Protokoll der Sitzung vom 15.03.2002

So rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 13 auf

Wahl von Mitgliedern für den Stiftungsrat der Thüringer Ehrenamtsstiftung dazu: Unterrichtungen durch die Präsidentin des Landtags - Drucksachen 3/2235/2248

Die Landesregierung hat am 18. Dezember 2001 die Errichtung einer Thüringer Ehrenamtsstiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts beschlossen. Gemäß § 7 Abs. 1 der Stiftungssatzung besteht der Stiftungsrat aus sieben Mitgliedern, drei dieser Mitglieder sind vom Thüringer Landtag zu wählen. Sie müssen nicht Mitglied des Landtags sein. Das Wahlverfahren ist in der Satzung nicht ausdrücklich geregelt, so dass die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung findet. Danach ist eine Verhältniswahl durchzuführen. Dementsprechend haben die Fraktionen bereits ihre Wahlvorschläge eingereicht.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Es gibt Widerspruch, Herr Abgeordneter Schwäblein, so dass wir von dieser

Möglichkeit keinen Gebrauch machen können, und es findet eine geheime Wahl statt. Dazu wird wie folgt verfahren: Es gibt einen Stimmzettel. Die Wahl der Mitglieder wird in einem Wahlgang über einen Stimmzettel durchgeführt. Dabei hat jeder Abgeordnete die Möglichkeit, für nur einen der jeweiligen Wahlvorschläge der Fraktionen zu stimmen. Die Abgeordneten Bechthum, Braasch und Huster werden als Wahlhelfer fungieren.

Sind alle Vorbereitungen getroffen? Dann können wir mit dem Namensaufruf beginnen. Bitte, Herr Pohl.

Althaus, Dieter; Arenhövel, Johanna; Bechthum, Rosemarie; Becker, Dagmar; Bergemann, Gustav; Böck, Willibald; Bonitz, Peter; Botz, Gerhard; Braasch, Detlev; Buse, Werner; Carius, Christian; Dittes, Steffen; Doht, Sabine; Döring, Hans-Jürgen; Ellenberger, Irene; Emde, Volker; Fiedler, Wolfgang; Fischer, Ursula; Gentzel, Heiko; Gerstenberger, Michael; Goebel, Jens; Grob, Manfred; Groß, Evelin; Grüner, Günter; Hahnemann, Roland; Heß, Petra; Heym, Michael; Höhn, Uwe; Huster, Mike; Illing, Konrad; Jaschke, Siegfried; Kallenbach, Jörg; Kaschuba, Karin; Klaubert, Birgit; Klaus, Christine; Koch, Joachim; Köckert, Christian; Kölbel, Eckehard; Kraushaar, Ingrid; Krauße, Horst; Kretschmer, Otto; Kretschmer, Thomas; von der Krone, Klaus; Kummer, Tilo;

Lehmann, Annette; Lieberknecht, Christine; Lippmann, Frieder; Mohring, Mike; Dr. Müller, Alfred; Nitzpon, Cornelia; Nothnagel, Maik; Panse, Michael; Pelke, Birgit; Dr. Pidde, Werner; Dr. Pietzsch, Frank-Michael; Pohl, Günter; Pöhler, Volker; Primas, Egon; Ramelow, Bodo; Schemmel, Volker; Scheringer, Konrad; Schröter, Fritz; Dr. Schuchardt, Gerd; Schugens, Gottfried; Schuster, Franz; Schwäblein, Jörg; Sedlacik, Heidrun; Seela, Reyk; Dr. Sklenar, Volker; Sojka, Michaele; Sonntag, Andreas; Dr. Stangner, Isolde; Stauch, Harald; Tasch, Christina; Thierbach, Tamara; Trautvetter, Andreas; Dr. Vogel, Bernhard; Vopel, Bärbel; Wackernagel, Elisabeth; Wehner, Wolfgang; Wetzel, Siegfried; Dr. Wildauer, Heide; Wolf, Bernd; Wolf, Katja; Wunderlich, Gert; Dr. Zeh, Klaus; Zimmer, Gabriele; Zitzmann, Christine.

Ich nehme an, dass jeder die Möglichkeit hatte, seine Stimme abzugeben. Es kann ausgezählt werden. Der Wahlgang ist geschlossen.

Ich gebe das Ergebnis der Wahl der Mitglieder für den Stiftungsrat der Thüringer Ehrenamtsstiftung bekannt. Es sind 77 Stimmzettel abgegeben worden, von diesen waren 9 ungültig und 68 gültig. Von den abgegebenen gültigen Stimmzetteln entfielen auf den Wahlvorschlag der CDU 49 Stimmen, auf den der PDS 19 Stimmen. Damit sind

gemäß § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung nach dem d'hondtschen Höchstzahlverfahren als Mitglieder für den Stiftungsrat der Thüringer Ehrenamtsstiftung gewählt für die Fraktion der CDU 2 Mitglieder, für die Fraktion der PDS 1 Mitglied, das sind die Mitglieder Evelin Groß, Michael Panse und Tamara Thierbach. Ich kann damit den Tagesordnungspunkt 13 schließen.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 12

Zukunft der Fernwasserversorgung Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/2255

Durch die einreichende Fraktion ist Begründung durch Frau Abgeordnete Becker beantragt worden.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das System der öffentlichen Fernwasserversorgung steht auf der Kippe. Im Jahre 2003 laufen die Fernwasserverträge aus. Es besteht die Gefahr, dass die Bezieher von Fernwasser die Verträge unter den jetzigen Bedingungen nicht verlängern werden. Dies würde das Problem, viel Fernwasser auf der einen Seite, weniger Abnehmer auf der anderen, noch verstärken. Zu hohe Kosten stehen zu niedrigen Einnahmen gegenüber. Wir sind interessiert an pragmatischen Lösungen, die dauerhaft die Versorgung in Thüringen mit qualitativ hochwertigem Fernwasser zu akzeptablen und vor allem zu marktfähigen Preisen garantieren. Die Suche nach guten, vernünftigen und auch bezahlbaren Lösungswegen sollte eigentlich Anliegen aller Abgeordneten in diesem Hause sein.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Ich glaube aber, meine Damen und Herren der CDU, Sie wissen wieder einmal nicht, was Sie tun. Der Herr Minister oder - besser gesagt - die Minister geben den Weg vor und Sie folgen ihm in blindem Gehorsam und sind auch nicht bereit, über andere vernünftige Lösungen oder Lösungswege nachzudenken.

(Zwischenruf Abg. Krauße, CDU: Welche?)

Ja, die geben wir Ihnen schon vor. Mit der vom Ministerium angestrebten Zwangsfusion sind Sie jedenfalls auf dem Holzweg. Herr Krauße, bevor Sie dann wieder so um sich schlagen oder wettern, würde ich Ihnen raten, den Beschluss "Zukunft der Fernwasserversorgung in Thüringen" in Drucksache 3/2177 zu lesen. Der ist nämlich fast identisch mit unserem ersten Absatz des Antrags. Nur, dass Sie nachher, wenn Sie dann wieder loslegen mit Ihrem Palaver, schon wissen, wovon Sie reden, würde ich Ihnen raten, das noch mal zu lesen.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Ich hoffe, Herr Minister, Sie können mit uns mitgehen, dass das I. Quartal 2002 bald zu Ende ist. Vielleicht könnten Sie sich doch noch überzeugen lassen, heute schon über die Fortschritte Ihrer Verhandlungen mit uns zu reden. Danke schön.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Es ist angekündigt, dass der Sofortbericht nicht gegeben wird. Aber als Erster in der Aussprache möchte sich Minister Dr. Sklenar zu Wort melden.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sofortbericht kommt nicht, denn wir haben festgelegt, dass wir den Bericht Ende dieses Quartals schriftlich einreichen werden, und das werden wir auch dementsprechend einhalten. Also braucht auch niemand darauf zu warten, dass jetzt irgendetwas Neues von meiner Seite aus kommt, denn jeder weiß, wir haben in der letzten Zeit sehr oft schon in diesem Raum darüber gesprochen und wir haben in der 46. Sitzung am 15. Juni 2001 den Bericht der Landesregierung vom 21. Mai 2001 zur Zukunft der Fernwasserversorgung im Freistaat Thüringen beraten. Im Ergebnis ist dann die Landesregierung gebeten worden, regelmäßig über die Gespräche zu berichten. Dieser Bitte ist die Landesregierung bisher in weitem Umfang nachgekommen. Inzwischen liegen Ihnen die Zwischenberichte vom 11. Oktober 2001, vom 28. November 2001 und zur Zukunft der Fernwasserversorgung vor.

Letzterer wurde in der Landtagssitzung vom 25. Januar dieses Jahres ausführlich beraten. Im Ergebnis dieser Beratung wurde die Landesregierung mit Beschluss des Landtags in Drucksache 3/2177 gebeten, noch im I. Quartal sowohl zur Finanzierbarkeit der Entschuldung des fusionierten Unternehmens als auch über den Stand der Fusionsverhandlungen mit den beteiligten Unternehmen zu berichten. Der Bericht - ich sagte es bereits - ist erarbeitet und wird dem Landtag in den nächsten Tagen zugeleitet. Soweit Sie die Landesregierung auffordern, über den gegenwärtigen Stand der Verhandlungen mit den beiden Fernwasserzweckverbänden zu berichten, darf ich Sie auf die zu dieser Thematik bereits erfolgte Berichterstattung der Landesregierung verweisen. Zur Erinnerung: Wir waren von Anfang an bemüht, mit Blick auf die Zukunft der Fernwasserversorgung mit beiden Fernwasserzweckverbänden Verhandlungen zu den vorgesehenen Fusionen der an der Fernwasserversorgung beteiligten Unternehmen zu führen. Die betriebswirtschaftlichen Untersuchungen des Unternehmens Kienbaum Management Consulants im Jahr 2001 wurden auf der Basis einvernehmlich abgestimmter Aufgabenstellungen beider Fernwasserzweckverbände durchgeführt. Alle Vorgespräche zu diesen Untersuchungen und jeweils die Diskussion der Zwischen

ergebnisse bis hin zum Abschlussbericht wurden auch unter Beteiligung des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen mit beiden Fernwasserzweckverbänden geführt.

Wie Ihnen bekannt ist, hat die Verbandsversammlung des Fernwasserzweckverbandes Südthüringen am 13. September 2001 beschlossen, an den weiteren Fusionsverhandlungen nicht teilzunehmen. Dieser Beschluss wurde in der Verbandsversammlung am 18. Januar 2002 erneut bestätigt. Sowohl die Teilnahme von Staatssekretär Illert an einer Diskussionsrunde am 14. Oktober 2001 beim Fernwasserzweckverband Südthüringen, an der auch eine Reihe von Landtagsabgeordneten teilgenommen haben, als auch im IV. Quartal 2001 geführte Einzelgespräche mit dem Verbandsvorsitzenden des Fernwasserzweckverbandes haben zu keiner Änderung der Beschlusslage des Verbands geführt. Im Interesse eines zügigen Fortgangs und Abschlusses der Fusionsverhandlungen wurde die Landesregierung durch Beschluss des Landtags vom 25. Januar 2002 ausdrücklich gebeten, die Verhandlungen auch ohne Südthüringen mit dem Ziel fortzuführen, die Fusion mit schnellstmöglichster reduzierender Wirkung für die Fernwasserpreise rechtswirksam werden zu lassen.

Mit diesem Vorgehen war der Fernwasserzweckverband Südthüringen auch einverstanden. Sowohl in den Vorgesprächen als auch später zu den Fusionsverhandlungen haben die beteiligten Unternehmen jeweils rechtzeitig und vollständig die erforderlichen Informationen und Unterlagen bekommen und haben denen auch vorgelegen. Überwiegend wurden diese Unterlagen unter intensiver Mitwirkung der Fernwasserzweckverbände erstellt. Das ist ja selbstverständlich.

Der von Ihnen geforderte Entschuldungsplan für die an den gegenwärtigen Verhandlungen beteiligten Unternehmen wird derzeit erarbeitet. Er wird spätestens Gegenstand der Befassung des Landtags mit dem Haushaltsentwurf 2003/2004 sein. Soweit Sie darüber hinaus die Landesregierung auffordern, die im Rahmen der Verhandlungen erforderlichen Informationen und Unterlagen von beiden Fernwasserzweckverbänden dem Landtag rechtzeitig und vollständig vorzulegen, verweise ich auf die bereits dargestellte bisherige Berichterstattung der Landesregierung gegenüber dem Landtag. Die bisher erarbeiteten Unterlagen, soweit sie nicht unter Mitwirkung des Fernwasserzweckverbandes Nord- und Ostthüringen erstellt wurden, sondern durch die hinzugezogenen Beratungsunternehmen, werden diesen unmittelbar nach ihrer Erstellung zur Verfügung gestellt und diskutiert. Die Übergabe von Informationen und Unterlagen zu den bisherigen Verhandlungsergebnissen an den Fernwasserzweckverband Südthüringen macht nur dann Sinn, wenn er die von mir erwähnte Beschlusslage seines Verbandes vom 13. September 2001 bzw. 18. Januar 2002 ändert.

Was wollte der Verband denn mit Informationen und Unterlagen, wenn er sie nicht im Rahmen von Verhandlungen verwenden will? Der Wirtschaftsplan 2003 und

die mittelfristige Unternehmensplanung für die Jahre 2004 bis 2007 sowie die Planung für die künftige Belastung des Landeshaushalts können Ihnen dann zur Verfügung gestellt werden, wenn sie abschließend erarbeitet sind. Hierzu verweise ich erneut auf die bisherige zeitnahe Berichterstattung der Landesregierung zu den jeweiligen Ergebnissen der Fusionsverhandlung. Dieses Vorgehen wird auch in Zukunft beibehalten. Die dauerhafte Sicherung kommunaler Vermögenswerte ist nicht gefährdet. Das neue Unternehmen wird durch die vom Land beabsichtigte Entschuldung eine solide Basis für die künftige Geschäftstätigkeit erhalten. Dabei muss es eines der Grundanliegen des Unternehmens mit kommunaler Beteiligung sein, seine Vermögenswerte zu erhalten. Besten Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die PDS-Fraktion hat sich der Abgeordnete Kummer zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass wir trotz der fortgeschrittenen Stunde und der doch relativ geringen Anwesenheit im hohen Haus den Tagesordnungspunkt heute noch behandeln. Ich denke, es ist seiner Bedeutung auch angemessen.

(Beifall bei der PDS, SPD)

(Zwischenruf Abg. Seela, CDU: Wenn Sie Bundesparteitag haben.)

Ich bedaure es natürlich, dass Herr Krauße nicht schon vor mir gesprochen hat. Wahrscheinlich hat er vorhin, als die Regierungserklärung lief und er in den Gelben Seiten blätterte, nicht das Richtige gefunden für seine heutige Rede. Ich denke, da wird auch nicht alles zu dem Thema drinstehen.

Herr Minister, zu Ihren einführenden Bemerkungen nur so viel: Auch wenn das Thema Sie anfängt zu langweilen, wir werden uns in der nächsten Zeit weiterhin regelmäßig damit beschäftigen, spätestens in der nächsten Plenarsitzung beim Haushalt.

Meine Damen und Herren, den größten Teil der heutigen Plenarsitzung hat die Regierungserklärung unseres Ministerpräsidenten geprägt und dabei vor allem eine Aufzählung der besonders hervorzuhebenden Leistungen der CDU in Thüringen in der Zeit der Alleinregierung. Mir hat dabei noch ein bisschen was gefehlt, deshalb möchte ich die Zahlenreihe Ihrer hervorragenden Ergebnisse hier noch ein wenig fortsetzen. Und zwar möchte ich zitieren aus dem Erfolgsplan der Thüringer Talsperrenverwaltung, der dem Haushalts- und Finanzausschuss zugegangen ist. Im Jahr 1997 gab es bei der Thüringer Talsperrenverwaltung einen

Fehlbetrag von 2,4 Mio. DM, im Jahr 1998 gab es bei der Thüringer Talsperrenverwaltung einen Fehlbetrag von 104,828 Mio. DM und dann mit Beginn Ihrer Alleinregierung - man höre und staune - 1999 0 DM Fehlbetrag. Im Jahr 2000 gab es vom Plan her sogar einen Überschuss von 7,054 Mio. DM, im Jahr 2001 einen geplanten Überschuss von 3,674 Mio. DM und im Jahr 2002 - da vermute ich mal, dass das schon Euro sind - 2 Mio. 5 $ schuss. Meine Damen und Herren, eine tolle Bilanz, aber wie mein Fraktionsvorsitzender, Herr Ramelow, in der Antwort auf Ihre Regierungserklärung schon gesagt hat: Top Thüringen - aber was ist, wenn der Top' nun ein Loch hat? Die Ursache für diese positive Entwicklung seit 1999 ist die Einführung der institutionellen Förderung, wo die Verluste ausgeglichen werden und die Gewinne, die sich dann wiederfinden, das sind die Investitionsförderungen, die an die Talsperrenverwaltung gegangen sind, so dass am Jahresende ein Plus herauskommen muss. Warum wurde diese institutionelle Förderung nun eingeführt? Ich denke, das ist eine Kernfrage bei der ganzen Debatte und da, muss ich sagen, erhärtet sich bei uns immer mehr der Eindruck, dass die Einführung zur Verschleierung der Tatsachen diente.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Meine Damen und Herren, an der Einführung dieser institutionellen Förderung und den jetzt relativ unübersichtlichen finanziellen Problemen in der Talsperrenverwaltung haben wir noch heute zu leiden; unter anderem bei der Suche nach der Lösung von Problemen.

Noch ein anderer Fakt zu diesem Thema: Die Landesregierung hat sich mit dieser institutionellen Förderung selbst einen Weg verbaut, nämlich den Weg, eine Talsperre wie die Talsperre Leibis als Infrastrukturmaßnahme fördern zu lassen mit Hilfe von EU-Mitteln aus dem EFRE-Fonds. Wir hätten für diese Infrastrukturmaßnahme bis zu 90 Prozent von EU-Fördermitteln bekommen können und das scheinen wir in Thüringen nicht nötig zu haben. Ich möchte nur einmal an die Investitionssumme Leibis erinnern: Insgesamt hat es ja bisher etwa 800 Mio. DM betroffen. Ich denke, einen großen Teil dieser Summe hätte man ohne die institutionelle Förderung mit EU-Mitteln finanzieren können. Aber solche Informationen stehen natürlich nicht in den Gelben Seiten, Herr Krauße.

(Beifall Abg. Becker, SPD)

(Zwischenruf aus der CDU-Fraktion: Er liest mehr als die Gelben Seiten.)

Es ist ja schön, wenn er mehr liest, aber er scheint sich ja bisher nicht über solche Fragen informiert zu haben. Weiter zum SPD-Antrag: Hier wird noch einmal versucht für die Fusionsentscheidung, die unser Haus treffen sollte, Sicherheiten zu schaffen. Im Zentrum der Fusion steht ja eine Preisentwicklung von 62 Cent, die angestrebt werden soll; wir hätten die Probleme vielleicht nicht, wenn wir

bisher EU-Mittel für unsere Investitionen in diesem Sektor bekommen hätten, aber es wird ja vermutet, dass wir die 62 Cent trotzdem durch die Fusion erreichen können. Dabei spielt eine große Rolle das Absatzpotenzial, das es noch zu ermitteln gilt. Es gibt da Vermutungen, von der Firma Kienbaum haben wir gehört, welches Absatzpotenzial es noch geben könnte. Aber ich glaube, der Antrag der SPD-Fraktion ist hier schon genau auf dem Punkt, wenn er sagt, hier müssen die Daten konkret ermittelt werden und da muss man eben zu den einzelnen möglichen Partnern gehen und muss fragen, welches Absatzpotenzial sich bei einem Preis von 62 Cent ergeben könnte, und hier konkrete Vorverträge versuchen zu schließen.

Meine Damen und Herren, der Herr Minister hat gesagt, an dem Entschuldungsplan wird gearbeitet. Wir haben ja durch Kleine Anfragen erfahren, um welche Summen an Schulden es sich bisher handelt; dann kommt mit Leibis noch einiges hinzu und vielleicht auch noch ein paar andere Sachen. Ich denke, das muss wirklich sehr deutlich geklärt werden, denn es spielt für den Landeshaushalt in Zukunft eine wesentliche Rolle. Das ist eben auch ein Punkt, wo ich denke, dass wir uns im Nachtragshaushalt unterhalten müssen, weil ich irgendwo nicht verstehe, wie wir im Bereich der Talsperrenverwaltung kürzen können.

Zum nächsten Punkt: Was passiert, wenn die Fusion zustande kommt, ohne dass diese Fragen vorher geklärt werden? Nach dem gegenwärtigen Stand sieht es ja so aus, als würden wir eine Fusion bekommen von der Talsperrenverwaltung und dem Fernwasserzweckverband Nord-Ost. Es wird wahrscheinlich eine Anstalt öffentlichen Rechts gegründet und in dieser Anstalt öffentlichen Rechts ist das Land natürlich der Hauptanteilseigner, wenn man das jetzt einfach so sagen kann, dadurch, dass ja die Talsperrenverwaltung als Landesanteil reingeht und natürlich auch die Summe für die Entschuldung, die ansteht. Dieses neue Unternehmen garantiert also dann einen Abnahmepreis von 62 Cent wahrscheinlich über zehn Jahre. Was ist, wenn dieser Abgabepreis nicht eintritt? Wer muss dann die fehlenden Summen finanzieren?

Meine Damen und Herren, eine offene Frage, die wir sicherlich sehr tiefgründig beantworten sollten. Hektische Eile und mangelnde Informationen, unter anderem auch bei den im Fernwasserzweckverband Nord-Ost entscheidenden Verbandsmitgliedern, führen eventuell zu Risiken. Diese Risiken sollten wir ausschließen. Wir brauchen für eine nachhaltige Fernwasserversorgung Sicherheit. Deshalb, meine Damen und Herren, unsere Forderung: Schaffen Sie die institutionelle Förderung der Talsperrenverwaltung ab, versuchen Sie bei der Europäischen Union noch Fördermöglichkeiten zu retten und alle Informationen für alle Beteiligten sollten auf den Tisch.

Meine Damen und Herren, ich erneuere noch einmal unser Angebot, gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Da sollten wir nicht einfach auf festgefahrenen Gleisen ver