Protokoll der Sitzung vom 14.03.2002

Zu Frage 1: Herr Pohl, fangen wir einmal mit dem Zeitraum an. Sie sagen der Zeitraum Kali-Bergbau - Wismut ist schneller fertig - das bezweifle ich, auch was die Sanierung betrifft. Aber wir sollten uns auch nicht über den Zeitraum streiten. Die Überlegung wegen des Standorts, was das Landesbergamt wird und was Außenstelle wird, ist ganz einfach beim Anschauen der Anzahl der Arbeitskräfte gefallen. Wir haben insgesamt in den Behörden der Bergämter rund 66 Beschäftigte, davon zwei Drittel in Gera und ein Drittel in Bad Salzungen. Dazu kommt noch, dass in Gera ein überwiegender Teil an jungen Arbeitskräften, vor allen Dingen auch jungen Frauen, tätig ist. Wenn ich jetzt eine Entscheidung treffen muss - und wir wollen ja eine Entscheidung aus sozialpolitischer Sicht treffen -, dann ist natürlich ganz klar, wie ich meine Entscheidung treffe, nämlich dort, wo ich wenig umzusetzen brauche, und das ist in dem Fall in Gera. Wir haben gesagt, dass wir auf Dauer eine Außenstelle in Bad Salzungen einrichten,

die mit genügend Personal ausgestattet wird, damit die Aufgaben, die der aktive Kalibergbau und die Sanierung für die nächsten Jahre notwendig machen, auch dort durchgeführt werden können, wobei es, und ich sage das hier auch, zur Höhe des Personals in dieser Außenstelle noch keine feste Größe gibt. Es gibt eine Mindestgröße, die ist sechs, nach oben ist sie offen. Es wird sich herausstellen, wie viele notwendig sind. Es zeichnet sich jetzt schon ab, dass die Zahl sechs wahrscheinlich nicht ausreichen wird. Das zu der ersten Frage.

Frage 2 war die nach der Einstellung. Wir werden auch in Bad Salzungen, wenn dort Fachpersonal gebraucht wird, die Ausschreibung vornehmen und die notwendigen Kräfte einstellen.

Aus der Mitte des Hauses werden keine weiteren Nachfragen gestellt. Ich rufe als Nächstes die Anfrage in der Drucksache 3/2259 der Frau Abgeordneten Sojka, PDSFraktion, auf.

Pilotprojekt "Berufswahlpass"

In einer Pressemitteilung der "Thüringischen Landeszeitung" (TLZ) vom 1. März 2002 wird von einem Pilotprojekt "Berufswahlpass" gesprochen, welches die IHK Erfurt und das Thüringer Kultusministerium gemeinsam spätestens Anfang Mai beginnen wollen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Intention hat das Pilotprojekt?

2. Wer soll den "Berufswahlpass" bekommen?

3. Welche Rolle sollen konkret Lehrer bei der in dem Artikel angesprochenen Kontrolle der Schülerinnen und Schüler spielen?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Ströbel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Sojka beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das Pilotprojekt dient dazu, den "Berufswahlpass" zunächst an einigen ausgewählten Regel- und Förderschulen in den Schulamtsbereichen Gera und Rudolstadt sowie an der Kooperativen Gesamtschule in Erfurt zu erproben und Erkenntnisse hinsichtlich einer Einfüh

rung in ganz Thüringen zu gewinnen.

Zu Frage 2: Genau die Frage, für welche Schülergruppe die Einführung des "Berufswahlpasses" Sinn macht, soll auch durch die Erprobungsphase beantwortet werden. Zunächst wird der Pass in der Klassenstufe 7 eingeführt.

Zu Frage 3: Die Lehrer sollen ihre Schüler bei der Handhabung des "Berufswahlpasses", beim Ausfüllen, beim Dokumentieren unterstützen. Zunächst ist es dabei jeder Schule überlassen, den für sie gangbarsten Weg zur Erprobung zu beschreiten. Doch die Lehrer sollen einbezogen werden, möglichst alle Lehrer. Insbesondere sollen auch die Möglichkeiten des fächerübergreifenden Arbeitens befördert werden. Verantwortliche Lehrer oder auch Steuergruppen an den teilnehmenden Schulen koordinieren die Erprobung und gewährleisten den notwendigen Kontakt zu den Arbeitsämtern und auch zur Wirtschaft.

Es gibt eine Nachfrage.

Es hat also nichts mit einer Reglementierung oder Kontrolle zwecks Doppelbewerbungen und solchen Sachen zu tun?

Nein.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Ich rufe die Frage in der Drucksache 3/2261 der Frau Abgeordneten Thierbach, PDS-Fraktion, auf. Es trägt der Abgeordneter Nothnagel vor.

Beseitigung der Trennung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

Anlässlich der gemeinsamen Beratung der Landesregierungen Thüringens und Hessens am 5. März 2002 berichtete dpa, dass sich die oben genannten Landesregierungen im Bundesrat für die Beseitigung der "klassischen Trennung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe" einsetzen wollen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche inhaltlichen Vorstellungen der Landesregierung führten zur Aussage, eine Reform der Sozial- und Arbeitslosenhilfe zu fordern, die "die klassische Trennung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe" aufhebt?

2. Von welchen inhaltlichen Vorstellungen in Bezug auf Leistungsanspruch, Dauer des Leistungsbezugs, leistungsberechtigte Personengruppen und Anspruchsüberprüfungen lässt sich die Landesregierung zur oben genannten Reform leiten?

3. Auf welches Anspruchsniveau (absolute Bezugshöhen und Unterschiedlichkeit der Anspruchshöhe nach Bezugs- dauer und/oder Personengruppen) soll nach Auffassung der Landesregierung bei Überwindung der Trennung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe künftig zurückgegriffen werden?

Für die Landesregierung antwortet Minister Dr. Pietzsch.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte im Namen der Landesregierung die Mündliche Anfrage.

Zu Frage 1: Die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe sind zwei unterschiedlich ausgestaltete bedarfsabhängige Leistungssysteme, deren Ausgaben steuer- und nicht beitragsfinanziert sind. Soweit die Personengruppe der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Hilfeempfänger betroffen ist, weisen beide Leistungssysteme in ihrer Zielsetzung erhebliche Übereinstimmungen aus, allerdings nicht in der Höhe der Leistungen und der konkreten Ausgestaltung der Leistung der Hilfe. Zudem sind unterschiedliche Behörden für diese vergleichbaren oder aber teilweise sich sogar ergänzenden Leistungen zuständig, was die Bearbeitung durchaus erschweren kann und auch die Hilfebedürftigen zusätzlich belastet. Ziel sowohl von Arbeitslosen- als auch von Sozialhilfe muss es nach unserer Auffassung sein, die Notlage der Hilfeempfänger zu beseitigen. Die Landesregierung Thüringen unterstützt daher das Ziel, die Systeme von Arbeitslosen- und Sozialhilfe für erwerbsfähige Leistungsempfänger mit verbesserten Förderinstrumentarien zusammenzuführen, um diesen Leistungsempfängern, und hier insbesondere Langzeitarbeitslosen, bessere Möglichkeiten zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu eröffnen. Zudem wird durch eine Bündelung der Hilfen eine effiziente und bürgernahe Hilfeleistung möglich.

Zu Frage 2: Ich darf auf die Frage 1 verweisen. Die beiden Leistungsbereiche Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für den Personenkreis der erwerbsfähigen Leistungsempfänger weisen in wesentlichen Teilen eine ähnliche Charakteristik auf. Daher ist es sachgerecht, eine Anpassung der Leistungen für erwerbsfähige Leistungsempfänger hinsichtlich Anspruchsvoraussetzungen und Leistungen zu prüfen. Angleichung kann nicht zwangsläufig eine Korrektur auf das Niveau der Sozialhilfe bedeuten, sondern umfasst eine optimale Ausrichtung und Bündelung des Leistungskatalogs und der entsprechenden Anspruchsvoraussetzun

gen im Hinblick auf den angestrebten Erfolg. Der angestrebte Erfolg heißt letzten Endes Hilfe zur Selbsthilfe.

Zu Frage 3: Meine Damen und Herren, die Diskussion über die Reform der Arbeitslosen- und Sozialhilfe wird derzeit bundesweit auf allen Ebenen und, ich möchte fast sagen, in allen Parteien geführt. Eine Aussage zu einem konkreten Anspruchsniveau kann erst nach Abschluss der erforderlichen fachlichen Erörterungen sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene erfolgen. Man sollte nicht, wenn man in die Diskussion geht, bereits das Ende vorwegnehmen. Lassen Sie uns über die Zielrichtung reden. Danke sehr.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt keine Nachfragen. Ich rufe als Nächstes die Anfrage in Drucksache 3/2262 des Abgeordneten Huster, PDS-Fraktion, auf.

Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass nach der bisherigen Systematik die Arbeitslosenhilfe eine zum Arbeitslosengeld subsidiäre, also eine mit der Sozialversicherungsleistung eng verknüpfte Geldleistung ist?

2. Welche Effekte erhofft sich die Landesregierung für die Vermittlung von heutigen Arbeitslosen- und Sozialhilfeempfängern durch die Aufhebung "der klassischen Trennung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe"?

3. Welche staatliche Ebene soll nach Vorstellung der Landesregierung für die Durchführung und Finanzierung der aus der Zusammenlegung entstandenen Leistung zuständig sein?

Für die Landesregierung antwortet Minister Dr. Pietzsch.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf auf die eben beantwortete Mündliche Anfrage in gewisser Weise verweisen und unter Berücksichtigung auf dieses Verweisen auf die eben beantwortete Frage beantworte ich die Frage des Abgeordneten Huster für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Arbeitslosenhilfe ist ebenso wie die Sozialhilfe eine bedürftigkeitsabhängige und steuerfinanzierte

Leistung. Insofern, Herr Abgeordneter Huster, muss ich korrigieren. Sie folgt zwar dem Arbeitslosengeld, ist aber von ihrer Struktur eher ähnlich der Sozialhilfe und nicht ähnlich dem Arbeitslosengeld. Im Unterschied zur Sozialhilfe wird die Arbeitslosenhilfe im Anschluss an den Leistungsbereich Arbeitslosengeld gezahlt, also einem beitragsfinanzierten Leistungssystem, selbst allerdings ist sie eben kein leistungsbezogenes beitragsfinanziertes Leistungssystem. Bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenund Sozialhilfe wird die verfassungsrechtliche Frage, ob aus der vorausgehenden Gewährung von beitragsfinanzierten Leistungen besondere Vertrauensschutztatbestände zu berücksichtigen sind, sicher erst einmal noch zu klären sein.

Zu Frage 2: Wie schon zu Frage 1 der Mündlichen Anfrage ausgeführt, ist Ziel einer Reform der Arbeitslosenund Sozialhilfe eine effizientere Integration insbesondere von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt sowie eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands mit einer größeren Bürgernähe. Die Zusammenführung beider Systeme schafft zudem eine breitere Basis für Anreizsysteme zur Arbeitsaufnahme.

Meine Damen und Herren, es geht nicht nur um eine Zusammenführung beider Systeme, sondern darum, wenn diese beiden Systeme zusammengeführt werden, und darüber wird auch intensiv diskutiert, dann muss es begleitende Angebote zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt für diejenigen geben, die eigentlich von ihrer Arbeitskraft dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen sollten.

Zu Frage 3: Bei einer Bündelung von Aufgabenbereichen der Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist beispielsweise eine Zusammenführung auf der Ebene der Sozial- oder aber auch der Arbeitsverwaltung möglich. Dieses ist eine Frage, die noch intensiv beraten werden muss. Denkbar ist auch eine Koordination dieser Leistungsbereiche durch, wie beispielsweise im Rahmen des hessischen Offensivgesetzes vorgeschlagen, Vermittlungsagenturen. Die Möglichkeiten sind erst einmal sehr weit offen. Deswegen ist ja auch die Diskussion keineswegs abgeschlossen. Mit welcher dieser oder anderer Organisationsformen die angestrebten Ziele besser zu erreichen sein werden, wird im Rahmen der Ausgestaltung des gesamten Leistungssystems zu prüfen sein. Wie gesagt, eine abschließende Aussage dazu ist auch hier nicht möglich ebenso wie zu der Höhe, wie ich in der vorhergehenden Frage beantwortet habe.

Es gibt keine Nachfragen. Ich rufe als Nächstes die Anfrage in Drucksache 3/2264 der Frau Abgeordneten Dr. Stangner, PDS-Fraktion, auf. Frau Abgeordnete Dr. Kaschuba trägt die Anfrage vor.

Widersprüche gegen Hortkostenentscheide

In der Antwort auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Nitzpon (PDS) in der Drucksache 3/2017 erklärte der Kultusminister, Herr Dr. Krapp, im Dezember 2001 zu Frage 3 namens der Landesregierung: "Das Kultusministerium beabsichtigt, im Rahmen seiner fachaufsichtlichen Befugnisse gemäß § 88 Thüringer Kommunalordnung auf eine zügige und sachgerechte Bearbeitung der Widersprüche durch die Schulträger hinzuwirken, soweit sich dies als erforderlich erweisen sollte."

Im Januar 2002 erklärte der Kultusminister in seiner Antwort auf meine Mündliche Anfrage zum Gegenstand (Drucksache 3/2146) nochmals: "Die Landesregierung ist bemüht, gegenüber den Schulträgern auf einen baldmöglichen Abschluss der Widerspruchsbearbeitung hinzuwirken."

Nach uns zugegangenen Informationen gibt es jedoch jetzt immer noch widersprüchliche Auffassungen über die Zuständigkeit zur Beantwortung der oben genannten Widersprüche, so dass sich die Widerspruchsbearbeitung weiter verzögert.