Protokoll der Sitzung vom 24.01.2002

Jetzt komme ich zu der Regelung, die wir mit dem Gemeinde- und Städtebund für den Winter 2001 und 2002 vereinbart haben. Diese brauche ich hier nicht zu wiederholen. Natürlich geht es nun darum, längerfristige Regelungen zu bekommen, die für die Kommunen längerfristig und berechenbar sind und sie in die Lage versetzen, ihrer Aufgabe nachzukommen. Es wird demnächst entsprechende Gespräche und Verhandlungen geben, ich sehe auch Einigungschancen. Aber eines ist bisher schon geschehen, es laufen nun Abschlagszahlungen an, um die Liquiditätssituation der Kommunen zu entlasten, die gelegentlich durch den Winterdienst strapaziert ist. Wenn dieser Punkt abgearbeitet ist, wird es dann, denke ich, eine längerfristige Vereinbarung geben. Ich hoffe, dass wir dann von solchen Ritualen wegkommen, wie wir es heute wieder erlebt haben.

(Beifall bei der PDS)

Eine weitere Wortmeldung, Herr Abgeordneter Ramelow.

Verehrte Damen und Herren, ich glaube, eben hat hier nicht der Südthüringer Abgeordnete Trautvetter gesprochen, sondern es war eher der schottische Mac Trautvetter als Finanzminister, der seine Taschen zunähen wollte und der von dem Bären gesprochen hat, den der Lauschaer Bürgermeister und die Lauschaer Gemeinde mir aufgebunden haben. Ich will das nur richtigstellen: Die Gemeinde Lauscha hat in ihrer Ortslage 30 km zu räumen, laufende Straßenkilometer, und das kann man hochrechnen. Unser Mitarbeiter war so frei und hat es hochgerechnet und kommt auf 300.000 m³ Schnee, die transportiert werden mussten und das entspricht 150.000 t. Ich hätte aber eine Frage an die Landesregierung.

(Zwischenruf aus der CDU-Fraktion)

Ja, das mag sein. Ich habe von den 150.000 t Schnee gesprochen, die die Gemeinde Lauscha, die überhaupt kein Geld hat

(Unruhe bei der CDU)

- nun regen Sie sich doch nicht auf -, transportieren musste und wo die Frage stand, woher nimmt man das Geld. Diese Frage ist mit Herrn Richwien erörtert worden, Herr Richwien hat das Gespräch mit den Bürgermeistern geführt. Da hätte ich dann schon die Frage: a) ob es beim Innenminister einen Antrag gibt auf Finanzierung aus der Gemeinde Lauscha, also, ob ich mir habe einen Bären aufbinden lassen oder ob es dazu auch einen Verwaltungsvorgang gibt, und b) welche Erkenntnisse der Wirtschaftsminister bzw. sein Staatssekretär zu den Mengen

des abtransportierten Schnees hat, der als durchgängiges Problem dargestellt worden ist, weil es in der 80-Prozent-Kostenteilung eben nicht einbezogen ist.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das ist zusätzlich!)

Ich glaube, darüber lohnt es sich ein bisschen nachzudenken, dass es zusätzliche Kosten sind, die obendrauf kommen, die nicht von der Gemeinde finanziert werden können. In einem Punkt, Herr Schuster, gebe ich Ihnen völlig Recht: Wenn wir es schaffen würden, eine dauerhafte Regelung zu erzielen, dass wir uns dieses Ritual ersparen könnten und das Gefühl bei den Gemeinden ist, dass es mit Gerechtigkeit zugeht, dann, glaube ich, sind wir der Sache einen erheblichen Schritt näher gekommen, dann wäre es wirklich nicht mehr lohnenswert, hier weiter zu diskutieren. Aber die Lösung, die im Moment praktiziert wird, hat diesen Winter nicht überlebt, das hat der Winter gezeigt. Ich glaube, wir müssen jetzt zu einer Neubewertung auf der Basis dieser Erkenntnisse kommen. Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Gibt es weiteren Redebedarf? Das ist nicht der Fall. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in Drucksache 3/2125. Es wurde Ausschussüberweisung an mehrere Ausschüsse beantragt, und zwar an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik, an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Justizausschuss. Wir stimmen dies der Reihe nach ab.

Wer mit der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist einmütig im Haus. Gegenprobe? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht. Dann einstimmig so überwiesen.

Wer mit der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? 1 Enthaltung des Vorsitzenden. Jedenfalls mit übergroßer Mehrheit an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

Wer mit der Überweisung an den Justizausschuss einverstanden ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Das sieht wieder einstimmig aus. Gegenstimmen? Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? Auch nicht. Dann einstimmig an den Justizausschuss überwiesen.

Es wurde auch schon übereinstimmend von Rednern bekundet, dass die Federführung im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik liegen soll. Wer damit

einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Das sieht auch sehr einstimmig aus. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht. Dann verfahren wir so, federführend ist also der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik.

Dann haben wir den Antrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/2112. Hier wurde auch Ausschussüberweisung beantragt, und zwar an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik und an den Haushaltsund Finanzausschuss.

Wer mit der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Bitte?

Die PDS-Fraktion würde auch noch beantragen, an den Innenausschuss zu überweisen.

An den Innenausschuss auch noch, das stimmen wir dann auch ab.

Also, Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik, den bitte ich um das Handzeichen. Das sieht sehr einmütig aus. Gegenprobe? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht. Dann an diesen Ausschuss überwiesen.

Wer mit der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Das sieht auch sehr einstimmig aus. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht. Dann an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

Jetzt war der Antrag auf Überweisung an den Innenausschuss. Wer stimmt dem zu, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist keine Mehrheit. Gegenstimmen? Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Dann mit einer Mehrheit von Gegenstimmen abgelehnt. Es bleibt also bei der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik und den Haushalts- und Finanzausschuss.

Auch hier ist die Federführung für den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik beantragt. Dann stimmen wir über die Federführung noch ab. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sieht sehr einmütig aus. Gegenprobe. Es ist nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht. Dann ist der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik federführend.

Damit kann ich den Punkt 3 in den Teilen a) und b) schließen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Thüringer Gesetz zur Änderung des Polizei- und Sicherheitsrechts Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2128 ERSTE BERATUNG

Wird Begründung durch den Einreicher gewünscht?

(Zuruf Köckert, Innenminister: Wir bringen ein.)

Gut, bitte, Herr Minister Köckert.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat am 15. Januar den Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Polizei- und Sicherheitsrechts beschlossen. Neue massive Herausforderungen zur inneren Sicherheit erfordern verbesserte Konzepte zur Gefahrenabwehr und zur Fortentwicklung des Sicherheitsinstrumentariums. Mit diesem Artikelgesetz, das wir heute in den Landtag einbringen, novellieren wir vier Gesetze, das Polizeiaufgabengesetz, das Ordnungsbehördengesetz, das Verfassungsschutzgesetz und das Personalausweisgesetz. Wir verfolgen damit, meine Damen und Herren, zwei zentrale Ziele. Zum einen wollen wir das Risiko für Straftäter, dass sie gefasst werden, weiter erhöhen. Zum anderen wollen wir die Gefahr, Opfer einer Straftat zu werden, weiter verringern. Sicherheit, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht nur das Recht des Bürgers, Sicherheit ist auch ein ganz bedeutender Standortfaktor für unser Land. Der Gesetzentwurf berücksichtigt auch die neue Situation, wie wir sie seit dem 11. September vorfinden. Der 11. September ist nicht der Grund für die Novellierung. Die Vorarbeiten haben schon lange vorher stattgefunden, aber dieser Tag hat uns darin bestärkt, die Novellierung zügig und konsequent umzusetzen.

Mit diesem Gesetzentwurf gibt die Landesregierung Antworten auf zwei zentrale Fragen, zum einen: Wie lassen sich Kriminalitätsstrukturen - vor allen Dingen die Strukturen der organisierten Kriminalität - stärker aufbrechen? Zum anderen: Wie können wir nach dem 11. September unseren Beitrag zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus effektiv leisten? Das zentrale Anliegen lautet: Wir wollen und wir werden Thüringen auch künftig als eines der sichersten Länder in Deutschland erhalten.

(Beifall bei der CDU)

Deshalb, meine Damen und Herren, geben wir der Polizei und dem Verfassungsschutz konkrete Möglichkeiten, um Straftaten im Vorfeld zu verhindern, also bereits, bevor die Täter aktiv werden, bevor sie Freiheit, Gesundheit oder gar das Leben von Menschen schädigen können bzw. bevor Sachschäden entstehen. Klar muss bei all dem sein: Wir

wollen keinen Überwachungsstaat, wir wollen keinen Orwell-Staat, sondern wir wollen mehr Sicherheit in Freiheit für unsere Bürgerinnen und Bürger. "Ohne Sicherheit ist keine Freiheit", diesen Satz haben wir nach dem 11. September oft genug gehört. Bedenken wir: Kriminalität gefährdet Lebensqualität und die Angst vor Kriminalität kann einer faktischen Ausgangssperre gleichkommen, z.B. wenn Frauen abends aus Angst bestimmte Orte meiden - das Bahnhofsumfeld, Unterführungen und andere Angsträume.

Wir brauchen heute, 12 Jahre nach dem 9. November 1989, die Freiheit nicht mehr vor dem Staat zu schützen. Der Rechtsstaat arbeitet gegen Rechtsbrecher und nicht gegen ihm missliebige Andersdenkende. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, verkennen wir bei der ganzen Debatte auch nicht, dass nur in einem schwachen Staat, in einer schwachen Demokratie der Ruf nach einem starken Mann laut wird. Ein schwacher Staat begünstigt Kriminalität und begünstigt Kriminelle und nur der starke Staat kann die Freiheit sichern.

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Das ist eine sozialdemokratische Aussage.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir der Polizei mehr Möglichkeiten zur Verbrechensbekämpfung an die Hand geben, dann ist es zugleich für uns wichtig, dass wir diese neuen Mittel, diese neuen Möglichkeiten dann auch gegen Missbrauch absichern. Deshalb stärken wir mit diesem Gesetzesvorschlag zugleich die Kontrollrechte der zuständigen Gremien im Landtag, z.B. die Rechte der Parlamentarischen Kontrollkommission, und mit diesem Gesetz erweitern wir auch die Kontrollrechte des Datenschutzes und der Landesdatenschutzbeauftragten.

Lassen Sie mich Ihnen die Maßnahmen im Einzelnen vorstellen. Entsprechend einer Empfehlung der Innenministerkonferenz schaffen wir jetzt die rechtliche Möglichkeit, um gefährliche Orte und gefährdete Objekte anlassunabhängig per Video zu überwachen. Es geht vor allem um Kriminalitätsschwerpunkte wie Bahnhofsvorplätze, Unterführungen, Stadtzentren, Dealertreffs, also um die so genannten Angsträume. Wichtig ist die Videoüberwachung auch zum Schutz von gefährdeten Objekten, wie wir dies z.B. bei der Erfurter Synagoge schon handhaben. Insgesamt ist die Videoüberwachung ein wichtiger Baustein polizeilicher Arbeit, auch wenn es trotz Videoüberwachung dabei bleiben wird, dass Polizeipräsenz das Wichtigste ist. Andere Bundesländer haben mit der Videoüberwachung schon sehr gute Erfahrungen gemacht, z.B. Sachsen. Rund um den Leipziger Hauptbahnhof sind nach Einrichtung der Videoüberwachung fast zwei Drittel weniger Pkw-Aufbrüche bzw. Diebstahlshandlungen als vorher aufgetreten.

Nach allen Erfahrungen im In- und Ausland können wir sagen, dass Videoüberwachung ein geeignetes Mittel ist, Gefahren abzuwehren, die Aufklärung von Straftaten zu steigern, Kriminalitätsschwerpunkte zu beseitigen und damit die Kriminalitätsrate zu senken. Kaufhäuser, Banken

und Tankstellen überwachen ihre Einrichtungen seit Jahren schon per Video. Dies hat an diesen Orten dazu beigetragen, genau dort das Sicherheitsgefühl der Menschen zu stärken. Deshalb sollten wir ebenso Kriminalitätsschwerpunkte überwachen. Jene, die Orwell an die Wand malen und sein Bild von der totalitären Diktatur in die freiheitliche Demokratie übertragen, denen weise ich unsere Einschränkungen vor. So haben wir bei der Videoüberwachung die Löschfristen von Bild- und Tonaufzeichnungen verkürzt und wir werden auch eine Unterrichtungspflicht gegenüber dem/der Landesbeauftragten für den Datenschutz festschreiben. Es wird, meine Damen und Herren, keine flächendeckende Überwachung per Video geben und nicht zuletzt, die Überwachung per Video wird deutlich auf Schildern an diesen Orten angezeigt werden.

Meine Damen und Herren, wir wollen nach dem Vorbild von Bayern und Baden-Württemberg den Anwendungsbereich der Rasterfahndung auf die vorbeugende Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus erweitern - dies auch und gerade nach den Erfahrungen der im Zusammenhang mit dem 11. September durchgeführten Rasterfahndung. Weiterhin ist für eine effektive Arbeit der Polizei auch die Chance wichtig, Aufenthaltsverbote und Platzverweise zu erteilen und diese dann auch durchzusetzen. Auch hier stärken wir die Freiheit und Sicherheit der rechtstreuen Bürger im Lande. Die derzeitigen Möglichkeiten zur Platzverweisung sind örtlich und zeitlich begrenzt. Dies wird auch weiter so beibehalten. Neu schaffen wir hingegen die Möglichkeit eines Aufenthaltsverbots und diese Möglichkeit soll der Polizei und den Ordnungsbehörden gegeben werden. Um Straftaten zu verhindern, räumen wir die Möglichkeit ein, das Aufenthaltsverbot räumlich bis auf das Gebiet einer ganzen Gemeinde und zeitlich für eine Dauer von bis zu drei Monaten auszudehnen. In diesem Zusammenhang spricht man dann von einem so genannten erweiterten Platzverweis. Dieser gilt für den öffentlichen Raum und wird z.B. angewandt bei Drogensüchtigen, bei Extremisten, bei mutmaßlichen Drogenhändlern, um z.B. das Entstehen von offenen Drogenszenen wie in Frankfurt/Main oder Hamburg erst gar nicht zuzulassen. Konkrete Beispiele zur Anwendung von Aufenthaltsverboten können in Thüringen z.B. Buchenwald sein, aber auch gefährliche illegale Autorennen in Gewerbegebieten, Orte also, wo es zu Gefährdungen von Leib und Leben kommt.

Im Zusammenhang mit den Platzverweisen lassen Sie mich kurz auch noch etwas zur Diskussion der Problematik „häusliche Gewalt“ sagen. Die Polizei kann in Fällen der häuslichen Gewalt die Möglichkeiten des Platzverweises nutzen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 18 Abs. 1 des Polizeiaufgabengesetzes, auch wenn dort der Begriff „häusliche Gewalt“ nicht expressis verbis genannt ist. Aber an diesem Punkt "häusliche Gewalt" und an der ganzen Diskussion, die wir in den letzten Wochen darüber geführt haben, ist auch deutlich geworden, dass nicht allein die Rechtsvorschrift wichtig ist, sondern dass ebenso wichtig ist, die Handlungssicherheit der Polizeibeamten bzw.

der Ordnungsbehörden zu erhöhen und damit die Beamten stärker für bestimmte Problemlagen zu sensibilisieren. Dazu hat das Innenministerium für die Polizei Leitlinien für Fälle häuslicher Gewalt erarbeitet und letzte Woche in Kraft gesetzt. Wesentlicher Inhalt dieser Leitlinien ist, Vorgaben zu geben, klare Ziele für das polizeiliche Einschreiten, insbesondere zum Schutz des Opfers bis zur Erlangung zivilrechtlichen Schutzes, um den sich dann das Opfer selbst zu kümmern hat. In diesen Leitlinien sind auch Checklisten eingearbeitet für die verschiedenen Phasen des Einschreitens. Die Leitlinien liegen gedruckt vor und werden Ihnen heute oder morgen in die Fächer zugestellt.

Meine Damen und Herren, eine weitere wichtige Maßnahme, die wir durch die Änderung des Polizeiaufgabengesetzes in den Blick nehmen: Wir wollen die Möglichkeiten der Informationstechnik, also Telefon, E-Mail, Internet, stärker im Kampf gegen Kriminelle nutzen. Vor allem wollen wir diese Möglichkeiten auch auf Staatsschutzdelikte ausweiten, also präventiv polizeiliche Telekommunikationsüberwachung. Es kann in der möglichen Technikanwendung, wenn ich dieses Bild gebrauchen kann, meine Damen und Herren, nicht sein, dass Kriminelle mit dem Porsche fahren, während die Polizei noch mit dem Trabi hinterher fahren muss. Waffengleichheit muss auch in diesem Bereich hergestellt werden. Dazu schaffen wir eine Befugnis für die Polizei, die Verbindungsdaten, also wer hat wann mit wem und wie lange telefoniert, von Telefonaten auszuwerten, in besonderen Fällen auch die Inhaltsdaten auszuwerten, um Straftaten oder Gefahren zu verhindern. Daneben wollen wir auch die technischen Möglichkeiten von Mobilfunknetzen zur Positionsbestimmung nutzen, um so beispielsweise vermisste Personen zu orten, um Selbstmorde zu verhindern oder um Personen in Notlagen schnell Hilfe zukommen zu lassen.

(Beifall Abg. Arenhövel, CDU)

Bis zum Jahresende, meine sehr geehrten Damen und Herren, war es der Polizei bundesweit erlaubt, bei Verdacht auf Straftaten auf richterliche Anordnung von den Netzbetreibern abzufragen, wer, wann, wo und mit wem telefoniert hat. Es ging dabei nur um die Weitergabe von Verbindungsdaten, nicht um das inhaltliche Abhören von Telefongesprächen. Die jetzige rotgrüne Bundesregierung ließ diese Regelung zum Jahresende auslaufen. Sie werden sicher die Reaktionen der Polizei und der Polizeigewerkschaften daraufhin verfolgt haben. Es muss schon zu denken geben, wenn die Gewerkschaft der Polizei diese von den Grünen durchgesetzte Rücknahme der Regelung als völlig unverständliche Einschränkung der polizeilichen Ermittlungstätigkeit kritisiert. Deshalb auch unser Vorstoß im Telekommunikationssektor im Interesse der öffentlichen Sicherheit. Auch hier, und das will ich extra erwähnen, haben wir Missbrauchssperren eingebaut - enge Tatbestände, absoluter Richtervorbehalt bei Zugriff auf Inhalte und die Berichtspflicht der Regierung im Parlament. Bei Anwendung dieser Mittel gilt der Grundsatz: Je gravierender die

Bedrohung ist, desto tiefer die Eingriffsmöglichkeit.