Herr Abgeordneter Kretschmer, haben Sie eine Nachfrage? Dann stelle ich keine weiteren Nachfragen fest. Ich schließe nach 60 Minuten die Fragestunde und möchte es jetzt nicht versäumen, obwohl es schon etwas eher angekündigt war, Gäste auf der Besuchertribüne zu begrüßen. Wir haben Gäste aus Bulgarien, aus der Stadt Lowetsch, unter der Leitung ihres Bürgermeisters, Herrn Plamen Efrejw. Herzlich willkommen im Thüringer Landtag.
a) auf Antrag der Fraktion der PDS zum Thema: "Ergebnisse und Erfahrungen in Thüringen bei der Anwendung und Umsetzung des Zweiten AltschuldenhilfeÄnderungsgesetzes" Unterrichtungen durch die Präsidentin des Landtags - Drucksachen 3/1828/1845
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, zur heutigen Aktuellen Stunde, die unter dem Thema : "Ergebnisse und Erfahrungen in Thüringen bei der Anwendung und Umsetzung des Zweiten Altschuldenhilfe-Änderungsgesetzes" steht, mit Antrag der PDS, möchten wir uns zu diesem Thema des Zweiten Altschuldenhilfe-Änderungsgesetzes wie folgt äußern:
Das Altschuldenhilfegesetz, von vielen, meine Damen und Herren, auch hier im Hause, oft mit Fluch, aber auch
mit Segen bedacht, von den Wohnungsunternehmen anfangs bis Mitte der 90er Jahre als Segen gewürdigt, bedarf seit 1998/1999 grundsätzlicher Änderungen, die geschehen sind. Meine Damen und Herren, die letzte Änderung nun in diesem Jahr: Bei Härtefallregelungen, bei erheblichem Dauerleerstand und in ihrer Existenz bedrohten Unternehmen gibt es Möglichkeiten des § 6 a die Entschuldung vorzunehmen. Es gibt also mittlerweile Rechtssicherheit der Wohnungsunternehmen bei Rückgabeansprüchen, wenn diese abschlägig beschieden werden und es gibt vorzeitige Schlussstriche von der Privatisierungspflicht. Wir meinen, beim § 6 a hätte die Bundesregierung nicht halbherzig arbeiten dürfen, sondern hätte generelle Entlastung der Altschulden über den Erblastentilgungsfonds absichern müssen. Dies, denke ich, wäre dringend geboten gewesen. Kurz, zu kurz gesprungen, meine Damen und Herren. Der Antrag der PDS-Fraktion, den wir im letzten Plenum hier behandelt haben, Drucksache 3/1745, ich darf kurz erinnern, es ging hierbei auch um die Dinge des Rückbaus, um die Absicherung seitens des Bundes und die Unterstützung. Das sind so Dinge, die man hier besprechen muss und die sicherlich auch im Ausschuss, im Innenausschuss, weiter beraten werden. Es ist einfach die Frage, ob es 100 DM vom Bund mit 100 DM Kofinanzierung vom Land und 100 DM der Kommune oder bei 300 DM oder 120 DM, wie vom Bundesminister jetzt angekündigt, etwa anzuheben, bei 360 DM der Entlastung oder wie von der Lehmann-Grube-Studie bei 140 DM pro Quadratmeter angeboten oder beraten wurde. Das wären dann 420 DM nach Lehmann-Grube. Darüber muss man reden, denn der Leerstand verursacht letztendlich auch Kosten und wenn dieser abgerissen wird, also Rückbau betrieben wird, entstehen diese nicht mehr. Damit kann auch das Unternehmen selbst einen gewissen Teil x mit dazu beitragen. Das sind aber alles staatliche Eingriffe, meine Damen und Herren, in einen Wohnungsbestand, denn von Wohnungsmarkt kann man dabei wirklich nicht sprechen. Auch ein Altschuldenhilfegesetz war und ist nichts anderes gewesen und wollte auch nichts anderes sein. Wir hatten 1990 eine Million Wohnungssuchende in den neuen Bundesländern und haben heute eine Million Leerstände. Mittlerweile haben Bund und Länder Programme aufgelegt, die vorerst bis ins Jahr 2009 reichen und die mit "Sozialer Stadt", mit Stadtumbauprogramm Ost, Denkmalförderung, Innenstadtsanierung, Wohnumfeldverbesserung, Investitionszulagenerhöhung usw. enthalten und das nennen wir letztendlich und schlicht auch vernünftig Stadtumbau. Alles dies sind aber Maßnahmen drohenden physischen Verfalls und sozialer Erosion, sprich, der Suburbanisierung der Innenstädte ganz stringent entgegen zu wirken. Die Freistaaten Sachsen und Thüringen haben hier schon vor zwei Jahren ihre Ideen in die bundesrepublikanische Gesetzeslandschaft eingebracht.
Stadtentwicklungschancen müssen irgendwo erkannt werden und sie werden erkannt. Es gibt Zwischengestaltungen, die ermöglicht werden sollten, von Rückbau, von Erhalt. Man muss eigentlich jetzt genau und präzise planen, das hat meine Frau Kollegin in ihrer letzten Äußerung richtig gesagt, sich Zeit lassen, nichts überstürzen, richtig planen. Dem kann ich nichts hinzufügen. Deshalb, meine Damen und Herren von der PDS, wenn im Freistaat Thüringen in diesem Jahr nur 700 Wohneinheiten dem Rückbau unterfallen und nicht eventuell 2.000, wie man das vielleicht denken könnte, gehen sie davon aus, dass erst heute 15 Unternehmen hier ihre Entwicklung beim Ministerium und beim Landesverwaltungsamt, ihre Konzeption fertig vorgestellt haben, dass aber weitere 45 Unternehmen...
Herr Abgeordneter Wetzel, ich kann Sie auch des Saales verweisen. Wir müssten nur im Protokoll aufpassen, zwischen den Sätzen nur Kommas zu machen und den Punkt am Ende. Sie hatten einen Satz angekündigt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, aktueller geht es nicht. Der Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft tagt zurzeit in Jena unter dem Motto: "Wohnungswirtschaft und Stadtentwicklung - Chance für den Stadtumbau"; es ist der 11. Verbandstag. Wir erfuhren gestern aus der Presse, aus der "Thüringer Landeszeitung", Ministerpräsident Dr. Vogel hat gestern in der Runde seiner Kollegen Ostdeutscher Ministerpräsidenten vorgeschlagen, die Altschulden auf die Abrissgebäude zu streichen. Glückwunsch, Herr Ministerpräsident. Vielleicht können auch Sie, Herr Innenminister, heute aktuell dem Parlament berichten, wie dieser Vorschlag aufgegriffen wurde und wie das Parlament initiativ werden kann, diesen Schritt in die richtige Richtung, nämlich Abrissgebäuden die Altschulden zu streichen, endlich zu gehen. Die Wohnungswirtschaft ist Spiegelbild der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen in der Bundesrepublik und auch im Freistaat. Neben dem strukturellen Wohnungsleerstand bilden die Altschulden derzeit das Hauptproblem der Thüringer Wohnungswirtschaft. Als 1993 das Altschuldenhilfegesetz verabschiedet wurde, stand das Problem des strukturellen Wohnungsleerstands noch nicht und niemand hat damals auch daran gedacht.
Die PDS hat dieses Gesetz jederzeit abgelehnt, weil die Altschulden aus unserer Sicht keine Schulden der Wohnungswirtschaft sind, sondern vielmehr Staatsschulden der untergegangenen DDR. Danach hätten diese Altschulden vollständig aus dem Erblastentilgungsfonds gezahlt werden müssen. Trotz der prinzipiellen Infragestellung der Altschulden anerkennen wir, dass mit viel Engagement die Wohnungsunternehmen entschieden investiert haben. Die Ergebnisse sind uns allen bekannt. Dadurch war es unter anderem möglich, rund zwei Drittel des Wohnungsbestands in Thüringen zu sanieren. Dies hat die Wohnverhältnisse nachhaltig verbessert und auch die Bauwirtschaft in Thüringen belebt.
Gleichzeitig gab es jedoch Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt, die die Wohnungswirtschaft nicht zu vertreten hat und von ihr auch kaum zu beeinflussen war. Vielmehr haben die gesamtgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen den Wohnungsmarkt stark beeinflusst und seit 1995 zu steigenden Wohnungsleerständen geführt. Tatsache ist nun einmal, dass wir in Thüringen nahezu flächendeckend einen strukturellen Wohnungsleerstand von 15 Prozent haben. Rund 60.000 Wohnungen stehen in Thüringen dauerhaft leer. Auch die leer stehenden Wohnungen sind mit Altschulden belastet. Die Altschulden und der Leerstand in Kombination bedrohen bereits weitere Wohnungsunternehmen ernsthaft in ihrer Existenz. Mit dem Zweiten Altschuldenhilfe-Änderungsgesetz hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr den Versuch unternommen, auf die neuen Rahmenbedingungen der Wohnungswirtschaft zu reagieren und die wirtschaftliche Situation der Unternehmen zu entspannen. Aus heutiger Sicht muss nüchtern eingeschätzt wer
den, dass dieser Versuch nicht gelungen ist. Dies insbesondere deshalb, weil die Frage der Altschulden auf dauerhaft leer stehende Wohnungen völlig außer Betracht blieb.
Ein Jahr nach diesem Gesetz müssen wir feststellen, die Regelungen des § 6 a des Altschuldenhilfegesetzes haben in der Praxis die beabsichtigten Effekte nicht erreicht. Die PDS-Fraktion hat im vergangenen Jahr ebenso wie die Wohnungswirtschaft ihre Bedenken hierzu bereits eindeutig hörbar gemacht, leider haben sie sich bewahrheitet. Die Antragsvoraussetzungen für die Inanspruchnahme des Altschuldenerlasses sind von den Wohnungswirtschaftsbetrieben insgesamt nicht zu leisten. Es liegen ganze zwei Anträge in Thüringen vor. Es zeigt sich, dass das Antragsverfahren viel zu bürokratisch ist, viel zu lange dauert und dass die entsprechenden Stadtentwicklungskonzepte eben ihre Zeit brauchen. Auch die 15 Prozent Mindestleerstandsquote stellt ein Problem dar. Bei manchem Wohnungsunternehmen reichen bereits 10 oder 12 Prozent Leerstand aus, um in der Existenz gefährdet zu sein.
Ich wiederhole, der Erlass der Altschulden muss dann erfolgen, wenn feststeht, welche Wohnungen abgerissen werden. Die Entschuldung erst dann vorzunehmen, wenn die Wohnungen tatsächlich abgerissen sind, verschärft die wirtschaftliche Situation der betroffenen Unternehmen.
Zum Schluss ein Zitat aus der Resolution des heutigen 11. Verbandstages der Thüringer Wohnungswirtschaft. Es heißt in Punkt 7 - ich zitiere: "Der neu in das Zweite Altschuldenhilfe-Änderungsgesetz eingeführte § 6 a, der dieses Problem aufgreift und die dazu ergangene Altschuldenhilfeverordnung bringen keine wirkliche Entlastung. Sie bedürfen dringend der Novellierung. Forderung ist, die grundsätzliche ohne an weitere Bedingungen geknüpfte Entlastung von Altschulden auf Abrisswohnungen. Hier sollte der Freistaat Thüringen alle ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten bis hin zu einer Bundesratsinitiative nutzen, um dieses Problem schnell einer Lösung näher zu bringen." Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, seit dem 1. Januar 2001 ist das Altschuldenhilfegesetz in seiner zweiten geänderten Fassung in Kraft. Danach können Wohnungsunternehmen, die durch hohe Leerstände in ihrer Existenz gefährdet sind, eine zusätzliche Altschuldenhilfe erhalten. Ein Antrag auf diese zusätzliche Altschuldenhilfe können Wohnungsunternehmen stellen, die über 15 Prozent Leerstand haben und deren Existenz im Rah
men eines Sanierungskonzepts gesichert werden kann. Der Bund hat für diese Maßnahme 700 Mio. DM zur Verfügung gestellt. Die Länder müssen in gleicher Höhe die Kofinanzierung sicherstellen. Inzwischen haben insgesamt 7 Wohnungsunternehmen - im Freistaat Thüringen zwei - von der Möglichkeit des § 6 a Gebrauch gemacht und zusätzliche Entlastung von den Altschulden beantragt. Vor ca. drei Wochen fand in Leinefelde eine Tagung des Thüringer Innenministeriums gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund zum Stadtumbau statt. Damals waren es erst vier Unternehmen und im Freistaat Thüringen eins. Ein Zeichen also dafür, dass es sich hier um einen Prozess handelt, der langsam in Gang kommt. Es ist auch ganz verständlich, wenn man sich die Forderungen anschaut, die der § 6 a an die Wohnungsunternehmen stellt, nämlich dass ein Sanierungskonzept vorliegen muss und dass die Existenz des Wohnungsunternehmens langfristig gesichert werden muss. Dinge, die nicht von heute auf morgen zu leisten sind, die aber sicherlich berechtigt sind, wenn wir bedenken, dass es sich um Steuermittel handelt, die nicht einfach in den Sand gesetzt werden sollten. Ein Problem, das ich, bereits letztens, als Sie hier über dieses Thema sprachen, erwähnt habe, ist, dass oftmals die Banken die Kredite vorfristig stellen, was nicht im Sinne der Existenzsicherung der betroffenen Wohnungsunternehmen ist. Von der Marktbereinigung infolge des Stadtumbaus profitieren letztendlich aber auch die Banken. In einem funktionierenden Wohnungsmarkt ist eine wesentlich verbesserte Verwertbarkeit der Immobilien gegeben. Wir erwarten daher auch eine angemessene Beteiligung der Banken, indem diese, wie in der Verordnung zum § 6 a, Altschuldenhilfegesetz vorgesehen, den Verzicht auf Vorfälligkeitszinsen umsetzen bzw. über gleichwertige Leistungen die Wohnungsunternehmen in die Lage versetzen, die Regelungen auch in Anspruch zu nehmen.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen hat auf Minister- und Staatssekretärsebene Gespräche mit den Großbanken geführt und diese in den Prozess des wohnungswirtschaftlichen Strukturwandels einbezogen.
Herr Staatssekretär Scherer hat unlängst bei der Fachtagung in Leinefelde verkündet, dass der Thüringer Innenminister ebenfalls in Gespräche mit den Banken im Freistaat Thüringen eintreten wolle. Uns interessiert, ob diese Gespräche inzwischen stattgefunden und zu welchem Ergebnis sie geführt haben.
Meine Damen und Herren, oft hört man die Forderung, beim Altschuldenhilfegesetz nochmals nachzubessern und die Wohnungsunternehmen weiter zu entlasten. Hätte der Bund nur die Mittel im Rahmen des Altschuldenhilfegesetzes zur Verfügung gestellt, wäre diese Forderung sicherlich berechtigt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Mit dem Stadtumbauprogramm stellt der Bund weitere zusätzliche 2 Mrd. DM für den Stadtumbau zur Verfügung. Dieser Betrag wird mit 2 Mrd. DM von den Län
dern und 1 Mrd. DM kommunaler Mittel ergänzt. Insgesamt stehen damit 5 Mrd. DM für den Rückbau bzw. Abriss von Wohngebäuden und zur Aufwertung von Wohnvierteln zur Verfügung. Hinzu kommen in den Jahren 2002 bis 2004 zusätzlich insgesamt 150 Mio. DM Bundesmittel für die Bildung von Wohneigentum im Altbaubestand. Ergänzend wird für diese Bestände ab 2002 die Investitionszulage erhöht. Das "KFW-Wohnraummodernisierungsprogramm II" wird für Rückbaumaßnahmen geöffnet. Weitere 31 Mio. DM stellt der Bund für einen Wettbewerb zur beschleunigten Erarbeitung von Stadtentwicklungskonzepten zur Verfügung.
Auf dem heutigen Verbandstag des VDW wurde dieses Programm von allen Seiten gelobt. Der Ruf nach mehr Geld vom Bund ist daher nach unserer Auffassung erst einmal fehl am Platz. Vielmehr ist die Frage an den Thüringer Innenminister zu stellen, ob und wie er die Komplementärfinanzierung aufbringt. Bei der Einstellung des Finanzministers zu diesem Problem und auch Teilen
und Ihr Problem ist es doch, dass schon bei den letzten Haushaltsberatungen Teile der Fraktion Ihnen die Mittel für den Wohnungsbau gekürzt haben und Sie hier Probleme bekommen werden, dies kozufinanzieren. Dann weiß ich nicht, wie Sie weitere Mittel vom Bund fordern können, die Sie dann auch wieder kofinanzieren wollen.
Ja, wenn mir der Innenminister die Hälfte meiner Redezeit stiehlt, einen letzten Satz: Beide Dinge hängen zusammen und deswegen kann man sie nicht losgelöst voneinander betrachten. Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, werte Gäste, mit dem zweiten Altschuldenhilfegesetz und dem Erlass der diesbezüglichen Verordnung, und damit möchte ich auch wieder zum Thema zurückkommen, wollte die Bundesregierung die Gesetzeslage sicher zeitgemäß anpassen, aber das ist nicht ganz gelungen, das hat der Kollege Wetzel auch schon erwähnt. Das nehme ich in meinen Ausführungen gleich einmal vorweg.
Wir befassen uns im Jahre 11 nach der Wende immer noch mit den Problemen, die aus der Planwirtschaft der DDR herrühren. Das kann jeder erkennen, der mit offenen Augen vor allem durch unsere Städte geht. Aufgrund der demografischen Entwicklungen, dem Neubau vieler Eigenheime, der Sanierung von Mietwohnungen, aber auf der anderen Seite auch von Arbeitslosigkeit hat sich die Situation seit der Wende schrittweise geändert und ist heute eine ganz andere. Ein angenehmes Umfeld und Wohnkomfort gehören für unsere Bürger zur heutigen Lebensqualität. Dass es dafür auch schon viele gute Beispiele gibt, haben auch meine Vorredner, teilweise auch mit Stadtnamen, schon belegt. Das ist auch bei dieser Debatte mit zu berücksichtigen. Die andere Seite ist die Finanzierung sowohl dieser Dinge als auch der Abriss von kreditbelasteten Gebäuden, um Platz für Neues oder einfach Freiräume für den Stadtumbau zu schaffen. Hier muss den Kommunen, den Genossenschaften und Wohnungsunternehmen dringend mehr geholfen werden, um auf dem Wohnungsmarkt konkurrenzfähig zu sein oder zu bleiben, zumal sie dieses Erbe aus der DDR nicht selbst verschuldet oder zu verantworten, sondern lediglich übernommen haben. Gerade im Hinblick auf die lange oder dauernd leer stehenden Wohnungen ist weiterer Handlungsbedarf dringend erforderlich. Das kann nur der vollständige Erlass der Altschulden für diese Wohnungen sein, die letztlich abgerissen werden müssen. Deshalb greift die Änderung des Gesetzes zu diesem Problem nicht. Die Regelung ist unzureichend, hat auf die jetzige Situation keine oder wenige positive Auswirkungen. Das aber wäre eine Grundvoraussetzung, um zeitgemäß zu gestalten und den Stadtumbau voranbringen zu können.