen, haben wir uns in Thüringen eine freiheitliche Verfassung gegeben. Mit dem Beitritt zum Grundgesetz und mit dieser Thüringer Verfassung haben wir uns für die parlamentarische Demokratie ausgesprochen, das heißt für das Mehrheitssystem, repräsentiert durch Abgeordnete, das zugleich Minderheitenrechte und Formen der direkten Teilhabe an Politik vorsieht. Sie, die PDS, haben diesen Weg nie gewollt. Sie haben weder für die deutsche Einheit gestimmt, noch für die Thüringer Verfassung. Deshalb ignorieren Sie auch, dass eine große Zahl der Thüringerinnen und Thüringer, die übergroße Mehrheit, per Volksentscheid im Jahr 1994 genau diese Thüringer Verfassung angenommen hat. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben aus der Geschichte und aus der Fehlbarkeit von Menschen eine klare Konsequenz gezogen: Macht kann missbraucht werden, wie in der DDR, Minderheiten können Mehrheiten instrumentalisieren, denken wir an den Nationalsozialismus. Um dieses ein für allemal auszuschließen, sind der Politik, das heißt dem Einflussbereich von Mehrheit und Minderheit Grenzen gesetzt, die im Grundgesetz und in der Thüringer Verfassung niedergelegt sind. Es ist also nicht nur die Erfahrung mit dem Nationalsozialismus, sondern eine viel größere geschichtliche Erfahrung, die sich leider infolge erneut in der DDR-Zeit bestätigt hat, die die Väter und Mütter, die das Grundgesetz geschrieben haben, den parlamentarischen Rat, bewogen hat, eine solche Festlegung in Artikel 20 vorzunehmen.
Genau deshalb musste die Landesregierung das Landesverfassungsgericht anrufen. Wenn das Landesverfassungsgericht nun mit großer Mehrheit Verfassungswidrigkeit des Volksbegehrens festgestellt hat, dann sind damit nicht die Unterzeichner gemeint, sondern damit ist der Inhalt genau dieses Gesetzentwurfs gemeint.
Ich bin dem Landesverfassungsgericht, und ich sage das auch im Namen meiner Fraktion, sehr dankbar, dass es genau dieser nicht einfachen Aufgabe nachgekommen ist, weil das die Aufgabe dieser unabhängigen Instanz
ist, auf die Verfassung zu schauen und darauf zu achten, dass diese Verfassung in Thüringen eingehalten wird. Denn die Demokratie muss funktionieren, tut sie es nicht, polarisieren sich die Extreme und wenden sich genau gegen diese Demokratie. Das ist genau das Interesse, das die PDS hat. Dieses Interesse werden wir auf keinen Fall fördern. Das Grundgesetz und die Thüringer Verfassung sind Grundlagen unserer staatlichen Ordnung. Das Thüringer Verfassungsgericht hat darauf geachtet, dass diese Grundlagen unserer staatlichen Ordnung auch zukünftig erhalten bleiben. Keiner darf deshalb leichtfertig mit der Verfassung, aber auch nicht mit dem Urteil des Verfassungsgerichts umgehen.
Deshalb ist meine Fraktion dankbar, dass das Verfassungsgericht Grenzen festgelegt hat, Grenzen aufgezeigt hat, die wir bei der weiteren Debatte berücksichtigen müssen. Auf dieser Basis ist die CDU-Fraktion selbstverständlich bereit, den Dialog zu führen. Entsprechende Angebote zu Gesprächen habe ich ausgesprochen und ich wünsche mir, dass dabei keiner dem anderen den guten Willen in der Sache abspricht oder dazu veranlasst wird, dies zu tun.
Meine Fraktion hat umfassende Vorschläge zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Thüringen erarbeitet, um die Arbeit des Parlaments transparenter zu gestalten, die direkte Demokratie zu stärken und das bürgerschaftliche Engagement der Bürger vor Ort zu fördern. Das Bündnis "Mehr Demokratie in Thüringen" hat, so war gestern zu hören und auch heute im Redebeitrag z.B. von Herrn Schemmel, eine Überarbeitung seines Gesetzesvorschlags vorgenommen. Sie haben den Eindruck vermittelt, als werden wir heute auch über diesen Gesetzentwurf reden. Ich kenne keinen Gesetzentwurf und mir liegt auch keiner vor. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir in den kommenden Monaten zu einer intensiven Debatte und hoffentlich guten Lösung für Thüringen kommen können.