Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es war schon abzusehen, dass ich noch einmal vorkommen muss, weil jetzt einige Dinge schon klarer sind als das vom Antrag her abzulesen war. Es handelt sich hier nicht um einen
AB-Konflikt, damit das auch klar gesagt ist. Es ist eigentlich ein fachliches Thema, was normalerweise nicht in diesem Gremium hier ausdiskutiert werden kann. Deswegen hatten wir ja Ausschussüberweisung beantragt. Aber wenn das nicht sein soll, muss ich ja dann noch einmal meine Frage stellen. Ich sehe diese Föderalismusstruktur und die Bedeutung ein. Meine Frage war vorhin: Schwächen wir damit nicht den Deutschen Bundesbankpräsidenten in der EZB? Denn die geldmarktpolitischen Entscheidungen werden doch wohl - soweit ich weiß - neuestens von Herrn Duisenberg verkündet. Wir sind doch eine Ebene darüber. Das ist mein Problem, passiert da etwas. Natürlich bin ich auch nicht dafür, dass wir unsere Landeszentralbank Sachsen-Thüringen verlieren. Das ist auch klar. Aber meine Bedenken - vielleicht könnten Sie noch etwas zu dem Punkt sagen.
Die Frage lässt sich leicht beantworten. Der jetzige Bundesbankrat ist ein Kollegialorgan; der zukünftige Vorstand ist auch ein Kollegialorgan. In dem zukünftigen Vorstand hat der Bundesbankpräsident mehr Rechte als heute. Das ist ganz klar. Die Rechte des Präsidenten sind gestärkt. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, ob etwas föderal dezentral organisiert ist oder ob es zentral organisiert ist. Die Entscheidungen werden letztendlich immer in diesem Kollegialorgan getroffen. Nur, wie dieses Kollegialorgan berufen wird, das ist unsere Kritik. Wir wollen, dass die föderale Struktur erhalten bleibt und dass der Bundesrat ein Mitspracherecht hat für dieses Kollegialorgan Bundesbank. Das ist der einzige Unterschied.
Herr Finanzminister, ich habe vorhin vergessen, das zu fragen, aber ich habe das in Ihrer Rede nicht vernommen, warum Sie aber gegen die Bildung dieser, ich sage es einmal, Allfinanzaufsicht sind, dazu haben Sie, glaube ich, noch nichts gesagt.
Meinen Sie, dass man von Frankfurt aus ein europäisches großes Kreditinstitut in London kontrollieren muss? Dann sage ich Ihnen: Ja. Aber meinen Sie auch, dass man von Frankfurt aus -, denn die Mehrheit der 3.600 Kreditinstitute sind Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken, das sind nämlich die kleinen Regionalbanken, dann sage ich Ihnen: Nein.
Die Frankfurter sind nicht näher dran an der Sparkasse in Erfurt und in Gera und in Meiningen. Ich glaube, da ist die Sparkassenaufsicht bei den Landeszentralbanken gut aufgehoben.
Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Dann kann ich die Aussprache schließen. Wir kommen zur Abstimmung. Jetzt ging es erst einmal noch um Ausschussüberweisung. Der Antrag bleibt auch aufrecht erhalten? Gut, dann stimmen wir zuerst das ab. Wer für die Überweisung des Antrags in Drucksache 3/2077 stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Dieser Antrag ist abgelehnt.
So können wir über den Antrag direkt abstimmen. Wer für den Antrag stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einer Anzahl von Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist dieser Antrag angenommen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrte Damen und Herren, die Zukunft der Fernwasserversorgung in Thüringen, ein Antrag der CDU-Fraktion. Nicht zum ersten Mal befassen wir uns hier in diesem Plenum mit dem Thema der Fernwasserversorgung. Eigentlich schon seit dem Beschluss 1995 zum Weiterbau der Talsperre Leibis zieht sich das Thema "Wasser- und Fernwasserversorgung" mehr oder weniger deutlich durch unsere politische Diskussion. Wir sind interessiert an pragmatischen Lösungen, die dauerhaft die Versorgung in Thüringen mit qualitativ hochwertigem Fernwasser zu akzeptablen und vor allen Dingen zu marktfähigen Preisen garantieren. Dass von der Opposition dieses Thema nun mittlerweile für Presseshowveranstaltungen genutzt wird, ist der Sache sicher nicht dienlich. Die Suche nach guten, vernünftigen und auch bezahlbaren Lösungswegen sollte eigentlich Anliegen aller Abgeordneten sein.
Ich glaube aber, dazu neigen einige unserer Kolleginnen und Kollegen aus der Opposition zu sehr zum Ausleben ihrer Profilneurosen. Wir werden auch in dieser Aussprache dieses Faktum wieder erleben. Vielen Dank.
Zunächst hat Herr Minister Sklenar ums Wort gebeten. Aber Sie bestätigen meine Annahme, es ist kein Sofortbericht?
Das ist richtig, Frau Präsidentin, das ist vollkommen in Ordnung. Wir geben hier einen ganz normalen Bericht.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Thüringer Landtag hat in der 46. Sitzung am 15. Juni 2001 den Bericht der Landesregierung vom 21. Mai 2001 zur Zukunft der Fernwasserversorgung im Freistaat Thüringen - Drucksache 3/1602 beraten und im Ergebnis die Landesregierung gebeten, regelmäßig über die Gespräche und Verhandlungen mit den an der Fernwasserversorgung beteiligten Unternehmen zu berichten.
Nach dem ersten Zwischenbericht am 11. Oktober 2001 liegt Ihnen nunmehr der zweite Zwischenbericht der Landesregierung vom 28. November 2001 in Drucksache 3/2078 zur Zukunft der Fernwasserversorgung mit den bisherigen in den Vorgesprächen erreichten Ergebnissen in den gemeinsamen Verhandlungseckpunkten für die weitere Fusionsverhandlung vor. So stehen nunmehr insgesamt drei detaillierte schriftliche Berichte zur eingehenden parlamentarischen Diskussion zur Verfügung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wäre sehr froh und sehr glücklich darüber, wenn jeder Abgeordnete sich an diese Berichte und vor allen Dingen an dessen Inhalt auch erinnern könnte und das dementsprechend auch aufnehmen würde, um dann in einer sachlichen Diskussion über diese Informationen, die dort gegeben werden und worden sind, zu diskutieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin auch nicht so vermessen, zu sagen, es gäbe keine Fragen mehr, bei weitem nicht. Aber beim Studium dieser Informationen in der Drucksache dürfte eigentlich jedem klar sein, dass die Landesregierung ihrer Informationspflicht nachkommt.
Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, bin ich immer wieder erstaunt, welche Falschmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten doch immer wieder abgesetzt werden.
Deshalb ist es falsch - Herr Wunderlich, genauso - zu behaupten, der Bau der Talsperre Leibis führe zu einer Kapazitätsaufweisung des Rohwasserdargebotes auf 110 Mio. m³. Sie wissen ganz genau, meine sehr verehrten Damen und Herren, die das behaupten, dass es unabdingbar ist, das Talsperrensystem Weida/Zeulenroda-Lössa aus der Trinkwasserbereitstellung herauszunehmen. Dass es eine ganze Reihe Vorschläge gibt, dies lieber heute als morgen zu tun, einmal weil es sehr schwierig ist, aus diesem Talsperrensystem ordnungsgemäßes, ordentliches, qualitätsgerechtes Trinkwasser zu erzeugen und zum anderen für die dortige Region eine Möglichkeit zu schaffen, mit diesem System an Seen ein Erholungszentrum zu schaffen, um dort eine ganze Menge für die Infrastruktur zu tun. Es geht eben nicht, obwohl dort bereits ein Hotel gebaut worden ist und man gern segeln möchte und natürlich möchte man auch im Freien baden, dass wir dem zustimmen können, weil damit die Qualität des Wassers noch weiter verschlechtert werden würde. Sie wissen auch, dass das Rohwasserdargebot aus diesem Talsperrensystem ca. 30 Mio. m³ beträgt und so brauchen wir nicht erst die PISA-Studie zu bemühen, um dann auszurechnen, wenn dieses System herausgeht, dass es keine 110 Mio. m³ mehr sind, sondern nur noch rund 80.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wäre auch sehr dankbar, wenn in den anderen Punkten auch immer dabei geblieben würde, was man liest und wie man informiert wird. Ich denke hier z.B. daran, dass es auch nicht wahr ist, dass die Studie der Unternehmensberatung Kienbaum nicht bekannt wäre und nicht darüber gesprochen worden wäre. In ausführlicher Weise wurde am 21.09.2001 im Umweltausschuss in einer vertraulichen Beratung diese Studie vom Autor selbst eingehend vorgestellt und jeder hatte Gelegenheit nachzufragen, und es ist auch, Herr Gentzel, und ich erneuere hier das Angebot noch mal, das Angebot gemacht worden, wenn es noch Fragen dazu gibt, dass weitere Veranstaltungen in dieser Art und Weise durchgeführt werden können. Ich finde, das ist kein guter Stil, wenn solche Angebote gemacht werden, dass man das einfach verdrängt oder vergisst und sagt, dies wäre nicht so. Aber, meine Damen und Herren, wer fordert, betriebs
wirtschaftliche Daten öffentlich zu diskutieren, hat Datenschutz einerseits und marktwirtschaftliche Dynamik andererseits noch nicht verstanden. Sie wissen alle selbst, wir sprechen nicht zum ersten Mal hier in diesem Gremium darüber, dass die Erörterung unternehmensbezogener betriebswirtschaftlicher Daten nur nach den Regeln des § 78 Abs. 5 und 6 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags erfolgen kann.
Dies ist so selbstverständlich, dass es keiner weiteren Erörterung mehr bedarf. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich muss auch ganz einfach sagen, wir müssen aufpassen bei dieser Thematik, wir wollen nach wie vor, und ich hoffe, dass es hier in diesem Haus auch jeder andere möchte, dass wir die Trinkwasserversorgung in kommunalen Händen belassen. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass es genügend private Anbieter gibt oder genügend Private gibt, die hier an der Tür stehen und anklopfen, um dieses zu übernehmen und dann dementsprechend zu vermarkten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Fernwasserzweckverband Nord- und Ostthüringen und die Thüringer Talsperrenverwaltung haben unter der Leitung des Ministeriums am 12. Dezember 2001 die Fusionsverhandlungen aufgenommen. Sie werden seit dem 9. Januar 2002 wöchentlich zügig fortgesetzt. Gemeinsames Ziel ist es, bis zum 1. Januar 2003 die Fusion mit der Maßgabe der Entschuldung durch das Land wirksam zu vollziehen. Der Fernwasserzweckverband Süd beteiligt sich nicht an den Fusionsverhandlungen und hat seinen diesbezüglichen Verbandsbeschluss vom 13. September 2001 in der Verbandsversammlung am 18. Januar 2002 noch mal einstimmig bestätigt. Der Verband vertritt die Auffassung, einen wettbewerbsfähigen Preis gleicher Größe, möglicherweise sogar niedriger als 0,61 " & chen. Entsprechende Berechnungen liegen allerdings bisher nicht vor, so dass diese Aussagen in ihrem Gegensatz zu den Berechnungen des Beratungsunternehmens nicht nachvollzogen werden können. Ich möchte aber hier nochmals betonen, die Fusionsverhandlungen sind freiwillig, es wird keiner gezwungen, diese Verhandlungen mit aufzunehmen, aber sie stehen jedem offen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das vorliegende Untersuchungsergebnis der von der Landesregierung beauftragten Kienbaum Management Consultants GmbH, die Vorgespräche und die bisherigen Fusionsverhandlungen bestätigen, dass nur durch die Fusion der beteiligten Unternehmen bei gleichzeitiger Entschuldung durch das Land auf Dauer ein wettbewerbsfähiger Fernpreis von rund 0,61 !& & -&". & Fernwasserversorgung im Freistaat Thüringen gesichert werden kann. Mit diesen Daten, meine sehr verehrten Damen und Herren, wurden nun neue Ideen ins Gespräch gebracht, eine Entschuldung der einzelnen Unternehmen jeweils für sich bei Verzicht auf eine Fusion. Meine sehr
verehrten Damen und Herren, dieses Modell erreicht nicht das gewünschte Ziel. Es würden, da diese Lösung auf die Neugründung eines Unternehmens verzichtet, aus den jeweils unternehmensbezogenen Einnahmen als Ergebnis der Entschuldung Steuern im Umfang von rund 40 Mio.
. /" -" &)&"! heißt, und hierzu verweise ich auf den Bericht der Landesregierung vom 21. Mai 2001 Sicherung der Trinkwasserversorgung für ca. 1,36 Mio. Bürger und damit für über 50 Prozent der Bevölkerung unseres Landes einschließlich der in den Regionen angesiedelten Unternehmen zu jeder Zeit nach Menge und Qualität. Um es noch einmal zu verdeutlichen, es geht immerhin in der Zukunft um Bereitstellung und Lieferung von Roh- und Fernwasser im Umfang von ca. 55 bis 60 Mio. m³ pro Jahr an die kommunalen Aufgabenträger der Wasserversorgung und damit um die Bereitstellung von rund einem Drittel des gesamten Trinkwasserbedarfs unseres Landes. Wer anderes behauptet, verkennt die Bedeutung der Fernwasserversorgung für den Freistaat Thüringen, stellt die Sicherheit der Trinkwasserversorgung jetzt und für die Zukunft in unserem Land infrage. Dadurch wird zu leicht Tür und Tor geöffnet für vernebelte Diskussionen, die das angestrebte Ziel einer durchgreifenden Senkung des Fernwasserpreises verdecken. Nur fremden Interessen von Privatisierern und Liberalisierern auf dem Thüringer Wassermarkt würde so der Weg frei gemacht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fusionsverhandlungen sind in vollem Gange; sie sollten nicht gebremst werden. Die Landesregierung und das Land sind bereit, ihren Beitrag für die vorgesehene Fusion zu leisten und werden die einmalige Chance einer dauerhaften Stabilisierung der Fernwasserversorgung fördern und finanziell unterstützen. Ich sage aber auch ganz deutlich, dass die vorgesehene Entschuldung durch das Land nur eine Seite der Medaille im Fusionsprozess ist. Es bedarf der Anstrengung aller Beteiligten, damit sich die mit der Fusion angestrebten Erfolge und hier insbesondere die maximal preisreduzierende Wirkung für das Fernwasser und damit ein wettbewerbsfähiger Fernwasserpreis auch einstellen. So, wie vom Land die Bereitschaft zu einer durchgreifenden Entschuldung im Rahmen einer Fusion besteht, so ist auf der kommunalen Seite der Solidargedanke jetzt und nicht nur gelegentlich gefordert. Diese Solidarität, die dem Verbandswesen zugrunde liegt und von allen regelmäßig hochgehalten wird, bedarf nun des praktischen Beweises. Dabei ist es notwendig, das eine oder andere durchaus verständliche kommunale Verbandsinteresse auf den Prüfstand zu stellen und sich in die Lage derjenigen zu versetzen, die nicht nur teilweise oder zeitweise, sondern ausschließlich und dauerhaft auf eine funktionsfähige Fernwasserversorgung angewiesen sind.
Ich bitte Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, den bisher auf der Basis Ihrer Beschlüsse eingeschlagenen Weg der Landesregierung, der beteiligten Verbände und der Talsperrenverwaltung weiterhin kritisch aber auch unterstützend zu begleiten, damit die Fu
sion zum 01.01.2003 letztlich zum Vorteil unserer Bürgerinnen und Bürger im Lande wirkungsvoll vollzogen werden kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Frau Becker, Sie haben heute erneut die Möglichkeit, zusammen mit der CDU-Fraktion zu stimmen,
damit die Landesregierung gebeten wird, ein Finanzierungskonzept für die Entschuldung voranzutreiben und vorzulegen.
Herr Gentzel, es geht doch um etwas ganz anderes. Ich glaube, Frau Becker könnte sich damit den Wunsch erfüllen, den sie in der letzten Fernsehsendung ausgesprochen hat, stärker mit an diesen Prozessen beteiligt zu sein, denn dann wäre sie ja stärker daran beteiligt, und ich kann Sie nur bitten, die Gelegenheit wahrzunehmen und unserem Antrag zuzustimmen. Schönen Dank.