Protokoll der Sitzung vom 24.01.2002

Ich sehe keine Nachfragen. Danke schön, Herr Minister.

Wir kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/2142. Bitte, Frau Abgeordnete Vopel.

Equal-Projekte in Thüringen

Die fehlerhaften Ausschreibungen des Bundesministeriums für Arbeit in Berlin für die Equal-Projekte haben zu erheblichen Verzögerungen in der Durchführung geführt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Werden alle Bewerbungen neu bewertet?

2. Sind die bislang avisierten sechs Thüringer Projekte bestätigt?

3. Wie viele Arbeitnehmer sollen in den sechs Thüringer Projekten gefördert werden?

4. Wann ist mit dem Start der Durchführung dieser Projekte zu rechnen?

Herr Minister Schuster, bitte noch einmal.

Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Frau Vopel wie folgt.

Zu Frage 1: Die Interessenbekundungen werden nicht neu bewertet. Die Bewertung der Interessenbekundungen erfolgt auf der Grundlage der Auswahlkriterien, die im Begleitausschuss im Rahmen des Programms der Gemeinschaftsinitiative Equal geprüft und gebilligt wurden.

Zu Frage 2: Als Ergebnis des Bewertungsverfahrens der Interessenbekundungen wurden insgesamt 122 Entwicklungspartnerschaften für eine Überleitung in das EqualAntragsverfahren vorgeschlagen. Aus Thüringen waren es sechs. Alle sechs Thüringer Entwicklungspartnerschaften stellten einen Antrag und wurden für die Überleitung in Aktion 1 vorgeschlagen.

Zu Frage 3: Insgesamt sollen 5.122 Teilnehmer, davon 2.812 Frauen und 2.310 Männer, in die Projekte integriert werden.

Zu Frage 4: Die Zuwendungsbescheide für die Aktion 1 werden bis zum 31. Januar 2002 durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ausgereicht. Gleichzeitig erfolgte das Einspielen ausgewählter Entwicklungspartnerschaften in das europäische Datennetz bis zum 18. Januar 2002, so dass die Suche nach den geforderten transnationalen Partnern aufgenommen werden kann.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete Vopel.

Ja, ich habe eine Nachfrage, Herr Minister. Der Presse war zu entnehmen, dass auf das Bundesministerium erhöhte Forderungen zukommen, weil durch diese fehlerhafte Ausschreibung trotzdem Honorar gezahlt werden muss. Kann es dadurch passieren, dass die Projekte mit geringeren Geldzuwendungen zu rechnen haben?

Es ist jedenfalls nicht auszuschließen, dass erhöhte Kosten durch die Vorgänge auftreten.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke schön.

Wir kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/2145. Bitte, Abgeordneter Kummer.

Zukunft der Fernwasserversorgung in Thüringen

Die Thüringer Landesregierung bereitet zurzeit eine Fusion zwischen den Fernwasserzweckverbänden Süd- sowie Nord- und Ostthüringen und der Thüringer Talsperrenverwaltung mit dem Ziel der Senkung der Fernwasserpreise auf höchstens 0,62 $ ' !( eine genaue betriebswirtschaftliche Betrachtung der zu fusionierenden Unternehmen erforderlich.

Da die Thüringer Talsperrenverwaltung neben ihren Aufgaben im Rahmen der Fernwasserversorgung noch im Bereich Hochwasserschutz und Brauchwasser tätig ist, müssen diese Geschäftsbereiche für eine Kalkulation der Fernwasserkosten getrennt betriebswirtschaftlich untersucht werden. Dabei ist eine institutionelle Förderung der Thüringer Talsperrenverwaltung durch das Land ebenfalls den Geschäftsbereichen zuzuordnen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann werden die Wirtschaftspläne der Thüringer Talsperrenverwaltung für die Jahre 2001 und 2002 den Ab

geordneten des Landtags zur Verfügung gestellt?

2. Welche Anteile an den Gesamtkosten sowie der Einnahmen der Thüringer Talsperrenverwaltung entfallen auf die Bereiche Rohwasser, Brauchwasserversorgung und Hochwasserschutz und wie verteilte sich die institutionelle Förderung auf diese Bereiche (bitte die aktuellsten zur Verfü- gung stehenden Zahlen eines Jahresabschlusses angeben)?

3. Werden die in Frage 2 genannten Daten jährlich erhoben, und wenn nein, was will die Landesregierung unternehmen, um die aktuellen betriebswirtschaftlichen Zahlen für die Thüringer Talsperrenverwaltung zu den Fusionsverhandlungen vorzulegen?

Herr Minister Sklenar, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Der Thüringer Landtag wurde gemäß § 10 Thüringer Haushaltsgesetz 2001/2002 mit Schreiben vom 21. März 2001 mit der Vorlage 3/725, die den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses zugeleitet wurde, unterrichtet.

Zu Frage 2: Im Haushaltsplan 2001/2002 sind im Rahmen der institutionellen Förderung Zuwendungen zur Deckung der gesamten Ausgaben als Fehlbedarfsfinanzierung 18,2 Mio. ( )*    #  + , nahmen und Ausgaben der Thüringer Talsperrenverwaltung handelt es sich um betriebsbezogene Daten. Aus den §§ 11 Abs. 1 und 12 des Gesetzes zur Errichtung der Thüringer Talsperrenverwaltung in Verbindung mit § 109 Abs. 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung ergibt sich, dass eine Offenlegung betriebswirtschaftlicher Daten nicht vorgesehen ist.

Zu Frage 3: Ja.

Es gibt Nachfragen. Bitte, Herr Abgeordneter Kummer.

Herr Minister, würden Sie in Kenntnis dieser Datenlage Aktien der Thüringer Talsperrenverwaltung kaufen, wenn es denn welche gäbe?

Herr Kummer, immer. Wasser ist immer ein gutes Anlagegeschäft.

(Zwischenruf Abg. Vopel, CDU: Jawohl.)

(Beifall bei der CDU)

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke schön.

Wir kommen zur Frage der Frau Abgeordneten Dr. Stangner in Drucksache 3/2146. Bitte schön.

Widersprüche gegen Hortkostenentscheide

Nach Pressebeiträgen der letzten Tage wurden etwa 1.500 Widersprüche von Eltern gegen das rückwirkende In-Kraft-Treten der Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung - ThürHortkBVO - vom 12. Februar 2001 (GVBl. S. 16) bisher nicht bearbeitet, weil die Zuständigkeit unklar sei.

Ich frage die Landesregierung:

1. Bei wem liegt die Zuständigkeit zur Beantwortung der erwähnten Widersprüche?

2. Warum konnte die Zuständigkeit nicht rascher geklärt werden?

3. Bis zu welchem Zeitpunkt wird die Beantwortung der Widersprüche abgeschlossen sein?

Herr Minister Krapp, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Stangner namens der Landesregierung wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2 gestatte ich mir zusammenhängend zu antworten: Die Zuständigkeit liegt bei dem jeweiligen Schulträger, der den Gebührenbescheid erlassen hat. Diese Rechtsauffassung der Landesregierung besteht seit In-Kraft-Treten der neuen Hortkostenbeteiligungsverordnung und ist auch den kommunalen Spitzenverbänden bekannt.

Zu Frage 3: Die Landesregierung ist bemüht, gegenüber den Schulträgern auf einen baldmöglichen Abschluss der Widerspruchsbearbeitung hinzuwirken.

Nachfragen? Doch, es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete Nitzpon.