Protokoll der Sitzung vom 14.03.2002

Linksextremistische Gewalt ist, wie wir alle wissen, genauso demokratiezerstörend und demokratiefeindlich wie rechtsextremistische Gewalt.

(Beifall bei der CDU)

Wir werden als CDU-Fraktion auch weiter ganz klar die Auffassung nicht nur vertreten, sondern unsere Politik auch danach ausrichten, dass unser Kampf in der Demokratie sowohl dem Linksextremismus als auch dem Rechtsextremismus gilt. Wenn Sie, die PDS, mit einem Bein im Linksextremismus verharren, dann sind Sie ebenfalls in dieser Auseinandersetzung von uns für die Demokratie zu bekämpfen.

(Beifall bei der CDU)

Eine Thüringer Zeitung hat in Reaktion auf Ihre Rede sehr treffend die Differenzierung beschrieben, "entlarvend". Sie erinnert fatal und schnurstracks an die einschlägige noch sehr gegenwärtige Terminologie des gewalttätigen SEDStaats und dessen ideologische Hasspredigten und ist deshalb mehr als nur ein rhetorischer Fehlgriff in die Mot

tenkiste real sozialistischer Dialektik.

Nein, sehr verehrter Herr Hahnemann, der ideologische Auswurf von Ihnen steht der Hassdemonstration von Ihrem Kollegen Herrn Dittes in nichts nach. Beides ist eine Zumutung für diesen Landtag und für dieses Land.

(Beifall bei der CDU)

Herr Abgeordneter Pohl, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist jetzt in dieser Runde schon sehr viel gesagt worden. Beim ersten Hören dieses Satzes, dieser Aussage, dieses inhaltschweren Satzes war ich erschrocken und ich habe mich eigentlich auch gefragt, was kann einen Menschen überhaupt veranlassen, so was von sich zu geben? Diese Aussage ist doch im Grunde genommen menschenverachtend.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Ich kann es mir nur erklären, dass dies im Zustand einer zeitweiligen Verwirrung von sich gegeben worden ist.

(Beifall bei der CDU, SPD)

(Unruhe bei der PDS)

Man sucht ja Gründe. Aber, meine Damen und Herren, egal wer prügelt, ob es die Ehefrau, die Freundin oder das Kind eines Ausländers ist, der disqualifiziert sich doch. Jede Art von Gewalt lehnen wir doch ab.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Meine Damen und Herren, jemand, der noch aus der Mitte dieses Hauses eine solche Aussage macht, hat doch eigentlich moralisch - ich sage ganz deutlich moralisch - das Recht schon verwirkt, hier überhaupt zu sitzen.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Ich meine, auch ein jetziger Innenpolitiker, Herr Dr. Hahnemann, und der ehemalige Justizpolitiker, der sich so artikuliert, muss sich auch gefallen lassen, dass er mit Schuld daran trägt, dass die Gewaltdelikte - ich spreche jetzt z.B. ganz konkret die Zahl der Körperverletzungsdelikte, sowohl die vorsätzlich leichten als auch die fahrlässigen schweren Körperverletzungen an - hier in Thüringen im vergangenen Jahr zu heute angestiegen sind.

(Zwischenruf Abg. Dittes, PDS: Jetzt hört es aber auf.)

Ich sage Ihnen nur, Herr Hahnemann, entschuldigen Sie sich, dann können wir weiterreden.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit schließe ich den ersten Teil und komme zum Aufruf des zweiten Teils der Aktuellen Stunde

b) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: "Abbau der Sozialmauer zwischen Ost und West - Die Bedeutung des Risikostrukturausgleichs der gesetzlichen Krankenkassen für Thüringen" Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/2244

Ich bitte als Erste Frau Abgeordnete Heß an das Rednerpult.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, bei der Einführung des Risikostrukturausgleichs im Jahre 1994 waren die beiden so genannten Rechtskreise West und Ost getrennt und es gab nur einen Ausgleichstransfer innerhalb der alten bzw. der neuen Bundesländer. Diese beiden Rechtskreise wurden 1999 mit dem Finanzstärkungsgesetz und 2001 mit dem Rechtsangleichungsgesetz schrittweise aufgehoben. Die Wirkung war, dass nun ein für die neuen Bundesländer größeres Finanzvolumen über den RSA vornehmlich für die regional organisierten Krankenkassen zur Verfügung stand. Dadurch konnte der Beitragssatz einiger Krankenkassen stabil gehalten werden, also auch eine zusätzliche Belastung der Unternehmen durch höhere Lohnnebenkosten vermieden werden. Die Klage der Länder Bayern, Hessen und BadenWürttemberg richtet sich gegen die Solidarität zwischen den Krankenkassen und den Ländern und ist ganz gezielt auch gegen die neuen Länder gerichtet. Wörtlich heißt es dazu in der Klageschrift: "gegen seine Ausgestaltung, die gezielt Transfers von den Krankenkassen des alten Bundesgebiets zu denen des Beitrittsgebiets hervorruft". Hier wird auch noch der Eindruck vermittelt, aus den eben genannten Ländern würden zu hohe Ausgleichszahlungen in die neuen Bundesländer fließen. Das ist schlichtweg falsch. Es ist nicht das Land selber, das in den Risikostrukturausgleich einzahlt, sondern es zahlen alle Krankenkassen, die regionalen wie die überregionalen, z.B. die Ersatzkassen, erst einmal in den RSA ein. Damit wird die Einnahmenseite der Krankenkassen ausgeglichen und - das sei noch einmal ganz deutlich gesagt - nicht die Ausgabenseite. Die Krankenkassen, die dann mehr aus diesem Fonds erhalten als sie eingezahlt haben, sind die so genannten Empfängerkassen. Da es sich meistens um die regionalen AOK handelt,

wird das öfter mit dem Land gleichgesetzt. Im Rahmen des gesamtdeutschen Risikostrukturausgleichs sind auch die Länder Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, d.h. deren AOK, so genannte Empfängerländer gewesen. Das waren im Jahr 2000 rund 2 Mrd. A"in Bayern nahezu die Hälfte des Geldes erhielt. Eine nicht tragbare Überkompensation zugunsten der Ostkassen - sollte sie eintreten - kann man wahrlich auch auf dem Verhandlungswege lösen und nicht auf dem Klageweg.

Hier in diesem Hause gab es schon einmal eine Aktuelle Stunde in der 2. Wahlperiode zu dem unsolidarischen Verhalten des Landes Bayern und der sie tragenden CSU mit ihrem Beschluss, die Krankenkassen zu regionalisieren. Herr Stoiber hat sich von diesem Beschluss bis heute nicht distanziert und Herr Stoiber hat auch bis heute die Klage gegen den RSA nicht zurückgezogen.

Meine Damen und Herren von der CDU, sagen Sie es draußen bitte ganz deutlich den Menschen, insbesondere auch den Rentnern und den Arbeitslosen in Thüringen und in den anderen neuen Ländern, dass Ihr Kanzlerkandidat Stoiber mit dieser Klage - sollte sie Erfolg haben - ihnen sehr tief in die Taschen greifen wird. Sagen Sie es auch den Thüringer Unternehmern, denn der dann zu erwartende Beitragssatz läge zwischen 18 und 20 Prozent in der AOK Thüringen. Das ist kein utopisches Geschwätz, sondern das lässt sich ganz konkret an Zahlen nachrechnen. Das wäre nämlich die traurige Tatsache.

Was das für die Wettbewerbssituation bedeutet, ist völlig klar. Ich vermisse hier auch ganz klar und deutlich den lauten Aufschrei des Thüringer Wirtschaftsministers, denn was Stoiber plant, ist ein glatter Schlag gegen die Wettbewerbsfähigkeit Thüringens.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächste hat Frau Abgeordnete Arenhövel hat das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Heß, Ihre Ausführungen haben deutlich gemacht, dass es Ihnen eigentlich gar nicht um den Risikostrukturausgleich geht, sondern es geht Ihnen darum, Politik gegen Herrn Stoiber zu machen. Seitdem er unser Kanzlerkandidat ist, wird die SPD wohl zunehmend nervös und unruhig.

(Heiterkeit bei der SPD)

Da ist Ihnen offensichtlich jedes Mittel Recht, um dagegen Stimmung zu machen.

(Zwischenruf Abg. Heß, SPD: Wer macht denn Stimmung?)

Frau Heß, hören Sie mir bitte zu. Tatsache ist, dass der Risikostrukturausgleich 1994 bereits in Kraft gesetzt worden ist, denn, meine Damen und Herren, wer Wettbewerb zwischen den Krankenkassen will, muss auch für die notwendigen Rahmenbedingungen sorgen, damit der Wettbewerb nicht ruinös ist, sondern damit aus dem Wettbewerb mehr Leistung für die Versicherten herauskommt.

(Beifall bei der CDU)

Sie haben es selber richtig gesagt, es ist nicht so, dass die Länder hier einzahlen, sondern die leistungsfähigeren Krankenkassen unterstützen die AOK, und zwar in allen Bundesländern, denn die AOK hat in der Regel eine ungünstigere Versichertenstruktur als beispielsweise Betriebs- oder Innungskrankenkassen. So ist es auch in Thüringen der Fall. Die AOK Thüringen verbucht im Risikostrukturausgleich im Jahr 2000 ungefähr 1,3 Mrd. Mark, etwas mehr 2001, auch ungefähr um die 1,3 Mrd. Mark, während die IKK Thüringen und die BKK hier in diesen Risikostrukturausgleich 75 Mio. DM einzahlen.

Selbstverständlich profitieren auch die neuen Länder ganz gezielt von diesem Risikostrukturausgleich. Nur, Frau Heß, wenn man zu der Tatsache kommt, dass die Beitragssätze der AOK in den neuen Ländern unter denen der alten Länder liegen, dann darf man schon einmal etwas genauer hinschauen und muss überlegen, ob es hier nicht eine Überkompensation gibt und muss sich mit diesen Dingen intensiv befassen. Dass es mit dem Risikostrukturausgleich auch zum Ausgleich von Unwirtschaftlichkeiten kommt, dem muss entgegengewirkt werden. Es kann nicht dauerhaft sein, dass die Beitragssätze in den neuen Ländern weit unter denen der alten Ländern liegen. Der Risikostrukturausgleich ist im Übrigen sehr kompliziert gefasst und in dessen Einzelheiten sollten wir uns lieber nicht begeben, weil das eine gefährliche Sache ist - davon muss man eine ganze Menge verstehen, denke ich -, aber trotzdem hätte das Bundesgesundheitsministerium längst erkennen können, wohin die Reise geht und hätte hier entsprechend umsteuern können, dann wäre eine solche Klage nicht notwendig gewesen.

Weil Sie hier schon so polemisieren, möchte ich mal eine Parallele zum Länderfinanzausgleich ziehen. Der Länderfinanzausgleich muss zunächst einmal unter den Ländern selbst diskutiert werden. Wir brauchen eine Entlastung, damit am Ende die leistungsstarken Länder nicht schlechter dastehen als diejenigen, denen gegeben wird. Also kurzum: Die Übernivellierung, die wir jetzt haben, darf es künftig nicht mehr geben. Ende des Zitats, aber wer hat dies wohl gesagt? Das war nämlich nicht der Kanzlerkandidat der Union, Herr Stoiber, sondern der damalige Ministerpräsident Hans Eichel aus Hessen, der heute Bundesfinanzminister ist.

(Beifall bei der CDU)

Dieses Zitat macht deutlich, meine Damen und Herren, man soll nicht mit Steinen werfen, wenn man selbst im Glashaus sitzt.

(Beifall bei der CDU)

Ähnlich wie die anderen AOK in den anderen Ländern kann auch die AOK in Thüringen selbstverständlich nicht ohne einen Finanzausgleich existieren, ebenso wenig wie die AOK in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, aber auch im Saarland oder in Bayern. Die Frage ist doch überhaupt gar nicht, brauchen wir einen Risikostrukturausgleich, sondern die Frage besteht darin, wie wird dieser ausgestaltet. Die Bundesregierung trägt doch ganz allein die Schuld an dem Beitragsniveau, auf dem wir uns heute bewegen. Sie hat auf die 1998 in großen Teilen abgebaute Sozialmauer noch Steine aufgelegt. Wenn sie auf diese Probleme nicht reagiert, dann muss man die Schuld doch bei sich selber suchen und nicht hier bei uns in den jungen Ländern.

(Beifall bei der CDU)

Frau Abgeordnete Arenhövel, bitte kommen Sie zum Schluss.

Ja. Immerhin war es die rotgrüne Bundesregierung, die es gesetzlich unterbunden hat, dass mit dem Risikostrukturausgleich die Einkommenssituation der Beschäftigten im Gesundheitswesen hätte verbessert werden können. Auch das ist ein wichtiger Punkt und leider ist meine Redezeit zu Ende. Ich könnte Ihnen ansonsten noch einiges dazu sagen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Frau Abgeordnete Nitzpon, bitte, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auf Verlangen der SPD fand vor zwei Wochen eine Aktuelle Stunde im Bundestag statt, Thema: "Haltung der Bundesregierung zur Klage der Bayerischen Staatsregierung gegen die Reform des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung".