Die Bundesregierung ist wiederum gefordert nachzubessern, schnellstmöglich Lösungen zu schaffen, vor allen Dingen auch die Verwaltungswege vereinfachen und für die finanzielle Absicherung Sorge zu tragen. Genau das wurde von den Vertretern aus den neuen Bundesländern in den Ausschüssen des Bundesrats bei diesen Beratungen zu diesem zweiten Gesetz bereits vorgetragen. Eine weitere Novellierung des Gesetzes und der Rechtsverordnung ist aus unserer Sicht unumgänglich. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind bei diesem Thema in den letzten Monaten immer aktuell, deshalb können Sie auch jedesmal eine Aktuelle Stunde abhalten. Wir haben ja in den vergangenen Plenarsitzungen immer wieder über den Wohnungsbau gesprochen und auch immer wieder das besondere Problem dieser so genannten Härtefallregelung im Altschuldenhilfegesetz entsprechend berücksichtigt und darauf hingewiesen. Aktueller geht es nicht, sagt Frau Sedlacik. In der Tat, denn bisher hat sich an der Problematik dieser Härtefallregelung nichts geändert. Die Änderungen des Altschuldenhilfegesetzes waren notwendig geworden Ende der 90-er Jahre, weil die Bevölkerungsentwicklung sich verändert hatte, weil sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen änderten und damit die Privatisierungsanstrengungen der Wohnungsunternehmen weitgehend zum Erliegen gekommen waren.
Die Bundesregierung war deshalb genötigt, mit dem zweiten Altschuldenhilfeänderungsgesetz die Konsequenzen zu ziehen. Leider hat sie diese Konsequenzen nicht grundlegend genug gezogen. Der Erlass der Altschulden bei allen dauerhaft leer stehenden Wohnungen wäre die einzig richtige Schlussfolgerung gewesen. Darüber haben wir hier schon des Öfteren diskutiert.
Eine Regelung dieses Änderungsgesetzes ist die Einfügung der Verordnungsermächtigung des § 6 a Altschuldenhilfegesetz, die so genannte Härtefallregelung zur zusätzlichen Entlastung von allen Altverbindlichkeiten und Inkraftsetzen der entsprechenden Verordnung. Diese Regelung ist und bleibt problematisch, nicht nur für die Thüringer Wohnungswirtschaft, sondern für die Wohnungswirtschaft in den gesamten neuen Ländern. Die Bedenken der Thüringer Landesregierung, die sie von Anfang an gegen diese Regelung hatte, haben sich in vollem Umfang bewahrheitet. Das zeigen auch die Antragszahlen. Auch wenn Frau Doht uns den sprunghaften Anstieg von eins auf zwei aufgezeigt hat, immerhin eine Steigerung von 100 Prozent innerhalb der letzten drei Wochen, kann dies doch nicht darüber hinwegtäuschen, dass eben innerhalb der letzten Jahre nur zwei der vielen Thüringer Wohnungsunternehmen in der Lage waren, einen solchen Antrag zu stellen.
Was führt zu dieser wohl alles andere als befriedigenden Situation? Nach allgemeiner Erfahrung der Betroffenen liegt dies an den Hürden, die vor einer derartigen Altschuldenentlastung zu überwinden sind. Allem voran
betrifft dies die an sich unscheinbar wirkende Vorlage einer Erklärung des Kreditinstituts, bei dem die Altschulden abgelöst werden sollen. So muss eine Erklärung von der kreditgebenden Bank vorgelegt werden, entweder über den Verzicht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorfristiger Kredittilgung oder über die Bereitschaft, einen sonstigen finanziellen Beitrag mindestens in Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung zu leisten. Erstens sind die Banken hierzu in der Regel nicht bereit. Zweitens, und das wiegt viel schwerer, schrecken die möglichen Auswirkungen, die eine Anfrage eines Wohnungsunternehmens bei seiner Bank auf Abgabe einer derartigen Erklärung hat, davor ab, das Antragsverfahren überhaupt in Angriff zu nehmen, denn das Wohnungsunternehmen signalisiert mit einer solchen Bitte an seine kreditgebende Bank, dass es erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten hat und hat damit natürlich als Folge zu tragen, dass die Bank die Kreditwürdigkeit dieses Wohnungsunternehmens erheblich schlechter als bisher einschätzt. Die zudem durch den Wirtschaftsprüfer zu attestierende Existenzgefährdung hat für viele Unternehmen den Charakter eines Offenbarungseides, was die Banken dann als Folge unter anderem durch sehr schlechte Platzierung im Ranking quittieren. Damit beginnt ein so genannter Teufelskreis. Die Bank verhält sich auf einmal restriktiv bei der Gewährung weiterer Kredite bzw. bei der Abwicklung des bereits bestehenden Kreditverhältnisses. Hierdurch verliert das Wohnungsunternehmen benötigte Kreditspielräume, um kurzfristig finanzielle Engpässe zu überwinden. Dadurch verschärft sich aber die wirtschaftliche Situation des Unternehmens noch mehr und andere Kreditgeber sind in einem solchen Fall unter diesen Umständen überhaupt nicht bereit, neue Kredite auszureichen. Die unausweichliche Folge dieses mit dieser kleinen Antragstellung, die die Bundesregierung fordert, dieses beginnenden Teufelskreises ist dann meistens die Insolvenz, die womöglich mit einer davor liegenden zusätzlichen Altschuldenentlastung hätte vermieden werden können. Die zusätzliche Altschuldenentlastung konnte nicht beantragt werden, weil im Vorfeld des Antrags, und damit erst recht im Vorfeld der tatsächlichen Entlastung, das Wohnungsunternehmen bereits in diesen Teufelskreis mit den Banken eingetreten wäre.
Frau Doht, Sie sollten nicht verkennen, dass Sie in Ihrer Rede eben Äpfel mit Birnen verglichen haben. Wir reden über diesen Härtefallparagraphen des Altschuldenhilfegesetzes
der ist unzureichend in den Forderungen, die er stellt, und die Praxis zeigt es, wie unzureichend der ist. Wir
können jeden Monat wieder eine solche Debatte führen und dann können Sie bitte schön sagen, von zwei sind es jetzt inzwischen auf drei gestiegen vielleicht im nächsten Quartal. Damit ist der Thüringer Wohnungswirtschaft nicht geholfen. Bisher sind alle Vorschläge, die wir als Thüringer Landesregierung gemacht haben, an der Weigerung der SPD-geführten neuen Länder gescheitert. Weder Brandenburg, noch Sachsen-Anhalt, noch das Bauministerium von Herrn Holter in Mecklenburg-Vorpommern konnte sich dazu entschließen, dem sächsischen und thüringischen Vorschlag zu folgen, hier eine Änderung im Bundesrat anzustreben. Ich bin erfreut, dass die Ministerpräsidenten der neuen Länder sich gestern auf diesen Punkt haben einigen können und ich kann nur hoffen, dass die Herren Holter, Hoyer und Meyer demnächst einen solchen Bundesratsvorschlag mit Sachsen und Thüringen gemeinsam einbringen. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit den ersten Teil der Aktuellen Stunde.
b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: "Demokratieverständnis und linksextremistische Demonstration 'Es gibt tausend Gründe, Deutschland zu hassen'?" Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/1856
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, als ich die Pressemeldung der PDS vom 04.10.2001 las: "Mehrheit der Fraktion missbilligt Vorgehen des innenpolitischen Sprechers", habe ich diese verquasten Formelkompromisse, die da beinhaltet waren, überhaupt nicht begriffen. Meine darauf sich einstellenden Selbstzweifel wurden aber glücklicherweise durch die Lektüre des "Neuen Deutschlands" zerstreut,
denn dort las ich ebenfalls blankes Unverständnis, obwohl das "Neue Deutschland" wohl mehr Herz und Verständnis für eine PDS-Fraktion hat, als ich als einfacher und artiger Sozialdemokrat.
Als ich aber dann letztlich im Gespräch mit PDS-Kollegen merkte, dass auch sie ratlos waren, wusste ich, dass nicht ich der Dumme war, sondern dass man sich bei der PDS ein Kuckucksei ins Nest gelegt hat, und nun schlüpft aus diesem Kuckucksei auch noch Herr Hahnemann,
der nun in Erfüllung der Kritik an Dittes "...die Fraktion in ihrer Vielfältigkeit und in der notwendigen Differenziertheit" auf dem Feld der Innenpolitik vertreten will. Na warten wir ab, was uns da wieder ins Haus steht.
Ich erinnere an die letzte Aktion einer PDS-Bundestagsabgeordneten, die - so das Plakat, was ich in Altenburg mit Bestürzung lesen musste - Deutschland den Krieg erklären wollte und das, wenn ich mich recht erinnere, zum Weltfriedenstag. "Deutschland den Krieg erklären" stand auf diesem Plakat und die Anmeldung zu der Aktion war von einer PDS-Bundestagsabgeordneten. Gegen dieses war das, was der Kollege Dittes hatte "Tausend Gründe Deutschland zu hassen" ja fast moderat. Bloß, Herr Dittes, ich frage Sie, wie wollten Sie den auf Ihrem Plakat das Wort "Hass" schreiben, mit einem runden "s" oder gleich in Runenschrift?
Bei der Parole "Hass auf Deutschland" gibt es für mich keinen Unterschied zwischen extrem linken Hassern und extrem rechten Hassern.
Nun sind die Auseinandersetzungen in der PDS-Fraktion um Herrn Dittes und die Wahl seines Nachfolgers von vielen - das habe ich auch im ND gelesen, ich gestehe das - als In-Stellung-Bringen für die Perspektive der PDS nach der nächsten Wahl gewertet worden. Sicherlich sollten wir heute nicht über die nächste Wahl sprechen und über die Position und Koalition danach. Aber ein Wort noch oder einen Satz dazu. Um koalitionsfähig zu werden, genügt es nicht, die gleiche Interessenlage zu einem möglichen Partner, und ich sage das mit viel Respekt vor den jetzt zu nennenden Beispielen, bei der zuständigen Behörde für Personenstandsänderungen, bei Fischtreppen in Fließgewässern oder bei der Babyklappe zu erreichen und da reicht auch nicht eine gleiche Meinung über den zweiten Arbeitsmarkt, sondern es gilt auch ausreichende Gemeinsamkeiten auf dem Gebiet der inneren Sicherheit, der Sicherheitspolitik und in der Strategie der Bekämpfung des Terrorismus zu erreichen und da sind die Gemeinsamkeiten, das muss ich attestieren, bis jetzt noch außerordentlich gering.
Dies als Anregung für den neuen innenpolitischen Sprecher der PDS-Fraktion - ich muss wieder das ND zitie
ren -, der "in kurzer Zeit innenpolitische Leitlinien für seine Partei aufstellen will". Zu Kollegen Dittes möchte ich im Übrigen nichts weiter sagen. Er hat sich in meinen Augen selbst disqualifiziert.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Demonstrationsaufruf "Es gibt tausend Gründe, Deutschland zu hassen" ist eine Schande für unser Land und Sie sind eine Schande für dieses Parlament, Herr Dittes.
Meine Fraktion hatte gehofft, dass die PDS Konsequenzen daraus ziehen würde. Das aber hat die PDS nicht getan. Sie hat ein großes Theater veranstaltet. Am Ende hat sie nichts geändert. Die PDS hat Roland Hahnemann zum innenpolitischen Sprecher ernannt, wahrscheinlich, weil er sich zuvor zum Fürsprecher von Dittes erkoren hatte.
Deshalb ist das ganze Theater der PDS pure Schaumschlägerei. Eigentlich hat sie gar nichts gegen Herrn Dittes, wenn er auch im Moment etwas stört, wenn man auf Berlin schaut. Ansonsten ist er ja fleißig, wie Herr Buse als Fraktionsvorsitzender äußerte. Und weitere Arbeitsmöglichkeiten wird man für ihn schon finden. Ich frage mich nur, und das fragt sich meine Fraktion: Fleißig für was? Fleißig darin, weiter Deutschland zu hassen und dafür viele Mitstreiter zu gewinnen oder fleißig in der Propagierung linksextremistischer Parolen, von denen die PDS nach außen hin doch eigentlich nichts mehr wissen will. Fleißig beim Untergraben unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung, zu der sich die PDS nach außen hin doch eigentlich bekennt. Fleißig beim Nähren eines Anti-Amerikanismus, der sich unter dem Deckmantel des Pazifismus ausbreitet?
Hätte sich die PDS wirklich von ihrer Auffassung distanziert, hätte sie keine Verwendung mehr für ihr Tun. Aber so ist es eben nicht und das lässt uns aufhorchen. Die PDS, meine Damen und Herren, fährt mit dieser
Strategie sehr bewusst zweigleisig. Die PDS will sich einerseits z.B. der SPD als seriöser Koalitionspartner anbieten, andererseits aber Schnittstelle zum Linksextremismus bleiben. Und genau deshalb hält sie an Dittes und seinen Mitstreitern fest.
Sehr verehrte Damen und Herren Kollegen von der PDS-Fraktion, politische Glaubwürdigkeit kann man so nicht haben, wie die PDS es gern hätte, wenn man mit Roland Hahnemann den Bock zum Gärtner macht als innenpolitischen Sprecher.