Protokoll der Sitzung vom 21.02.2002

2. Wenn ja: Wie viele Vorschläge wurden für welche Regionen mit welchen inhaltlichen Schwerpunkten eingereicht?

3. Wenn nein: Warum wurden keine Vorschläge eingereicht?

Herr Minister Schuster, bitte schön.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Hahnemann wie folgt:

Bevor ich jedoch auf die konkreten Fragen eingehe, möchte ich Sie zum besseren Verständnis zunächst kurz über den Hintergrund informieren. Im Amtsblatt der EU vom 31. Oktober 2001 wurde zum Einreichen von Vorschlägen für innovative Maßnahmen nach Artikel 6 der Verordnung des Europäischen Sozialfonds "Lokale Beschäftigungsstrategien und Innovation" aufgefordert. Thematischer Schwerpunkt für den Zeitraum 2001 bis 2002 und Zielsetzung ist die Unterstützung innovativer Maßnahmen zur Förderung lokaler Beschäftigungsstrategien, mit denen die Umsetzung der europäischen Beschäftigungsstrategie auf lokaler Ebene vorangetrieben werden kann. Im "Akteur", also in einer Zeitschrift des TMWAI, wurde der Aufruf zum Entwickeln entsprechender Projekte veröffentlicht und auf die in Frage kommenden Aktivitäten sowie die Internetadresse für weitere Informationen hingewiesen. Darüber hinaus wurde als Termin für die erste Antragsrunde der 22. Februar 2002 bekannt gegeben und für die zweite Antragsrunde der 31. Januar 2003 angekündigt.

Zu Frage 1: In der ersten Antragsrunde wurde für Thüringen ein Vorschlag unterbreitet. Der Verein zur Regionalförderung von Forschung, Innovation und Technologie für Strukturentwicklung (ReFIT) hat eine Projektidee an das TMWAI herangetragen, die inzwischen in enger Kooperation zwischen dem Ministerium und ReFIT zur Projektreife weiterentwickelt wurde und derzeit in einem formellen Maßnahmeantrag nach Artikel 6 der ESF-Verordnung eingearbeitet wird.

Zu Frage 2: Zum Termin der ersten Runde wird der o. g. Antrag fristgerecht eingereicht. Mit dem Projekt sollen thüringenweit lokale Partnerschaften für die Unterstützung innovativer Vorhaben und Vorschläge weiterentwickelt werden. Auf diese Weise soll zur verstärkten Existenzgründung, zur Einführung neuer Arbeitsmethoden und Arbeitszeitmodelle, zur Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und auch zur Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter ermuntert werden. Durch Erschließung und Aktivierung bisher im Schatten der Förderpolitik stehender Ideenträger vor Ort, z. B. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten, werden zusätzliche Arbeitsplätze erzeugt, die die Chancen für Zielgruppen der Arbeitsmarktpolitik und für infrastrukturell wenig entwickelte ländliche Räume verbessern sollen.

Zu Frage 3: Ich verweise auf die Antworten zu 1 und 2. Wir werden weiter für das Programm werben und gehen davon aus, dass in der zweiten Antragsrunde weitere Projekte eingereicht werden können.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Gerstenberger.

Herr Minister, ist denn geplant, von Landesregierungsseite eigene Projekte einzureichen?

Nein, nicht die Landesregierung ist aufgefordert, sondern die Träger sind gefordert.

Herr Minister, also nur zur Korrektur: Bei dem Leitfaden für Antragsteller sind auch Regierungen aufgefordert, die entsprechenden Aktivitäten einzuleiten, das nur zur Richtigstellung.

Zweitens, wie bewerten Sie die Tatsache, dass lediglich ein einziger Antrag vorliegt, geht es doch bei dem Projekt um neue Beschäftigungsinitiativen und neue Beschäftigungsmodelle? Sind die den Thüringern ausgegangen?

Es sind keine solchen Modelle hier entwickelt, vorgeschlagen und beantragt worden, bis auf das eine, das ich genannt habe.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Ich danke, Herr Minister.

Wir sind für heute am Ende der Fragestunde angelangt. Die restlichen Fragen werden dann morgen abgearbeitet. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 15.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16

Aktuelle Stunde

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: "Aktueller Stand der Kormoranschäden in Thüringen" Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/2200

Der zuständige Minister hat signalisiert, als Erster das Wort zu nehmen. Bitte schön, Herr Minister.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit der EG-Richtlinie Nr. 97/49 vom 29. Juli 1997 wurde der Kormoran aus dem Status der europaweit besonders geschützten Vogelarten entlassen. Das war begründet, weil die Anzahl der Kormorane als europaweit besonders geschützte Vogelart von 1992 ca. 300.000 Tiere auf rund 700.000 Exemplare im Jahre 1997 angestiegen war. Im Rahmen mehrerer internationaler Expertentreffs und unter fachlicher Betreuung der Bonner Konvention wurde diese Bestandsaufnahme beraten, wodurch zumindest die Verpflichtung zur Ausweisung von Schutzgebieten für Anhang 1-Arten für ihn entfallen ist. Die Zulassung von Ausnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz zur Abwehr wirtschaftlicher Schäden war damit erleichtert. In Thüringen gilt seit dem Jahr 1998 die Kormoranverordnung, nach der die unteren Naturschutzbehörden auf Antrag im Einvernehmen mit den unteren Jagd- und Fischereibehörden Gewässer oder Gewässerstrecken festsetzen können, an denen das Töten von Kormoranen zur Abwendung fischereiwirtschaftlicher Schäden erforderlich ist.

Kormorane ernähren sich ausschließlich von Fischen. Ihr Tagesbedarf wird von Experten mit ca. 500 g Fisch pro Tag angegeben. In Thüringen gibt es bisher keine Koloniebildung. In einer Simultanzählung der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie an 17 bedeutsamen Gewässern Thüringens im Herbst 1999 wurden rund 500 Dauergäste ermittelt. Die von den Fischereiverbänden zurzeit geschätzten 2.000 bis 3.000 Vögel sind Durchzügler oder Winterdauergäste. In dieser Winterperiode waren die Stillgewässer lange Zeit zugefroren. Das veranlasste die Kormorane zur Nahrungsaufnahme in offenen Fließgewässern. Besonders intensiv wurden die Fischbestände in begradigten und ausgebauten Gewässerstrecken sowie auch in den Staubereichen vor Wehranlagen bejagt. Aufgrund der besonderen Witterung im Dezember 2001 und Januar 2002 wurden neben den größeren Fließgewässern wie Saale, Werra, Unstrut und Gera auch die empfindlichen Salmoniten- und Eschegewässer wie die Schleuse, Hasel und Ilm, die oft nicht einmal fünf Meter breit sind, von

Kormoranschwärmen bis zu 200 Tieren heimgesucht. Die Folge des Fraßdrucks ist eine starke Reduzierung der Fischbestandsdichte in den Gewässern. Deshalb werden derzeit sogar Kormorane auf Gewässern in den Stadtgebieten beobachtet.

(Heiterkeit bei der PDS, SPD; Abg. Wunder- lich, CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weiß nicht, was es hier zu lachen gibt. Dies ist eine ernste Angelegenheit. Ehe man zu Maßnahmen kommt, um weiter zu verhindern, dass diese großen wirtschaftlichen Schaden bei den Fischern und Anglern anrichten, muss man ja erst mal die Voraussetzungen wissen und kennen. Was ist eigentlich los, wie ist eigentlich die Grundlage, um daraus dann die notwendigen Schlüsse zu ziehen.

Mein sehr verehrten Abgeordneten, die Berufsfischerei bezifferte bisher für die Winterperiode 2001/2002 Schäden durch Kormoranfraß in Höhe von ca. 750.000  Die endgültige Schadenshöhe ist erst nach der Frühjahrsabfischung der Teiche nachweisbar. Zur Schadensminimierung haben die Fischer Teiche, Hälter und Fischzuchtanlagen mit Netzen und Drähten überspannt. Vom Verband der Fischwaid und zum Schutz der Gewässer und Natur e.V. werden Schäden im Umfang von insgesamt 400.000 bis 500.000  %  &   Gewässer "Nordstrand" in Erfurt wurden durch einen fünftägigen Kormoraneinfall von 220 Vögeln Schäden von 10.000 hervorgerufen. Der bisher geforderte Schadensnachweis in offenen Fließgewässern ist aber nur mit einem für die Angelfischerei kaum vertretbaren Aufwand möglich. Gutachten durch unabhängige Sachverständige sind aufwändig und kostenintensiv.

Weil es inzwischen europaweit zahlreiche Gutachten und Forschungsergebnisse gibt, sollte dies zur Schadensbewertung in Thüringen herangezogen werden. Wir haben eine Auswertung durch die zuständigen unteren Naturschutz-, Jagd- und Fischereibehörden veranlasst. Diese sollen in den nächsten vier Wochen Aufschluss darüber geben, ob künftig auch in Thüringen auf diese Erfahrungen landesweit zurückgegriffen werden kann, so dass auf die geforderte Nachweisführung in jedem Fall sogar verzichtet werden könnte. Dann wäre es möglich, Erlaubnisse auch über längere Zeiträume zu erteilen. Es ist abschließend noch einmal festzustellen, dass wir mit diesen so genannten letalen Vergrämungsabschüssen lediglich bewirken, dass die Kormorane möglichst durch die Vergrämung so genannter Späher direkt weiterziehen und somit keine Schäden an den Gewässern in Thüringen verursachen. Das Kormoranproblem, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist aber nur dort zu lösen, wo die Brutkolonien sind und die sind nicht in Thüringen, die sind in anderen europäischen Ländern. Nur dort kann wirksam bestandsregulierend eingegriffen werden und das müsste auch in der Zukunft geschehen.

Die Zeitschrift "Fischer und Teichwirt" Nr. 2/2002 berichtet, dass die Anzahl der europaweit fliegenden Kormorane inzwischen auf 1 Mio. Tiere angestiegen ist. Diese Populationsdichte macht eine europaweite Regelung dringend erforderlich. Hierzu muss sich die Bundesregierung bekennen und auf Brüssel entsprechend Einfluss nehmen, um endlich mit einem entsprechenden europaweiten Kormoranprogramm oder Kormoranmanagement zu beginnen.

(Beifall Abg. Pelke, SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, da wir aber nicht warten können, bis es so weit ist,

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Schießen wir schon.)

werden wir entsprechende Maßnahmen einleiten. Dazu gehört, ich sagte es bereits, dass wir die geforderte Nachweisführung vereinfachen, die Erlaubnis für die Vergrämungsabschüsse nicht mehr auf ein Jahr begrenzen, sondern einen längeren Zeitraum dafür genehmigen werden, wie das bereits an der Unstrut im Landkreis Sömmerda geschehen ist; da ist eine Erlaubnis für drei Jahre erteilt worden. Wir werden uns auch entscheiden müssen, ob wir die Bejagungszeit, die wir ja einmal verkürzt haben, nicht wieder verlängern, um wirksam etwas tun zu können.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Herr Abgeordneter Botz, Sie haben als Nächster das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Minister, ich kann große Teile meines kurzen Beitrags eigentlich zur Seite legen, aus zwei Gründen: Sie haben damit, dass Sie zuerst das Wort ergriffen haben, eindeutig klar gemacht und bestätigt, dass es ein aktuelles Thema ist. Sicher, meine Damen und Herren, das möchte ich einmal an unsere eigenen Reihen richten, quer durch alle Fraktionen gibt es Themen, die von größerer politischer Tragweite sind. Aber wir hier in diesem Haus haben uns auch konkret und im Detail um Probleme von kleineren Branchen und Interessengruppen zu kümmern. Es geht für diese Bürger, für diese Branchen, für diese Menschen auch um Einkommen und es geht nicht zuletzt, was die Anglerverbände betrifft, auch um einen Teil unserer Bevölkerung, der Wesentliches für Naturschutz und den Erhalt der Kulturlandschaft tut.

(Beifall bei der SPD)

Der Herr Minister hat so viele Fakten genannt, dass ich das hier wirklich nicht wiederholen möchte. Ich möchte aber,

da Sie doch - und das können Sie sicher mit Fakten aus Ihrem Haus hier sehr gut machen - auf die ökonomischen Schäden hingewiesen haben, jetzt die Betonung auf die anderen Schäden richten, die noch nicht so stark angeklungen sind, die uns aber eigentlich dazu bewogen haben, das zum Thema der Aktuellen Stunde zu machen. Es geht nämlich um erhebliche Einschränkungen auch in ökologischer Hinsicht. Wir haben es hier in unseren oft mühsam wieder aufgebauten Fischbeständen gerade in den Fließgewässern mit einer entscheidenden, wenn auch punktuellen Reduzierung des Reproduktionspotenzials zu tun. Wir haben es damit zu tun, dass bestimmte schutzwürdige Arten, je nachdem, wie die Verhältnisse in dem jeweiligen Winter sind, in bestimmten Fließstrecken fast ausgerottet werden. Diese Zustände führen dazu, dass andere fischfressende Vögel, die auch unter Schutz stehen, durch diesen gewaltigen zeitlich befristeten Druck von Seiten der Kormorane in ihrer Existenz bedroht sind. Eine Frage, die sich Vogelschützer die ja wertvolle Arbeit für uns alle und nicht nur für die Vögel, für den Naturschutz insgesamt leisten - vielleicht stärker stellen sollten, als sie es in den letzten Jahrzehnten getan haben. Darauf möchte ich ganz eindeutig hinweisen. Es kann auch, wenn es so bleibt, wie es jetzt ist, nicht mehr gelingen, so genannte Laichschonstrecken ausreichend zu schützen und so weiter und so fort.

Meine Damen und Herren, es ist darauf hingewiesen worden, welche Möglichkeiten wir zurzeit mit unserer Verordnung haben. Nun ist es aber so: Es gibt in Einzelfällen auch Genehmigungen der unteren Naturschutzbehörden - auch da kann man sich darüber amüsieren -, mir ist eine ziemlich aktuelle, die zurzeit gilt, bekannt, wo drei Vergrämungsabschüssen erlaubt wurden. Nun weiß ich nicht genau, wie viele Tiere dort gezählt wurden. Eins steht fest, man könnte mit diesen drei Abschüssen garantiert nicht den fischereiwirtschaftlichen Schaden beheben. Man könnte aber - und das wäre ja eine gewisse Hilfe, wenn sie immer schnell käme und wenn wir in den Verwaltungen nicht ganz so lange aus verschiedenen Gründen, die wir alle kennen, uns Zeit nehmen würden, um auf diese Bedarfe zu reagieren - punktuell lokale Entlastung schaffen. Aber alles steht und fällt - so ist es im Augenblick, wir müssen von der jetzigen gesetzlichen Lage und der Verordnungslage ausgehen - mit den Schätzungen bzw. Zählungen der tatsächlich vorhandenen Kormorane. Natürlich haben wir keine Kolonien im fachlichen Sinne, alles ganz klar gesagt, weil die ganz großen Kolonien woanders sind, aber wenn irgendwo vorübergehend für einige Wochen zwei-, dreihundert oder noch mehr Kormorane an einem begrenzten Fließgewässer auftauchen, jeder, der sich wirklich ernsthaft und nicht nur belustigend hier auch nur einmal versucht damit auseinander zu setzen - und ob es nun 400, 450 oder 500 g Frischfisch sind, die ein ausgewachsener Kormoran ja mindestens braucht -, kann sich ausrechnen, was hier geschehen kann. Deswegen fordern wir von dieser Aktuellen Stunde die Landesregierung und auch die Mitarbeiter in den unteren Behörden auf, gemeinsam mit denjenigen, die optisch auf der anderen Seite, aber in der Sache an sich auf derselben Seite stehen, sobald wie mög

lich, so seriös wie möglich und interessenunabhängig vernünftige Zählungen des tatsächlichen Kormoranbestandes in Thüringen vorzunehmen. Das müsste unser Anliegen sein. Uns ist bekannt aus vielen Gesprächen auch in der letzten Zeit - das sagen die Angler und Fischer uns auch immer wieder, es wird vernünftig miteinander gesprochen, es herrscht eine gute Gesprächsatmosphäre -, es gibt keine Wirkung, es gibt keine Auswirkung außer der, dass dank des großen Schutzes, der nach wie vor gilt, der Minister hat es dargestellt

Herr Abgeordneter, bitte kommen Sie zum Schluss.

ich komme damit zum Schluss -, die Bestände weiter anwachsen, härtere Winter wird der liebe Herrgott uns in Zukunft auch noch bescheren, das Problem bleibt uns bestehen. Wir sollten dort, wo wir handeln können, zur Tat schreiten. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Als nächsten Redner bitte ich Herrn Abgeordneten Krauße ans Rednerpult.

Frau Präsidentin, meine sehr gerehrten Damen und Herren, die Kormorane sind ein Problem, das wissen wir seit Jahren. Ich darf vielleicht einmal daran erinnern, dass die Kormoranverordnung 1998 in Kraft getreten ist, nachdem das damals SPD-geführte Sozialministerium und Innenministerium so lange oder über ein Jahr gebraucht haben, um dieser butterweichen Verordnung überhaupt erst einmal zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU)

Die Kormoranpopulation war vor 20 Jahren sehr weit unten. Deshalb war der Kormoran eine der besonders geschützten Arten. Mittlerweile hat sich die Entwicklung ins Gegenteil verkehrt und es ist so, dass wir tatsächlich eine fast explosionsartige Zunahme haben. Nun können wir das Problem sicher hier nicht lösen, darauf ist schon hingewiesen worden, dies ist ein Problem, das in den Brutgebieten gelöst werden kann. Abschuss zur Vergrämung heißt aber auch, dass ich rechtzeitig die Abschussgenehmigung haben muss, um nämlich schon die so genannten Späher zu vergrämen bzw. nicht zurückkehren zu lassen. Das wiederum bedeutet Flexibilisierung der Abschusszeiten und flexible Handhabung der Verordnung. Ich möchte hier darauf hinweisen, dass die Bayern in dieser Frage ganz klar definiert haben, zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden und zum Schutz der heimischen Tier

welt - und das sind nämlich unsere Fischbestände, die sich mühsam, Herr Dr. Botz hat darauf hingewiesen, wieder erholt haben und natürlich auch unter sehr, sehr aktiver Mithilfe der Angelverbände und der Angler wieder zu dem geworden sind, was wir heute haben, Schutz einheimischer Fischarten. Nun ist nicht jedes Jahr so ein Winter, dass die stehenden Gewässer alle zugefroren sind und natürlich dann der Kormoran in die Fließgewässer ausweicht, deshalb muss die Kormoranverordnung flexibel gehandhabt werden. Weiterhin ist es natürlich wichtig, dass wir hier eine Zusammenarbeit zwischen Anglern, Fischern, Jägern und vor allem den unteren Naturschutzbehörden haben, die nämlich die entsprechenden Vergrämungsabschüsse genehmigen. Ich denke, wir sind uns alle einig, es macht keinen Sinn, dass der Thüringer Jungwanderfisch, nachdem er nun einmal mühsam die neue, teuere Fischtreppe erklommen hat, am Ende ermattet in den Schnabel eines zugereisten Kormorans sinkt. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Abgeordneter Kummer, Sie haben das Wort, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir reden heute über schwarze Vögel, deren Verhalten in Thüringen langsam eine bedrohliche Entwicklung erfährt.