Protokoll der Sitzung vom 13.12.2001

Abschließend darf ich all denjenigen danken, die sich an den intensiven und ausführlichen Beratungen beteiligt haben. Mein Dank gilt in erster Linie den Mitgliedern des Justizausschusses, aber auch denjenigen Richtern und Staatsanwälten, die sich als Richterräte und Staatsanwaltsräte oder als Verbandsvertreter an der Debatte beteiligt und wertvolle Beiträge geleistet haben. Lassen Sie mich an dieser Stelle auch einen herzlichen Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Justizministeriums sagen, die sich sehr intensiv mit dieser Materie beschäftigt und mir sehr geholfen haben, diesen Entwurf zu fertigen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, ich darf Sie abschließend um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung bitten, und zwar in der vom Justizausschuss empfohlenen Fassung. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zu den Abstimmungen.

Zunächst eine Anmerkung zu Tagesordnungspunkt 1 a und b: Hierzu liegen mir keine Anträge vor. Da es sich um verfassungsändernde Gesetze handelt, werden wir sie dann im Januar in dritter Lesung aufrufen und heute nicht darüber abstimmen.

Dann kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 2 a, b und c, zunächst über das Gesetz zur Änderung des Thüringer Richtergesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der PDS in Drucksache 3/1459 in zweiter Beratung. Da die Beschlussempfehlung des Justizausschusses in Drucksache 3/2021 die Ablehnung des Gesetzentwurfs vorsieht, kommen wir unmittelbar zur Abstimmung. Die Rücküberweisung betrifft nur den Gesetzentwurf der Landesregierung, ist das richtig, zu TOP 2 c?

(Zuruf Abg. Dr. Koch, PDS: Ja.)

Gut, dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Das reicht nicht. Gegenstimmen? Eine große Mehrheit von Gegenstimmen. Enthaltungen? Das ist nicht der Fall, dann mit einer großen Mehrheit von Gegenstimmen abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in Drucksache 3/1550, auch hier unmittelbar über den Gesetzentwurf, da die Beschlussempfehlung des Justizausschusses in Drucksache 3/2022 die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Das reicht nicht. Wer stimmt

dagegen? Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Enthaltungen? Danke. Bei einer Mehrheit von Gegenstimmen, einer Anzahl von Enthaltungen und einer Minderheit von Zustimmungen abgelehnt.

Jetzt der Antrag auf Rücküberweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung in Drucksache 3/1642 an den Justizausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenprobe? Danke. Enthaltungen? Dann ist das mit einer Mehrheit von Gegenstimmen abgelehnt.

Damit kommen wir jetzt unmittelbar zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/2057. Wer diesem Änderungsantrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das reicht nicht. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? 2 Enthaltungen. Dann ist dieser Gesetzentwurf mit einer Mehrheit von Gegenstimmen, 2 Enthaltungen und einer Minderheit von Zustimmungen abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Justizausschusses in Drucksache 3/2023. Wer dieser die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Einige Enthaltungen. Dann mit einer Mehrheit von Zustimmungen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen zugestimmt.

Jetzt kommen wir zum Gesetzentwurf der Landesregierung unter Berücksichtigung der eben angenommenen Beschlussempfehlung des Justizausschusses in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Dann mit Mehrheit bei einer Minderheit von Gegenstimmen so beschlossen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf die Zustimmung geben, sich von den Plätzen zu erheben. Danke. Dann bitte ich diejenigen, die nicht zustimmen, sich zu erheben, also die Gegenstimmen. Danke. Enthaltungen? Dann ist dieser Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung so bestätigt und damit beschlossen. Vielen Dank, damit kann ich die Tagesordnungspunkte 1 und 2 schließen.

Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 3

Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/1684 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik - Drucksache 3/2049

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/2063 ZWEITE BERATUNG

Als Berichterstatter wurde der Abgeordnete Schugens bestimmt. Ich bitte den Abgeordneten Schugens um die Berichterstattung.

(Unruhe im Hause)

Einen kleinen Moment, Herr Schugens. Ich bitte auch für das neue Thema um Aufmerksamkeit, damit dem Berichterstatter gefolgt werden kann. Bitte.

Danke schön. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik hat sich in mehreren Sitzungen mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/1684 zur Novellierung des Thüringer Landesplanungsgesetzes beschäftigt. Diese Notwendigkeit gab es entsprechend dem Bundesgesetz, da zum 31.12.2001 das Landesrecht angepasst werden muss. Diesbezüglich hat der Landtag am 6. September das Gesetz an den Ausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat sich in der 21. Sitzung am 20. September damit befasst, hat darüber befunden, eine öffentliche Anhörung durchzuführen, die in der 22. Sitzung am 25. Oktober stattfand, an der sich 18 Anzuhörende mit Meinungen und Stellungnahmen zu Änderungen eingebracht haben. Diese wurden in einer weiteren Sitzung, in der 23. Sitzung des Ausschusses am 6. Dezember 2001, beraten und haben zu der vorliegenden Beschlussempfehlung geführt. Im Wesentlichen sind es Änderungen, wie in den Punkten aufgeführt, die einmal die Einwohnerzahl neu regulieren sollen, um den kleineren Kommunen, Mittelzentren eine gewisse Chance und Mitsprache zu gewähren. Das Zweite ist eine Änderung, die eingefügt wurde, um klar zu machen, dass wir nicht schlechthin nur die Fortschreibung und die Aufstellung sehen, sondern auch die Belange der Änderungen berücksichtigen wollen. Der Ausschuss hat des Weiteren präzisiert, dass die Mitglieder Stimmrecht haben und nicht schlechthin die Vertreter, um Klarheit im Recht zu schaffen. Es ist des Weiteren in der Vorlage, wie sie Ihnen vorliegt, präzisiert worden die Frage der Wahlzeit und der Wirksamkeit der gewählten Mandatsträger über die Amtszeit hinaus, bis der Antritt einer neuen Mandantschaft angegangen wird und wir haben in dem Gesetz im Wesentlichen Ordnungsbegriffe - das ist der Punkt 4 - präzisiert, was die Pläne betrifft und wie die Pläne zu verstehen sind.

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, diese Vorlage anzunehmen, und ich bitte Sie, Ihr Votum auch so zu legen. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

So, dann kommen wir zur Aussprache. Als Erste hat das Wort Frau Abgeordnete Doht, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Landtag befasst sich heute in zweiter Lesung mit der Novelle des Landesplanungsgesetzes. Mit der Novellierung des Bau- und Raumordnungsgesetzes auf Bundesebene 1998 entstand für die Länder die Pflicht, ihre Planungsgesetze dem Bundesraumordnungsgesetz anzupassen. Die Frist hierfür läuft am 31.12.2001 aus. Der Freistaat wird also pünktlich zum 01.01.2002 über ein novelliertes Planungsrecht verfügen. Dies ist vor allem der konzentrierten Arbeit der Abgeordneten im Wirtschaftsausschuss zu verdanken.

(Beifall bei der SPD; Abg. Kummer, PDS)

In einer umfangreichen Anhörung hatte eine Vielzahl Betroffener die Möglichkeit zur Stellungnahme und ein Teil dieser Kritiken und Anmerkungen fand auch Eingang in die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses. Grundsätzlich soll durch die Änderung des Landesplanungsgesetzes eine Stärkung der regionalen Ebene bei der Planung erreicht werden. Dies ist auch notwendig und wird von uns ausdrücklich begrüßt.

Manche Fehlentwicklung der vergangenen Jahre hätte sicherlich bei entsprechender stringenter Anwendung der Planungsinstrumente vermindert oder zumindest vermieden werden können. Ich nenne hier nur die Suburbanisierung um die größeren Städte, die verstärkte Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel auf der grünen Wiese, was zu einer Schwächung unserer Innenstädte geführt hat. Der Freistaat wendet im Rahmen der Städtebauförderung viel Geld auf, um mit einer Innenstadtinitiative diesen Prozess abzumildern oder wieder umzukehren. Insofern ist es nur zu begrüßen, wenn künftig durch das Planungsrecht des Landes eine Stärkung der Regionalplanung, auch wenn diese zulasten von Partikularinteressen geht, erfolgt. Ob jedoch die im Gesetzgebungsverfahren erfolgte Absenkung der Einwohnergrenzen von 20.000 auf 10.000 Einwohner als Voraussetzung für die Entsendung eines Mitglieds in die regionale Planungsversammlung diesem Anliegen gerecht wird, muss bezweifelt werden. Wir befürchten hierdurch eine Dominanz der kleineren Kommunen über die großen und damit auch eine Schwächung der Regionalplanung. Außerdem wurde diese Änderung gegenüber dem Entwurf der Landesregierung ohne Not herbeigeführt, da die betroffenen Kreisstädte mit Einwohnerzahlen unter 20.000 auch ihre Vertreter über den Kreistag oder den Gemeindeund Städtebund entsenden können. Sie waren ja bislang auch vertreten. In diesem Punkt wären wir lieber dem ursprünglichen Entwurf der Landesregierung gefolgt.

Gerade auch die Stadt-Umland-Problematik hat uns bewogen, diese in § 13, welcher die Möglichkeit eines gemeinsamen Flächennutzungsplans vorsieht, mit aufzunehmen. Leider gab es für diesen Änderungsantrag keine Mehrheit. Mir ist in diesem Zusammenhang unverständlich, wieso der zuständige Minister in seiner vorherigen Position als Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes das Problem der Bevölkerungsverluste der Städte zugunsten des Umlands sehr deutlich benannt hat und damals eine Eingemeindung forderte und jetzt als das für die Landesplanung zuständige Regierungsmitglied nicht einmal die Möglichkeit eines gemeinsamen Flächennutzungsplans verstärkt für diese Bereiche ausweisen will.

(Beifall Abg. Becker, SPD)

In § 13 wird nur von verdichteten Räumen und raumstrukturellen Verflechtungen gesprochen. Hier wurde nach unserer Ansicht die Chance vertan, der Stadt-UmlandProblematik von Seiten des Gesetzgebers mehr Aufmerksamkeit zu widmen.

(Beifall Abg. Becker, SPD)

Ein Änderungsantrag ist uns jedoch besonders wichtig, weshalb wir ihn hier heute noch einmal eingebracht haben. Wir beantragen, dass der Landesentwicklungsplan, welcher gemäß § 10 Abs. 4 von der Landesregierung als Rechtsverordnung erlassen wird, der Zustimmung des Landtags bedarf.

(Beifall Abg. Lippmann, SPD)

Neben den Haushaltsgesetzen ist der Landesentwicklungsplan so ziemlich das wichtigste Instrument zur Bestimmung der politischen Entwicklung eines Landes.

(Beifall Abg. Becker, SPD)

Er fasst die Grundsätze für die Entwicklung der einzelnen Regionen und ihm haben sich letztendlich alle anderen Dinge - Infrastrukturprogramme, Verkehrsverbindungen, Wohnungs- und Städtebau bis hin zu den sozialen Einrichtungen - unterzuordnen. Bei solchen Grundsatzfragen sollte nach unserer Auffassung das Parlament ein Mitspracherecht haben. Dies entspricht auch unserem Demokratieverständnis.

Wir haben uns mit dem Änderungsantrag auf Bayern gestützt, die die gleiche Regelung in ihrem Landesplanungsgesetz verankert haben. Wir hätten uns auch eine Lösung, wie sie Niedersachsen hat, vorstellen können. Dort werden die Grundzüge des Landesentwicklungsplans als Gesetz verabschiedet und die detaillierte Ausgestaltung obliegt dann der Landesregierung auf dem Verordnungswege. Wir haben das bayerische Modell gewählt, weil wir hoffen, dass wir der Regierungsfraktion damit die Zustimmung erleichtern.

(Beifall Abg. Becker, SPD)

Sie haben ja auch sonst Bayern als Vorbild und der Ministerpräsident hat 1999 nach der Wahl in seiner ersten Regierungserklärung verkündet, man wolle nun in Thüringen bayerische Verhältnisse erreichen.

Meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, mit der Zustimmung zu unserem Antrag können Sie heute etwas dafür tun.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Also scheuen Sie sich nicht und stimmen Sie dem zu. Sollten Sie allerdings wie bereits im Wirtschaftsausschuss diesen Antrag ablehnen, so ist für uns der vorliegende Gesetzentwurf nicht zustimmungsfähig. Ich danke Ihnen.

(Zwischenruf Abg. T. Kretschmer, CDU: Fei- genblatt!)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Kretschmer, CDUFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch den Berichterstatter und Frau Kollegin Doht ist der Anlass dieses Gesetzes benannt worden, die rahmenrechtlichen Vorgaben des Raumordnungsgesetzes anzupassen. Das Ziel des Gesetzes war es, das Gesetz leichter handhabbar zu gestalten durch klare Systematik und Terminologie und durch die Straffung vorhandener Regelungen und Verfahren.

Meine Fraktion stellt fest, das Ergebnis ist gelungen, es ist erhalten geblieben die kommunale Verfasstheit der Regionalplanung und insbesondere auch die Stärkung der regionalen Planungsgemeinschaften in der noch aktiveren Rolle bei der tatsächlichen Umsetzung ihrer Pläne und vor allen Dingen auch in der Beteiligung der Erstellung dieser Pläne. Wir haben gehört, dass es eine sehr intensive Anhörung gab. Bei dieser Anhörung - will ich mal so sagen - ist gerade dieses festgestellt worden, dass die Neufassung ausdrücklich begrüßt und unterstützt wird, insbesondere natürlich auch die zügige Verabschiedung und auch die frühzeitige Einbindung beim zuständigen Ministerium ist bei der Anhörung gewürdigt worden.

Ich darf aus dieser Anhörung vielleicht insbesondere auf zwei Stellungnahmen verweisen: Der NABU (Naturschutz- bund) hat die klare Strukturierung und auch die Übersichtlichkeit gewürdigt und festgestellt, dass es eine solide Basis für die Landesplanung ist - bemerkenswert, meine Damen und Herren. Der BUND hat gewürdigt, dass die Instrumente der Raumordnung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung des Freistaats stärker, verständlicher, prä

ziser und eigenständiger dargestellt worden sind. Also, ich denke, das ist eine gute Würdigung der Arbeit der Landesregierung in diesem Gesetzentwurf. Der Arbeitskreis "Wirtschaft" meiner Fraktion hat zu der Anhörung zusätzlich mit Vertretern der kommunalen Verbände, also Gemeinde- und Städtebund und dem Landkreistag, gesprochen, um insbesondere Verständnis zu erwecken für die Regelung und auch für Änderungswünsche. Diese Änderungswünsche und diese Regelungen, die wir hier heute im Antrag haben, sind eben Ausfluss dieser Gespräche und insbesondere auch Ausfluss dieser Anhörung. Ich möchte zu einigen dieser Änderungen sprechen, insbesondere zur Absenkung der Schwellenwerte bei der Zusammensetzung der regionalen Planungsgemeinschaften. Ich verhehle nicht, dass auch in meiner Fraktion eine sehr intensive Diskussion über das Pro und Contra stattgefunden hat, weniger in der Sorge, dass kleinere Kommunen eine Hoheit über die Landkreise gewinnen. Frau Kollegin Doht, in der Anhörung habe ich zumindest keine entschiedenen Widerstände vom Landkreistag erfahren für die Überlegung, kleinere Städte auch an dieser Planungsgemeinschaft zu beteiligen. Unsere Überlegung, es möglicherweise nicht zu tun, war eher in der Frage der Arbeitsfähigkeit der Gremien der Planungsgemeinschaften begründet. Ich denke, das soll man sich einmal anschauen. Aber warum wir diesen Schwellenwert absenken wollen, ist an sich eine recht einfache Sache und deshalb wundert mich das, warum Ihre Fraktion solche Widerstände aufzeigt. Wir wollen, habe ich ja auch oftmals gehört, mehr Demokratie. Wenn wir mehr Demokratie wollen, dann können wir ja an dieser Stelle gerade die Öffnung bringen, um diesen kleineren Städten wohlgemerkt auch die Arbeit in den regionalen Planungsgemeinschaften zu erlauben. Für meine Fraktion war das Anlass genug, diesen Änderungsantrag einzubringen, also Absenkung der Schwellenwerte auf 10.000 Einwohner, das ist ein fassbarer Wert, und deshalb diese Änderung in der vorliegenden Beschlussempfehlung.