der allgemeinmedizinischen Versorgung im ländlichen Raum. Sie wissen, dass ich aus dem schönen Kyffhäuserkreis komme. Dieser gehört zu einem anderen Planungstyp als z.B. Erfurt, das weiß jeder. Ein Bürgermeister aus meinem Wahlkreis hat an Minister Dr. Pietzsch geschrieben und die Situation, die auch für andere Kommunen des ländlichen Raums zutrifft, beschrieben. Er zeichnet Gefahren der Unterversorgung auf, die es - so seine Meinung - zu DDR-Zeiten nicht gegeben hat. Er gibt natürlich zu, dass damit nur die personelle Ausstattung gemeint ist, nicht die mit Geräten und Medikamenten. Wir wissen auch, dass für die Patienten die Ärztin oder der Arzt als Frau oder Mann des Vertrauens wichtiger ist, als alle Geräte. Ich sagte, er zeichnet Gefahren auf. Diese Gefahr der Unterversorgung müssen wir ernst nehmen. Deshalb komme ich noch mal auf den erwähnten Planungstyp.
In der Bedarfsplanung wird im Kyffhäuserkreis ein Schlüssel von 1.474 Einwohnern pro Hausarzt oder Allgemeinmediziner zugrunde gelegt. Der Versorgungsgrad beträgt zurzeit 103,1 Prozent, fünf Hausärzte können sich noch niederlassen, bevor es Beschränkungsbedingungen gibt. Kann man also sagen, es sei alles in Ordnung? Nein, kann man nicht aus folgendem Grund: Unter den Allgemeinmedizinern meiner Region sind einige der Jahrgänge 39 bis 42, werden also bald in den verdienten Ruhestand gehen. Wir brauchen junge Allgemeinmediziner.
Da komme ich zur Ausbildung. Die Spezialausbildung dauert fünf Jahre, das ist gut so, muss aber bisher in einer allgemeinmedinizischen Praxis erfolgen.
Das ist gut so, das sage ich nicht, das sagen die Fachleute, wenn Sie sich damit zufrieden geben. Diese Ausbildung in den Allgemeinpraxen hätte vor fünf Jahren beginnen müssen, damit wir die jungen Ärzte jetzt haben. Dies ist aber zu wenig erfolgt. Die Förderung von 3.600 DM monatlich bei dieser Ausbildung gibt es nur für zwei Jahre, dann muss die ausbildende Praxis bezahlen, muss haften und muss die eventuelle Überziehung des Budgets verantworten. Wenn auch der Arzt nun nicht mehr in der Gesamthaftung bezüglich des Budgets gefangen ist, so hat er doch Richtgrößen im Kostenbereich. Das bringt ihn immer wieder in Konflikte, nicht nur moralische, sondern auch zivilrechtliche, denn der Patient hat rechtlichen Anspruch auf das medizinisch Notwendige. Ich bitte um Hilfe für den ländlichen Raum, dem wirklich bald die Unterversorgung in der Allgemeinmedizin droht. Danke schön.
Damit sind die Redemeldungen zum ersten Teil der Aktuellen Stunde erschöpft. Ich schließe ihn deshalb. Noch einmal, Herr Minister?
(Zuruf Dr. Pietzsch, Minister für Soziales, Familie und Gesundheit: Nein, nein, zur zweiten Hälfte.)
Dazu kommen wir jetzt. Ich rufe auf den zweiten Teil der Aktuellen Stunde, zum Tagesordnungspunkt 25
b) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: "Milzbrandverdacht in Thüringen" Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/1965
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thema der heutigen Beratung ist gerade in den letzten Tagen immer wieder ein Gegenstand der Berichterstattung gewesen, wobei es mir schwer fällt festzustellen, wie weit die einzelnen Mitglieder dieses hohen Hauses auf dem aktuellen Stand sind oder wie weit sie dieses zur Kenntnis nehmen konnten. Wenn wir heute in der Aktuellen Stunde darüber diskutieren, dann bitte ich auch zu bedenken, dass wir nicht über die Umsetzung eines lang eingeübten und bestehenden Konzepts diskutieren, sondern dass die Maßnahmen, die in letzter Zeit notwendig sind, aktuell geworden sind durch die Bedrohung seit dem 11.09.2001 bzw. in der Folgezeit. Wenn ich dieses sage, dann soll das keine Entschuldigung dafür sein, dass es in diesem Ablauf auch Fehler gegeben hat, dann soll das aber auch eine Würdigung der Leute sein, die aus dem Stand heraus neue Untersuchungskapazitäten geschaffen haben und deren Leistungsvermögen durch diese Belastungen wirklich an die Grenze des Menschenmöglichen gegangen ist. Das sollten wir auch würdigen, wenn es darum geht, Konsequenzen zu ergreifen.
Zum Hergang und zum Verlauf: Am 25.10.2001 ging im Arbeitsamt in Rudolstadt ein Brief mit - ich sage mal - pseudopakistanischem Absender ein, der den Mitarbeiterinnen in der Poststelle, die wegen vorangegangener Warnungen ohnehin mit Handschuhen arbeiteten, so verdächtig vorkam, dass sie ihn ihrer Amtsleiterin gezeigt haben. Es wurde auf Anweisung der Amtsleiterin die Polizei informiert, eine Polizeistreife traf um kurz nach 9.45 Uhr dort ein. Zwei Polizisten nahmen den Brief in
Augenschein und entschieden, dass eine Untersuchung auf Sprengstoff nicht erforderlich sei. Zur Untersuchungsnotwendigkeit auf Radioaktivität ist nichts festgehalten. Um 11.00 Uhr trafen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ein. Es wurden die Mitarbeiter, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Brief Kontakt hatten, desinfiziert. Der Brief wurde dreifach verpackt und man entschied, dass er zum Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz zur mikrobiologischen Untersuchung geschickt werden soll. Um 12.30 Uhr erfolgte der Abtransport nach Erfurt. Die Maßnahmen vor Ort waren um 13.00 Uhr erledigt. Ich kann nur noch einmal sagen, dass die Maßnahmen, die dort getroffen worden sind, korrekt und schnell abgelaufen sind und dass von diesem Zeitpunkt an für die Öffentlichkeit keine Gefahr mehr bestand, selbst wenn es ein positiver Fall gewesen wäre, denn der Brief befand sich dann im Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz und die weiteren Untersuchungen, bis er dann schließlich nach Jena weitergegeben wurde, fanden dort statt. Um 14.00 Uhr ist der Brief im TLLV eingegangen. Er wurde dann am 26.10.2001, am Freitag, in Augenschein genommen und es wurde beim TLLV entschieden, dass man ihn nicht selbst untersuchen wird - das hing auch mit der Kapazität des Labors zusammen -, sondern dass man anfragen wird, ob in Amtshilfe das Bundesamt für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin in Jena die Untersuchungen fortführt. Von dort wurde allerdings zur Bedingung gemacht, dass der Brief vorher auf Sprengstoff und Radioaktivität untersucht wird. Dieses sollte am Montag erfolgen. Es erfolgte eine Kontaktaufnahme mit der Polizeidienststelle in Saalfeld und man versuchte, die entsprechenden Einsatzkräfte zu bekommen, die an diesem Tag nicht mehr zur Verfügung standen und am Dienstag dann schließlich die Untersuchung auf Radioaktivität und Sprengstoff durchführten und der Brief dann allerdings erst am Donnerstag - Sie wissen, dass wir dazwischen einen Feiertag hatten - nach Jena gegeben wurde. In Jena wurde dann die Untersuchung durchgeführt. Diese Untersuchung erbrachte den dringenden Verdacht auf Milzbranderreger.
Ich kann Ihnen mitteilen, wie das dann abgelaufen ist. Am Freitag, ich selbst bin um 11.50 Uhr informiert worden, um 11.35 Uhr wurde das Ministerium informiert. Ich war auf einer Dienstfahrt, die ich selbstverständlich sofort abgebrochen habe und bin ins Ministerium zurückgekehrt. Ich habe mich dort von meinen Mitarbeitern und über Telefonate mit Prof. Schimmel und dem Verantwortlichen im TLLV, Herrn Dr. Bergmann, informieren lassen. Das weitere Verfahren habe ich dann mit Herrn Innenminister Köckert abgestimmt. Wir sind zu der Überzeugung gekommen, dass die Öffentlichkeit über diesen Sachverhalt informiert werden muss, zumal zwei Untersuchungen, wie mir von Prof. Schimmel mitgeteilt wurde, und zwar die Anzüchtung auf der einen Seite und der Askolitest, das ist ein Antigen-Antikörpertest, positiv gewesen seien. Die Gründe, an die Öffentlichkeit zu treten, waren also die vorliegende Befundung, wobei von Fach
leuten bewertet wurde, dass ein mit hoher Wahrscheinlichkeit positiver Milzbranderregernachweis besteht, dass aber gleichzeitig noch das Robert-Koch-Institut für die letztendliche Diagnose eingeschaltet werden muss. Zum Zweiten natürlich die Überlegung, dass das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin nicht irgendein Institut ist, sondern dass es ein Bundesreferenzlabor für Milzbrand ist. Auch der schleswig-holsteinische Fall, nachdem das schleswig-holsteinische Institut - also vergleichbar unserem TLLV - einen positiven Verdacht geäußert hatte, hat sein Untersuchungsmaterial hier nach Jena geschickt. Und letztlich ausschlaggebend war auch die Tatsache, dass bereits zu diesem Zeitpunkt, nämlich um 13.30 Uhr, Anfragen verschiedener Journalisten erfolgten, ob wir bestätigen können, dass es einen Verdachtsfall in Thüringen gebe.
Meine Damen und Herren, in dieser Situation war mir fast die Entscheidung aus der Hand genommen, ob ich etwas dazu sage oder ob ich nichts dazu sage. Denn wenn ich nichts gesagt hätte und es wäre ein positiver Fall gewesen, dann würden wir heute hier genauso eine Aktuelle Stunde haben, nur mit schlimmeren Konsequenzen. Alle, die heute so leichthin sagen, wir sind zu zeitig an die Öffentlichkeit gegangen, gehen von der gegenwärtigen Situation aus, in der sie nämlich wissen, dass es kein positiver Befund gewesen ist. In der Situation, als wir entschieden haben, wussten wir dieses nicht. Insofern hielten wir es für sinnvoll - und auch um einer weiteren Gerüchtebildung vorzubeugen - die Öffentlichkeit zu informieren, meine Damen und Herren. Ich bin sehr froh, dass von einigen Sendern die volle Pressekonferenz übertragen worden ist. Wer sie gehört oder gesehen hat, der weiß, dass ich zum Anfang auf die Brisanz der Situation, aber auch darauf hingewiesen habe, dass es ein Verdachtsfall ist, dass bitte damit sorgsam umgegangen werden muss und dass eine Letztbefundung durch das Robert-KochInstitut geschieht. Dort kam dann gegen 20.20 Uhr die Entwarnung. Allerdings auch dieses nur mit einer Wahrscheinlichkeit, mit einer sehr hochgradigen Wahrscheinlichkeit, aber in ähnlicher Weise wurde vorher von einer hochgradigen Wahrscheinlichkeit gesprochen, als es um den Verdacht ging.
Meine Damen und Herren, wir haben eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Innenministerium und Sozialministerium gebildet, die am Montag ihre Arbeit aufgenommen hat. Mir liegt unterdessen ein Bericht dieser Arbeitsgruppe vor. Diese Arbeitsgruppe hat analysiert, wo es Schwachstellen gegeben hat. Ich habe bereits in der Pressekonferenz am Freitag darauf hingewiesen, dass eine Untersuchungsdauer von einer Woche schlichtweg zu lang ist, völlig unabhängig, was die Gründe dafür gewesen sind, und dass wir alles tun müssen, dass diese Dauer nicht wieder vorkommt. Ich habe mir unterdessen die Untersuchungsergebnisse und die Dauer der Untersuchung des TLLV angesehen und ich habe bestätigt gefunden, dass die durchschnittliche Untersuchungsdauer bei zwei bis 2,5 Tagen liegt, wobei ich darauf hinweisen muss, dass
sich diese Untersuchungsdauer etwas gesteigert hat, wenn Sie bedenken, dass bis zu dem besagten Freitag innerhalb der letzten zweieinhalb Wochen 70 solcher zu untersuchenden Proben angeliefert worden sind.
Also, es gab gewisse Schwachstellen, aus denen wir überhaupt keinen Hehl machen. Ich habe deutlich gesagt, in solchen Fällen gibt es keinen Sonn- und Feiertag und wir müssen gegebenenfalls zusätzliche Untersuchungskapazität erschließen, entweder im TLLV oder an anderen Instituten. Aber auch dort muss die Zusammenarbeit schriftlich fixiert werden. Wir überlegen, ob eine sofortige oder schnellere Abgabe an das Bundesinstitut, an das Robert-Koch-Institut, erfolgen muss. Wir haben bereits Maßnahmen eingeleitet. Es wird ein thüringenweit einheitlicher Begleitschein für solche Fundstücke erarbeitet oder ist erarbeitet. In diesem wird ein Durchschlag des Sicherstellungsprotokolls der Polizei zum betreffenden Fall beigefügt. Damit ist allen Beteiligten das vorangegangene Verfahren in jedem Einzelfall bekannt, insbesondere auch die Frage: Ist auf Sprengstoff, ist auf Radioaktivität untersucht bzw. welche Gründe hat es gegeben, diese nicht durchzuführen? Den Gesundheitsämtern werden Ansprechpartner bei den Kriminalinspektionen benannt. Das Lagezentrum wird im Bedarfsfall das TLLV in spezifischen Belangen als Servicestelle unterstützen. Ich sagte schon, es werden weitere Laborkapazitäten erschlossen. Wir haben ja als Landesregierung in unserem "Programm für mehr innere Sicherheit" bereits vier zusätzliche Stellen angekündigt. Für den Laborbedarf ist das etwas, mit dem man etwas anfangen kann.
Meine Damen und Herren, es hat gestern eine Zusammenkunft der Minister bzw. Staatssekretäre, die zurzeit bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Potsdam tagen, mit der Bundesgesundheitsministerin gegeben. Dort sind beide Fälle, Schleswig-Holstein und Thüringen, ausgewertet worden. Man ist am überlegen - und ich halte dieses für sehr sinnvoll -, welche Untersuchungen überhaupt auf Landesebene stattfinden und ob man nicht früher an die Referenzlabore herantritt. Ich will mich dafür einsetzen, und zwar bundesweit, dass wir eine etwa ähnliche Gliederung machen, wie ich sie bei Maul- und Klauenseuche auch gegenüber der Öffentlichkeit deutlich gemacht habe. Ein Abklärungsfall wird nicht bekannt gegeben, erst ab Verdachtsfall wird nach außen bekannt gegeben. Die Länder sollten dann überhaupt nur noch bis zu der Stufe Abklärungsfall untersuchen und es dann an Labore geben, wo wirklich die definitive Diagnose gestellt werden kann.
Meine Damen und Herren, ich werde natürlich auch nach personellen Konsequenzen gefragt. Es wird mit Sicherheit dienstrechtliche Konsequenzen geben, nach dem, was ich in dem Bericht habe.
Aber, meine Damen und Herren, ich habe zum Anfang gesagt: Wir werten auch die Gesamtarbeit der Menschen, die in unseren Laboren tätig gewesen sind, und danach wird sich auch richten, welche Konsequenzen es für den Einzelnen haben wird. Ich denke, wir müssen diesen Vorfall im Gesamtzusammenhang sehen. Ich sage hier, wir werden alle Maßnahmen ergreifen, dass in Zukunft solche Diagnostik innerhalb von zwei bis zweieinhalb Tagen und ohne Ausnahme gewährleistet werden kann.
Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Thierbach, PDSFraktion. Ich will nur ansagen, nach der Rede des Ministers verlängert sich die Aktuelle Stunde um insgesamt sechs Minuten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Landesregierung muss sich eingestehen, dass sie nicht richtig gehandelt hat. Die Zusammenarbeit zwischen Innen- und Sozialministerium war schlecht. Ihre Behörden waren nicht in der Lage, entsprechend verantwortlich mit Milzbrandverdacht umzugehen.
2. das Verpacken des verdächtigen Briefs und die durch das Land führende Fahrt des Briefs ohne Test auf Sprengstoff oder Radioaktivität;
3. bestätigt das nicht richtige Handeln der Landesregierung das späte Amtshilfeersuchen und das Liegenlassen des Briefs in einer unverantwortlich langen Zeit;
4. das Versagen wird letztendlich nicht - wünsche ich mir - zu einem Ergebnis, wo Trittbrettfahrer sagen können, wir haben geschafft, was wir wollen, nämlich, dass es Terroristen leicht haben, weil womöglich im Umgang mit Trittbrettfahrerbriefen relativ mit Routine umgegangen wird und am Ende finden wir dann doch einen Brief mit Milzbrand. Dann hätten wir das totale Versagen der Landesregierung, dann wäre die Gefahr total verkannt worden.
5. hat die Landesregierung versagt, weil nach einer Woche nicht gehandelt wurde, in der Form, wie es verantwortlich wäre, sondern es wurde sich nach einer Woche offensichtlich gedacht: Wenn wir jetzt schnell eine Pressekonferenz machen, kann nach einem einwöchigen Nichthandeln möglicherweise die Situation noch gerettet werden. Genau diese Pressekonferenz hat durch die gleichzeitige Situation im Arbeitsamt in Rudolstadt, wo mehrere Personen über mehrere Stunden eine Woche später
Wir sind der Meinung, diese Fehler - sieben Tage sind eine lange Zeit - hätten tatsächlich das Abwarten des tatsächlichen Ergebnisses als eine bessere Form durch die Landesregierung dann bringen können, wenn sie dann nur zwei Stunden länger als sieben Tage eine Entwarnung möglicherweise gegeben hatte in dieser Pressekonferenz. Denn es ist noch ein anderes Problem parallel: Sieben Tage und zwei Stunden bedeutet für die kürzeste Inkubationszeit von vier Tagen möglicherweise schon längst das Betroffensein, wenn es einmal einen konkreten Fall in dieser Art und Weise gibt. Da es nicht zu erwarten ist, dass wir aus dieser Situation als Land so schnell wieder herauskommen, ist es nur gut, wenn die Landesregierung tatsächlich Konsequenzen in der Zusammenarbeit zwischen den Behörden, zwischen den einzelnen Untersuchungslabors und auch im Informationssystem neue Anforderungen stellt, sich dieser Verantwortung sehr schnell stellt und vor allen Dingen diese Verantwortlichkeit, diesen verantwortlichen Umgang, dann auch öffentlich macht. Die Bevölkerung kann sich nicht sicher fühlen im Umgang mit solchen Problemen, wenn sie nicht weiß, wie ihre Landesregierung in diesem Falle handelt.
Was erwarten wir? Das kann eine Aktuelle Stunde tatsächlich nicht leisten. Als Fraktion erwarten wir eine umgehende Klärung und Beseitigung aller Mängel in Zusammenarbeit der unterschiedlichen Behörden von Polizei bis Untersuchungslabore.
Ich sage das einfach deswegen, weil es gut ist, dass sich ein Sozialminister diesen Fragen stellt. Ich war auch in der Pressekonferenz. Bloß ein Innenminister hat sich diesen Fragen nicht gestellt, zumindest nicht in derselben Pressekonferenz, wo ein Staatssekretär Scherer nicht in der Lage war, noch konkrete zusätzliche Ergänzungen zu machen, außer der Fallzahlen. Ich meine, hier wird schon wieder deutlich, wie damit umgegangen wird und dass wir nicht nur im sozialen Bereich, sondern unbedingt im Innenministeriumsbereich eine ganze Menge Nachholbedarf haben.
Ja, Sie waren nicht anwesend, Sie konnten sich deswegen dieser Diskussion nicht stellen. Aber von Ihrem Staatssekretär, Herr Köckert, hätte ich einige konkretere Antworten erwartet in dieser Pressekonferenz.
Ein öffentlicher Umgang - das wäre eine weitere Forderung meiner PDS-Fraktion - mit Gefahrensituationen, um Panik und Verunsicherung zu vermeiden.
Und nun möchte ich auf eine Frage - ja, nun sind es noch mehr als sieben Tage, Herr Köckert, das ist ein bisschen arg lange - eingehen, die mir seit der letzten Pressekonferenz des Sozialministers durch den MDR gestellt wurde, und zwar habe ich gesagt: Ja, ich empfinde es als sehr richtig, dass unmittelbar nach dem ersten Anfangsverdacht die Bevölkerung informiert wird. Und das ist mindestens nach Bekanntwerden des Falles, nach Auffinden des Briefes oder des Behältnisses, in dem bestimmte Dinge sind, nach zweieinhalb Tagen. Das finde ich richtig und das muss auch der Maßstab für die nächste Zeit sein. Diese Aussage rechtfertigt aber nicht die vielen Fehler, die im Vorfeld gemacht wurden.
Ich kündige an, dass wir eine Ausschuss-Sitzung im Sozialund im Innenausschuss beantragen werden, die sich mit den vielen Detailfragen, die an dieser Stelle noch zu beantworten sind, auch beschäftigen wird.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Kollegin Thierbach, in weiten Teilen konnte ich Ihren Ausführungen in der Tat nicht folgen bzw. ich frage Sie auch einmal, wie halten Sie es denn mit den Themen "Risikoabwehr, Katastrophenschutz"? Wann in diesen elf Jahren haben Sie dies hier im Landtag zum Thema gemacht? Es ist nämlich eine Thematik, meine sehr verehrten Damen und Herren, die lange Zeit unterschätzt worden ist und über die kaum gesprochen wurde. Ich meine, die Ereignisse, die wir am 11. September erlebt haben, die haben uns schon gezeigt, dass wir hier sehr viel mehr tun müssen als bisher. Den Nachholbedarf, den Sie angemahnt haben, den sehe ich wohl auch, den sehe ich aber nicht nur hier in Thüringen, sondern den sehe ich eigentlich bei uns in Deutschland überhaupt. Ich meine, wenn ein solches Thema hier plötzlich aufkommt, dann kann man nicht dem Minister derartige Vorwürfe machen, sondern dann muss man sich einmal um die Frage kümmern, wie es mit dieser Thematik weitergeht. Für dringend erforderlich halte ich nämlich in der Tat eine Notfallplanung für das Land über die Bereitstellung von Ressourcen und Notfalldepots beispielsweise.