Protokoll der Sitzung vom 11.10.2001

(Beifall bei der CDU)

Unsere Vorschläge lauten zu allererst, den Landtag und die Arbeit des Landtages in den Möglichkeiten noch transparenter zu gestalten. Es ist gar keine Frage, dass die Arbeit, die wir hier als Parlamentarierinnen und Parlamentarier tun, noch dialogischer und transparenter gestaltet werden muss, denn häufig ist es die Frustration über politische Entscheidungen, die die Menschen dazu bewegt, sich von Politik abzuwenden. Deshalb ist neben der Arbeit in Wahlkreisen, mit Zielgruppen, mit denen, die uns täglich auch als Politiker ansprechen, natürlich auch die Arbeit hier im Parlament, bei Plenarsitzungen, auch bei Ausschuss-Sitzungen noch dialogischer und transparenter zu gestalten. Ich halte es für absolut unangemessen, Herr Schemmel, wenn Sie dies lächerlich machen. Es sind viel mehr Bereiche als Sie denken, die z.B. in Ausschüssen derzeit ohne jede Chance für Öffentlichkeit

beraten werden - z.B. auch in Haushaltsfragen, wie Sie gut genug wissen müssten. Deshalb halte ich es schon für wichtig, dass bei Grundsätzlichkeit der Ausschuss auch seine thematische Arbeit öffentlich gestaltet, für die, die diese Öffentlichkeit nutzen wollen, aber dass in den Fällen, wo diese Öffentlichkeit aus vielerlei Gründen nicht geboten ist, mit einer Zweidrittelmehrheit, das heißt, eben nicht mit der Mehrheit der Regierungsfraktion, sondern einer darüber hinaus gehenden Mehrheit, diese Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.

Zweitens, das ist der Kern natürlich auch der Debatte in den nächsten Wochen und Monaten, auch die direkt demokratischen Einflussmöglichkeiten wollen wir stärken. Dazu haben wir Änderungen vorgeschlagen, die in unserem Antrag konkret aufgeführt sind. Dennoch möchte ich im Hinblick auf Quoren und Verfahren Folgendes anmerken:

Quoren und Verfahren sind kein Selbstzweck, im Gegenteil, sie haben ebenfalls eine demokratiepolitische Bedeutung. Die Initiative möchte die Quoren möglichst niedrig ansetzen und begründet dies mit dem Recht von Minderheiten. Unsere Demokratie aber beinhaltet eine Kombination aus Mehrheitsprinzip und Minderheitenrechten. Weder hat die Mehrheit immer Recht, noch hat die Minderheit immer Unrecht. Die Mehrheit in unserer Demokratie hat aber ein Recht darauf, dass Begehren, die zu rechtlichen Regelungen werden sollen, d.h. zu Volksgesetzen, von einem entsprechenden Anteil der Bürger ernsthaft getragen werden. Deshalb sind Quoren, Verfahren und Hürden so wichtig. Die amtliche Sammlung ist eben überhaupt keine ungewohnte oder total unmögliche Veranstaltung für direkt demokratische Verfahren. An der Stelle lesen Sie eben die Urteilsbegründung nur halb. Das Verfassungsgericht kommt sehr klar zum Ergebnis, dass amtliche Sammlung zwar eine höhere Hürde darstellt, sie führt aber gerade dadurch zu einer höheren demokratischen Legitimation der Unterschriftsleistung. Genau darum geht es: Eine höhere demokratische Legitimation, weil Volksgesetze am Ende auch den rechtlichen Rahmen für unsere Handlungen, unsere Richtungsbestimmung darstellen.

Deshalb können wir gern darüber diskutieren und sollten dies auch, aber wir sollten uns nicht gegenseitig unterstellen, dass wir die direkt demokratischen Elemente für die Bürgerinnen und Bürger, die diese nutzen wollen, von vornherein als unmöglich zur Gestaltung festlegen.

Der dritte Bereich - das Ehrenamt stärken. Ich habe am Anfang schon deutlich gemacht, dass nach unserer Auffassung - und das ist gerade in diesem Jahr auch national und international vielfältig diskutiert worden -, natürlich das ehrenamtliche Engagement eine entscheidende Stütze für die Demokratie ist. Sie alle wissen, wie wichtig die Netzwerke sind, wie wichtig es ist, dass nachbarschaftlich sich ehrenamtlich engagiert wird, dass Interessierte sich des Ehrenamts bedienen können und dass

Ehrenamtliche sich Tag für Tag in Thüringen in vielfältigen Bereichen einsetzen. Diese Netzwerke zu stärken und enger zu knüpfen, für Interessierte die Möglichkeiten, sich ehrenamtlich zu engagieren, zu verbessern, das ist das Ziel dieser entsprechenden Beschlussempfehlung. Wir wollen eine "Stiftung Ehrenamt", weil wir glauben, dass damit ein zukünftiges Dach für das Ehrenamt entwickelt wird, das diese Chancen im Blick auf Gestaltung des Ehrenamts noch verbessern kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in unseren heutigen Anregungen fordern wir zum einen die Landesregierung auf, entsprechende Gesetzesinitiativen zu erarbeiten, sich auszurichten auf die Stärkung des Ehrenamts und außerdem wollen wir, das ist unsere eigene Aufgabe, die Geschäftsordnung des Landtags weiter entwickeln. Nun hat Herr Schemmel, ich habe das ausführlich gehört, die Vorstellung, dass wir die Landesregierung damit beauftragen, kritisiert.

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Wir bearbeiten die Geschäftsordnung auch nur im Parlament.)

Sie verstehen das nicht, Sie meinen, wir würden damit die Aufgaben des Landtages von vornherein ignorieren. Sie haben nur verkannt, dass von den von uns geplanten Änderungen eben nicht nur die Verfassung betroffen ist, sondern auch einfache Gesetze bis hin zur Kommunalordnung. Außerdem, Sie können auch schlecht die Landesregierung beauftragen, da hätten Sie im September 1999 ein besseres Ergebnis haben müssen, Herr Schemmel.

(Beifall bei der CDU)

Außerdem geht es darum, und das ist ganz entscheidend, das müssen Sie lesen in unserem Antrag, die Verfahren der Volksbegehren und ihrer Behandlung einer intensiven Zweckmäßigkeitsprüfung zu unterziehen. Ich will hier nur die Stichworte Normenkontrolle und parallele Fristläufe nennen. Das muss rechtlich gut geprüft werden, bevor wir uns für eine der Möglichkeiten, die gegeben sind, entscheiden. Wer allerdings meint, nur weil die Landesregierung die Novelle von Rechtsvorschriften erarbeitet, würde von vornherein die Diskussion hier im Parlament ausfallen oder auch die Zustimmungsfähigkeit von vornherein nicht gegeben sein, der hat ein kurioses Verfassungs- und Parlamentsverständnis. Nehmen Sie mir es nicht übel, ich kann diese Argumentation überhaupt nicht nachvollziehen.

(Beifall bei der CDU)

Es ist doch geradezu sinnvoll, dass die inhaltliche und juristische Abwägung innerhalb des Kabinetts dazu führt, dass ein ausgewogener Vorschlag auf dem Tisch im Thüringer Landtag liegt, der dann übrigens vorher schon einmal angehört worden ist und damit durch eine gewisse öffentliche Debatte ein größeres Gewicht und eine größere

inhaltliche Konsistenz dieser Novelle gegeben ist.

(Beifall bei der CDU)

Das nun zum Anlass einer grundsätzlichen Kritik zu nehmen, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Uns geht es, das will ich noch einmal deutlich sagen und das habe ich in den letzten Wochen und Monaten immer deutlich gesagt, mit dem Weg, den wir gehen wollen, darum, die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ganz grundsätzlich zu befördern. Egal, das gilt auch für Sie, von wem die Vorlage kommt, das Parlament ist der Souverän und für eine Verfassungsänderung brauchen Sie und brauchen wir eine Zweidrittelmehrheit. Insofern besteht eine hohe Aufgabe für Sie, aber auch für uns, sich zu bemühen, entsprechende Diskussionen zu führen, damit am Ende eine Zweidrittelmehrheit für einen einvernehmlichen Gesetzentwurf im Blick auf Verfassungsänderung erreicht wird. Zu diesem Einvernehmen kann es natürlich nur im Rahmen der parlamentarischen Beratung kommen, ganz selbstverständlich. Ihre unsinnigen Vorhaltungen, ob Sie jetzt mit der Landesregierung verhandeln sollen, verstehe ich überhaupt nicht. Wenn Ihr Gesetzentwurf irgendwann einmal im Thüringer Landtag ist, dann wird in Kürze darauf auch die Gesetzesvorlage der Landesregierung im Thüringer Landtag sein. Parlamentarische Praxis ist, dass beide dann in entsprechenden Ausschüssen diskutiert werden. Es bestehen also genug Möglichkeiten, im Rahmen der parlamentarischen Beratung auch zu überlegen, ob wir Gemeinsamkeiten finden. Bei der SPD hoffe ich also, dass der Polemik die Chance folgt, wirklich eine ruhige und am Ziel orientierte Debatte zu führen. Bei der PDS, glaube ich, trennen uns ganz grundsätzliche Ansätze. Ich bemühe mich gar nicht, mit Ihnen einen Konsens an dieser Stelle zu erzielen. Den Willen zum Konsens für die CDU-Fraktion, den will ich hier noch einmal ganz deutlich herausstellen. Wir haben uns genau deshalb auch auf den Weg gemacht, die Vorlagen heute eingebracht und ich bitte Sie um Annahme der Drucksache 3/1843 und Überweisung der Drucksache 3/1861 an den Justizausschuss. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Wildauer, PDSFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der vorliegende CDU-Antrag hat einen erfreulichen Aspekt zum kommunalen bürgerschaftlichen Engagement. Die CDUFraktion erkennt an, dass die bisherigen Regelungen zur kommunalen Bürgerbeteiligung und Bürgermitwirkung in Thüringen geändert werden müssen - wir auch.

(Zwischenruf Abg. Althaus, CDU: Können, Sie dürfen nicht... unterstellen...)

Gut, dann können. Wir meinen, dass sie geändert werden müssen.

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Frau Dr. Wildauer, ich teile Ihre Meinung.)

Aber ich darf sie noch sagen? Dann sage ich, dass das unsere Meinung ist, dass das geändert werden muss. Aber das Wie und das Was für die notwendigen Änderungen, die Sie in Ihrem Änderungsantrag vorgeben, die treffen nun nicht ganz unseren Geschmack. Wir sehen den Antrag als Vorabdiskussion einiger Teile der neuen Thüringer Kommunalordnung. Ich hoffe, dass es dazu kommen wird. Sie wollen nicht mehr Bürgerbeteiligung, Sie wollen eigentlich weniger und mit Ihren Vorschlägen befördern Sie nicht direkte Demokratie auf kommunaler Ebene. Sie machen eigentlich das Gegenteil. Ich mutmaße, dass im Ergebnis die Politikverdrossenheit in den Kommunen weiter zunehmen wird, die Menschen werden sich weiter aus dem kommunalen Geschehen zurückziehen. Sie lassen die Menschen, um einmal bildlich zu sprechen, vor den Rathäusern stehen, an Stelle sie hereinzubitten. Gut, Sie sagen es anders. Es stimmt nicht ganz. Sie wollen die Menschen in die Rathäuser hineinholen, aber nicht damit sie an kommunalen Entscheidungen stärker mitwirken können, nein, die Bürger sollen in den Rathäusern nur Bürgeranträge und Bürgerbegehren unterstützen - nur in Rathäusern. Sie bezeichnen das als amtliche Unterschriftensammlung. Sie wollen den politischen Dialog auf den Straßen abschaffen und dafür ein amtliches Bekenntnis erzwingen. Die direkte Demokratie oder, wie Sie es nennen, das bürgerschaftliche Engagement stärken Sie damit, so sehen wir das, keinesfalls.

Meine Damen und Herren, noch einmal zur Verständigung. Die CDU im Thüringer Landtag will das Zulassungsquorum für den kommunalen Bürgerantrag von bisher 10 auf 5 Prozent senken. Dies erscheint zunächst vernünftig und es ist ja auch eine PDS-Forderung. Die CDU will jedoch gleichzeitig die bisherige freie Unterschriftensammlung durch die amtliche Unterschriftensammlung ersetzen und eine Zwei-Wochen-Frist einführen.

Frau Abgeordnete Dr. Wildauer, Sie lassen eine Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Sonntag zu?

Bitte, Herr Abgeordneter.

Danke, Frau Präsidentin. Frau Kollegin Dr. Wildauer, wenn ich mir Ihre Schilderung von einem Rathaus anhöre, da geht mir das Messer in der Tasche auf, das sind doch Bürger, die darin tätig sind und darin arbeiten, es sind meine Kollegen und Kolleginnen, Kreisräte, Gemeinderäte, Stadträte. Warum bauen Sie diesen Popanz auf als abschreckendes Beispiel, wie von der Demokratie zur Straße? Frau Kollegin Dr. Wildauer, können Sie mir nicht zustimmen, dass es da keinen Unterschied gibt? Die Zeiten sind doch vorbei?

Herr Sonntag, wie gern gehen die Leute in die Rathäuser? Auf der Straße unterschreiben sie noch. Wenn sie in das Rathaus gehen müssen, werden sie sich das sicherlich dreimal überlegen und, ich glaube, es kommt überhaupt kein Begehren zu einem Ergebnis. Ich möchte doch noch einmal sagen...

Bitte, meine lieben Abgeordnetenkollegen, lassen Sie Frau Dr. Wildauer aussprechen.

Es steht ja auch nicht in Abrede, dass man das auch koppeln könnte. Man könnte ja auch beides tun. Aber ich möchte doch noch einmal darauf verweisen, dass auf kommunaler Ebene überall in Deutschland die freie Sammlung Standard ist. Überall in allen Ländern in Deutschland, ich kenne keines, in dem die freie Sammlung auf kommunalem Gebiet nicht statthaft ist. Aber ich sage, die freie Sammlung als auch die Sammlung in Amtsstuben haben sowohl Vorteile als auch Nachteile.

(Zwischenruf Abg. Dr. Zeh, CDU: Mehr Vor- teile.)

Nein, es ist erwiesen, dass beide gleich viel Vorteile haben.

(Zwischenruf Abg. Althaus, CDU: Das stimmt nicht.)

Doch. Was wollen Sie mich denn... Die Nachteile sind enorm. Es sind Leute da, die das meist besser wissen als Sie und ich. Die haben das aufgeschrieben und es gibt den Nachweis.

(Zwischenruf Abg. Althaus, CDU: Dann bleibt es so, wie es ist.)

Nein, die haben aufgeschrieben, wie viele Nachteile, wie viele Vorteile usw. Aber die Nachteile sind insofern enorm, besonders wenn so kurze Fristen wie im vorlie

genden Antrag vorgegeben sind. Glauben Sie wirklich, dass Ihre Vorschläge Verbesserungen für die Bürger sind? Ich glaube, dass dadurch die Verfahren für Bürgeranträge nur erschwert werden. Ich weiß gar nicht, ob Sie Angst davor haben, dass Bürger einen Antrag stellen, um zu bewirken, dass der Gemeinderat sich mit einem bestimmten Sachverhalt beschäftigen muss. Ich glaube ganz einfach, dass Sie hier auch Ihre eigenen Bürgermeister, Gemeinderäte, Stadträte und auch Kreistagsmitglieder unterschätzen.

Meine Fraktion hat zum Bürgerantrag einen Vorschlag, der bürgerschaftliches Engagement tatsächlich stärkt. Wir fordern den Einwohnerantrag mit einem Zulassungsquorum von 5 Prozent. Bis jetzt, meine Damen und Herren, ging es um den Bürgerantrag. Auch der CDU-Vorschlag zum Bürgerbegehren stellt eine Verschlechterung der bisherigen Regelung dar. Sie wollen das bisherige Zulassungsquorum von 20 auf 15 Prozent reduzieren, aber dafür eine Zwei-Wochen-Frist und die amtliche Unterschriftensammlung vorschreiben. Offenbar haben Sie aber nicht registriert, dass schon die bisherigen Regelungen dazu geführt haben, dass in Thüringen nur in Ausnahmefällen Bürgerbegehren erfolgreich waren, und zwar wegen der hohen Hürden. Sie verschärfen die Hürden dadurch eigentlich noch. Für die Landkreisebene sehen Sie erneut keine Regelung vor, obwohl doch auch Ihnen bewusst sein müsste, dass die jetzigen Regelungen eine unterschiedliche Rechtslage, z.B. für die Bürger in kreisfreien Städten und im Landkreis, zur Folge haben. Nehmen wir einmal Eisenach: Bürger in Eisenach können ein Bürgerbegehren durchführen, beispielsweise über die Abfallentsorgung, und Bürger im Wartburgkreis können das nicht. Wenn wir sagen, Herr Köckert kann sich mit seiner Familie in Eisenach an einem Bürgerbegehren beteiligen, Herr Bergemann im Wartburgkreis oder auch Frau Wolf können das nicht. Nun sagen Sie mir mal, wie Sie das dem Bürger erklären wollen, diesen Widerspruch oder, um nicht gleich zu sagen, diesen Unsinn. Ihre Vorschläge verschlechtern die Bürgerbeteiligung. Wir fordern in Abhängigkeit von der Größe der Kommune ein maximales Zulassungsquorum von 10 Prozent und ein maximales Mindestzustimmungsquorum beim Bürgerentscheid von 20 Prozent, auch in Abhängigkeit von der Größe der Kommune. Auch fordern wir eine Lockerung des so genannten Negativkatalogs, weil nämlich der jetzige Negativkatalog Bürgerbegehren nahezu unmöglich macht. Das belegen auch die Zahlen.

Ich fordere Sie auf, meine Damen und Herren von der CDU, eigentlich den vorliegenden Antrag nach alledem am besten zurückzuziehen, weil Sie nicht deutlich genug sagen, was Sie wollen.

(Beifall bei der PDS)

Frau Abgeordnete Nitzpon, Sie haben als Nächste das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Althaus, das, was Sie von meinem Kollegen Dr. Hahnemann gehört haben, auch im Vergleich zu 1993, widerspricht sich nicht. Der Zukunft gehört die direkte Demokratie, weil es sie so eben hier in diesem Land noch nicht gibt und sie gibt es nicht in diesem Land, weil die Hürden ganz einfach zu hoch sind.

(Beifall bei der PDS)

Damit, meine Damen und Herren, lehnen wir aber die parlamentarische Demokratie doch nicht gleich ab. Auch wir sind der Auffassung, dass direkte Demokratie die parlamentarische Demokratie ganz einfach ergänzt. Aber wieso, Herr Althaus, sage ich Ihnen das, das ist ja wie Perlen vor die Säue gehauen.

(Beifall bei der PDS)

Ich freue mich, Herr Althaus, dass Sie uns in diesem Landtag ertragen müssen und hoffentlich tut Ihnen das etwas weh.

(Unruhe bei der CDU)