Das war die Meldung der SPD-Fraktion. Eine Meldung der PDS-Fraktion liegt nicht vor, der Landesregierung wohl auch nicht, dann kann ich die Aussprache schließen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in besagter Drucksache 3/1596 in dritter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind nicht sehr viele. Gegenstimmen? Das ist sehr zahlreich. Enthaltungen? Dann bei einer übergroßen Mehrheit von Gegenstimmen abgelehnt. Damit ist auch der Tagesordnungspunkt geschlossen.
Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 2 - vielleicht geht es ja jetzt hier bei diesem Punkt anders aus.
Thüringer Gesetz zur Umstellung der Geldbeträge von Deutsche Mark in Euro in Rechtsvorschriften (Thüringer Euro- Umstellungsgesetz - ThürEurUmstG -) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/1683
Als Berichterstatterin wurde Frau Abgeordnete Dr. Wildauer bestimmt. Ich bitte um die Berichterstattung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Euro-Umstellungsgesetz in Drucksache 3/1683 wurde am 6. September in erster Lesung vom Landtag behandelt und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.
In 55 Artikeln werden DM-Beträge, die in den Gesetzen stehen, auf Euro umgestellt. Wo es geht, wird centgenau umgerechnet, z.B. bei der Abgeordnetenentschädigung. In den Fällen, wo ein so genannter Signalbetrag gewünscht ist, z.B. bei Höchstbeträgen für Verwarngelder, erfolgt eine so genannte Glättung. In solchen Fällen werden etwa 10.000 DM durch 5.000 Euro ersetzt. An einigen Stellen wird auch aufgerundet. Das Gesetz enthält keine inhaltlichen Veränderungen. Es gab zwei Änderungsanträge, die der Ausschuss beschloss. Beide sind in der Beschlussempfehlung in Drucksache 3/1823 abgedruckt. Der erste Antrag: In Artikel 2 wird der Geldbetrag "1.023 Euro" durch den Geldbetrag "1.000 Euro" ersetzt. Den Antrag brachte die PDS ein. Den zweiten Antrag stellte die CDU. Es galt, den Rahmentext in Artikel 26 - Änderung des Thüringer Reisekostengesetzes - durch Einsetzen des Datums "15. Juni 2001" zu vervollständigen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag einheitlich dieses Gesetz mit den Änderungen zur Beschlussfassung. Danke.
Ich danke für die Berichterstattung aus dem Ausschuss. Wortmeldungen zu dem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht vor, so dass wir auf die Aussprache verzichten können. Das ist so.
Dann kommen wir direkt zu den Abstimmungen, und zwar zunächst über die Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses in Drucksache 3/1823. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist sehr einmütig. Gegenstimmen? Nicht vorhanden. Enthaltungen? Auch nicht der Fall. Dann einstimmig so beschlossen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/1683 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der eben abgestimmten Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Auch das ist sehr einmütig. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht. Dann einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung, indem wir uns von den Plätzen erheben. Danke schön, das waren also die Zustimmungen. Da sich alle erhoben haben, dürfte jetzt eigentlich keiner mehr aufstehen, wenn ich nach den Neinstimmen frage. Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht. Dann ist dieses Gesetz so beschlossen und ich schließe den Tagesordnungspunkt 2.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/1769 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 3/1815 ZWEITE BERATUNG
Als Berichterstatterin wurde wiederum die Abgeordnete Dr. Wildauer bestimmt, diesmal für den Innenausschuss. Ich bitte um die Berichterstattung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in seiner 47. Plenartagung am 6. September 2001 behandelte der Landtag das Vierte Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes in der Drucksache 3/1769 in erster Lesung und überwies es zur Fortbehandlung und Beratung an den Innenausschuss.
Zum Anliegen der Gesetzesänderung: Die letzte Gesetzesänderung erfolgte im Dezember 2000, mit der u.a. das zuständige Ministerium ermächtigt wurde, Ausbildungen und Laufbahnen der Angehörigen der Feuerwehren durch Verordnung zu regeln. Der Geltungsbereich der Feuerwehrlaufbahnverordnung erstreckt sich bisher nur auf Gemeinden. Es gibt eine Reglungslücke, die zu schließen Aufgabe des vorliegenden Gesetzentwurfs ist. Der Regelungsbedarf besteht vorwiegend in der Erweiterung des Geltungsbereichs der Feuerwehrlaufbahnverordnung auf Beamte in Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes der kreisfreien Städte und Landkreise und auf Landesbeamte, deren Dienst einer feuerwehrtechnischen Laufbahn zuzuordnen ist.
Der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 20. September 2001 mit der Gesetzesänderung befasst.
Ich danke für die Berichterstattung. Hier haben wir Wortmeldungen. Ich komme damit zur Aussprache, und zwar der Abgeordnete Pohl, SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zum Anliegen dieses Gesetzentwurfs hat die Berichterstatterin schon einiges gesagt. Gegenüber der ersten Lesung und auch der Beratung im Innenausschuss gab es keine neuen Erkenntnisse und unsere Fraktion stimmt diesem Gesetzentwurf zu. Ich danke Ihnen.
Ich danke für diesen Redebeitrag. Als Nächster hat sich Herr Abgeordneter Fiedler, CDU-Fraktion gemeldet.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stimmen uneingeschränkt dem Gesetzentwurf zu, weil die Sachlage klar ist. Danke.
Ich dachte, jetzt beglückwünschen Sie sich gegenseitig, weil Sie beide da standen. Ich schließe die Aussprache und wir kommen unmittelbar zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung, da die Beschlussempfehlung des Innenausschusses die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt. Wer der Drucksache 3/1769 in zweiter Beratung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Das ist sehr einmütig. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Dann können wir auch hier zur Schlussabstimmung kommen. Wer mit dem Gesetzentwurf einverstanden ist, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Danke schön. Dann bitte ich diejenigen, die nicht zustimmen wollen. Das dürfte jetzt keiner mehr sein. Das ist nicht der Fall, Enthaltungen auch nicht, dann einstimmig so angenommen und ich schließe auch den Tagesordnungspunkt 3.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kirchensteuergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/1770
Als Berichterstatter wurde der Abgeordnete Dr. Müller bestimmt. Wir sind in der zweiten Beratung und ich bitte zunächst um die Berichterstattung aus dem Ausschuss.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 6. September 2001 ist der oben genannte Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 28. Sitzung am 21. September 2001 beraten. Mit dem Steuersenkungsgesetz vom 23. Oktober 2000 hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab dem 1. Januar 2001 im Einkommenssteuergesetz eine Steuerermäßigung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieben geschaffen und mit der Umstellung der Besteuerung von Kapitalgesellschaften ab 2001 das Halbeinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 Einkommenssteuergesetz eingeführt. Um die hieraus resultierende Minderung der Bemessungsgrundlage für Zwecke der Kirchensteuer zu verhindern, wurde § 51 a Einkommenssteuergesetz durch das Gesetz zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagssteuern vom 21. Dezember 2000 dahin gehend geändert, dass im Ergebnis beide Regelungen bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer nicht anzuwenden sind. Das Thüringer Kirchensteuergesetz ist an die Änderung im Einkommenssteuerrecht anzupassen. Daneben werden noch klarstellende und verfahrensvereinfachende Regelungen vorgenommen. Es ergeht seitens des Haushalts- und Finanzausschusses folgende Beschlussempfehlung: Der Gesetzentwurf wird mit folgenden Änderungen angenommen:
Nummer 4, Buchstabe a, erhält folgende Fassung: In Absatz 1 wird das Wort "steuerberechtigten" durch das Wort "steuererhebenden" und das Wort "steuerberechtigte" durch das Wort "steuererhebende" ersetzt.
Zweitens: Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5 eingefügt: In § 6 Abs. 2 Satz 1 wird das Wort "steuerberechtigten" durch das Wort "steuererhebenden" ersetzt.
Ich danke für die Berichterstattung. Wir kommen damit zur Aussprache. Gemeldet hat sich der Abgeordnete Höhn, SPD-Fraktion.
Nicht? Dann ist das hier falsch angekommen. Dann habe ich auch hier keine Wortmeldung und ich kann die Aussprache sogleich wieder schließen. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschuss in Drucksache 3/1822. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht. Dann einstimmig so beschlossen.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der eben angenommenen Beschlussempfehlung. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich auch um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Ist nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht. Dann kommen wir auch hier zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der angenommenen Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Danke. Gegenstimmen? Dürfte nicht der Fall sein. Der Abgeordnete Scheringer steht noch, der stand aber schon bei Ja. Enthaltungen auch nicht, dann einstimmig so beschlossen.
a) Thüringer Ausführungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz (ThürAGLPartG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/1836 ERSTE BERATUNG
b) Sofortige diskriminierungsfreie Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes auf Landesebene Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/1718 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 3/1816
Als Berichterstatter wurde der Abgeordnete Dittes benannt. Wir kommen aber zunächst einmal zur Begründung zum Gesetzentwurf der Landesregierung durch den Einreicher, wenn das gewünscht wird. Ja, Herr Staatssekretär Scherer, bitte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, selten wurde in diesem hohen Hause so viel Geschichtsklitterung betrieben wie in der September-Debatte zu dem PDS-Antrag, der heute unter diesem Tagesordnungspunkt neben der Einbringung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz beraten wird.
Zynische Geschichtsblindheit warf uns Frau Abgeordnete Nitzpon vor und Frau Abgeordnete Bechthum stellte sogar die Behauptung auf, dieses Gauforum sei ein Ort, an dem im Nationalsozialismus über Deportation von Lesben und Schwulen entschieden wurde. Die Wahrheit ist, keines der Gebäude des so genannten Gauforums war bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges in Funktion. Es gab in den Räumen des heutigen Landesverwaltungsamts nie eine Machtzentrale des Nationalsozialismus.
Sie werfen uns Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare vor. Was Sie mit Ihrer Polemik betreiben, genau das ist Diskriminierung,