dann soll ich doch zumindest diese Möglichkeit offen lassen. Ich kann doch hier nicht als Thüringer Landtag kraft meiner Wassersuppe einfach feststellen, hier stets etwas so durchzuführen, obwohl das Gesetz mehrere Sachen dazu vorschreibt. Deshalb bitte ich Sie um die Zustimmung zu unserem Antrag in Punkt 1.
Gut, wenn Sie das sagen, Herr Schugens, ich kann da nur sagen, damit habe ich überhaupt keine Probleme.
Punkt 2: Wir reden dann eben zwei Mal über das Thema, einmal im Vorfeld noch vor den Haushaltsverhandlungen und dann einmal im I. Quartal, wenn die Ausschreibungen vorbei sind eventuell. Damit habe ich kein Problem. Das ist ein wichtiges Thema. Darüber können wir öfter reden.
Zum Punkt 3: Also, da müsste mir wirklich etwas entgangen sein. Zumindest ist das in Freiberg - das ist so lange noch nicht her - als ein gravierendes Problem angesprochen worden. Da sollten wir uns die rechtliche Grundlage mal genau ansehen. Ich denke, hier gibt es noch Probleme. Ansonsten wäre das nicht das Thema gewesen, Herr Krauße.
Herr Kummer, gestehen Sie uns bitte zu, dass wir als CDU-Fraktion hier einen abfallpolitischen Antrag gestellt haben und keine Bedienungsanleitung für eine Müllverwertungsanlage abliefern wollten. Sonst hätten wir einen dicken Roman als Antrag einreichen müssen.
War das jetzt eine Feststellung oder eine Frage? Ich weiß nicht, was ich Ihnen darauf antworten soll.
Herr Kummer, ich habe Sie gefragt, ob Sie uns das zugestehen, dass wir hier einen Antrag gestellt haben und keine Bedienungsanleitung liefern wollten.
Ich habe mich im Vorfeld mit unseren Juristen darüber unterhalten, was mit dem Antrag wird, wenn Sie diesen Punkt nicht ändern. Da wurde mir gesagt, das wäre dann ein rechtliches Nullum. Wenn Sie so was wollen, also von mir aus. Aber wenn Sie die Änderung dieses Punkts nicht zulassen, dann werden wir uns enthalten.
Gut, das war dann die Antwort auf die Frage. Jetzt haben wir noch die Landesregierung Herrn Minister Dr. Sklenar.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist in der Tat so, dass wir uns in der letzten Zeit sehr oft mit dem Siedlungsabfall, den Konsequenzen daraus und was wir machen wollen in der Zukunft verständigt und unterhalten haben. Ich denke, das ist gut so. Wir werden es auch weiter tun müssen, denn der Prozess und die Diskussionen sind bei weitem noch nicht abgeschlossen. Es ist auch richtig, dass dieser Antrag gestellt worden ist. Nun kann man ja trefflich über die einzelnen Worte streiten und wenn ich an die letzte Umweltministerkonferenz denke, auf die ich dann noch kurz eingehen möchte, auch da haben wir wieder trefflich um einige Definitionen in dieser Richtung gestritten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir können in der Siedlungsabfallwirtschaft in den letzten Jahren in Thüringen eine Trendwende verzeichnen und ich möchte es an zwei Beispielen festmachen. Das eine Beispiel ist, dass die Abfallmengenentwicklung bei festen Siedlungsabfällen, die in die Verwertung gehen, in den letzten Jahren angestiegen ist und das ist gut so.
Es wäre ganz nett, wenn die beiden Herren Abfallwirtschaftler zuhören würden, dann ergäbe sich vielleicht die eine oder andere Frage nicht mehr. Herzlichen Dank, meine Herren.
Ich habe nichts gegen einen Diskurs, aber ich will jetzt nämlich gerade sagen, dass die Siedlungsabfälle zur Verwertung in den letzten Jahren in Thüringen immens angestiegen sind und dass nach wie vor für uns an erster Stelle auf der Tagesordnung die Verwertung und dann erst die Beseitigung steht. Das sollte uns klar sein.
Die zweite Sache ist, dass die Abfallmengenentwicklung in dem Prognosekorridor so ist, wie das vorausgesagt worden ist. Es hat um die Hausmülldeponien in der letzten Zeit, in den letzten Jahren sehr wohl eine ganze Reihe von Diskussionen gegeben. Wir wären sicher weiter, wenn wir uns nicht eine ganze Zeit lang - ich kann mich noch sehr gut daran erinnern 1995 vor allen Dingen und 1996 auch noch - darum gestritten hätten, was denn nun passiert, ob
erstens das Datum 01.06.2005 stehen bleibt, was ja viele, viele angezweifelt haben, auch hier in dem hohen Haus, und dass es dann die Frage gibt, reicht eine mechanisch-biologische Behandlung aus oder brauche ich noch eine thermische Verwertung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich war während der letzten Umweltministerkonferenz erstaunt, als wir über diese Problematik gesprochen hatten, hat unser Bundesminister Trittin freimütig bekannt, ja, ich war gegen die thermische Verwertung, aber heute weiß ich, dass es ohne die thermische Verwertung gar nicht mehr geht, wenn wir bei der Ablagerung die hohen Standards einhalten wollen.
Und damit ist eigentlich alles schon gesagt. Wir brauchen auch die thermische Verwertung. Herr Schugens hat mir gerade das Stichwort gegeben, denn Sie wissen alle, wir wollen aus der Atomenergie aussteigen und diese 30 Prozent Atomenergie müssen ja irgendwo aufgefangen werden. Dazu ist es notwendig, dass alle Heizwertfaktoren, die möglich sind, auch genutzt werden, um Energie daraus herzustellen.
Aber zurück zu Thüringen: Wir werden zu Beginn des nächsten Jahres noch 17 Hausmülldeponien haben, die einen hohen Umweltstandard aufzuweisen haben. Wir haben seit 1996 14 Deponien geschlossen und mit diesem Programm, was wir aufgelegt haben, sind wir mit beispielgebend in der Republik. Natürlich kostet das auch etwas und es ist auch richtig, dass man an dieser Stelle mal denen danken sollte, die dazu beigetragen haben, dass die Siedlungsabfallwirtschaft diesen guten Stand erreicht hat. Das sind natürlich in erster Linie die politisch und fachlich Verantwortlichen in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Abfallzweckverbänden, die private und kommunale Entsorgungswirtschaft, aber auch Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die dazu beigetragen haben, dass diese Thematik nicht untergegangen ist, dass wir uns immer konstruktiv damit beschäftigt haben. Wir sollten und müssen natürlich auch unseren Bürgerinnen und Bürgern danken, die aufgrund dessen, dass sie ihren Müll trennen, dass sie die Wertstoffe heraussammeln, wir hier ein vorbildliches Verhalten im Bereich des Umweltschutzes zu verzeichnen haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unsere öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben sich die Aufgabe gestellt, bis zum 01.06.2005 dementsprechende Behandlungsanlagen zu erstellen. Dazu sind Restabfallzweckverbände gegründet worden, das ist hier schon gesagt worden. Natürlich hapert es nach wie vor noch in Mittelthüringen, aber ich denke, auch hier werden die widerstreitenden Parteien, die es noch gibt, in der nächsten Zeit ganz einfach zu der Überlegung kommen, dass es notwendig ist
Die Abfallzweckverbände, Restabfallzweckverbände haben die Ausschreibungsverfahren durchgeführt oder sind dabei sie durchzuführen und sind auf einem guten Weg. Ob sie dabei über den Weg einer Errichtung einer eigenen Anlage oder Anlagenkombination in ihrem Verbandsgebiet nehmen oder die Restabfallbehandlung als Dienstleistung vergeben wollen, ist dann die jeweilige Entscheidung des Restabfallzweckverbandes bzw. der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Deswegen finde ich es auch gut, dass wir uns im I. Quartal des nächsten Jahres wieder darüber verständigen, denn dann wissen wir schon ein bisschen mehr, denn wir sind ja laufend mit den Damen und Herren, die sich damit befassen, auch im Gespräch. Natürlich ist es richtig und notwendig, dementsprechende finanzielle Mittel in dieser Richtung bereitzustellen und gewisse Investitionen durchzuführen. Das ist die eine Seite, aber es ist auch notwendig, daran zu denken, und auch das ist hier angesprochen worden, ich will es noch mal vertiefen, dass wir eine Reihe von Deponien haben, die wir rekultivieren müssen, wo uns aber auch teilweise die Rückstellungen auch noch aus Zeiten der DDR in dieser Richtung fehlen, wo wir hier entscheiden müssen: Wie können wir der kommunalen Seite dabei helfen, wie können wir sie dabei unterstützen? Ich meine, eine offensive sich an Notwendigkeit und Machbarkeit orientierte Förderpolitik ist in diesem Bereich wichtig und eine
vorausschauende Vorangehensweise erweist sich sicher dabei als sehr vorteilhaft. Wenn wir, und das ist der nächste Punkt, um den es nach wie vor große Diskussionen gibt, in die Zukunft schauen und Planungssicherheit für die kommunale Seite einfordern, so bestimmt dies die Bundesregierung im erheblichen Maße mit. Sie kennen die Diskussion um die Liberalisierung, um die Privatisierung nicht nur des Abfalls aus dem Gewerbe, sondern auch des Hausmülls. Da wir nach wie vor der Meinung sind, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger dafür zuständig sind, dass das eine kommunale Daseinsaufgabe ist, dass wir das auch nicht aus der Hand geben können, weil wir dann wissen, dass sich sicher bei einer Privatisierung die Rosinen herausgepickt werden und der große ländliche Raum und die unattraktiven Gebiete dann bei der Entsorgung hinten anstehen und es dann dort teuer wird, haben wir und sind wir immer wieder dabei, darauf zu dringen, dementsprechende Aussagen zu erhalten. Ich habe deswegen den Herrn Bundesumweltminister im Konsens mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Thüringer Restabfallzweckverbänden einen Brief geschrieben und ihn aufgefordert, Stellung dazu zu nehmen, wie es denn weitergehen soll. Auf mein Schreiben vom 8. Oktober habe ich eine Antwort bekommen. Das aus meiner Sicht Positive an diesem Schreiben ist das mehrfach und eindeutig geäußerte Bekenntnis zur kommunalen Abfallentsorgung als - ich zitiere: "... auch in Zukunft unverzichtbarer we
sentlicher Bestandteil der Abfallwirtschaft." Auch auf der Umweltministerkonferenz ist uns mehrfach sowohl vom Bundesumweltminister als auch von seinem Staatssekretär gesagt worden, dass der Bund sich stark machen und dafür einsetzen wird, dass die kommunale Ebene nach wie vor für die Abfallentsorgung der Kommunen zuständig sein wird.
Nur, meine sehr verehrten Damen und Herren, ergibt sich dann für uns die Frage, und das haben wir auch gefragt: Warum ist dann Deutschland nicht in dem Rechtsstreit Luxemburg gegen die EU-Kommission den Luxemburgern beigetreten? Die Österreicher haben es gemacht. Nun ist die Unsicherheit, was nun wird, noch bis zur Urteilsverkündung nach wie vor vorhanden. Man geht davon aus, dass das Mitte nächsten Jahres sein wird. Das ist nicht gut, jedenfalls nicht gut für uns in den jungen Bundesländern, die ja noch Investitionen durchführen müssen. Das ist zu spät, das ist eigentlich zu spät. Deswegen müssen wir ständig weiter darauf dringen, dass wir hier ein ordentliches Bekenntnis in diese Richtung bekommen.
Da reicht es eben nicht, nur mal zu sagen, wir sind auch dafür und wir werden alles tun. Wir brauchen hier eine endgültige abfallrechtliche Absicherung der kommunalen Abfallwirtschaft und das muss durch das Bundesrecht gefestigt werden.
Nun komme ich zur Gewerbeabfallverordnung. Ich bin auch sehr froh darüber, dass es diese Gewerbeabfallverordnung gibt und sie ist sicher im Großen und Ganzen ein richtiger Schritt. Aber, und das ist in der Umweltministerkonferenz in der Beratung mit den kommunalen Spitzenverbänden auch deutlich geworden, dass diese Gewerbeabfallverordnung eine ganze Reihe an Lücken, Ecken und Kanten hat und dass die Bundesregierung und die sich damit Beschäftigten gut beraten gewesen wären, die Anträge, die von der SPD-Bundestagsfraktion in dieser Richtung gemacht worden sind, auch dementsprechend einzuarbeiten. Leider ist das nicht gemacht worden. Man hat sich auf den Kurs von Herrn Trittin eingeschworen und hat gesagt, das reicht. Dass das nicht reicht, meine sehr verehrten Damen und Herren, zeigt mir hier ein Brief, den ich dieser Tage vom Oberbürgermeister aus München, von Herrn Ude, erhalten habe, der mir zu der Gewerbeabfallverordnung Folgendes mitteilt. Frau Präsidentin, ich möchte gern zitieren: "Aus der Sicht der Landeshauptstadt München besteht an der im Bundeskabinett am 07.11.2001 beschlossenen Gewerbeabfallverordnung nach wie vor Nachbesserungsbedarf, da die gegenwärtigen Regelungen nicht geeignet sind, die für die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger unbedingt notwendige Planungsinvestition und Rechtssicherheit zu gewährleisten." Meine sehr verehrten Damen und Herren,
Nein, Herr Fraktionsvorsitzender, Sie wissen doch, dass die Landeshauptstadt Bayerns, München, schon fest in der Hand der SPD ist,
und dass Herr Ude, und das zeichnet auch den Weitblick eigentlich aus, auch seine Sorge damit zum Ausdruck bringt, die auch wir nach wie vor haben, dass das, was bisher beschlossen ist, nicht ausreicht und wir alle Anstrengungen unternehmen müssen, um dafür Sorge zu tragen, dass eben die Kommunalen nach wie vor für die Entsorgung des Hausmülls zuständig sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, betrachtet man nun noch einmal die ganzen Kostenbereiche für die Siedlungsabfallwirtschaft, dann ist es natürlich notwendig, auch hier Überlegungen anzustellen, wie kann ich noch Kosten einsparen. Ich denke, dass gerade das erstellte Gutachten "Ermittlung von Kostendämpfungspotenzial in der Abfallwirtschaft" einmal ein erster Schritt in diese Richtung gewesen ist und sein kann und dass wir aber hier auch diesen Weg weitergehen müssen, weil wir ganz einfach nicht wollen, dass sich die Gebühren ins Unermessliche schrauben, sondern wir wollen Gebühren haben, die niedrig sind, die sich lohnen.
Meine sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, über die Zielstellung, die künftige Siedlungsabfallwirtschaft umweltgerecht, entsorgungssicher und kostenoptimiert in Thüringen zu gestalten, darüber sind wir uns, denke ich, in diesem Haus alle einig. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger dabei mit den erforderlichen Voraussetzungen auch in finanztechnischer Art zu unterstützen, dies ist nach meiner Meinung auch Aufgabe des Landes. Ich erwarte von der Bundesregierung klare Aussagen für die künftigen Aufgaben der Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger und der Thüringer Wirtschaft sollten wir das Abfallthema nicht ruhen lassen, sondern uns ständig weiter damit befassen und deswegen bin ich auch dafür, dass wir den Antrag, so wie er hier von Seiten der CDU-Fraktion gestellt wird, weiter bearbeiten, denn wir werden im I. Quartal 2002 dann jeweils hier wieder berichten. Herzlichen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zu den Abstimmungen. Ausschussüberweisung wurde nicht beantragt, damit kommen wir unmittelbar zur Abstimmung über die Anträge.
Zunächst stimmen wir ab über den Änderungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/2067, und zwar nach den einzelnen Ziffern, wie es gewünscht war, ja, Herr Kummer? Gut. Dann beginne ich mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der PDS und rufe zunächst die Ziffer 1 auf. Wer gibt der Ziffer 1 die Zustimmung, den bitte ich um das Handzeichen? Danke. Gegenstimmen? Enthaltungen? Dann ist das mit einer Mehrheit bei vielen Enthaltungen und einigen Gegenstimmen angenommen. Jetzt kommen wir zu Ziffer 2. Auch hier die Frage, wer gibt dem die Zustimmung? Danke. Gegenstimmen? Hier gibt es viele Gegenstimmen. Enthaltungen? Ist nicht der Fall. Dann mit einer Mehrheit von Gegenstimmen abgelehnt. Jetzt die Ziffer 3. Auch hier die Frage nach der Zustimmung. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Ist nicht der Fall. Dann auch hier mit einer Mehrheit von Gegenstimmen abgelehnt, so dass vom Antrag die Ziffer 1 übrig bleibt, die dann bei der Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion zu beachten ist.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion in Drucksache 3/1972 unter Berücksichtigung der Annahme der Ziffer 1 aus dem Antrag der PDS. Wer dem in dieser geänderten Fassung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Das sieht nach großer Mehrheit aus. Gegenstimmen? Einige Gegenstimmen. Enthaltungen? Ist nicht der Fall. Dann mit Mehrheit so angenommen und ich kann den Tagesordnungspunkt schließen.
Zum Tagesordnungspunkt 15 wurde mir die - ich bitte aufzupassen - interfraktionelle Übereinkunft gemeldet, dass dieser im Januar aufgerufen werden solle